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Prüfung Elektrogeräte

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Prüfung Elektrogeräte

Im Alltag sind fast alle Verbraucher von Elektrogeräten umgeben. Sei es daheim, im Büro oder in der Produktion, Elektrogeräte werden wie selbstverständlich genutzt. Die meisten machen sich keine Gedanken dabei und glauben, dass Elektrogeräte sicher sind. Trotzdem gibt es Jahr für Jahr bundesweit 200 tödliche Unfälle und ca. 1000 Verletzte im Zusammenhang mit Strom oder elektrischen Geräten. Eine fachmännische Prüfung der Elektrogeräte kann diese erschreckenden Zahlen beträchtlich reduzieren.

Wer muss eine Prüfung der Elektrogeräte vornehmen?

Grundsätzlich alle Eigentümer oder Betreiber von Firmen und Einrichtungen, in denen Mitarbeiter beschäftigt sind und/oder die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Büros
  • Produktionsräume
  • Werkstätten
  • Lagerräume
  • landwirtschaftliche Betriebe
  • gastronomische Einrichtungen
  • Hotels & Ferienwohnungen
  • Sportstätten
  • Bildungseinrichtungen
  • öffentliche Gebäude wie Bahnhöfe, Flughäfen, Kinos, Theater
  • der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen (Rathäuser, Standesämter, Ordnungsämter, Polizeidienststellen usw.)

Diese Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen.

Elektrogeräteprüfung regelmaeßig durchfuehren

Warum muss eine Prüfung der Elektrogeräte erfolgen?

In erster Linie steht dahinter das Ziel, die Zahl der Unfälle infolge mangelhafter oder defekter elektrischer Geräte so gering wie möglich zu halten. Laut Gesetz ist der Arbeitgeber oder Dienstherr dazu verpflichtet, für Mitarbeiter, Besucher und die Öffentlichkeit eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen des Arbeitsschutzes, von denen die Prüfung der Elektrogeräte nur ein Bestandteil ist. Die gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich aus dem § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3, § 5.

Welche Elektrogeräte müssen geprüft werden?

Die Prüfung der Elektrogeräte erfolgt in 3 Bereichen:

  • ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Schutz- und Hilfsmittel

Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zählen zum Beispiel fest installierte Maschinen und Anlagen, Beleuchtung, elektrische Verkabelungen einschließlich Verteilerkästen und Sicherungen, Brandschutzsysteme, elektrisch betriebene Türen und Tore, Aufzüge und elektrische Fördersysteme (Förderbänder, Rolltreppen etc.).

Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, die der Prüfung für Elektrogeräte unterliegen, gehören alle mobilen bzw. transportablen elektrischen Geräte wie Computer, Ventilatoren, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, aber auch Drucker, Kopierer, Schredder und Kühlschränke, aber auch Elektrostapler, elektrische Hubwagen, Kehrmaschinen und ähnliches.

Zu den Schutz- und Hilfsmitteln, die sich einer Prüfung für Elektrogeräte unterziehen müssen, gehören zum Beispiel Endschalter, Notaus-Schalter, Lichtschranken und ähnliches, aber auch Werkzeuge wie Spannungsprüfer oder Isolierzangen.

Müssen auch private elektrische Geräte überprüft werden?

Ja, auch Geräte, die nicht dem Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung bzw. Firma, sondern einem Mitarbeiter, Schüler, Studenten oder Azubi gehören, müssen einer Prüfung für Elektrogeräte unterzogen werden, vorausgesetzt, sie werden in der Firma benutzt. Verweigert oder versäumt der Besitzer die Prüfung, kann ihm der Arbeitgeber die Benutzung des Geräts untersagen und von ihm verlangen, dass er es wieder entfernt. Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese Anordnung, kann er vom Arbeitgeber oder Dienstherrn schriftlich abgemahnt werden. Verursacht ein nicht geprüftes Elektrogerät einen Unfall, muss der Besitzer des Geräts die Haftung übernehmen.

dguv v3

Welche Fristen zur Prüfung der Elektrogeräte gibt es?

Seit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung hat der Eigentümer oder Betreiber der elektrischen Geräte weitestgehend freie Hand. Für die meisten Betriebsmittel gibt es keine festgelegte Frist, in der die Prüfung der Elektrogeräte erfolgen muss. Die Fristen zwischen 2 Prüfungen für Elektrogeräte hängen von den spezifischen Bedingungen vor Ort und der Häufigkeit und Intensität des Einsatzes ab. Der Arbeitgeber oder Betreiber legt diese Prüffristen individuell in Abstimmung mit einer zertifizierten Elektrofachkraft fest.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die Erst-Inbetriebnahme eines elektrischen Betriebsmittels. Diese darf erst erfolgen, wenn die Prüfung für Elektrogeräte erfolgreich bestanden wurde. Dasselbe gilt auch, wenn ein Betriebsmittel wegen eines Defektes oder Unfalls gesperrt wurde. In diesem Fall darf das Betriebsmittel erst dann wieder zur Nutzung freigegeben werden, wenn es die Prüfung für Elektrogeräte erfolgreich bestanden hat.

Wie werden elektrische Betriebsmittel geprüft?

Der exakte Verlauf einer Prüfung für Elektrogeräte hängt stark von den jeweiligen Bedingungen vor Ort ab. Allen Prüfverfahren sind jedoch einige grundlegende Schritte gemeinsam.

Im ersten Schritt erfolgt die äußere Inspektion des Geräts oder Betriebsmittels. Dabei achtet der Prüfer insbesondere auf äußerlich sichtbare Schäden, Anzeichen von Verschleiß, lockere oder fehlende Bauteile oder Sicherheitseinrichtungen.

Im nächsten Schritt erfolgt das Messen der Betriebsparameter wie Drehzahl, Leistung, Temperatur, Druck und ähnliches. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, dass der Benutzer des Geräts vor Stromschlägen geschützt ist. Für die Messungen müssen geeichte, für die Prüfung zugelassene Messgeräte verwendet werden.

Der dritte Teil der Prüfung für Elektrogeräte ist die Funktionsprüfung. Dabei wird überprüft, ob das Gerät unter voller Belastung einwandfrei funktioniert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Prüfung der einwandfreien Funktion von Sicherheitseinrichtungen wie Notaus-Schalter, Endschalter, Schutzgitter, Schutzabdeckungen, Lichtschranken und ähnliches.

Die Ergebnisse der Prüfung der Elektrogeräte werden dokumentiert und archiviert. In der Auswertung wird eine Gefährdungsbeurteilung des Betriebsmittels vorgenommen und auch eventuell gefundene Mängel festgehalten. Nur wenn das Betriebsmittel als sicher eingestuft wurde, darf es wieder eingesetzt werden. Der Arbeitgeber oder Betreiber legt gemeinsam mit der Elektrofachkraft den Termin für die nächste Prüfung für Elektrogeräte fest.

Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung für Elektrogeräte wird durch ein Prüfsiegel angezeigt, das an gut sichtbarer Stelle am Gerät angebracht wird. Auf dem Prüfsiegel sind das Datum der Überprüfung sowie der Termin der nächsten Überprüfung vermerkt.

E-Check Messgeraet fuer die DGUV V3 (BGV A3) Pruefung

Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?

Grundsätzlich haftet dafür der Eigentümer, Arbeitgeber oder Betreiber. Er kann diese Aufgabe jedoch an eine Elektrofachkraft delegieren. Die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft sind in der VDE-Norm 1000-10 festgelegt. Die Person muss eine Ausbildung im Bereich Elektrotechnik absolviert haben und ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet aufweisen können. Ebenso notwendig ist die Kenntnis der betreffenden Normen und die Einschätzung der potentiellen Gefahren. Zur Prüfung dürfen nur zugelassene Prüf- und Messinstrumente verwendet werden.

In kleineren Firmen oder manchen Einrichtungen wie Schulen oder Ämtern gibt es in der Regel keine geeigneten Fachkräfte, die eine Prüfung der Elektrogeräte durchführen können. In diesem Fall darf der Unternehmer externe Firmen mit der Überprüfung beauftragen. Neben regionalen Anbietern gibt es auch viele Dienstleister, die bundesweit tätig sind.

Welche Vorteile bietet die Prüfung der Elektrogeräte?

In erster Linie wird dadurch die gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten reduziert. Gleichzeitig profitiert der Unternehmer durch eine Verminderung der Ausfallzeiten und Erhöhung der Produktivität.
Eine regelmäßige, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Prüfung der Elektrogeräte schützt den Unternehmer oder Betreiber zudem vor Schadensersatzansprüchen, weil seine Haftpflichtversicherung nur greift, wenn die Überprüfung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde. Sollte das nicht der Fall sein, muss er alle Folgekosten eines Unfalls aus eigener Tasche bezahlen, einschließlich Forderungen für Schadenersatz.

Eine regelmäßige Prüfung der Elektrogeräte sorgt nicht nur für ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern erlaubt Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sich auf die Arbeit zu konzentrieren, ohne sich unnötige Gedanken machen zu müssen.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

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