Gibt es Ausnahmen von der Pflicht der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.)?
Die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) ist ein Muss für alle Unternehmungen, die in der Rechtsform eines Vereins organisiert sind. Entweder unterhalten die Vereine ganz oder teilweise einen Betrieb mit Mitarbeitern (auch auf 450 Euro Basis) oder Ehrenamtlichen (gegen Trainerpauschale, Aufwandsentschädigung) oder sie betreiben zumindest ein Büro. Darüber hinaus unterhalten viele Vereine ein Vereinsheim, in dem Veranstaltungen stattfinden (vereinsintern und öffentlich) oder bieten etwas an, das Kunden in Anspruch nehmen können (Kurse, Workshops, Töpfern etc.).
Die einzige Ausnahme, bei der ein Verein keine Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) durchzuführen hat, ist wenn er keinerlei Räume unterhält und auch die Verwaltung in einer privaten Homeoffice vorgenommen wird. Das wäre denkbar bei Trägervereinen oder ideellen Vereinen, beispielsweise mit dem Zweck der Erforschung der Geschichte einer Region. Wenn in so einem Fall die Forschung in öffentlichen Archiven erfolgt, die Treffen im Hinterzimmer eines Restaurants und die Ausstellungen der Ergebnisse in einem Rathaus erfolgt, dann wäre denkbar, dass die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) entfallen könnte.
Auf welcher Rechtsgrundlage muss die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) vorgenommen werden?
Unterhält der Verein einen Betrieb, vergleichbar einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, dann greift die DGUV Vorschrift 3. Richtet der Verein Veranstaltungen mit Nutzung elektrischer Anlagen, Geräte oder Installationen aus, entsteht die Pflicht zur Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) aus der VDE-Vorschrift DIN VDE 0100-740, aus der hervorgeht, dass vorübergehende elektrische Installationen nach dem Aufbau zuerst geprüft werden müssen, ehe sie eingeschaltet werden dürfen. Also: keine Veranstaltung mit vorübergehender Installation ohne Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.). Unterhält der Verein einen Betrieb mit Personenverkehr, zum Beispiel Sport, Tanz oder ähnliches, greift entweder alternativ oder zusätzlich zur DGUV Vorschrift 3 die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Was verlangen die Vorschriften im Zusammenhang mit der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.)?
Nach den Vorschriften müssen Vereine alle ortveränderlichen elektrischen Geräte normalerweise einmal im Jahr von einer autorisierten Person checken lassen. Im Jargon wird das auch „E-Check“ genannt. Eine autorisierte Person ist eine Elektrofachkraft. Diese muss einem eingetragenen Betrieb angehören. Nach der Prüfung bestätigt die Elektrofachkraft die erfolgreiche Prüfung. Die geprüften Geräte werden mit einer Plakette versehen, aus der die erfolgreiche Prüfung ersichtlich ist. Übrigens sind Vereinsverantwortliche auch in der Pflicht, wenn sie Geräte ausleihen. Sie müssen darauf achten, dass alle geliehenen Geräte eine gültige Plakette haben.
Welche Geräte fallen unter die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.)?
Im Jargon sagt man vereinfacht, die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) muss an allem vorgenommen werden, was einen Stecker hat. An dieser saloppen Erklärung sieht man schon, dass die Liste der zu prüfenden Geräte lang werden kann. Für die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) sollten pro Gerät durchschnittlich 10 – 15 Minuten veranschlagt werden. Die E+Service+Check GmbH ist Ihnen bei der Einschätzung, Planung und Durchführung der Prüfung gerne behilflich. Vereine für die die E+Service+Check GmbH prüft, sind rechtlich auf der sicheren Seite. Denn Sie können davon ausgehen, dass die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) von der E+Service+Check GmbH fachgerecht, zuverlässig und vor allen Dingen rechtssicher vorgenommen wird.
Was bedeutet Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.)?
- a) Die E+Service+Check GmbH ist ein eingetragener Elektrofachbetrieb.
- b) Die E+Service+Check GmbH hält die vorschriftsmäßig erforderlichen Prüf- und Messgeräte vor.
- c) Die E+Service+Check GmbH stellt die verlangte Elektrofachkraft.
- d) Sie weiß, wie Messungen und Prüfungen ablaufen müssen.
- e) Sie stellt in einem Team von Prüferinnen und Prüfern sicher, dass eine haftbare, verantwortliche Fachkraft zur Entscheidung von offenen Fragen, die bei der Prüfung auftauchen können, zur Verfügung steht.
Um all das müssen sich die Verantwortlichen in Vereinen keine Gedanken mehr machen, weil die E+Service+Check GmbH sich auskennt und das kann.
Gibt es Beispiele für Geräte im einzelnen, die von der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) betroffen sind?
Ja. Hier vier Beispiele:
Theaterverein: Ein Theaterverein führt Proben und öffentliche Veranstaltungen indoor und outdoor durch (Freilicht). Bei den Proben greift die Sorgfaltspflicht des Vereins gegenüber den Mitgliedern. Alle Scheinwerfer, Soundgeräte und was dazu gehört muss jährlich gecheckt werden. Elektrische Effekte im Bühnengeschehen, Bildprojektionsanlagen, Beamer, auch die Arbeitslampe für den Regietisch bei abgedunkeltem Zuschauerraum, all das unterliegt der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.).
Sportverein mit Trainingsgeräten, Bar, Sauna und Büro: Hier greifen für Büro und Theke die DGUV Vorschriften, wie für alle anderen Büros und Unternehmungen mit Kundenverkehr. Bei den Trainingsgeräten greift die Sorgfaltspflicht des Vereins gegenüber den Mitgliedern. Sind die Trainierenden Kunden, da sie zum Beispiel für die Nutzung des vereinseigenen Fitnessstudios zahlen, dessen Geräte teilweise elektrisch auswerten, dann greift ebenso unter anderem die DGUV Vorschrift, die eine jährliche Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) erforderlich macht.
Aquarien- und Terrarienverein (Tiere, Wasser): Hier gilt nicht nur die Sorgfaltspflicht gegenüber den Menschen, sondern auch gegenüber den eingesetzten Tieren. Neben den Bestimmungen des Tierschutzes sind die Betreiber verpflichtet, alle im Vereinsinteresse tätigen Menschen und Tiere vor Gesundheitsgefahren und Unfällen zu schützen. Beim Aquarienverein kommt noch die Besonderheit der unmittelbaren und naturgemäßen Gefahr, die von der Kombination von Wasser und elektrischen Anlagen ausgeht hinzu. Der Umgang mit Strom kann tödlich enden, wenn Fehler bei der Handhabung gemacht werden. Bei Wasser und Strom besteht eine erhöhte Gefährdung. Was hier richtig und falsch ist, sollte nur von ausgewiesenen Fachpersonen entschieden werden. Betroffen sind alle Aquarienbeleuchtungen, Heizungen, Filter, Pumpen und Futtermaschinen. Die komplette fachgerechte Installation der Kabel im Hintergrund, die Verwendung der fachgerechten Steckdosen (Feuchträume) und die strikte Trennung von Arbeitsbereichen und Besucherzonen machen eine besondere Sorgfalt bei der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) erforderlich.
Gnadenhof mit Streichelzoo und naturpädagogischem Angebot (Tiere, Sorgfaltspflicht gegenüber Besuchern und Teilnehmenden): Hier gilt in erhöhten Maße die Schutzpflicht gegenüber Mensch und Tier. Elektrische Zäune, mit Strom betriebene Tore, in Tiernähe verlegte Installationen, ausreichende Beleuchtung und vieles mehr, müssen bei der Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) berücksichtigt werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Bei Arenen und Stadien mit Flutlichteinrichtungen oder Vereinen mit Restaurantbetrieben mit gewerblichen Küchen kommen noch die Aspekte des Starkstromverbrauchs hinzu. Dass Flutlichtanlagen und große Soundanlagen, zum Teil fest, zum Teil ortsveränderlich, von Profis geprüft werden müssen, versteht sich von selbst.
Summa summarum – was müssen Vereine beachten?
Aus Sicht der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen sind die allermeisten Vereine prüfpflichtige Unternehmungen wie jedes privatwirtschaftliche Unternehmen, oder wie eine öffentliche Einrichtung auch. Bei der Betrachtung der angeführten Beispiele ergibt sich deutlich, dass eine regelmäßige Prüfung durch Fachpersonal angezeigt ist. Dies ist im Interesse aller Beteiligten – sowohl Mensch als auch Tier. Die E+Service+Check GmbH ist auf die Vielfalt des Vereinswesens eingestellt. Welchen Zweck Ihr Verein auch immer verfolgt. Wir wissen, was, wann, wie zu prüfen ist und stellen Ihnen unser Wissen und unsere Erfahrung zur Verfügung. Wenn die Überprüfung elektrischer Geräte in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) von der E+Service+Check GmbH vorgenommen wird, ist sie fachgerecht, sorgfältig und rechtssicher. Wir beraten Sie vorher. Fragen Sie.