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Instandsetzung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden

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Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Instandsetzung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Dresden

Blitzschutz_Dresden

Instandsetzung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen in Dresden

In allen Bundesländern wird der Einbau einer Blitzschutzanlage vom Gesetzgeber gefordert. Das gilt auch für die Instandsetzung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden. Die Notwendigkeit der Instandsetzungvon Blitzschutzanlagen Dresden wird dahingehend beschrieben, dass alle baulichen Anlagen, bei denen nach Nutzung, Bauart oder Lage ein Blitzschlag eintreten kann und / oder ein Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann, nach der Landesbauordnung mit mit einer dauerhaft wirksamen Blitzschutzanlage zu versehen sind. Das betrifft auch die Errichtung von Blitzschutzanlagen Dresden. Schlägt der Blitz ein, kann ein ganzes Gebäude oder Teile davon zerstört werden. Ein Blitz kann zudem durch Rohrleitungen und elektrische Leitungen in das Innere eines Gebäudes eindringen, um dort weitere Schäden anzurichten. Eine ordnungsgemäße Errichtung von Blitzschutzanlagen Dresden schützt das Gebäude sowohl von innen, als auch von außen vor den Folgen eines Blitzeinschlags und dient dazu, potenzielle Gefahren abzuwenden.

Instandsetzungvon Blitzschutzanlagen Dresden: Auffangen und sicher ableiten

Die äußere Errichtung von Blitzschutzanlagen Dresden ermöglicht den direkten Schutz vor einem Blitzeinschlag. Die äußere Errichtung von Blitzschutzanlagen Dresden allein kann jedoch nicht verhindern, dass es zu Zerstörungen der elektrischen Leitungen kommt, wenn ein Blitz in das Innere eines Gebäudes einschlägt. Deshalb gehört zur Instandsetzungvon Blitzschutzanlagen Dresden auch ein innerer Blitzschutz. Der innere Blitzschutz beinhaltet sämtliche Maßnahmen des Blitzschutz-Potenzialausgleichs. Damit werden alle Leitungen vor den Auswirkungen der Blitzspannung und des Blitzstromes geschützt. Deshalb ist nicht nur die Errichtung von Blitzschutzanlagen Dresden erforderlich, auch die regelmäßige Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden und die regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden sind erforderlich. Die Errichtung einer von Blitzschutzmaßnahmen Dresden gilt als vorbeugende Brandschutzmaßnahme. Unter der Bezeichnung „vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen“ sind alle präventiven Maßnahmen zu verstehen, welche dazu bestimmt sind, einen Brand im Vorfeld zu verhindern.

VDE-Grundlagen für die Prüfung von Blitzschutzanlagen

Die Abkürzung VDE steht für „Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Diese drei Teilgebiete umfassen Vorschriften, welche vom VDE festgelegt werden. Diese werden als VDE-Normen publiziert. Der VDE befasst sich mit der Sicherheit der Elektrotechnik und verabschiedet im Zuge dessen anerkannte Regeln der Technik in Form von nationalen und internationalen Normen. Zusätzlich prüft und zertifiziert der Verband Geräte und Systeme. Die Bestimmungen des VDE definieren einen Maßstab für technisch einwandfreies Verhalten. Das betrifft auch die Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden. Grundsätzlich ist die Anwendung beziehungsweise die Einhaltung dieser Bestimmungen freiwillig. Das bedeutet, dass jeder damit auf eigenen Gefahr handelt. Für sicherheitstechnische Festlegungen im Rahmen von DI-Normen gilt jedoch: Für die Bestimmungen besteht juristisch eine tatsächliche Rechtsvermutung, dass diese fachgerecht erfolgen. Und zwar im Sinne der „anerkannten Regeln der Technik“. Werden diese nicht eingehalten, können daraus rechtliche Konsequenzen resultieren. Die Normenreihe für Blitzschutz lautet: DIN EN 62305 (VDE 0185-305). Kommt es zu einem Schadensfall und diese Normen wurden nicht eingehalten, bestehen rechtlich schlechte Chancen. Die zwingend zu beachtenden Themen in Bezug auf Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden und Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden werden nachfolgend aufgeführt.

Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen sollte unter Zugrundelegung der technischen Grundsätze der DIN 0185-305-3 und der Normen durchgeführt werden. Damit die Schutzfunktion von Blitzschutzanlagen gewährleistet werden kann, ist in jedem Fall eine Maßnahmenplanung notwendig, bei der die baulichen Gegebenheiten des Objektes berücksichtigt werden. Gemäß DIN EN 62305-3 muss die Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Nach der Legaldefinition handelt es sich dabei um eine Person, welche aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, der gesammelten Erfahrungen und der Kenntnis einschlägiger Normen in der Lage ist, Blitzschutzsysteme zu planen, zu errichten und zu prüfen. Zwar kann die Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden vom TÜV oder von der DEKRA durchgeführt werden, allerdings wird dafür in erster Linie ein Sachverständiger einer Fachfirma eingesetzt.

Wie prüft man eine Blitzschutzanlage?

In der Regel sieht die Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden wie folgt aus: Blitzschutz

  • Die Kontrolle technischer Unterlagen
  • Bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden werden die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit im Hinblick auf die aktuell gültigen Normen der Technik geprüft.
  • Die Besichtigung des Blitzschutzsystems
  • Die Prüfung von Blitzschutzanlagen Dresden umfasst zudem eine Sichtprüfung, bei der insbesondere der Zustand des Gesamtsystems in Augenschein genommen wird. Das betrifft sowohl den inneren, als auch den äußeren Blitzschutz und die Kontrolle sämtlicher Erdungsanschlüsse.
  • Die Messung des Blitzschutzsystems
  • Die Messung im Rahmen der Dresden beinhaltet die Überprüfung der Durchgängigkeit sämtlicher Anschlüsse und Verbindungen, die Durchgängigkeit zu metallischen Versorgungsleitungen, des Übergangswiderstandes zur Erdungsanlage und des Gesamterdungswiderstandes.
  • Die Dokumentation

Alle Ergebnisse derPrüfung müssen dokumentiert werden. Insbesondere folgende Informationen müssen in diesem Prüfbericht festgehalten werden:

  • Name des Prüfers
  • Festgestellte Auffälligkeiten
  • Messergebnisse
  • Potenzielle Abweichungen zu den Normen

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?

Die Planung einer Blitzschutzanlage muss vor dem Errichten durchgeführt werden. Der Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Planung gültig war, muss das gesamte Blitzschutzsystem und die Nutzung des Gebäudes der Normen entsprechend, umfassen. Teile der Blitzschutzanlage, die später nicht mehr zugänglich sind, müssen im Rahmen einer baubegleitenden Prüfung fotografisch dokumentiert werden. Dabei müssen auch die technischen Unterlagen kontrolliert werden. Sobald die Blitzschutzanlage fertiggestellt wurde, erfolgt eine Abnahmeprüfung. Im Rahmen der Abnahmeprüfung werden die technische Ausrüstung des Gebäudes, die Nutzungsart und die Standortbedingungen berücksichtigt. Bei der Dresden werden die handwerkliche Ausführung und die normgerechte Planung begutachtet. Die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems wird durch eine Wiederholungsprüfung umfasst. Dabei wird außerdem überprüft, ob Nutzungsänderungen durchgeführt wurden. Wurde eine wesentliche Nutzungsänderung an den Gebäuden vorgenommen, kann es zu einer Zusatzprüfung kommen. Diese Prüfung wird auch dann regelmäßig durchgeführt, wenn Änderungen an der baulichen Anlage vorgenommen worden sind oder Reparaturen nach einem gemeldeten Blitzeinschlag erforderlich waren.

In welchen Zeitabständen sind Blitzschutzanlagen zu überprüfen?

Die Zeitabstände hängen von zahlreichen Faktoren ab. Grundsätzlich müssen Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um deren Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Das ist wichtig, um potenzielle Mängel festzustellen und die entsprechenden Nachbesserungen auszuführen. Zwischen den Wiederholungsprüfungen wird eine Sichtprüfung empfohlen. Diese wird vor allem dann durchgeführt, wenn das Gebäude kritische Bereiche aufweist, welche durch aggressive Bedingungen in der Umgebung beeinflusst werden könnten. Die Zeitabstände der Überprüfung richten sich dabei immer nach der Schutzklasse:

Schutzklasse I und II

Hier muss die Sichtprüfung einmal jährlich erfolgen. Eine detaillierte Prüfung wird alle zwei Jahre durchgeführt und die ausführliche Überprüfung von kritischen Systemen wird ebenfalls einmal pro Jahr durchgeführt.

Schutzklasse III und IV

In diesem Fall erfolgt die Sichtprüfung alle zwei Jahre. Eine detaillierte Prüfung ist alle vier Jahre vorgeschrieben. Eine ausführliche Überprüfung von kritischen Systemen ist auch hier einmal pro Jahr vorgeschrieben.

Bei der Schutzklasse handelt es sich um eine Gebäudeeinstufung, welche Auskunft darüber gibt, wie es um den bestehenden Gefährdungsspiegel des Objektes bestellt ist. Tritt ein Blitzschlag ein oder bedingen Wettereinflüsse Überprüfungen in kürzeren Abständen, müssen diese eingehalten werden. Handelt es sich um eine explosionsgefährdete bauliche Anlage, muss diese zweimal pro Jahr auf äußerliche Mängel überprüft werden. Einmal im Jahr muss diese zusätzlich elektrisch gemessen werden.

Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden

Die dauernde Funktionstüchtigkeit einer Anlage kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden durchgeführt wird. Die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden ist mit der Prüfung der Anlagen aufeinander abzustimmen.

Welche Vorschriften sind für die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden relevant?

Die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden richtet sich nach der DI-Norm EN 62305-3. Die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden muss von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Insbesondere bei Betrieben gilt die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Welche Faktoren bestimmen die Häufigkeit der Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden?

Die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden ist vor allem dann wichtig, wenn ein umgebungsbezogener Qualitätsverlust oder ein Verlust der Qualität durch Witterungseinflüsse festgestellt wurde. Die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden ist außerdem erforderlich, wenn ein Blitz direkt eingeschlagen ist und dadurch potenzielle Schäden vermutet werden. Teilweise kann sich die Häufigkeit auch nach der Schutzklasse der baulichen Anlage richten.

Elektropruefung VDE

Welche Maßnahmen muss eine Wartung beinhalten?

Zu überprüfen sind alle Bauteile und Leiter des Blitzschutzsystems, der elektrische Durchgang von Installationen und der Erdungswiderstand der Erdungsanlage. Alle Überspannungsschutzgeräte sind einer Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei soll festgestellt werden, ob Auslösungen oder Beschädigungen vorliegen. Diese Sichtprüfung bezieht sich nicht nur auf alle Überspannungsschutzgeräte, sondern auch auf das gesamte Informationssystem. Sofern erforderlich, werden dabei Bauteile wieder befestigt. Darüber hinaus muss überprüft werden, ob die Funktionsfähigkeit nach Einbauten oder an der baulichen Anlage vorgenommenen Änderungen, unverändert ist.

Wann ist die Wartung von Blitzschutzanlagen Dresden notwendig?

Werden im Zuge einer durchgeführten Prüfung der Blitzschutzanlage Mängel festgestellt, ist im Anschluss eine Wartung erforderlich. Von Mängeln spricht man immer dann, wenn eine Abweichung der geltenden Norm vorliegt. Auch wenn eine fortgeschrittene Korrosion oder eine fehlende Durchgängigkeit der Erdungsanlage festgestellt wird, spricht man von Mängeln. Alle Wartungsarbeiten sollten abschließend dokumentiert werden.

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