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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main

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Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Offenbach am Main

DGUV V3 Pruefung Offenbach am Main

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main

Egal ob in Küchen oder Fabrikhallen, in Bürogebäuden oder Werkstätten ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind fester Bestandteil am Arbeitsplatz. Von Kaffeeautomaten und Toastern zu Druckern, Tischleuchten, Handbohrmaschinen oder Winkelschleifern – nahezu alle Angestellten kommen täglich mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in Berührung und damit auch mit einer potenziellen Gefahr für Personen- oder Sachschäden. Um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden, sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main durchführen zu lassen.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main – was ist das genau?

Die rechtsverbindliche Vorschrift für die regelmäßige Elektroprüfung in Offenbach am Main ist die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV ist der Dachverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Die Vorschrift fordert die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln gemäß VDE-Normen und die regelmäßige Prüfung für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in jedem Betrieb und Gewerbe. Es wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterschieden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden während des Betriebes von Hand bewegt oder können aufgrund ihrer Beschaffenheit leicht von einem Ort zu einem anderen bewegt werden. Je nachdem in welchem Arbeitsumfeld die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, müssen unterschiedliche Intervalle bei der Elektroprüfung in Offenbach am Main beachtet werden.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main – wie oft muss sie durchgeführt werden?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden in unterschiedlichen Arbeitsbereichen genutzt und werden dabei unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt. Auf Baustellen entstehen oft Dämpfe oder Stäube, die die Betriebsmittel belasten können, auch sind die Geräte häufig starken Kräften oder Wasser ausgesetzt. Eine Kaffeemaschine in der Büroküche oder die Tischleuchte am Schreibtisch hingegen werden kaum bewegt und von weniger schädlichen Umwelteinflüssen belastet. Entsprechend sind unterschiedliche Abstände bei der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main von Unternehmerinnen und Unternehmern zu beachten:
 
  • auf Baustellen, in Großküchen oder Schwimmbädern alle 6 Monate
  • in wissenschaftlichen Einrichtungen oder Schulen, in Betrieben der Gebäudereinigung, Wäschereien oder Werkstätten alle 12 Monate
  • in Büroräumen oder Pflegeheimen alle 24 Monate

Die genannten Intervalle sind Richtwerte der Elektroprüfung, von denen je nach tatsächlicher Belastung der elektrischen Betriebsmittel geringfügig abgewichen werden kann oder muss. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist hierzu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder erstellen zu lassen, in der die einzuhaltenden Abstände definiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung schreibt auch die Art und den Umfang der nötigen Elektroprüfung in Offenbach am Main fest.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main- wer kann sie durchführen und was wird überprüft?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Offenbach am Main muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Eine Elektrofachkraft hat im Regelfall eine Ausbildung in einem elektrotechnischen Berufsbild oder ein elektrotechnisches Studium absolviert und bereits Berufserfahrung gesammelt. Die Elektrofachkraft muss mögliche Gefahren beurteilen und die Prüfung gemäß den gültigen technischen Normen durchführen können. Einige große Unternehmen beschäftigen Elektrofachkräfte, die die wiederkehrenden Prüfungen an den elektrischen Betriebsmitteln ausführen können. Für viele insbesondere mittelständige Unternehmen ist die Beauftragung eines Elektrofachbetriebs die wirtschaftlichste und sicherste Methode, den Verpflichtungen der DGUV V3 gerecht zu werden. Die Elektrofachkraft führt eine Sichtprüfung an den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durch und verwendet spezialisierte Messgeräte, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel beurteilen zu können. Unter anderem werden Isolationswiderstände und die Durchgängigkeit des Schutzleiters gemessen. Die Ergebnisse und Messwerte werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Die Prüfprotokolle sammelt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in einem Prüfbuch, das als Nachweis unter anderem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft dient. Die Elektrofachkraft versieht die erfolgreich überprüften Geräte mit einer Prüfplakette, die den Zeitpunkt des nächsten Prüftermins kenntlich macht. Als mangelhaft erkannte Betriebsmittel werden instand gesetzt oder fachgerecht entsorgt.

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