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Sicherheitsbeauftragter

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Inhaltsverzeichis zum Thema: Sicherheitsbeauftragter

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter oder auch Arbeitsschutzbeauftragter genannt, ist eine Person, die als Mitarbeiter in einem Unternehmen tätig ist und dieses neben der Haupttätigkeit in seiner Rolle zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit unterstützt. Weiterhin sind Sicherheitsbeauftragte Mitarbeiter, die von Unternehmen schriftlich bestellt werden und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen verantwortlich sind.

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter ist für einen festgelegten Zeitaufwand in der jeweiligen Arbeitsebene als Unterstützung tätig und gilt als erster Ansprechpartner für sicherheitstechnische Fragen. Er nimmt eine Vorbildfunktion ein und bewirkt durch kollegiales Einwirken sowie Präsenz ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeitern. Ein Arbeitsschutzbeauftragter sollte insbesondere das Arbeitsumfeld und Arbeitsplätze der Mitarbeiter beobachten und prüfen, ob die vorgegebenen Schutzausrüstungen und -vorrichtungen entsprechend vorzufinden sind. Die beschriebene Tätigkeit wird von Personen auf freiwilliger sowie ehrenamtlicher Basis nachgegangen und kommt neben der eigentlichen Aufgabe auf der Arbeit hinzu. Aufgrund der guten Fach-, Sach- und Ortskenntnisse erfüllt der Arbeitsschutzbeauftragte zusätzlich die Aufgabe, Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz aufzudecken und diese sowohl angemessen zu beseitigen als auch zu vermeiden.

Welche Fähigkeiten sollte ein Sicherheitsbeauftragter mitbringen?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter hat die Aufgabe, intern Aspekte der Arbeitssicherheit mit Verantwortlichen zu kommunizieren. Die Besprechungen finden im Rahmen von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) statt. Eine Person als Arbeitsschutzbeauftragter sollte daher folgende Fähigkeiten mitbringen:
 
  • Hohe Akzeptanz unter Mitarbeitern und Kollegen
  • Soziale Kompetenzen und eine ausgezeichnete Beobachtungsgabe
  • Überzeugungsvermögen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen
  • Gewissenhaftes und kontinuierliches Arbeiten
  • Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • Gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten
  • Gute Excel- und PowerPoint-Kenntnisse zur eigenständigen Dokumentenerstellung

 

Wie läuft die Bestellung von Sicherheitsbeauftragter in Unternehmen ab?

Prinzipiell hat jedes Unternehmen die Option, Arbeitsschutzbeauftragte zu bestellen. Dies obliegt der Firmenleitung und sollte in schriftlicher Form erfolgen. Empfehlungen für die Bestimmung von Sicherheitsbeauftragten können auch durch den Betriebsrat oder Personalrat, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgesprochen werden. Bei der Ernennung von Sicherheitsbeauftragten müssen Unternehmen deren Verantwortungsbereiche festlegen und ihnen die notwendigen Freiräume für ihre Aufgaben gewähren. Ist ein Betriebsrat im Unternehmen bestellt, so muss dieser die Möglichkeit bekommen, an der Bestellung des Arbeitsschutzbeauftragten mitzuwirken.

Unternehmen sollten Sicherheitsbeauftragte vor Ernennung in einem Gespräch über ihre Pflichten, Rechte und Aufgaben aufklären. Mitarbeiter zur Erfüllung einer solchen Funktion zu überreden oder zu zwingen, ist nicht sinnvoll und empfehlenswert. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sollte immer auf einer freiwilligen Basis geschehen. Laut Sozialgesetzbuch (§ 22 SGB VII) ist ein Arbeitsschutzbeauftragter bei Firmen mit mehr als 20 beschäftigten Mitarbeitern zu bestellen. Unfallversicherungsträger können dabei aufgrund von Gefahrensituationen eine von der Mitarbeiteranzahl 20 abweichende Regelung treffen.

Können sich Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte melden?

Vorgesetzte sollten im Optimalfall nicht als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Besonders in Unternehmensbranchen mit hoher Beschäftigtenfluktuation und Teilzeitbeschäftigung kann der Einsatz von Vorgesetzten als Arbeitsschutzbeauftragte jedoch sinnvoll sein.

RAB 30- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Wie sieht die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten aus?

Die Unfallversicherungsträger haben gemäß dem Sozialgesetzbuch VII für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten zu sorgen. Sie müssen sicherstellen, dass diese mit den Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen wie auch arbeitsbedingter Gefahren und der Ersten Hilfe vertraut sind. Der Mitarbeiter muss dazu eine Fortbildung, die etwa 20 Stunden umfasst, absolvieren. Laut § 23 sind Sicherheitsfachkräfte auszubildende Personen. Die Ausbildung dient neben der Kenntnisvermittlung zum sicheren und gesunden Arbeiten auch der Verstärkung des Problembewusstseins für Defizite am Arbeitsplatz und der Bewirkung von situationsgerechten Verbesserungen. Das Ziel der Fortbildung ist, die Sicherheitsfachkräfte in ihrer betrieblichen Praxis mit Informationen als Handlungshilfen zu unterstützen. Für einen möglichst nahen Realitätsbezug sollten folgende Aspekte umsetzbar geschult werden:

  • Identifizierung von Belastungen und Gefährdungen
  • Realisierung angemessener Schutzmaßnahmen
  • Einflussnahme auf Kollegen und Absprache mit Vorgesetzten

 

Zu den konkreten Inhalten, die auch außerhalb des Sicherheits- und Gesundheitsthemas liegen, dienen als zusätzliche Qualifikationen. Folgende Stichpunkte sind beispielhafte Themen:

  • Kommunikation und Konfliktlösung
  • Selbstorganisation
  • Besprechungsmanagement
  • Zeitmanagement
  • Organisation von Teamarbeit
  • Gesprächsführung und Argumentation

Wo sind Ausbildungs- und Fortbildungsangebote für Sicherheitsbeauftragte zu finden?

In der Regel bilden Dienstleistungsfirmen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Arbeitsschutzbeauftragte aus. Auf deren Webseiten finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Qualifizierungsangeboten.

Welche Personen dürfen Sicherheitsbeauftragte ausbilden?

Unfallversicherungsträger haben laut dem SGB VII § 23 für eine ausreichende Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten zu sorgen und erfüllen diese Aufgabe zu etwa 90 Prozent. Jährlich werden knapp 90.000 Sicherheitsbeauftragte von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ausgebildet. Ein umfangreiches QS-Prüfsystem und Referenten mit viel praktischer Erfahrung werden zur Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten eingesetzt.

Weiterhin gibt es zusätzlich noch andere Ausbildungsträger, die Arbeitsschutzbeauftragte ausbilden. Die Ausbildungsgänge bieten allerdings häufig keinen Branchenbezug an. Zudem müssen Unternehmen mit weiteren Kosten rechnen.

arbeitsschutz

Welche Verantwortung haben Sicherheitsbeauftragte im betrieblichen Arbeitsschutz?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter trägt im Arbeitsschutz nicht mehr Verantwortung als andere Mitarbeiter der Firma. Daher gibt es kein zusätzliches Haftungsrisiko und sie können weder Anweisungen diesbezüglich erteilen noch Aufsicht führen.

Sind Sicherheitsbeauftragte haftbar?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter hat die verantwortungsvolle Aufgabe, die Geschäftsführung zur Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten. Laut § 22 SGB VII hat ein Arbeitsschutzbeauftragter keine Weisungsbefugnis und ist damit nicht straf- oder zivilrechtlich haftbar.

Ist eine Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Firmen mit einer Beschäftigtenzahl von unter 20 sinnvoll?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter wird oft in Firmen mit weniger als 20 Mitarbeitern bestellt. In kleineren Betrieben sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte selten im Unternehmen angestellt, sondern sind externe Personen. Daher ist ein Arbeitsschutzbeauftragter in der Regel die einzige Person, die vor Ort im Betrieb Arbeitsschutzwissen vorweisen kann. Dadurch können problematische Situationen schnell abgearbeitet werden, ohne eine anhaltende Gefährdung der Mitarbeiter oder Unterbrechungen von Betriebsabläufen.

Können Firmen auch externe Sicherheitsbeauftragte bestellen?

Die Antwort auf diese Frage lautet nein. Ein Arbeitsschutzbeauftragter ist in der Firma beschäftigt, in der er als solcher bestellt wird. Grund dafür ist die räumliche und zeitliche Nähe zu den Mitarbeitern, erforderliche Kriterien, die als externer Arbeitsschutzbeauftragter nicht erfüllt werden.

Arbeitsschutz

Wie wird die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen bestimmt?

Folgende Kriterien sind für die Festlegung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen laut der DGUV Vorschrift 1, § 20 ausschlaggebend:

  • Bestehende Gesundheits- und Unfallgefahren
  • Räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der bestellten Sicherheitsbeauftragten
  • Mitarbeiteranzahl

Müssen sich Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss (ASA) beteiligen?

Laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) ist ein Arbeitsschutzbeauftragter automatisch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Ausnahme sind größere Unternehmen, bei denen sich nicht alle Sicherheitsbeauftragten als Mitglieder einbringen können.

Welchen Unterschied gibt es zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter ist ein Betriebsbeauftragter und arbeitet in Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berichtet in ihrer Funktion als Stabsstelle an die Geschäftsleitung. Die Fachkraft besitzt keine Anweisungsbefugnisse und hat nur die Aufgabe, die Betriebsleitung in den Themen der Arbeitssicherheit zu beraten.

Was beinhaltet der betriebliche Brandschutz?

Der betriebliche Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die den Betrieb bezüglich seines Gebäudes und Grundstückes betreffen. Verantwortliche Personen sind dabei die Unternehmensleitung und der Betriebs- oder Behördenleiter. Für eine Minimierung der Brandrisiken sind technische, organisatorische und bauliche Brandschutzmaßnahmen auszuwählen und aufeinander abzustimmen. Dazu gehören unter anderem verfahrenstechnische Maßnahmen, die Kontrolle und Wartung von Brandschutzeinrichtungen, die Aufklärung von Mitarbeitern im Brandschutz und die Aufstellung von Personen als Brandschutzbeauftragter. Der betriebliche Brandschutz wird nachfolgend in verschiedene Maßnahmenbereiche gegliedert:

  • Bauliche Brandschutzmaßnahmen: Die baulichen Maßnahmen beinhalten unter anderem Rauchabzüge, Brandschutztüren und Fluchtwege.
  • Organisatorische Brandschutzmaßnahmen sind unter anderem Notfallpläne, Ablauf- und Verantwortungsstrukturen sowie Ausbildung von Mitarbeitern und Brandschutzbeauftragten.
  • Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen: Hierzu zählen unter anderem Löschvorrichtungen, Brandmeldeanlagen oder Absaugeinrichtungen.

Welche Voraussetzungen muss ein auszubildender Brandschutzbeauftragter mitbringen?

Ein auszubildende Brandschutzbeauftragter muss mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. In Betrieben mit einer erhöhten Brandgefahr sind einige weitere Qualifikationen empfehlenswert. Zur Erfüllung dieser Kriterien gehören Personen mit nachfolgenden Ausbildungen:

  • Feuerwehrtechniker
  • Werkfeuerwehrmann
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Hochschulabschluss oder Fachhochschul-Abschluss mit Schwerpunkt Brandschutz

Wie setzt sich die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter zusammen und wie lange dauert diese?

Der Aufbau einer Ausbildung als Brandschutzbeauftragter ist in zwei Module, einem praktischen und theoretischen Teil, untergliedert. Die Ausbildung ist dabei in Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten unterteilt. Die gesamte Ausbildung beinhaltet 64 Unterrichtseinheiten und ist als Präsenzunterricht zu verstehen. Ein Ausbildungstag besteht aus bis zu zehn Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren erfolgreich beendet werden. Der praktische Teil bildet im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen aus. Die Zielgruppe, Vorkenntnisse, branchenspezifische Schwerpunkte und die Ausbildungsdauer können ausschlaggebend für eine Anpassung der Themenblöcke sein. Zu den Lehrinhalten gehören in der Regel folgende Themen mit unterschiedlich vielen Unterrichteinheiten (UE):

  • Rechtliche Grundlagen mit vier UE
  • Brandlehre mit drei UE
  • Explosions- und Brandgefahren mit sieben UE
  • Baulicher Brandschutz mit acht UE
  • Anlagentechnischer Brandschutz mit acht UE
  • Umgang mit handbetätigten Geräten zur Brandbekämpfung mit zwei UE
  • Brandschutzmanagement mit acht UE
  • organisatorischer Brandschutz mit 16 UE
  • Versicherer, Behörden und Feuerwehren mit vier UE
  • Abschlussprüfung mit vier UE

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der betrieblichen Brandschutzverordnung und ist der Geschäftsführung direkt unterstellt. Hierfür muss ein Brandschutzbeauftragter verschiedene Aufgaben erfüllen. Zunächst muss ein Brandschutzbeauftragter eine Brandschutzverordnung erstellen und bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Betriebsarbeitsplätzen mitwirken. EIn Brandschutzbeauftragter berät bei feuergefährlichen Arbeitsschritten und beim Umgang mit brennbaren Arbeitsstoffen. Zudem wirkt er bei der Ermittlung von Explosions- und Brandgefahren sowie der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen bezüglich des Brandschutzes mit. Außerdem beteiligt sich ein Brandschutzbeauftragter an der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen wie auch der technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen des Brandschutzes. Weiterhin ist ein Brandschutzbeauftragter für die Umsetzung von Brandschutzkonzepten und die Kontrolle von Feuerwehr- und Alarmplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen verantwortlich. Ein Brandschutzbeauftragter plant, organisiert und führt Räumungsübungen und interne Brandschutzbegehungen durch.

Des Weiteren ist ein Brandschutzbeauftragter für Meldungen von Mängeln und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zuständig. Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt bei der Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz und bildet diese im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen aus. Ein Brandschutzbeauftragter kontrolliert Kennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen, Rettungs- und Fluchtwege wie auch vorbestimmte Brandschutzmaßnahmen vorwiegend bei feuergefährlichen Arbeiten. Zudem muss ein Brandschutzbeauftragter Ersatzmaßnahmen bei Ausfall der vorgesehenen brandschutztechnischen Vorrichtungen festlegen. Weiterhin dokumentiert er alle Tätigkeiten bezüglich des Brandschutzes und wirkt bei der Festlegung von Präventivmaßnahmen im Notfallmanagement mit. Es ist anzumerken, dass die genannten Aufgaben nicht unbedingt in vollem Umfang zu erbringen sind, sondern individuell bei der Bestellung geregelt werden sollten. Für eine rechtssichere Übertragung der Pflichten muss die Betriebsleitung diese schriftlich festhalten und bestätigen.

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