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SiGe Koordinator

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Inhaltsverzeichis zum Thema: SiGe Koordinator

sige koordinator

Die Baustellenverordnung ist die Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie der Sicherheit aller Beschäftigten auf Baustellen. Damit entsprechend der Baustelle sowohl die Schutzpläne, als auch geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt werden können, ist die Anstellung von einem SiGe Koordinator  (abgekürzt mit SiGeKo) erforderlich. Damit der Arbeitsschutz auf Baustellen entsprechend der Baustellenverordnung durchgesetzt werden kann, gibt es seit dem Jahr 1998 eine gesetzliche Regelung, die die Bestellung von einem Sicherheitsbeauftragten entsprechend der „BaustellV“ (Baustellenverordnung) regelt.

Welche Aufgabe hat ein SiGe Koordinator?

Entsprechend der BaustellV nach § 3 übernemen Sicherheitsbeauftragte, während Bauvorhaben geplant und ausgeführt werden, die Aufgabe, die Einhaltung vom Arbeits- und Gesundheitsschutz zu prüfen, damit die Sicherheit der Angestellten gewährleistet werden kann. Jede Baustelle ist anders. Daher müssen auch die Gefahrenbereiche auf den aktuellen Baustellen immer wieder neu eingewertet werden. Sicherheit und Arbeitsschutz können nur gewährleistet werden, wenn ein erfahrener Sicherheitsbeauftragter alle erforderlichen Maßnahmen festlegt. Nach der Festlegung aller Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, überprüft ein zuständiger Sicherheitsbeauftragter, ob diese auf der Baustelle auch eingehalten werden. Damit die notwendigen Maßnahmen zu Sicherheit und Arbeitsschutz sich möglichst gut in den Arbeitsablauf auf der Baustelle werden sie von einer erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend koordiniert. Ein Bauherr ist auch dann nicht von seiner Verantwortung nach § 3 Abs. 1a BaustellV entbunden, wenn von ihm ein geeigneter Sicherheitsbeauftragter bestellt wurde.

Auf dem Bau ist die Baustellensicherheit besonders wichtig, damit aufgrund von einem koordinierten Arbeitsschutz die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der Arbeitskräfte geschützt werden. Im Gesetz wurde die Baustellensicherheit mithilfe von verschiedensten Verordnungen verankert. Dazu gehört auch die Baustellenverordnung. In der Baustellenverordnung wird festgehalten, dass für die Sicherheit und den Arbeitsschutz auf der Baustelle jedes Unternehmen selber verantwortlich ist.

Auf Baustellen arbeiten zahlreiche Bauunternehmen parallel zueinander. Es kommt daher zu einer Interessensüberschneidung in den Bereichen Arbeitsschutz und Sicherheit, wenn die notwendigen Maßnahmen nicht koordiniert werden. Ein Sicherheitsbeauftragter, die die Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit koordiniert, vermeidet nicht nur eine überflüssige Doppelarbeit, es werden auch Kosten eingespart, weil eine einheitliche Basis geschaffen wird. Der speziell eingesetzte Gesundheits- und Sicherheitskoordinator wird auch SiGeKo genannt.

In Bezug auf ein Bauprojekt muss ein Sicherheitsbeauftragter vielseitige Aufgaben übernehmen. Die wichtigen Aufgaben, die ein Sicherheitsbeauftragter rund um den Arbeitsschutz übernimmt, sind gesetzlich geregelt. Es muss z. B. den zuständigen Behörden gemeldet werden, wenn zwanzig oder mehr Arbeiter auf einer Baustelle gleichzeitig arbeiten. Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht nur dafür zuständig, dass Pläne in Bezug auf Sicherheit, Arbeitsschutz und Gesundheit erstellt werden. Der Sicherheitskoordinator muss diese auch ständig aktualisieren. Ein Sicherheitsbeauftragter steht immer einem komplexen Aufgabenfeld gegenüber.

Um als Sicherheitskoordinator einen Plan bezüglich Sicherheit, Arbeitsschutz und Gesundheit für eine Baustelle erstellen zu können, müssen zuvor alle vorhandenen Risiken in diesen Bereichen erkannt und aufgelistet werden. Sobald ein Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen, wie z. B. im Bereich Arbeitsschutz erkennt, müssen von diesen Präventionsmaßnahmen entwickelt werden, damit die Gefahrenquellen sofort entschärft werden können. Ein Sicherheitskoordinator ist verpflichtet, wenn Gefährdungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit erkennbar werden, sich zu beteiligen, wenn eine Baustelleneinrichtung geplant wird. Ein Sicherheitsbeauftragter kann Konzepte optimieren und beratende Tätigkeiten übernehmen. Nicht nur in Bezug auf den Arbeitsschutz muss ein Sicherheitskoordinator stets die Anzahl der Handwerker, die auf einer Baustelle tätig sind, kennen, sondern auch deren Namen. Die Daten muss ein Bauherr in einem SiGe-Plan eintragen. Ein Sicherheitsbeauftragter überprüft, ob Bauherren alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ist dies einmal nicht der Fall, muss ein Sicherheitskoordinator Vorgesetzte oder Bauherren auf den jeweiligen Verstoß hinweisen. Um den Gesundheits- / Arbeitsschutz und die Sicherheit optimieren zu können, kümmert sich der Sicherheitskoordinator um die Absicherung von Baugrundstücken, damit Gefährdungen, die von außen wechselseitig möglich sind, unterbunden werden. Sicherheitsbesprechungen moderiert und leitet ein Sicherheitsbeauftragter, damit alle wichtigen Punkte auf der Tagesordnung stehen und kein Bereich vom Gesundheits- und Arbeitsschutz, sowie der Sicherheit, vergessen wird. Schreibt der Gesetzgeber die Bestellung von einem Sicherheitskoordinator einem Bauherren vor, muss dieser verpflichtend die Bauunterlagen erstellen, die der Gesetzgeber verlangt.

Von wem wird ein SiGe Koordinator bestellt?

Ein Sicherheitsbeauftragter wird von einem Bauherrn schriftlich bestellt, wenn von gesetzlicher Seite die Notwendigkeit besteht, dass ein Sicherheitskoordinator notwendig wird. Im Zuge einer schriftlichen Bestellung muss eine Regelung folgender Details inbegriffen sein:

  • eine Definition der benötigten Einsatzzeit und des Versicherungsschutzes, den der Sicherheitskoordinator hat
  • welche Leistung gefordert wird und in welchem Umfang
  • Auflistung aller Befugnisse, die eingeräumt werden


Ein Bauherr, der selber über eine Ausbildung als Sicherheitsbeauftragter verfügt, braucht keinen externen Sicherheitskoordinator zu bestellen. Er kann die Aufgabe selber übernehmen.

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In welche Arbeitsschritte wird ein SiGe Koordinator einbezogen?

Um einen stetigen Arbeitsschutz sicher darstellen zu können, darf ein Bauherr mehr als nur einen Sicherheitskoordinator bestellen. In dem Fall müssen die jeweiligen Kompetenzen und Arbeitsbereiche genau definiert werden. Es sollen Doppeltätigkeiten oder Nachlässigkeiten verhindert werden. Sind auf einer Baustelle Beschäftigte tätig, die unterschiedliche Arbeitgeber haben, besteht nach 3 § BaustellV die Verpflichtung für den Bauherren, einen Sicherheitskoordinator, zu bestellen, wenn der Bauherr nicht selber die Befähigung hat, als Sicherheitsbeauftragter, zu agieren. Ein Sicherheitsbeauftragter hat den Einblick in alle Arbeitsbereiche. Er muss z. B. bei den zuständigen Behörden Vorankündigungen machen, wenn gleichzeitig mehr als 20 Arbeiter länger als 30 Arbeitstage auf einer Baustelle gleichzeitig tätig sind. Zusätzlich muss ein Gesundheits- und Sicherheitsschutzplan für die jeweiligen Baustellen erstellt werden, den alle Arbeiter kennen und befolgen müssen. In diesem Dokument werden nicht nur alle Termine fixiert, die wichtig sind, sondern auch die durchgeführten Schutzmaßnahmen, mit allen ersichtlichen Gefahrenquellen. Zusätzlich sind in einem Schutzplan alle Personen, die Verantwortung tragen, mit ihrem Namen und der Adresse verzeichnet.

Vor der Durchführung eines Bauvorhabens muss ein Sicherheitskoordinator folgende Aufgaben in der Planungsphase erledigen:

  • sind auf einer Baustelle mehrere Sicherheitsbeauftragte tätigt, ist eine Abstimmung unter diesen notwendig, auch bezüglich Terminabsprachen in den Bereichen der Bauausführungszeiten und den erhofften Entwicklungen
  • Feststellung und Auflistung aller Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, damit die notwendigen Maßnahmen für den Arbeitsschutz entwickelt werden können
  • Planung einer sicheren Baustelleneinrichtung
  • die Ermittlung, ob es zu Wechselwirkungen der Einflüsse aus der nahen Umgebung und der Baustelle möglich sind
  • der Sicherheitskoordinator ist dafür verantwortlich, dass für die jeweilige Baustelle ein Sicherheitskonzept entwickelt wird, das immer wieder entsprechend dem Baufortschritt angepasst wird
  • es muss stetig überprüft werden, dass alle Vorgaben vom Sicherheitskonzept von allen Unternehmen und deren Arbeitern, die auf der Baustelle tätig sind, streng eingehalten werden
  • es müssen Informationsdefizite durch die Erstellung von Bauunterlagen vermieden werden

Wann muss ein SiGe Koordinator tätig werden?

Im § 3 BaustellV ist beschrieben, wann auf einer Baustelle laut Baustellenverordnung ein Sicherheitskoordinator bestellt werden muss. Der § 3 BaustellV ist seit 1998 gültig. Er wurde zum Schutz der Arbeiter und Angestellten, die auf einer Baustelle tätig sind, formuliert. Ein Sicherheitsbeauftragter ist für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich und muss vom Bauherren bestellt werden, wenn auf einer Baustelle mehrere Bauunternehmer für einen Bauherren tätig sind. Sie Bestellung von einem Sicherheitsbeauftragten muss nicht erfolgen, wenn der Bauherr selber über diese Kompetenzen verfügt. Die notwendigen Tätigkeiten, die Sicherheitsbeauftragte auf einer Baustelle übernehmen, müssen in diesem Fall vom Bauherren selber, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, übernommen werden. Ist bereits in der Planungsphase bekannt, dass alle Bautätigkeiten mit verschiedenen Bauunternehmen und zahlreichen Angestellten durchgeführt werden müssen, ist ein Sicherheitsbeauftragter für Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase zu bestellen, damit alle Vorgaben der Baustellenverordnung erfüllt werden. Hinzu kommt, dass der Bauherr überflüssige Kosten einsparen kann, wenn ein Sicherheitskoordinator bereits in der Planungsphase, vor Baubeginn, bestellt wird. Die eventuellen Gefahrenquellen können bereits vor Baubeginn erkannt und entschärft werden. Dies ist in vielen Fällen viel kostengünstiger, als wenn der Bau bereits begonnen hat und sich dann erst abzeichnet, dass ein Sicherheitsbeauftragter für Arbeitsschutz bestellt werden muss. Bauherren, die weitsichtig denken und Kosten einsparen möchten, sollten daher frühzeitig analysieren, ob die Bestellung von einem Sicherheitskoordinator notwendig sein wird und die Bestellung so frühzeitig, wie möglich tätigen.

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Ob und welche Weisungsbefugnis hat ein SiGe Koordinator?

Ob eine Weisungsbefugnis, einem Sicherheitsbeauftragten für Arbeitsschutz erteilt wird oder nicht, hängt davon ab, welcher Art die Bestellung ist und welche Befugnisse übertragen werden sollen oder müssen. In der Regel verfügt ein Sicherheitsbeauftragter über keine Weisungsbefugnisse, weil er nur kontrollierend und beratend tätig ist. Die beratende Tätigkeit ist unterstützend, ohne dass Sicherheitsbeauftragte Mittel haben, selber durchgreifen zu können, wenn z. B. Verstöße im Bereich Arbeitsschutz erkennbar werden. Ein Sicherheitskoordinator kontrolliert die Einhaltung der von ihm entwickelten Pläne und passt diese an den aktuellen Bauzustand an. Stellt er fest, dass gegen den SiGe-Plan verstoßen wird, den er entwickelt hat, kann er lediglich den Bauherren auf diese Verstöße aufmerksam machen. Der Bauherr muss dann einschreiten und verhindern, dass es zu weiteren Verstößen kommt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass ein Sicherheitsbeauftragter für Arbeitsschutz vom Bauherren Weisungsbefugnisse erhält, damit sofort gehandelt werden kann, wenn Verstöße gegen den Sicherheitsplan erkannt werden. Der Sicherheitskoordinator kann sich dann bei Verstößen direkt an die jeweiligen Bauunternehmer und deren Handwerker wenden, um diese auf die Verstöße aufmerksam, zu machen. Als Sicherheitsbeauftragter übernimmt er keine Verantwortung für den Bereich Arbeitsschutz, wenn gegen seine Sicherheitspläne verstoßen wird. Die Verantwortung müssen dann die Handwerker, Bauunternehmer und Bauherren übernehmen, die sich nicht an die Sicherheitspläne gehalten haben.

Wie erfolgt die Ausbildung für SiGe Koordinator?

Sicherheitsbeauftragte können erst auf einer Baustelle tätig werden, wenn eine vorgeschriebene Ausbildung erfolgte und eine bestandene Abschlussprüfung vorgewiesen werden kann. Um eine Ausbildung beginnen zu können, müssen eine Berufserfahrung im Baubereich, wie auch entsprechende Erfahrungen im Baubereich vorhanden sein. Die Ausbildungsdauer ist sowohl abhängig von den Vorkenntnissen des Absolventen, wie dem Umstand, in welchem zeitlichen Rahmen Sicherheitsbeauftragte tätig werden wollen. Es macht einen Unterschied, ob die Tätigkeit im Nebenberuf oder in Vollzeit ausgeübt werden soll. Die RAB 30 gibt genau vor, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden müssen, damit die notwendigen Qualifikationen erlangt werden können.

Wo wird die Ausbildung zu einem SiGe Koordinator angeboten?

Die Ausbildung zum Sicherheitskoordinator wird von Bildungszentren angeboten, die die dafür notwendige Zulassung haben, z. B. von:

  • IHK
  • BFGA
  • TÜV


Je nach Angebot dauert die Schulung nur wenige Tage und kann dann mit einer anerkannten Prüfung beendet werden.

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