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Welche Institution erstellt die Unfallverhütungsvorschriften?

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Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland kommen nicht um sie herum: um die Unfallverhütungsvorschriften. Immerhin sind diese verpflichtend. Doch welche Institution erstellt die Unfallverhütungsvorschriften? Genau diese Frage wird in diesem Beitrag behandelt. Außerdem erfahren Sie viele weitere wichtige Dinge, die sowohl im Zusammenhang mit der betreffenden Institution sowie mit den Unfallverhütungsvorschriften im Zusammenhang stehen.

Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften?

Die Frage „Welche Institution erstellt die Unfallverhütungsvorschriften?“ ist eigentlich sehr leicht zu beantworten. In Deutschland sind nach § 15 SGB VII (Siebtes Buch des Sozialgesetzbuchs) nämlich die Berufsgenossenschaften dazu befähigt, die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zu erlassen. Dies tun sie als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach dem Erlass müssen die erarbeiteten Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden.

Woher kommen die Unfallverhütungsvorschriften?

Im Jahr 1884 wurde das erste Unfallversicherungsgesetz verabschiedet. Bereits dieses beinhaltete eine Ermächtigung, die den Berufsgenossenschaften erlaubte, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, die für alle Mitglieder verbindlich sind. Gleichzeitig sollten eben diese Vorschriften von Beauftragten überprüft und kontrolliert werden. Später wurden diese Beauftragten dann in „Technische Aufsichtsbeamten“ umbenannt. Im Jahr 1900 wurden die Berufsgenossenschaften dann vom Gesetzgeber aber sogar verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften auszuarbeiten.

Unfallverhütungsvorschriften

Welche Arten der Unfallverhütungsvorschriften gibt es?

Inzwischen werden die Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschriften genannt. Allerdings war das nicht immer so. Vor 2014 galten nämlich noch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, auch VSG genannt, die sich aus mehreren Vorschriften zusammensetzten:

  • BG-Vorschriften: BGV (Vorschriften der Berufsgenossenschaften)
  • GUV-Vorschriften: GUV-V (Vorschriften der Unfallkassen)
  • Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Nun sind diese Bezeichnungen unter der Bezeichnung DGUV-Vorschriften zusammengefasst. Allerdings sind die zugehörigen Vorschriften lediglich etikettiert worden. So finden sich auch auf aktuellen Ausdrucken und pdf-Dateien oft noch immer die alten Bezeichnungen.

Was sind die DGUV?

Als Spitzenverband der Unfallkassen und der gewerblichen Berufsgenossenschaften gilt die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Entstanden ist diese am 1. Juni 2007, als der Bundesverband der Unfallkassen und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammen gelegt wurden. So sind in der DGUV alle 27 Unfallkassen und die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammengefasst. Insgesamt sind in diesem Spitzenverband etwa 70 Millionen Menschen versichert. Wobei sich die Versicherung vor allem gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie um Wegeunfälle dreht.

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gliedert sich insgesamt in sechs Landesverbände:

  • Nordost
  • Nordwest
  • West
  • Mitte
  • Südost
  • Südwest

Diese sind rechtlich allerdings unselbstständig. Der Sitz des Verbands ist in Berlin. Daneben gibt es zwei weitere Verwaltungsstandorte in München und Sankt Augustin. In Bochum, Dresden, Bad Hersfeld und Hennef befinden sich ebenfalls Einrichtungen der DGUV.

Unfallverhütungsvorschriften

Welche Inhalte haben die Unfallverhütungsvorschriften?

Die Unfallversicherungsträger erlassen die Unfallverhütungsvorschriften in sieben Überpunkten.

Der erste Punkt ist dabei an Unternehmer gerichtet. Hier wird festgelegt, welche Maßnahmen, Anordnungen und Einrichtungen zu treffen sind, um Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und andere gesundheitliche Gefahren im Arbeitsumfeld zu verhüten. Dabei kann der Unternehmer diese Aufgaben aber auch auf eine andere Person oder auf andere Personen übertragen.

Der zweite Punkt richtet sich hingegen an den Versicherten. So wird hier das Verhalten festgelegt, dass der Versicherte an den Tag legen soll, um Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefahren im Arbeitsumfeld zu verhüten.

Der dritte Punkt der Unfallverhütungsvorschriften behandelt unterdessen die arbeitsmedizinischen Maßnahmen und die arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die der Unternehmer stattfinden zu lassen hat. Diese Maßnahmen sind besonders dann zu erfüllen, wenn Versicherte oder Dritte während der Arbeit mit Gefahren konfrontiert sind, die Gesundheit und Leben betreffen.

Gerichtet an die Ärzte, die Maßnahmen, also etwa Untersuchungen nach Punkt Drei durchführen, ist der vierte Punkt der Unfallverhütungsvorschriften. Hier ist festgelegt, welche Voraussetzungen der betreffende Arzt zu erfüllen hat, sollte die Untersuchung nicht durch eine andere staatliche Vorschrift vorgesehen sein.

Der fünfte Punkt der Unfallverhütungsvorschriften richtet sich abermals an den Unternehmer. So hat er eine wirksame erste Hilfe sicherzustellen. Auch der sechste Punkt ist an den Unternehmer gerichtet und stellt die Maßnahmen fest, die dieser zu treffen hat, dass Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ihren Pflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften nachgehen können.

Im letzten Punkt wird dagegen geregelt, wie hoch die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen sein soll. Diese wird aus zwei Faktoren berechnet:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • vorhandene arbeitsbedingte Gefahren

Unfallverhütungsvorschriften ortsfest

Was passiert, wenn die Unfallverhütungsvorschriften missachtet werden?

Die obigen Unfallverhütungsvorschriften sind in jedem Fall für die Mitgliedsunternehmen eines Unfallversicherungsträgers zwingend zu beachten und durchzuführen. Wird dennoch ein Verstoß festgestellt, so kann dies in bestimmten Fällen, laut § 209 SGB VII mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Gibt es weitere Unfallverhütungsvorschriften?

Die Berufsgenossenschaften erlassen neben den Unfallverhütungsvorschriften einige weitere Informationen, Grundsätze und Regeln, die für ihre Mitglieder verbindlich sind. Diese nennen sich DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und DGUV-Grundsätze.

Daneben gibt es technisches Regelwerk. Dieses konkretisiert die verbindlichen Forderungen und wird auch untergesetzliches Regelwerk genannt. Erarbeitet werden auch sie durch die Berufsgenossenschaften, allerdings wirken zudem private Institutionen sowie beratende und öffentlich-rechtliche Ausschüsse an der Erarbeitung mit.

Gibt es Unfallverhütungsvorschriften für Europa?

Seit den 80er Jahren erlässt auch die EU-Kommission Richtlinien, die als Definition der Mindeststandards in Europa gelten. So müssen alle Mitgliedstaaten die Richtlinien in einem festgelegten Zeitraum in ein nationales Recht – in diesem Fall Arbeitsschutzrecht – umsetzen. Dabei dürfen die Mindestanforderungen, die die europäische Kommission festgelegt hat, nicht unterschritten werden.

 

Gelten die deutschen Unfallverhütungsvorschriften auch, wenn der Arbeitsplatz im Ausland ist?

Die Unfallverhütungsvorschriften gelten auch für Arbeitnehmer im Ausland. Diese müssen allerdings in Deutschland versichert sein. Dies fällt unter die sogenannte Entsendungswirkung. Immerhin muss die Berufsgenossenschaft eines in Deutschland Versicherten entschädigen oder regeln, auch wenn dieser im Ausland arbeitet. So gelten in diesem Fall auch für den im Ausland tätigen Arbeitnehmer die deutschen Unfallverhütungsvorschriften. Hier gibt es lediglich eine Ausnahme. Sind die Arbeitsschutzvorschriften des betreffendes Landes höherwertig als die in Deutschland, gelten die des betreffenden Landes.

Wie sehen die Unfallverhütungsvorschriften weltweit aus?

Inzwischen gleichen sich die Unfallverhütungsvorschriften der verschiedenen Länder weltweit immer weiter an. Dies gilt vor allem bei Unternehmen, die global agieren. Diese lassen sich oft nach ISO 45001 zertifizieren, sodass die Arbeitssicherheitsstandards den internationalen Vorgaben entsprechen. Die höchsten dieser internationalen Vorgaben stammen aus Nordamerika und den Commmonwealth-Ländern. Dies ist ein Resultat der dort gültigen zivil- und strafrechtlichen Gesetzgebung.

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