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Was bedeutet die DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

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Was steckt hinter der DGUV Vorschrift 3 

DGUV steht als Abkürzung für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“. Diese ist ein eingetragener Verein, wurde am 01. Juni 2007 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Daneben befinden sich in Sankt Augustin und München Standorte der Verwaltung. Weitere Einrichtungen sind in Bad Hersfeld, Bochum, Dresden und Hennef zu finden. Die DGUV ist in sechs Landesverbände gegliedert, die rechtlich nicht selbständig und in ganz Deutschland verteilt sind. Das sind die Landesverbände Nordost, Nordwest, West, Mitte, Südwest und Südost. Beim Netzwerk Europäische Bewegung hat die Gesetzliche Unfallversicherung zudem eine Mitgliedschaft.Hinter der Abkürzung für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) steht der Spitzenverband von 27 Unfallkassen und neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese versichern zusammen rund 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die können auch durch ungeprüfte elektrische Gerätschaften entstehen. DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die in Betrieben zum Einsatz kommen. Sie sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und in regelmäßigen Intervallen von geschultem Fachpersonal zu prüfen.

Was sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen gemäß einer DGUV Vorschrift 3?

Sie erfasst alle Gegenstände, die entweder als Ganzes, oder in einzelnen Teilen zur Anwendung elektrischer Energie dienen. Darunter fällt das Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von elektronischen Informationen. Das erfolgt, zum Beispiel, mit Gegenständen der modernen Informationstechnik, oder mit Geräten, die zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie dienen.                       

Was umfasst die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 Prüfung?

Bei Elektrogeräten ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit, bei elektrischen Anlagen die gesamte Elektroinstallation. Sie wird gegebenenfalls auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Bei elektrischen Maschinen umfasst sie alle Produktionsmaschinen, zum Beispiel in Industriebtrieben, oder Forschungseinrichtungen.

Wen betrifft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Alle Unternehmer bzw. Arbeitgeber, die maximale Sicherheit für ihre Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen anstreben. Sie sind gemäß Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz vollumfassend für diese Sicherheit verantwortlich. Zu dieser Verantwortlichkeit gehört die gesamte Organisation einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV 3, einschließlich der Auswahl geeigneter qualifizierter Prüfpersonen.

Wer darf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen?

Hier gelten besondere Anforderungen. Erfüllt sie ein Unternehmer/ Arbeitgeber nicht selbst, muss er geeignetes Personal für eine gezielte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bestellen. Geeignet ist grundsätzlich eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, praktischer Berufserfahrung und der aktuellen, oder zeitnahen beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, die Betriebssicherheit von elektrischen Gerätschaften beurteilen zu können. Nur eine solche Person kann eine fachkundige Bewertung des betriebssicheren Zustands von elektrischen Anlagen, Maschinen, oder Betriebsmitteln abgeben. Üblicherweise hat sie eine fachorientierte Berufsausbildung, oder ein Studium elektrotechnischer Art erfolgreich absolviert. Als erforderliche Berufserfahrung gilt die Dauer von mindestens einem Jahr, besser mehr. Darüber hinaus muss die Person über die Bestimmungen nach DGUV V3 Bescheid wissen. Erst, wenn alle Anforderungen erfüllt sind kann diese Person rechtssicher und verantwortungsbewusst die Prüfung vornehmen.

Welche Fristen gelten für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Grundsätzlich erfolgt diese Prüfung zu bestimmten Anlässen und nach gewissen Fristen. Sie ist, zum Beispiel, üblich vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen. Das gilt sowohl für ortsfeste, wie für ortsveränderliche Gerätschaften. Sie kann entfallen, sofern der Hersteller den betriebssicheren Zustand versichert.
Ortsveränderliche Betriebsbmittel, vom Computer über die Kaffeemaschine bis zum Winkelschleifer, sind nicht fest an der Verteilung angeschlossen, sondern laufen normalerweise über einen Stecker. Sie unterliegen anderen Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 als ortsfeste Elektrogeräte und Maschinen, vom Backofen über die Drehbank bis zum Schweißautomaten, die fest über die Verteilung angeschlossen sind.
Die ortsveränderlichen Elektrogeräte haben meistens kürzere Fristen. Die Prüfintervalle legt in der Regel die qualifizierte Prüfperson fest. Ebenso das Intervall zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen. Für die Einhaltung dieser Intervalle ist der Unternehmer/ Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Intervalldauer ist in einer Tabelle der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Sie ist unterschiedlich und richtet sich auch nach einer Fehlerquote, das heißt, nach den bei vergangenen Prüfungen festgestellten Abweichungen von Grenzwerten. Aus diesen Erfahrungswerten ergeben sich maßgebliche Richtwerte für Prüfintervalle.

An welchen Orten ist die DGUV Vorschrift 3 notwendig?

Überall dort, wo die elektrischen Betriebsmittel Verwendung finden. Grundsätzlich lassen sich hier vier Bereiche definieren, wo eine regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vorgenommen wird:

Produktions- und Industriebetriebe: Die qualifizierten Fachleute prüfen Anlagen und Maschinen normalerweise ohne Störung des Betriebsablaufs. Produktions- und Logistikprozesse laufen weiterhin wie gewohnt ab. Sie würden es nicht mehr, wenn eine elektrische Störung unentdeckt bliebe. Der entstehende Schaden durch so einen Ausfall wäre massiv.

Büro- und Verwaltungsgebäude: Auch hier erfolgt die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 unauffällig ohne Störung des Betriebsablaufs. Der ist zwar ein anderer als in Industriebetrieben, doch die Sicherheit der Mitarbeiter wäre durch elektrische Störungen unter Umständen ebenso gefährdet.

Öffentliche Einrichtungen: Darunter fallen zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Kirchen, soziale Einrichtungen usw. Eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 verhindert, dass irgendwo versteckte Gefahren lauern. Die können auch versehentlich ausgelöst werden, zum Beispiel durch übereifrige Kinderhände.

Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen: Hier bestehen nicht nur mögliche hygienische Probleme. Auch elektrische Probleme können auftreten, die unter Umständen lebensbedrohliche Folgen nach sich ziehen. Eine regelmäßige Sicherheitsprüfung nach DGUV V3 schließt diese Folgen mit höchster Wahrscheinlichkeit aus.

In welchen Einzelschritten läuft eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab?

Grundsätzlich in drei Schritten: Zuerst erfolgt eine initiale Sichtprüfung, dann eine Funktionsprüfung unter vorgegebenen Maßnahmen und Sicherheitsaspekten, schließlich eine Messprüfung einzuhaltender Grenz- und Richtwerte. Der erste Schritt der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schätzt den allgemeinen Wartungszustand von außen ein und beseitigt die ersten offensichtlichen Mängel. Der zweite Schritt umfasst das Simulieren verschiedener Szenarien, wie zum Beispiel Kurzschluss oder auftretende Gehäusespannung. Alle sicherheitsrelevanten Elemente wie Schutzschalter, Brandhemmer, Erdungssysteme etc. werden hier auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft. Der letzte Schritt führt zur Prüfung relevanter Messwerte, die wichtig für die Sicherheit des Gesamtsystems sind. Deren Einhaltung stellt den erforderlichen Leistungsumfang sicher.

Sichert eine DGUV Vorschrift 3 in jedem Falle Mängelfreiheit?

Mit einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3 Prüfung) werden selbst kleinste Mängel in der Regel frühzeitig erkannt. Sie anschließend zu beheben ist dann kein Problem. Doch bekanntlich gibt es im Leben keine Hundertprozentige Sicherheit. Es ist nie ausgeschlossen, dass außerhalb eines Prüfintervalls im Laufe der Zeit versteckte Mängel bei elektronischen Gerätschaften, Maschinen oder Anlagen auftreten. Eine regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 macht solche Fälle aber äußerst unwahrscheinlich.

Die Aufgaben der DGUV Vorschrift 3 

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die zum Dachverband der DGUV gehören, gewähren Versicherung für um die siebzig Millionen Menschen. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Versicherung bei Berufskrankheiten, bei Arbeits- und Wegeunfällen. Dabei geht es um Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Vor allem die Prävention in Sachen Verhinderung arbeitsbedingter Gefahren, Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten steht dabei im Vordergrund. Zusätzlich sollen im Ernstfall Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgreich eingesetzt werden. Ein wichtiger Punkt in Sachen Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie Gefahren am Arbeitsplatz regelt die DGUV V3.

Die Rehabilitationsmaßnahmen der DGUV umfassen eine optimale medizinische Versorgung sowie die Wiederherstellung von verloren gegangener Arbeitskraft. Weiterhin gehört dazu die soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Betroffene erhalten Verletztengeld oder eine entsprechende Rente bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Entschädigung.
Der Dachverband der DGUV vertritt die Mitglieder gegenüber der Politik und den Sozialpartnern, den Institutionen auf Landes-, Bundes-, europäischer und internationaler Ebene. Die Förderung und Wahrnehmung der Interessen der Unfallkassen steht dabei im Vordergrund, damit das Wohl der Versicherten und Unternehmen gewährleistet werden kann.

Wie lange gibt es die DGUV Vorschrift 3 schon?

1885 wurde eine Versicherung in Sachen Arbeitsunfälle ins Leben gerufen. Sie wurde mit den Jahren um Vorschriften rund um Berufskrankheiten erweitert. Der Grund dafür war, dass bestimmte Tätigkeiten nicht nur für Unfälle sorgten, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen zur Folge hatten. Im Zeitalter der Industrialisierung wurden immer mehr Fabriken eröffnet, die Bedingungen für die Arbeiterinnen und Arbeiter waren schlecht, der Lohn entsprach nicht der schweren Arbeit. Dies führte zu Erschöpfungszuständen und vermehrten Arbeitsunfällen, für die es damals keinen Ausgleich gab. Die Missstände wurden nicht länger hingenommen, eine Arbeitsversicherung wurde eingeführt. Diese war die Grundlage für die spätere DGUV Vorschrift.

Die Entwicklung der DGUV Vorschrift 3 

Die DGUV-Regeln selbst, in der heutigen Form, mit den Vorschriften zur Prüfung elektrische Betriebsmittel und elektrischer Anlagen gibt es noch nicht all zu lange. Aufgrund der vorgenannten Überlegungen wurden bereits in den 1880er Jahren Gesetze verabschiede, die als Grundlage für die heutige Sozialversicherung und Unfallversicherung gelten. Im Jahr 1885 gab es bereits 55 Berufsgenossenschaften, die allerdings nicht die Form der heutigen Instanzen haben. Das Jahr 1925 war besonders wichtig für die Erweiterung des Gesetzes in Sachen Unfallversicherung. Nach langen Auseinandersetzungen wurden Berufskrankheiten mit aufgenommen, zudem galt der Schutz der Versicherung auch für Personen, die in Folge ihrer Arbeit an Krankheiten litten.
Es gingen noch einige Jahrzehnte ins Land, die Vorschriften der DGUV V3 Prüfung wurden 1m 1. April 1979 rechtskräftig. Sie trugen den Namen „berufsgenossenschaftliche Vorfahren“. Alle Regelungen bezüglich Arbeitssicherheit und der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel waren darin geregelt, ebenso die optimale Arbeitsplatzgestaltung. Es wurde geregelt, welche Aufgaben dem Betriebsarzt zu fielen und wie die Sicherheit der Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gewährleistet werden kann. Hieraus ergaben sich die aktuell gültigen Vorschriften der DGUV, DGUV V3 genannt.

Die Regeln und Normen 

Es stellt sich die Frage, welche Normen und Regeln in Hinblick auf die auf die Prüfung elektrischer Anlagen und die Prüfung orstveränderlicher Betriebsmittel bestehen. Damit diese immer gleich verläuft, wurden Grundlagen geschaffen, die für jedes Betriebsmittel und jede Anlage einzuhalten sind.

Dabei handelt es sich um:

 
  • die DGUV V3 (vormals BGV A3)
  • die DGUV V 4 (vormals GUV-V A3)
  • die DIN VDE 0701
  • die DIN VDE 0702
  • die DIN VDE 0113-1
  • die DIN VDE 0105-100
  • die Technischen Regeln Betriebssicherheit

Die DIN VDE0701 und VDE0702 beziehen sich auf die Geräteprüfung, die DIN VDE0105-10-100 betrifft die Anlagenprüfung.

Was bedeuten die Abkürzungen DIN und VDE ?

Die Abkürzung DIN steht für „Deutsche Institut für Normung e.V.“ Sie werden von Fachleuten aus Industrie, Forschung und Wirtschaft definiert. Eine Norm entsteht aus einer neuen DIN-Vorlage, die beim Institut für Normung einzureichen ist. Dabei geht es oftmals um die Optimierung von Verfahren oder die Arbeitserleichterung. Wird ein Vorschlag eingereicht, erfolgt die Kontrolle durch ein Gremium und die Kenntnismachung gegenüber der Öffentlichkeit. Es wird innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums über die Idee abgestimmt oder es kann Einspruch eingelegt werden. Jede Norm ist eine Empfehlung und keinerlei Pflicht. Allerdings ist bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrische Anlagen auf die Normen zu achten.

VDE steht für „Verband der Elektrotechniker“, der mit dem Institut für Normung zusammen arbeitet. Gemeinsam werden die Normungen und die dafür erforderlichen Sicherheitsbestimmungen in der Elektrotechnik erarbeitet.

 

DGUV

Was wird bei der DGUV Vorschrift 3 geprüft?

Bei dieser Prüfung besteht immer ein Zusammenhang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer im Betrieb, welche mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Berührung kommen. Deshalb findet die Prüfung in verschiedenen Intervallen statt, auch in Bezug auf die Nähe zu solchen Anlagen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem einwandfreien Zustand der Geräte, die Funktionalität darf nicht beeinträchtigt ist. Entspricht die Installation nicht mehr dem neuesten Stand, wird dies im Zuge der DGUV V3 Prüfung aktualisiert.

Wie wichtig ist die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Die Prüfung gemäß DGUV ist keine Schikane oder bürokratische Vorschrift, sondern eine Präventivmaßnahme gegen eventuelle Schäden. Es ist anzuführen, dass etwa ein Drittel aller Brände in Betrieben entstanden, weil ein nicht erkannter, elektrotechnischer Defekt an Maschinen und Geräte vorlag. Wäre eine Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt worden, hätten diese verhindert werden können. Vielleicht scheint diese Zahl als hoch, doch verwunderlich ist sie nicht. Bei Strom handelt es sich um einen Energieträger, der immer Gefahren birgt. Die DGUV möchte mit ihren Vorschriften Unfällen und schlimmen Folgen vorbeugen.

Umso wichtiger ist eine Prüfung nach DGUV V3, da Schmor- oder Strombrände meist erst bemerkt werden, wenn sie mit entsprechenden, leicht entzündlichen Materialien in Verbindung kommen. Solche Mängel sind vor allem Kabel, die einen Knick aufweisen oder bei denen sich die Isolierung löst. Solche kleinen Schäden sind oft nicht auf den ersten Blick sichtbar. Ungeschultes Personal oder Laien haben keinen Blick für Gefahren, die eventuell daraus resultieren könnten. Die Fachperson, also der Prüfer, untersucht bei einer DGUV V3 Prüfung alles und kann solche Mängel feststellen. Bereits kleine Fehler können schwere Unfälle zur Folge haben, die eine längere Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod bedeuten können, was die DGUV bereits im Vorfeld verhindern möchte. Durch die Prüfung nach DGUV V3 können Beschädigungen und Mängel bereits im Vorfeld erkannt werden, weiteren Problemen kann rechtzeitig entgegen gewirkt werden. Somit bietet die Prüfung gemäß der DGUV dem Unternehmer sowie seinen Arbeitnehmern Schutz.

Jeder Beschäftigte hat das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“, dazu muss der best möglichste Schutz gegen sein. Bereits ein kleiner Defekt, der unerkannt bleibt, kann zu einem Betriebsausfall führen, zum Arbeitsausfall von Beschäftigten und weiteren Folgen. Ereignet sich ein Arbeitsunfall an einer Maschine oder Anlage, wird von der Versicherung nach der DGUV V3 Prüfung gefragt. Wurde die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen nicht nach Vorschrift durchgeführt, kann dies das Erlöschen des Versicherungsschutzes bedeuten.

Wann besteht die Pflicht zur Durchführung?

Ein Unternehmen, das mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, hat gemäß DGUV die Pflicht, eine Prüfung nach DGUV V3 durch zu führen. Es muss dafür sorgen, dass sämtliche Risiken ausgeschlossen sind. Hierfür ist als Vorgabe der Zeitpunkt für die Prüfung festgelegt. Eine Prüfung ist erforderlich vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Instandsetzung, bei Veränderungen und zu den vorgegebenen Prüfintervallen.

Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3?

Wie die Bezeichnung schon aussagt, handelt es sich dabei um Betriebsmittel, die ortsveränderlich sind, also leicht bewegt werden können. Der Transport zwischen zwei Orten ist sehr anspruchslos. In einer Firma ist das Sortiment der elektrischen Betriebsmittel meist breit gefächert. Dazu zählen:

  • Computer und Monitor
  • Drucker und Scanner
  • Faxgerät
  • Laptops
  • Kaffeemaschine
  • Staubsauger
  • Steh- oder Tisch-Lampen
  • Mehrfachsteckdosen
  • Bohrmaschinen oder andere elektrische Kleingeräte
  • Laminiergeräte

und vieles mehr. Hier handelt es sich lediglich um eine kleine Auswahl der möglichen ortsveränderlichen Betriebsmittel, die eine Prüfung durchlaufen sollten.

Was gehört in die Kategorie ortsfeste Betriebsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 3?

Hierbei handelt es sich um Geräte, die über ein hohes Eigengewicht verfügen. Sie sind nicht so leicht zu transportieren, teilweise liegt das Gewicht um die 20 Kilogramm. Hierzu zählen Geräte, die an einem festen Ort installiert oder angebracht sind, deren Anschlussleitungen aber beweglich sind. Sie verfügen selten über eine Trage-Vorrichtung. Als Beispiel seien genannt:

  • Kühlschrank
  • Herd und Backofen
  • Waschmaschine und Wäschetrockner
  • Standbohrmaschine
  • Klimageräte

Was ist unter dem Begriff Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 zu verstehen?

Eine Gefährdungsbeurteilung wird durchgeführt, um sämtliche Gefahren in einem Betrieb ermitteln zu können. Danach erfolgt die Gefahrenbewertung, die als Grundlage für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und elektrischer Anlagen dient. Der Grund dafür liegt darin, dass bei einer DGUV V3 Prüfung auch kontrolliert wird, ob ein Gerät über ausreichende Schutzmaßnahmen verfügt.

Sind diese Schritte erfüllt, geht es um das Ziel, die idealen Schutzmaßnahmen zu finden, um eine Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden zu bieten. Zum einen sind es die Gefahren, welche von einer Anlage oder Maschine ausgehen. Hinzu kommt der Gefahrenbereich, bei dem auch nach einem eventuellen Sicherheitsrisiko geschaut werden muss. Die DGUV bietet Präventionsmaßnahmen, auch mit der Durchführung der regelmäßigen Kontrolle elektrischer Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen.

Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt die psychische und physische Belastung durch die Arbeit an den elektrischen Geräten und Maschinen. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor jeder Durchführung einer Prüfung nach DGUV V 3 vorliegen, das besagt die Betriebssicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die dazu dient, Gefahren aufzudecken, die von Geräten ausgehen.

Die Auflistung der Regeln für die Betriebssicherheit gemäß DGUV sind in der Gefährdungsbeurteilung genau dargelegt. Das Hauptaugenmerk gilt nicht nur den Arbeitsmitteln selber, sondern auch den Arbeitsmaterialien sowie dem Arbeitsplatz.

Wer entscheidet über die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 in einem Betrieb?

Der Paragraph 3 der Betriebssicherheitsverordnung der DGUV, im Absatz 1, ist vorgeschrieben, dass jeder Arbeitgeber die Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung selber planen muss. Ist ein Betriebsinhaber oder Unternehmer nicht in der Lage, diese Aufgabe selbständig auszuführen, kann er diese Aufgabe übertragen, am besten schriftlich. Die Person, an die er die Aufgabe zur Organisation und Planung überträgt, muss aus dem Unternehmen kommen.

Die Gefährdungsbeurteilung selber sowie die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel darf der Unternehmer nicht selbständig erledigen. Eine Ausnahme dieser Regel der Betriebssicherheitsverordnung ist, wenn der Unternehmer oder ein Mitarbeiter seines Betriebes als befähigte Person nach DGUV V3 sind. Sollte dies der Fall sein, kann die DGUV V3 Prüfung intern stattfinden.

Der Begriff „befähigte Person“ bedeutet allerdings nicht, dass eine Ausbildung in elektrotechnischem Bereich ausreicht. Die jeweilige Person muss darüber hinaus über alle betrieblichen Gegebenheiten in Kenntnis gesetzt werden. Egal, wer die Prüfung bzw. Gefährdungsbeurteilung durchführt, der Arbeitgeber ist immer in der Pflicht, auftretende Gefahren zu erkennen und dafür zu sorgen, das sie umgehend behoben werden, so verlangt es die DGUV.

Muss vor jeder Prüfung der genaue Prüfumfang und Prüfbedarf ermittelt werden?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3 muss immer gut vorbereitet sein. Somit ist der genaue Bedarf an die Prüfung notwendig. Es muss ermittelt werden, ob es sich um elektrische Maschinen, elektrische Anlagen oder ortsveränderliche Betriebsmittel handelt. Dafür wird viel Zeit benötigt und ein gewisses Maß an Flexibilität. Damit wird die Vorbereitung an die anstehende Prüfung ungemein erleichtert. Anhand der Vorgaben kann ein externer Prüfer bereits im Vorfeld genau planen und die Prüfung selber geht schneller und reibungslos über die Bühne.

Erfahrungen zeigen, dass die Ermittlung des Prüfungsbedarfs ohne großen Aufwand erfolgen kann, wenn sich der Verantwortliche mit den Geräten auseinander setzen kann. Oft sind viele Arbeitsplätze ähnlich aufgebaut und ausgestattet, so lässt sich bei der Bedarfsermittlung von Richtwerten ausgehen.

Für die genaue Ermittlung der elektrischen Geräte im Unternehmen, wird ein Arbeitsplatz genau begutachtet. Anschlusskabel müssen zusätzlich geprüft werden, falls das jeweilige Betriebsmittel nicht fest mit einem Anschlusskabel verbunden ist. Computer, Drucker und Monitore sind meist mit einem Gerätestecker ausgestattet, somit handelt es sich jeweils um zwei zu prüfende Komponenten. Laptops können mit einem integrierten oder separaten Netzteil versehen sein. Je nachdem handelt es sich um eine oder zwei Komponenten. Das selbe gilt auch für Telefone, Mehrfachstecker sind zudem einzeln aufzuführen. Hinzu kommen die Haushaltsgeräte, wie Staubsauger, Kaffeemaschine, Mikrowelle usw., die man in vielen Büros bzw. den Pausenräumen im Einsatz hat.

Wie lässt sich der Bedarf von elektrischen Maschinen und Anlagen nach DGUV3 Prüfung ermitteln?

Im Gegensatz zu der Bedarfsermittlung zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Bürobereichen, kann in vielen Fällen bei der Prüfbedarfsermittlung elektrischer Maschinen und Anlagen meist nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Der Grund dafür ist, dass in vielen Unternehmen individuelle und unterschiedliche Maschinen und Anlagen zum Einsatz kommen. Mit ein paar Tricks kann der Prüfbedarf für die DGUV ohne großen Aufwand ermittelt werden. Dazu wirft man einen Blick in das Innere des Sicherungskastens. Er gibt Aufschluss über die Haupt-Verteilungen und die verschiedenen Steckdosenkreise. Hinweise für die Lüftungsanlagen sind dort ebenfalls zu finden.

Hier beginnt die Bedarfsermittlung für die Prüfung der elektrischen Anlagen, die einzelnen Bauteile werden genau gezählt. Zur Vereinfachung der Zählung, sollte man sich mit den Richtwerten auseinander setzen. In der Regel befinden sich vier bis sechs Steckdosen in einem Stromkreis. Bezüglich der Leuchten, die auf einen Leistungsschutzleiter kommen, kann von einem Wert von vier zur Orientierung ausgegangen werden. Sind alle erforderlichen Bauteile begutachtet, können die benötigten Prüflinge addiert werden.

Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen nach DGUV V3 ist eine Begehung erforderlich, sie müssen einzeln gezählt werden. Die Antriebe müssen ebenfalls dazu gerechnet werden.

Wo muss eine DGUV3 Prüfung durchgeführt werden?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ist in vielen Branchen erforderlich, so verlangt es die DGUV. Kaum ein Unternehmen oder eine Einrichtung ist davon befreit. Allerdings ist die Prüfung nicht in allen Betrieben gleich, da sie unterschiedliche Gefährdungspotentiale aufweisen. Zudem verfügen die Unternehmen über unterschiedliche Betriebsmittel und Anlagen.

Diese Einrichtungen müssen sich einer DGUV V 3 Prüfung unterziehen:

  • Büros
  • Schwimmbäder
  • Behörden mit Sicherheitsaufgaben
  • Krankenhäuser und Seniorenheime
  • Theater und Museen
  • Vergnügungsparks und -Einrichtungen
  • bewirtschaftete Wälder und Plätze
  • öffentliche Plätze
  • Labore
  • Industriegebäude
  • Schulen
  • Einzelhandel
  • öffentliche Einrichtungen/Stadtverwaltungen

Die Durchführung der DGUV Vorschrift 3

Bei der Durchführung der DGUV V3 Prüfung muss die verantwortliche Elektrofachkraft einem Prüfschema folgen. Es darf nicht willkürlich geprüft werden. Vor der Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel ist die Stromzufuhr zu unterbrechen. Ist sichergestellt, dass keines der Geräte mehr mit Strom versorgt wird, kann mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 begonnen werden.

Zunächst wird mit der Sichtprüfung begonnen, dabei lassen sich bereits etwa 80 Prozent der Mängel erkennen. Es wird auf folgende Faktoren geachtet:

  • Liegen Beschädigungen an Leitungen oder Gehäuse vor?
  • Fehlt der Knickschutz?
  • Fehlen Schutzeinrichtungen?
  • Sind Steckvorrichtungen defekt?

Im zweiten Schritt werden die Komponenten auf ihre Funktion geprüft. Bei den Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird auf folgendes geachtet:

  • einwandfreie Funktion aller Schalter
  • Funktion der Kontrollleuchten
  • Funktion der Meldeleuchten
  • Genauigkeit der Befehlsgeräte
  • einwandfreie Schutzeinrichtungen
  • einwandfreie Regeleinrichtungen

Im letzten Schritt der Prüfung von elektrischen Maschinen und Anlagen sowie ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist die Messung. Diese erfolgt in den Bereichen:

  • Schutzleiter-Widerstand
  • Isolations-Widerstand
  • Berührungsstrom
  • Schutzleiterstrom
  • Ausgangsspannung

Was ist der erste Schritt für die Prüfung nach DGUV3 Prüfung?

Der erste Schritt bei der DGUV V3 Prüfung ist die Sichtprüfung. Hierzu nimmt die Prüfperson am besten eine Checkliste zur Hand, auf dem alle wesentlichen Punkte dieses Prüfschritts festgehalten sind. Dabei schaut der Prüfer die verschiedenen Maschinen genau an und nimmt sie unter die Lupe. Er muss zum einen auf alle äußerlich sichtbaren Beschädigungen achten. Weiterhin muss sein Hauptaugenmerk auf der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen liegen. Die Sichtprüfung ist bei der DGUV V3 Prüfung auf jeden Fall durchzuführen, in der Regel werden bereits 80 Prozent der Mängel bereits in diesem Abschnitt erkannt. Dies bringt eine Erleichterung für den weiteren Verlauf der Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen nach DUGV Vorschrift 3.

Bereits bei der Installation der ortsfesten Anlagen ist die Sichtprüfung unerlässlich, sie hat besonders bei den wiederkehrenden Prüfungsterminen eine Bedeutung. Ein Prüftechniker wird darauf schauen, ob sich Schäden an den Komponenten und Geräten befinden und ob sie den Gegebenheiten und äußeren Einflüssen Stand halten können. Weiterhin werden die Schutzmaßnahmen in Bezug auf Schutzleiter und Berührung genau gecheckt. Der Prüfer muss nicht nur auf offensichtliche Mängel schauen, er hat auch darauf zu achten, dass Anlagen und Arbeitsmittel für den vorgesehenen Einsatz tatsächlich verwendbar sind. Nicht jedes Betriebsmittel ist für jede Umgebungsbedingung geeignet, also muss geprüft werden, ob der derzeitige Standort beibehalten werden kann. Weiterhin müssen einzelne Zuleitung und Stecker geprüft werden, ebenso wie die Gehäuse. Nach der Sichtprüfung müssen die Ergebnisse vom Prüfer bewertet werden. Im Falle von Mängeln muss eine neue Prüffrist festgelegt werden.

Der zweite Schritt der Prüfung nach DGUV3 Prüfung

Nach Abschluss der Sichtprüfung folgt die Funktionsprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Diese beinhaltet die Prüfung der Schutzschalter auf Funktionalität. Es wird getestet, ob sie leicht zu betätigen sind oder eventuelle Schäden aufweisen. Sind außer den Schutzschaltern noch andere Tasten oder Schalter vorhanden, werden diese auf Bedienbarkeit geprüft. Der Prüfer hat auf wackelnde Teile, auf eventuelle Rauchentwicklung oder unübliche Geräusche zu achten. Es werden zudem verschiedene Szenarien durchgespielt, wie etwa ein Kurzschluss. Dabei erhält die Prüfperson einen Einblick in eventuelle Situationen der Gefahr und ob die Maschine dabei entsprechend den Vorschriften arbeitet.

Der dritte Schritt der DGUV3 Prüfung

In einem weiteren Schritt werden folgende Faktoren ermittelt:

  • Temperatur im Bereich um das Gerät.
  • Umgebungstemperatur
  • Schutzleiter-Widerstand
  • Isolationswiderstand
  • Berührungsstrom
  • Schutzleiter-Strom
  • Ausgangsspannung

Warum reicht eine Sichtprüfung nicht aus?

Eine Sichtprüfung beim Check von elektrischen Anlagen und Maschinen sowie der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift reicht nicht aus. Sie alleine gibt keinen Aufschluss über eventuelle Schäden an den Komponenten. Es können bei der Sichtprüfung nur offensichtliche Mängel erkannt werden, welche nichts über die Funktionalität eines Geräts aussagen können,

So kann es vorkommen, dass ein Gerät keinen offensichtlichen Schaden erkennen lässt. Jedoch stimmen die Messwerte nicht oder es liegt innerhalb des Geräts ein Defekt vor. Dieser könnte zu einer Überhitzung führen, ein Brand könnte die Folge sein. Wird nur eine Sichtprüfung durchgeführt, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Schäden nicht. Nur wer die Prüfung nach DGUV V3 ordnungsgemäß durchführt bzw. durchführen lässt, kann im Schadensfall auf seinen Versicherungsschutz zugreifen. Zusätzlich lässt sich auch die Produktivität der Maschinen und Geräte verbessern.

Dürfen die erkannten Mängel nach DGUV Vorschrift 3 gleich behoben werden?

Es gibt keine Vorschrift, dass der Prüfer einen Mangel, den er während der Kontrolle der elektrischen Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 erkennt, nicht sofort beheben darf. Es wird jedoch bei einer Prüfung nicht gerne gesehen und sollte vermieden werden. Der Prüftechniker selbst sollte sich in erster Linie auf die Prüfung konzentrieren. Er sollte seine Arbeit nicht mit Reparaturen und Fehlerbehebung unterbrechen. Dies würde nicht nur die Sichtprüfung in die Länge ziehen, es könnte ihm auch unterstellt werden, er hätte sich nicht auf seine Arbeit konzentriert.

Muss eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei Neugeräten durchgeführt werden?

Ein Betrieb muss auch bei Neugeräten die Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen. Es sei denn, der Hersteller, der das Gerät verkauft, hat bereits die Prüfung durchgeführt. Ist dies der Fall, muss sich das Unternehmen nur um die neuen Prüfintervalle kümmern.
Eine Erstprüfung bei neuen Geräten und Maschinen dient der Sicherheit. Auch neue Produkte könnten fehlerhaft sein. Wird auf die Prüfung nach DGUV V3 verzichtet könnte es im Ernstfall Probleme mit der Versicherung geben. Auch die Berufsgenossenschaft kann ihre Konsequenzen daraus ziehen, wenn ein neues Gerät keiner Prüfung unterzogen wird. Nachzahlungen und Prämienerhöhungen könnten die Folge sein.

Wie ist die Einteilung der Schutzklassen?

Um die Prüfung der Arbeitsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 korrekt auszuführen, werden diese in drei Schutzklassen eingeteilt.

Schutzklasse 1
Diese Schutzklasse besagt, dass das Gerät über drei Kontakte verfügt. Zwei Kontakte sorgen für die Stromzufuhr, der dritte Kontakt ist der Schutzleiter. Er ist für die Erdung des Betriebsmittels zuständig und hat eine Verbindung zum Fehlerstrom-Schutzschalter. Er soll Stromschläge und ähnliches verhindern.

Schutzklasse 2
Geräte der Schutzklasse 2 verfügen lediglich über zwei Kontakte, sie besitzen keinen eigenen Schutzleiter. Anstelle eines dritten Kontaktes verfügt die Schutzklasse 2 über eine doppelt verstärkte Isolierung.

Schutzklasse 3
Alle Geräte dieser Klasse besitzen keinen Schutzleiter. Bei dieser Schutzklasse muss eine Prüfung erfolgen, inwieweit eine Schutzisolierung vorhanden ist. Dabei spielt die Spannung eine Rolle, bei Gleichspannung sind es 120 Volt, bei einer Wechselspannung 50 Volt. Bei einer Prüfung nach DGUV V3 ist darauf zu achten, welches Betriebsmittel in welche Schutzklasse eingeordnet werden kann.

Hat es Folgen, wenn die DGUV Vorschrift 3 nicht eingehalten wird?

Wird eine Prüfung nach DGUV V3 nicht durchgeführt, kann sich der betroffene Unternehmer im Schadensfall strafbar machen. Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel ist vom Gesetz vorgeschrieben und für den Arbeitgeber verpflichtend. Die DGUV V3 ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit, somit ist jeder Arbeitgeber bzw. jedes Unternehmen im eventuellen Schadensfall haftbar, sollte die DGUV V3 Prüfung nicht durchgeführt worden sein.
Kommt es in einem Betrieb infolge eines Defektes bei einer elektrischen Anlage zum Brand, kann es der Fall sein, dass die zuständige Versicherung den Schaden nicht übernimmt, wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist. Die Prüfer der Versicherer erkennen dies an einer fehlenden Plakette der betroffenen Geräte. Ein weiterer Nachteil kann der Verlust der Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 sein, sollte die Prüfung nach DGUV V3 nicht erfolgt sein. In diesem Falle wird so ein Zertifikat nicht erteilt. Dies wiederum kann weiter reichende Folgen haben, da Vorschriften, Gesetzte und Verordnungen unternehmenskulturell sind und festgehalten werden.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH für die Prüfung ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

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