Prüfprotokoll
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Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 (DGUV V3 – BGV A3)

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Warum ist die Prüfung von stationären Anlagen nach DGUV V3 (BGV A3) notwendig?

Mit dem Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. mit einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) weisen Sie die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach. Elektrotechnische Geräte im Sinne der vorliegenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 umfassen alle Gegenstände, die ganz oder teilweise der Anwendung elektrischer Energie dienen oder zur Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen eingesetzt werden. Schutz- und Zusatzeinrichtungen sind in diesem Zusammenhang elektrischen Betriebsmitteln gleichgestellt, wenn sie Anforderungen an ihre elektrische Sicherheit unterliegen. Elektrische Anlagen werden durch die Kombination von elektrischen Betriebsmitteln gebildet. Deren Prüfung durch eine Fachkraft wird mit einem entsprechenden Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bestätigt.

Die Ausführung kritischer Dienste über kleine, tragbare Geräte mit unkontrollierten Systemgrenzen erfordert belastbare und selbstadaptive Dienste und Netzwerke, die in der Lage sind, den aktuellen Status des Systems zu verfolgen, seine Unsicherheiten abzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Das Erreichen der geforderten Zuverlässigkeits-, Pünktlichkeits- und Sicherheitsniveaus ist eine architektonische Herausforderung aufgrund der intrinsischen Asynchronität des Systems und der Komplexität des Fehlermodells. Dies begründet den Umfang im Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV V3 (ehem. BGV A3).

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die bereits in ihrer Police darauf hinweisen, dass es zu einer Reduzierung Ihrer Beitragszahlungen führt, wenn Sie in der Lage sind, ortsfeste elektrische Betriebsmittel zu überprüfen und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu testen sowie deren einwandfreien Zustand zu bestätigen. Dies weisen Sie mit dem Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) nach. Durch die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel können deren Mängel identifiziert, dokumentiert und schließlich beseitigt werden. Diese Mängel können z.B. eine versteckte Fehlfunktion sein, die ggf. zu einem Totalausfall des Betriebsmediums führt oder zu einem progressiven Anstieg im Energieverbrauch. Durch das frühzeitige Entdecken solcher Mängel können kostenintensive Effekte rasch erkannt und dann abgestellt werden. Defekte elektrische Geräte können in manchen Fällen ebenfalls zu Personenschäden führen. Nach dem Test der Anlagen erhalten Sie ein gerichtsspezifisches Protokoll mit allen wichtigen Daten, in dem Sie sofort auf eventuelle Mängel hingewiesen werden. Neben der Untersuchung bieten wir Ihnen auch Lösungsvorschläge sowie Ansätze für Reparaturen an. Die Erstberatung zum Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. dem Prüfprotokoll nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) kann telefonisch oder in Ihrem Büro vor Ort erfolgen.

Kritische Betriebszustände werden heute gemeldet, sodass unerwünschte Ereignisse wie Betriebsunterbrechungen, kostspielige Sachschäden oder gar Körperverletzungen vermieden werden. Innovative Messtechnik und Fehlerstromüberwachungssysteme für geerdete Stromversorgungen überwachen elektrische Anlagen auf Fehler- und/oder Fehlerströme, zeigen den aktuellen Messwert an und signalisieren bei Überschreitung vorgegebener Ansprechwerte, wie es die einschlägigen Normen vorschreiben. Die Fehlerstromüberwachung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dient der vorbeugenden Instandhaltung nach der DGUV-Regel 3 (vormals BGV A3). Im Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) wird sie bestätigt.

Prüfprotokoll ortsveränderlicher dguv v3

Was beinhaltet das Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)?

Die Prüfergebnisse werden in einem detaillierten Prüfbericht aufgelistet, der im Original oder im PDF-Format übergeben wird. Dies ist das Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3). Im Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) werden alle festgestellten Mängel benannt, beschrieben und dokumentiert sowie zusammengefasst. Zusätzlich enthält der Inspektionsbericht notwendige Reparaturarbeiten sowie Empfehlungen zu den Wartungszeiten. Der Kunde, Betreiber oder Investor erhält einen detaillierten Prüfbericht über jedes elektrische Betriebsmittel in der Originalversion und als PDF-Dokument mit allen festgestellten Mängeln. Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung wird der Inspektionsbericht zur Vorlage beim Hersteller, Versicherer oder der zuständigen Behörde erstellt. Die empfohlenen Fristen für die nächste Inspektion sind ebenfalls im Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) angegeben.

Prüfprotkoll

Ein rechtssicheres Prüfprotokoll bei ortsfesten Anlagen durch E+Service+Check GmbH

Was sagt das GS-Prüfzertifikat im Unterschied zum Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) aus?

Dieses Zertifikat bescheinigt Herstellern und Aufsichtsbehörden, dass die Maschine von einer akkreditierten Stelle auf die Einhaltung der einschlägigen europäischen Sicherheitsvorschriften geprüft wurde. Das GS-Zeichen wurde vor über 30 Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt und hat seitdem weltweite Anerkennung und Akzeptanz gefunden. Es wird regelmäßig von nahezu allen führenden Herstellern der Industrie eingesetzt. GS-Zeichen werden nach erfolgreicher Typprüfung durch unsere Prüf- und Zertifizierungsstelle vergeben. Für das ET-Zeichen gelten die gleichen Bedingungen wie für das GS-Zeichen, es zeigt jedoch deutlich, dass die Prüf- und Zertifizierungsstelle eine europäische Prüfstelle ist, die in enger Zusammenarbeit mit anderen europäischen Prüfstellen arbeitet.

Prüfprotokoll ortsveränderlicher Prüfbericht

Was sagt das DGUV-Prüfzertifikat aus?

BG-Zertifikate werden von unserer Prüf- und Zertifizierungsstelle für bestimmte Aspekte einer Maschine oder eines Maschinenteils vergeben, insbesondere für Lösungen, die für eine Neudefinition oder Aktualisierung des Standes der Technik in Frage kommen. Beispiele sind das Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel oder das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3).

Welchen Wert haben das Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bei Versicherungen?

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) sowie nach DIN VDE-Normen mit klaren Regeln schaffen eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Die Beweislast der Kontrollen, die für die Arbeitsaufsichtsbehörden, die Berufsverbände und die Versicherungsgesellschaften gelten trägt der Unternehmer. Er muss das Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. einem Prüfprotokoll nach DGUv Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) vorlegen können. Der Geschäftsführer, der Eigentümer oder die verantwortlichen Führungskräfte des Unternehmens müssen die Tauglichkeit der elektrischen Betriebsmittel nachweisen, bevor ein Anspruch gegen Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und Versicherungen geltend gemacht werden kann. Sollte es dennoch zu einem unerwarteten Ereignis (Arbeitsunfall) kommen, ist es als erstes erforderlich, dass die Prüf- und Messergebnisse gemäß der Regel 3 der DGUV nachzuweisen. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird von immer mehr Versicherungen als Prüfungsgrundlage anerkannt, sodass das Prüfprotokoll ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel bzw. das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) eingefordert werden. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

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