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Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften?

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Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften? Die Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – werden in Deutschland als autonomes Recht der jeweiligen Unfallversicherungsträger und den jeweiligen dazugehörigen Mitgliedsunternehmen eingestuft. Für alle Mitgliedsunternehmen und die versicherten Beschäftigten sind die Unfallverhütungsvorschriften somit bindend und nicht änderbar. Das bringt mitunter einige Fragen mit sich, die sich unter anderem darum drehen können, welche Regeln in den UVV und in der dazugehörigen Betriebssicherheitsverordnung integriert sind. Denn kommt es zu DGUV Prüfungen, ist wichtig, dass diese Regeln auch eingehalten werden und es zu keinen Abmahnungen kommen kann.

Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften? Wie weit reichen die UVV?

Die Unfallverhütungsvorschrift präsentiert sich sehr weitläufig. Sie gelten als Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen und umfassen die Bereiche Arbeitssicherheit, Regelungen zu den Betriebsärzten und zu den Sicherheitsbeauftragten. Jeder einzelne Bereich wird mit den Unfallverhütungsvorschriften separat abgedeckt. Alleine das zeigt, wie vielschichtig die UVV ausgelegt sind und wie vielschichtig die entsprechende Betriebssicherheitsverordnung sein muss. Denn alle Unfallverhütungsvorschriften, die im Regelwerk der UVV zusammengefasst sind, müssen gleichzeitig auch in der Betriebssicherheitsverordnung auftauchen, damit ein umfassender Schutz und eine ordentliche Einhaltung der jeweiligen Regelungen auch möglich ist.

Verantwortlich für das Einhalten der Vorschriften sind die Unternehmen selbst. In der Regel der Inhaber des Unternehmens oder seine gesetzlichen Vertreter. Je nachdem, um welche Unternehmensform es sich handelt und welche Hierarchien im Unternehmen anzutreffen sind. Die Unternehmen sind dann verbindlich an die UVV gekoppelt, wenn sie in einer Berufsgenossenschaft sind und damit automatisch die UVV, also die Unfallverhütungsvorschriften, einhalten müssen. Erfolgen DGUV Prüfungen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden und wird dabei festgestellt, dass die UVV nicht eingehalten werden, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Unser Hinweis: Unfallverhütungsvorschriften gelten immer für alle Unternehmen und Versicherte, die der jeweilige Unfallversicherungsträger erstellt. Sie können ja nach Branche variieren, da jede Branche unterschiedlichste Vorschriften einhalten muss. Es muss daher genau geschaut werden, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist, um die passenden Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – auch wirklich umsetzen zu können.

In welchen Bereichen greifen die Unfallverhütungsvorschriften?

Es gibt verschiedene Teilbereiche, in denen die Regelungen der jeweiligen Unfallversicherungsträger greift.

Dazu gehören:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten, die in Einrichtungen oder durch Anordnungen und Maßnahmen entstehen können. Ferner muss festgelegt werden, wer alles im Unternehmen dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der UVV zu gewährleisten
  • das Verhalten aller Versicherten muss vorbildlich sein, um Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu verhüten
  • arbeitsmedizinische Untersuchungen, die vom Unternehmer zu veranlassen sind
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, die inklusive Ersthelfer im Unternehmen möglich sein müssen
  • alle Regelungen für Versicherte, die in den Bereich Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte und Arbeitssicherheit fallen

Besonders die Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten in Einrichtungen, durch Anordnungen und Maßnahmen ist ein Punkt, der sehr weit ausgelegt werden kann. Denn unter diesen Punkt fallen alle Aspekte, die im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am jeweiligen Arbeitsplatz notwendig sind. Dieser Punkt ist daher für die Unternehmen am allerwichtigsten.

Beim zweiten Punkt, der sich mit dem Verhalten des Versicherten beschäftigt, geht es darum, wichtige Arbeitstechniken und den Umgang mit Gefahren genau zu erlernen, damit eine Verhütung stattfinden kann. Arbeitsmedizinische Untersuchungen, die der Unternehmer veranlassen muss, obliegen generell der Geschäftsleitung. Sie muss sich darum kümmern, dass die Versicherten regelmäßig zur arbeitsmedizinischen Untersuchung gehen und dass diese von einem Arzt durchgeführt werden, der dazu auch berechtigt ist.

Bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen geht es darum, bei Unfällen oder Gefahren innerhalb des Unternehmens immer ausreichend Ersthelfer und Materialien für die Erste Hilfe zur Verfügung zu stellen. Auch hier die Unternehmensleitung angewiesen, diese Maßnahmen umzusetzen. Die Ausbildung der Ersthelfer ist genauso wichtig wie die Auswahl der Ersthelfer, damit diese im Falle eines Falles auch zur Verfügung stehen.

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Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften? Gibt es Ausnahmeregelungen?

Lücken sind in der Unfallverhütung nicht vorgesehen. Die UVV ist daher so konzipiert, dass wirklich jeder den Inhalt versteht und wirklich jeder merkt, dass er sich daran halten muss. Desinteresse, Verantwortungslosigkeit oder ein leichtfertiger Umgang mit diesen speziellen Regelungen führt dazu, dass Arbeitsunfälle stattfinden, die Leib und Leben in Gefahr bringen aber auch das Unternehmen in Schwierigkeiten bringen können. Denn wo Arbeitsunfälle passieren, entstehen Produktionslücken. Diese Produktionslücken führen zu Umsatzeinbußen und können im schlimmsten Falle zu einem Konkurs des Unternehmens führen. Aus diesem Grund ist gesetzlich geregelt, dass die UVV von jedem Unternehmen einzuhalten sind, die in einer Berufsgenossenschaft vertreten sind. Die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Prüfungen sorgen zudem dafür, dass diese Einhaltung stattfinden kann.

Auch wenn es sich um ein Unternehmen handelt, indem nur ein Mitarbeiter, also der Unternehmer selbst, arbeitet, gelten die Unfallverhütungsvorschriften, die für die entsprechende Branche erstellt wurden. Der Unternehmer muss sich somit auch an diese Unfallverhütungsvorschriften halten.

Handelt es sich um einen Unternehmer, der auf Baustellen tätig ist und auch als Einmannbetrieb ohne Beschäftigte arbeitet, gilt auch dort, dass alle relevanten Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten sind. Und zwar die Vorschriften, die für die Branche vorgesehen sind. Das gilt auch dann, wenn Arbeiter beschäftigt werden, die aus dem Ausland kommen und somit nicht der deutschen Berufsgenossenschaft unterliegen. Arbeiten sie für ein deutsches Unternehmen, dass die UVV einhalten muss, gilt das auch für die ausländischen Arbeiter.

Wer versucht, in diesem Zusammenhang Schlupflöcher zu finden und sie für sein Unternehmen zu nutzen, wird schnell feststellen, dass er damit nicht weit kommt. Denn den regelmäßigen DGUV Prüfungen kann kein Unternehmen entgehen. Und somit auch nicht der Tatsache, dass eine mögliche Laxheit im Umgang mit den Regelungen zu einer Strafe führen wird.

Unterschied zwischen DGUV Vorschriften und DGUV Regel

Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften? Wenn es um die UVV geht, dann wird noch einmal zwischen den „DGUV Vorschriften“ und den „DGUV Regeln“ beziehungsweise den „DGUV Informationen“ unterschieden. Der Unterschied zeigt sich bereits im Namen und lässt sich daher auch deutlich erkennen. Regeln beziehungsweise Informationen haben einen Beispielcharakter und sprechen Empfehlungen aus. Sie sind nicht bindend, geben aber eine Richtung vor, die einzuhalten ist.

Bei den DGUV Vorschriften handelt es sich um Gesetze und die müssen eingehalten werden. Zum Beispiel Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Hier geht es nicht nur um Präventionsmaßnahmen, sondern hier geht es darum, ganz gezielt Unfälle und gesundheitliche Einschränkungen von vornherein zu vermeiden. Daher ist wichtig, dass die Vorschriften immer eingehalten werden, die Regeln beziehungsweise die Informationen als Ergänzung betrachtet werden und im besten Falle ebenfalls in den Arbeitsalltag integriert werden.

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Wer kann im Rahmen der UVV zur Verantwortung gezogen werden?

Werden die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten, muss es natürlich einen Verantwortlichen geben, der dafür belangt werden kann. Handelt es sich bei dem betreffenden Unternehmen um eine GmbH, eine AG oder eine andere rechtliche Unternehmensform, dann ist immer der gesetzliche Vertreter verantwortlich. Das ist beispielsweise der Geschäftsführer, der Gesellschafter oder auch die jeweiligen Vorstandsmitglieder. Bei einem öffentlichen Unternehmen wie beispielsweise der Stadt oder dem Land ist es der Oberbürgermeister oder es sind die Landräte, die als gesetzliche Vertreter genannt werden und entsprechend verantwortlich zeichnen. Bei dem anderen Unternehmen ist es immer der Geschäftsführer oder derjenige, der das Unternehmen gegründet hat. Er ist dafür verantwortlich, dass die UVV genau eingehalten werden, dass sie im Unternehmen umgesetzt werden und dass ich alle Angestellten – aber auch der Inhaber des Unternehmens – an diese Regelungen und Vorschriften halten.

Was regeln die Unfallverhütungsvorschriften? – Unser Fazit

Die Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – sind ein wichtiges Regelwerk, um Unfälle sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Hier gilt es, dass sich jeder an die Vorschriften hält, um einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen, der nicht nur für den Arbeitnehmer wichtig ist, sondern auch für den Unternehmer selbst. Denn ohne sicheren Arbeitsplatz kein Umsatz. Und ohne Umsatz kein gut funktionierendes Unternehmen, welches am Markt Bestand haben kann.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

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