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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen

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Warum müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen – Die Fachleute aus unserem Hause betreuen Ihr Unternehmen kompetent und unterstützen Sie bei dem Ziel, die Gefahren durch Elektrizität in Ihrem Unternehmen durch die Beseitigung elektrischer Sicherheitsrisiken zu minimieren. Elektrizität, nicht selten auch unbewusst, bildet für viele Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen und ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Grundlage. Dies kann zum Beispiel die Hebebühne in einer Kfz-Werkstatt sein, das Verlängerungskabel für die Kühltruhe im Lebensmittelgeschäft oder auch nur die Kaffeemaschine im Büro. Sind diese Betriebsmittel nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, können dadurch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verletzt werden oder auch Schäden in ihrem Unternehmen verursacht werden.  Die Fachleute von E+Service+Check GmbH prüfen den sicheren und funktionsfähigen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen. Sie bescheinigen den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer elektrischen Betriebsmittel und bezeugen, dass von diesen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bei einer ordnungsgemäßen Bedienung und bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung weder eine mittelbare, noch eine unmittelbare Gefahr und Risiken ausgehen können.

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Wann müssen elektrische Betriebsmittel und Anlagen geprüft werden?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen müssen bei mindestens drei Gelegenheiten auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Zunächst ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sie vor der ersten Inbetriebnahme der Geräte und Anlagen geprüft sind. In den meisten Fällen kann diese Prüfung entfallen, da der Hersteller den arbeitssicheren Zustand der Anlagen und Betriebsmittel bescheinigt. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme kann zum Beispiel dann erforderlich sein, wenn Sie selbst eine Anlage oder ein Betriebsmittel hergestellt haben oder wenn der Hersteller eine solche Bescheinigung nicht leisten kann. Unsere Fachleuchte kennen die für die Prüfung wichtigen Prüffristen genau und beraten Sie gerne. Der häufigste Anlass für eine Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ist eine regelmäßige Überprüfung.  Die für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest, die er für die Arbeitsstätte und den Arbeitsplatz angefertigt ist. Dabei kommen ihm die Vorschriften der Unfallkassen zur Hilfe, die ihm Anhaltspunkte geben, welche Geräte in welchem Rhythmus für eine Prüfung vorzusehen sind.

Wonach richten sich bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel die Prüffristen?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen sind nach den Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen zu überprüfen, um den sicheren Zustand der Geräte und Anlagen zu garantieren. Dabei sind die entsprechenden Betriebsmittel und Anlagen nicht nur nach der ersten Installation und Inbetriebnahme, sondern auch nach bedeutsamen Erweiterungen und wesentlichen Änderungen entsprechend den vorgegeben für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen und ortsfester elektrischer Anlagen einer Überprüfung zu unterziehen. Solche Elektrische Anlagen sind regelmäßig zu überprüfen. Dabei sind für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen vorgegeben, die insbesondere für die Prüfung ortsfester Anlagen elektrischer Art und für ortsveränderliche Betriebsmittel der sogenannten Schutzklasse I vorgegeben. Bei diesen handelt es sich um Betriebsmittel, die in Unternehmen und Arbeitsstätten eingesetzt werden und mit Steckdosen versehen sind, die keinen eigenen zusätzlichen Schutz besitzen. In einem ersten Vorgang wird durch die Fachkraft von E+Service+Check GmbH eine Beurteilung der Gefahren und Risiken der entsprechenden Anlagen erstellt. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die Prüffristen, die für die Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel und der ortsveränderlichen Geräte anzuwenden sind.

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Welche Rolle spielt bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen der DGUV V3?

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen ist nach ortsfesten elektrischen Anlagen und nach ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zu unterscheiden. Prinzipiell sind die Prüffristen für die Überprüfung von elektrischen Betriebsmittel und ortsveränderlichen Geräte je nach Unternehmen unterschiedlich festgelegt. Je nach Unternehmensart und nach der Wahrscheinlichkeit für Gefahren und Risiken, wie zum Beispiel für Schwimmbäder, für Schlachthöfe und für Restaurants, sind die Fristen für die Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel in der Regel mit sechs Monaten empfohlen. Für andere Unternehmen sind die für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen für die Überprüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nur eine Empfehlung für den zeitlichen Abstand von einem bis zwei Jahren zwischen den regelmäßigen Kontrollen ausgegeben. Die Fristen für die Überprüfung elektrischer Anlagen und von ortsveränderlicher Betriebsmittel sind nicht nur von der Art des Unternehmens sowie von der Größe und der Art der elektrischen Anlage abhängig.

Welche Geräte unterliegen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen?

Gemäß § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift, wenn es Gegenstände sind, die in ihrer Ganzheit oder auch in einzelnen Teilen, durch das Anwenden von elektrischer Energie funktionieren. Diese Gegenstände werden nach der DGUV V3 in drei Kategorien eingeteilt, die auch Bedeutung für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen besitzen. Diese Kategorien sind: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, ortsfeste, elektrische Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen.

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Wie häufig müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden – wie lauten die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen?

Die einzelnen elektrischen Gegenstände werden für die Prüfung eingeteilt. So sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme im Unternehmen sowie nach einer gravierenden Änderung oder einer Instandsetzung vor der dann Wiederinbetriebnahme durch eine geeignete Person zu prüfen. Die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte enthalten die Fristen für die regelmäßigen Prüfungen und legen den Art und dem Umfang der Prüfung fest. Hierbei hilft die DGUV V3. Sie gibt für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen bestimmte Richtwerte vor. So lautet die Prüffrist in der Regel sechs Monaten vor. Wird bei der Prüfung nach der DGUV V3 Prüfung (BGV A3 Prüfung) eine Fehlerquote von weniger als 2 % erreicht, können die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen verlängert werden. Die DGUV V3 gibt aber auch Richtwerte vor, die als Maximalwerte für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen angewendet werden können. Diese lauten ein Jahr in Unternehmen mit Fertigungsstätten, mit Werkstätten, für Baustellen und Unternehmen, die unter ähnlichen Bedingungen produzieren. Die Maximalfrist lautet zwei Jahre für Unternehmen mit Büros und die ähnliche Bedingungen für ihre Arbeitsstätten vorweisen. In den Festlegungen der Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer bei der Festlegung der Prüffristen frei. Die Richtwerte sind ein guter Anhaltspunkt. Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Folgen einer nicht durchgeführten Prüfung sind im Schadensfall bedeutsam.

Wer führt ortsfeste elektrische Betriebsmittel Prüfungen durch?

Die Überprüfung von ortsfesten Betriebsmitteln ist von Elektrofachkräften durchzuführen. Werden geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet, können auch sogenannte elektrotechnisch unterwiesene Personen die Überprüfungen vornehmen, müssen aber unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführt werden.

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Welche Vorteile bietet die Prüfung durch E+Service+Check GmbH?

Unsere Fachleute nehmen die Prüfung kompetent vor. Erfüllt ein Betriebsmittel die Bedingungen der Prüfung, bekommt es eine Plakette, die das nächste Prüfdatum und einen Barcode beinhaltet. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie für jedes einzelne Betriebsmittel ein Protokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte elektrische Betriebsmittel als Dokumentation und Nachweis. Zu unserem Prüfservice gehören eine telefonische umfassende Beratung und auch ein persönliches Gespräch vor Ort. Sie profitieren vom erprobten Prüfkonzept, das wir auf Ihre Bedingungen genau anpassen.  Wir sind ein freundliches Fachpersonal, das die erforderlichen Prüfungen kompetent und gewissenhaft durchführt. Sie erhalten nach der Prüfung eine Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel durch eine Prüfplakette und eine Dokumentation. Wir halten weitere Dienstleistungen für Sie parat, die Sie separat buchen können. Zum Beispiel die Inventarisierung der Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen und eine Reparatur direkt vor Ort.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)