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Prüfung elektrischer Anlagen Fristen

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Prüfung elektrischer Anlagen Fristen: Was wird von der Prüfung vorgegeben?

Die Prüfung elektrischer Anlagen oder DGUV V3 Prüfung für elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen gibt vor, dass diese jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand vorhanden sein müssen. Dementsprechend wurde es vom Gesetz her vorgeschrieben, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen vor der Inbetriebnahme, vor der Instandsetzung und vor einer Änderung von einer Elektrofachkraft überprüft werden müssen, und zwar in bestimmten Prüfung elektrischer Anlagen Fristen bzw. Zeitabständen. Diese Pflicht zur regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Geräte dient der Verhütung von Unfällen, dem Schutz von Betriebsstätten, aber vor allem auch dem Schutz von Menschen.

Prüfung elektrischer Anlagen Fristen: Wie gestalten sich diese nach der DGUV V3 Prüfung?

Der Prüfumfang, die Prüfart und die Prüfung elektrischer Anlagen Fristen müssen gemäß Paragraf drei der Betriebssicherheitsverordnung anhand einer Beurteilung der Gefährdung ermittelt werden. Aus dieser Art Beurteilung muss hervorgehen, welche Gefährdungen tatsächlich möglich sind und auf die Mitarbeiter und die Arbeitsmittel einwirken können. Aus der Gefährdungsbeurteilung müssen ebenfalls die Maßnahmen zur Minimalisierung des Risikos hervorgehen, damit die Gefährdungen auf ein tragbares Restrisiko im Vorfeld reduziert werden kann. Dementsprechend muss vom Betreiber ein transparenter Nachweis geführt werden – sollte es zu einem Schadensfall kommen, müssen die Betriebs- und Umgebungsbedingungen kritisch hinterfragt werden. Zudem wird untersucht, ob die Prüffristen oder ein Intervall nach der DGUV V3 Prüfung (BGV A3 Prüfung) eingehalten wurden. Falls die Gefährdungsbeurteilung in einem Schadensfall fehlt, trägt der Betreiber hohe rechtliche Konsequenzen. Auch wenn die Prüffristen oder ein Intervall der Prüfung elektrischer Anlagen überschritten wurde, dann muss der Betreiber für die folgenden Kosten des Schadens vollumfänglich haften. Aus diesem Grund machen Versicherungsunternehmen einen Nachweis der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte sowie der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, die als Grundlage der Versicherungsverträge dienen.

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Prüfung elektrischer Anlagen Fristen – wer ist für diese verantwortlich?

Die Prüfpflicht trägt der Unternehmer oder der Betreiber – von diesem wird die alleinige Verantwortung für ordnungsgemäße Prüfungen sowie das Einhalten von Prüffristen getragen. Das Amt für Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzbehörden sowie Unfallversicherungen, wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, müssen sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, ob die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und die Prüfung ortsfester Anlagen erfolgt ist. Werden die Prüffristen und Intervalle gemäß den Vorgaben der Prüfung elektrischer Anlagen (DGUV V3) eingehalten, so kann sich dadurch die Zahl der Unfälle und die dadurch verursachten Folgekosten verringern.

Prüfung elektrischer Anlagen Fristen nach DGUV V3: Wie werden die Prüffristen ermittelt?

Betreiber sind gemäß Paragraf fünf DGUV V3 Prüfungen dafür verantwortlich, dass elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden (E-Check). Dabei kann die Prüffrist der ortsveränderlichen Geräte von einer Zertifizierten Prüfperson oder seitens des Unternehmens festgelegt werden. Selbstverständlich muss die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte bereits vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen – als Ausnahme gelten dabei Geräte und Anlagen, die von der Seite des Herstellers aufgestellt worden sind. Nach der Instandsetzung der ortsveränderlichen Geräte muss das Prüfintervall neu festgelegt werden. Eine neue Prüfung muss ebenfalls erfolgen, wenn es zu einer Änderung der Geräte kommt, dabei wird das Intervall vom Prüfer festgelegt. Für das Einhalten der Prüffristen ist der Unternehmer oder Betreiber verantwortlich. Das Intervall für die neue Prüfung muss so festgelegt werden, dass die mit zu rechnenden Mängel auch rechtzeitig festgelegt werden können. Für normale Umgebungs- und Betriebsbedingungen können bewährte Prüfintervalle der 1 B Tabelle der Anweisung zu Paragraf fünf DGUV V3 Prüfung entnommen werden. Wichtig zu erwähnen ist, dass das Prüfungsintervall nicht starr festgeschrieben ist, sondern soll als Richtwert normaler Bedingungen verstanden werden. In einem Betrieb ist das Beurteilen der vorhandenen Bedingungen für das Prüfungsintervall ortsveränderlicher Geräte maßgeblich. Von der Prüfung elektrischer Anlagen nach Fristen wird vorgegeben, dass das jeweilige Prüfungsintervall der ortsveränderlichen Geräte, oder der ortsfesten Anlagen, auf diese Art gewählt werden soll, dass die Fehlerquote von maximal 2 Prozent nicht überschritten wird. Die Dokumentation der maximal erlaubten Fehlerquote dient später als Nachweis des festgelegten Intervalls der Prüfung. Hier ist schließlich ganz wichtig, dass der Unternehmer im Schadensfall das Prüfungsintervall eingehalten hat und selbstverständlich auch nachweisen kann, dass die Fristen auf eine richtige Art und Weise gewählt wurden. Das falsch gewählte Prüfungsintervall kann in einem Schadensfall allerdings nicht mit Unwissenheit oder Unsicherheit entschuldigt werden – der richtigen Gefährdungsbeurteilung kommt laut Gesetz ein hoher Stellenwert zu.

Was bezeichnen ortsfeste Anlagen laut DGUV V3?

Ortsfeste elektrische Anlagen können ausschließlich mit großem Aufwand transportiert werden und sind mit der Umgebung fest verbunden. Zur Gruppe ortsfester elektrischer Anlagen zählen zum Beispiel elektrische Produktionsstraßen oder elektrische Installationen. Laut DGUV V3 betragen die Prüfung elektrischer Anlagen Fristen vier Jahre – im Rahmen dieser müssen die ortsfesten elektrischen Anlagen auf einen ordnungsgemäßen Zustand getestet werden. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss der Betreiber in einem Prüfungsprotokoll dokumentieren – dabei muss der Name des Prüfers, das Prüfdatum, der Anlagentyp, die nächsten Prüffristen oder das Intervall ersichtlich sein.

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Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?

Als ortsveränderliche elektrische Geräte werden solche bezeichnet, die während dem Betrieb problemlos bewegt werden, oder von einem Ort zum anderen transportiert werden können, und zwar während Sie am Stromkreis angeschlossen sind. Zur Gruppe ortsveränderliche elektrischer Geräte zählen zum Beispiel Drucker, Scanner, Wasserkocher, Kopierer, Bohrmaschinen, Telefone, Laptops, Computer, Kaffeemaschinen, Tischlampen und so weiter. Nach der DGUV Vorschrift 3 Prüfung liegt die Rechtslinie der Prüfung elektrischer Anlagen nach Fristen bei sechs Monaten. Sollte bei der Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel eine Fehlerquote von weniger als 2 % vorliegen, dürfen die Fristen verlängert werden – dabei liegt die maximale Verlängerung der Prüffristen ortsveränderlicher Betriebsmittel bei zwei Jahren. Auch für das Prüfen der ortsveränderlichen Geräte ist der Unternehmer verantwortlich. Darüber hinaus müssen alle Angestellten angewiesen werden, ein Mangel oder ein defektes Gerät sofort zu melden. Für die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel muss entweder ein betriebsinterner Mitarbeiter bestimmt oder ein externer Dienstleister beauftragt werden. Sollte die Prüfung von einem Mitarbeiter des Betriebs vorgenommen werden, muss diese den Status einer Fachkraft im Elektrobereich haben. Damit die Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel in einem Unternehmen kontinuierlich durchgeführt werden können, muss die Prüfperson einen Nachweis für diese Tätigkeit erbringen und an regelmäßigen Schulungen teilnehmen. Vom Betreiber müssen die Nachweise eingefordert werden, damit die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel rechtssicher, regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

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