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Stromkreisprüfung

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Wie oft muss die Anlage bei einer Stromkreisprüfung überprüft werden?

Die Stromkreisprüfung – Die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (vormals BGV A3), besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel innerhalb eines Unternehmens nur von einer Elektrofachkraft (oder unter Aufsicht und Kontrolle einer Elektrofachkraft) installiert, modifiziert und gewartet werden dürfen. Wer seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lässt, erhält nach einer DGUV 3-Prüfung ein Prüfprotokoll und kann dieses als Grundlage für den Abschluss einer Versicherung und als Sicherheitsnachweis nach DGUV V3 verwenden. Die E+Service+Check GmbH übernimmt diese Aufgabe für Sie.

  • vor der Erstinbetriebnahme und nach einer Modifikation oder Reparatur
  • in festgelegten Zeitabständen (regelmäßige Wiederholungsprüfungen)

Welche Dienstleistungen bietet Ihnen die E+Service+Check GmbH?

Wir erstellen Ihr individuelles Inspektionskonzept:

  • Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0100 T600, IEC 60364.6, VDE 0105
  • Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach DIN VDE 0701-0702
  • Kennzeichnung von Betriebsmitteln, Anschluss- und Verlängerungsleitungen
  • Funktionstests
  • Einsatz modernster Messtechnik und Ausrüstung
  • Erstellung von elektronischen Dokumenten und Protokollen
  • Durchführung von Inspektionen nach DGUV Vorschrift 3
  • Erstellung von rechtssicheren Dokumentationen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Nachverfolgung der Prüfintervalle

Stromkreisprüfung günstig

Welche Vorteile bietet Ihnen der Service der E+Service+Check GmbH?

  • attraktive Konditionen und hohe Rechtssicherheit kennzeichnen die Prüfung nach DGUV-Regelung 3 und erhöhen die Sicherheit in Ihrem Unternehmen
  • die Prüfung von mobilen Geräten, Anlagen und Maschinen nach DGUV-Regelung 3 sollte den geschulten Fachleuten überlassen werden

Warum müssen Sie eine Stromkreisprüfung vornehmen lassen?

Rund 30 Prozent aller registrierten Brände können auf Störungen sowie Defekte bei elektrischen Anlagen zurückgeführt werden. Darüber hinaus können elektrische Anlagen in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Folglich gehen Produktionsausfälle in der Regel mit Umsatzeinbußen einher. Durch Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen wird in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Sicherheitsprüfungen und Stromkreisprüfung sind nach DGUV-Regel 3 vorgeschrieben und liegen in der Verantwortung des Unternehmers.

Was muss bei der Stromkreisprüfung getestet werden?

Elektrische Systeme werden in stationäre und nichtstationäre Systeme unterteilt. Geräte, die an ihrer Umgebung befestigt sind, z.B. Installationen in Gebäuden oder Baustellenwagen, sind ortsfeste Anlagen. Nichtstationäre Systeme erkennt man daran, dass sie nach Gebrauch entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung demontiert oder abgebaut werden. Beispiele sind Installationen auf Bau- und Montagestellen. Elektrische Anlagen werden durch die Kombination von elektrischen Betriebsmitteln gebildet. Deshalb müssen alle Geräte durch eine Stromkreisprüfung getestet werden. Nach §2 Abs. 1 der Kfz-Schutzverordnung sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften“ alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen der Anwendung elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zur Erzeugung, Weiterleitung, Verteilung, Speicherung, Messung und Verbrauch) ausgesetzt sind oder die der Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen dienen (z.B. Gegenstände der Telekommunikation und Informationstechnik).

In der Regel werden die folgenden drei Kategorien unterteilt:

  • elektrisch verstellbare elektrische Ausrüstung
  • stationäre, elektrische Ausrüstung
  • elektrische Systeme

Stromkreisprüfung nach dguv

Was sind elektrische Systeme?

Lokale Elektroinstallationen bestehen aus einer Kombination von lokalen elektrischen Geräten. Beispiele für Geräte in Elektroinstallationen sind:

  • Steckdosen
  • Lampen
  • Kabel
  • FI-Schutzschalter
  • Sicherungskästen

Wie wird die Stromkreisprüfung durchgeführt?

Alle Geräte werden einer einzigen Stromkreisprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst die folgenden drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Vorschriften festgelegt sind:

  • Inspektion: Sichtprüfung auf Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch
  • Funktionsprüfung und Stromkreisprüfung, etwa auf Fehlströme
  • Empfehlungen für Maßnahmen werden entsprechend der Ergebnisse der Stromkreisprüfung gegeben

Für die elektrische Stromkreisprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die folgende Messungen durchführen:

  • Isolationswiderstand des Schutzleiters gegenüber Neutralleiter und Außenleiter
  • Fehlerschutz und Außenleiter
  • Störungsschutz und Neutralisation
  • Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich
  • Korrekte Zuordnung des Neutralleiters zu den vom FI-Schutzgerät erkannten Stromkreisen
  • Schlussfolgerung zwischen Neutralleitern verschiedener RCDs

Was beinhaltet die Prüfung von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100?

In § 2 Abs. 2 legt der DGUV fest, nach welchen Regeln die Stromkreisprüfung elektrischer Anlagen durchzuführen ist: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen der Berufsgenossenschaft enthalten sind.. Für elektrische Anlagen entspricht dies der VDE 0100-610 für Erstprüfungen und der VDE 0105-100 für Wiederholungsprüfungen.

Wie oft müssen Elektroinstallationen geprüft werden?

Elektrische Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Reparatur vor der Inbetriebnahme von einem qualifizierten Elektriker mit einer Stromkreisprüfung überprüft werden. Darüber hinaus ist das Gerät alle 4 Jahre einer erneuten Stromkreisprüfung zu unterziehen. Elektroinstallationen in „Werkstätten, Räumlichkeiten und Anlagen besonderer Art“ sind jährlich zu überprüfen (z.B. Feuchträume, Baustellen, medizinisch genutzte Bereiche). Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Folgen fehlender Nachweise sind im Schadensfall gravierend. Aus diesem Grund sind die vorgeschriebenen Mess- und Prüfintervalle für ortsfeste elektrische Anlagen unbedingt einzuhalten. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Stromkreisprüfung dguvvorschrift4

Wer darf elektrische Anlagen bei einer Stromkreisprüfung inspizieren?

Die Prüfung von Elektroinstallationen muss von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Durch die Harmonisierung der EU reicht die berufliche (Grund-)Ausbildung inzwischen nicht mehr aus, um sich als Elektrofachkraft zu qualifizieren. Neben der fachlichen Ausbildung sind auch auf den heutigen Wissensstand bezogene Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich. Der Elektriker muss daher auch in den letzten Jahren die Tätigkeiten aktiv weiter ausgeübt haben. Anhang A der VDE 1000-10 besagt auch, dass es für andere Bereiche keine „Elektrofachkraft, die für alle elektrotechnischen Arbeitsplätze ausgebildet und qualifiziert ist“ gibt.

Fazit

Die Inspektionen nach DGUV-Regel 3 dienen der Sicherheit für jedermann oder dem Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum. Aufgrund der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Elektroinstallationen steigt das Risiko von Unfällen durch elektrische Energie, wenn diese Anlagen unsachgemäß gebaut oder fehlerhaft sind. Um Haftpflichtschäden und Unfallschäden zu vermeiden, verlangt die gesetzliche Unfallversicherung vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen während des Betriebes eine entsprechende DGUV V3-Inspektion, die für Unternehmer in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung ist und damit den Anforderungen der Gewerbeaufsichtsämter, der Berufsgenossenschaften bzw. der Versicherungsgesellschaften entspricht. Gemäß DGUV-Regel 3 erfolgt die Prüfung nach DIN VDE 701-702, inklusive der Stromkreisprüfung, durch die E+Service+Check GmbH.

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