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Überprüfung elektronischer Geräte

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Was sind elektronische Geräte?

In gewerblichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen müssen Sie regelmäßig die Überprüfung elektronischer Geräte vornehmen lassen. Die E+Service+Check GmbH ist ihr zuverlässiger Partner im Bereich der Kontrolle elektronischer Anlagen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere ausgebildeten Mitarbeiter handeln zuverlässig und professionell, um Ihren Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Zu den elektronischen Geräten zählen alle Geräte, die Sie als Arbeits- oder Betriebsmittel nutzen und die mit elektrischer Energie in Verbindung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Geräte, die Strom erzeugen, fortleiten und verteilen. Weiterhin sind elektronische Geräte jene Mittel, die elektrische Energie speichern, messen und umsetzen. Konkrete Angaben darüber, was ein elektronisches Gerät bezeichnet, beschreibt die DGUV näher. So ist unter anderem die zu wiederholende Überprüfung elektronischer Geräte bei ortsveränderlichen elektronischen Arbeitsmitteln festgesetzt. Damit sind unter anderem Bohrmaschinen, Schweißgeräte und Ladegeräte gemeint.

Warum ist die Überprüfung elektronischer Geräte notwendig?

Sie müssen Ihre elektronischen Anlagen nach Vorschrift überprüfen lassen, um Gefahren und Unfälle zu vermeiden. Schadhafte Anlagen und Geräte, mangelhafte Leitungen und Anschlüsse verursachen die Gefahrenquelle Strom. Gewissenhaft übernehmen wir den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 und informieren Sie über den Zustand der elektronischen Geräte. Zudem stellen wir Ihnen den Nachweis über die erfolgte Prüfung aus. Als Gewerbetreibender stehen Sie gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt in der Pflicht, den E-Check schriftlich nachzuweisen. Betreiber, die der Prüfpflicht nicht nachkommen, sind Sie im Schadensfall haftbar.

Was besagt die DGUV V3?

Die genannte Vorschrift regelt die Sicherheitsbedingungen Ihrer elektronischen Geräte und Anlagen. An der DGUV V3 orientiert sich die Überprüfung elektronischer Geräte, um den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen zu wahren. Die Vorschrift 3 setzt außerdem den Prüfrahmen für Kontrollen vor der ersten Inbetriebnahme von Geräten und nach einer Änderung. Darüber hinaus setzt die DGUV V3 die Prüfzeiten in bestimmten Zeitabständen fest. Kurz gesagt, steht in der DGUV V3, wann und wie die Kontrolle von elektronischen Geräten zu erfolgen hat, um ausreichend Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Wie differenziert die DGUV elektronische Geräte?

Wir übernehmen die Überprüfung elektronischer Geräte nach den Vorschriften der DGUV. Zur Einhaltung der Regelungen zählt auch die Differenzierung zweier Arten von elektronischen Geräten. Es gibt die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die sämtliche Geräte umfassen, die während des Betriebs bewegt oder angeschlossen leicht an einen anderen Arbeitsplatz transportiert werden können.

Die zweite Gruppe, für die wir die ordnungsgemäße Überprüfung elektronischer Geräte vornehmen, sind die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel. In diese Kategorie gehören elektronische Geräte, die fest montiert sind, nicht transportiert werden können. Beispiele hierfür sind Motoren, Standbohrmaschinen und Warmwasserspeicher.

Überprüfung elektronischer Geräte ortsveränderlich              Überprüfung elektronischer Geräte kabeltrommel

Wie läuft die Überprüfung elektronischer Geräte ab?

Bestandteil jeder Prüfung sind kalibrierte Messgeräte, die folgenden DIN entsprechen müssen: DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113. Die Prüfung verläuft individuell und hängt vom zu prüfenden Objekt ab.

Bei elektronischen Betriebsmitteln erfolgt zunächst die Sichtprüfung, bei der äußere sicherheitsgefährdende Mängel vorliegen. Auf dem Zustand der Isolation und dem Zustand der Anschlussleitungen liegt der Fokus. Danach folgt die Vermessung, abhängig vom Prüfungstyp und der Schutzklassenordnung. In diesem Schritt messen wir beispielsweise den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand und den Ersatzableitstrom. Es folgt die Funktionsprüfung, bei der der Prüfer das Betriebsmittel auf Funktionalität kontrolliert und mit einer Plakette versieht. Am Ende erstellt der Prüfer ein Dokument in Form eines schriftlichen Prüfberichts.

Überprüfung elektronischer Geräte Prüfaufkleber

In welchen Schritten führt ein Prüfer die Kontrolle durch?

Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um die Überprüfung elektronischer Geräte schnell und effektiv durchführen zu können. Sie senden uns zuerst eine Übersicht darüber, welche elektronischen Geräte wir nach DGUV V3 prüfen sollen. Im nächsten Schritt erstellen wir ein individuelles Konzept, das zu Ihrer Firma und Ihrem Tagesablauf im Betrieb passt. In Zusammenarbeit mit Ihnen erstellen wir einen Zeitplan für die Prüfungen. Am vereinbarten Datum führen wir die Prüfung durch, ohne das Geschehen in Ihrem Unternehmen zu behindern. Selbstredend protokollieren wir die Prüfung und lassen Ihnen die Dokumente zukommen. Sie benötigen die Unterlagen unter anderem als Nachweis, dass Sie die Überprüfung elektronischer Geräte nach gesetzlicher Vorschrift durchführen ließen.

Welche Fristen gelten für die Wiederholungsprüfung?

Elektronische ortsfeste Geräte müssen alle 4 Jahre von einer Elektrofachkraft auf den ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden. Andere Vorschriften gelten bei ortsfesten elektronischen Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“. Die jährliche Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand erfolgt ebenfalls durch eine Elektrofachkraft.

Überprüfung elektronischer Geräte Prufbericht

Ortsveränderliche elektronische Geräte müssen sie halbjährlich zur Prüfung anmelden, beziehungsweise auf Baustellen alle 3 Monate. Unterschreitet die Fehlerquote 2 %, können Sie die Frist für die Überprüfung elektronischer Geräte verlängern. Eine Elektrofachkraft stellt den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte fest. Alternativ übernimmt eine der Elektrofachkraft unterwiesene Person die Prüfung, sofern geeignete Prüfgeräte zur Verfügung stehen.

Wer darf die Überprüfung elektronischer Geräte vornehmen?

Für die Prüfung ist eine Elektrofachkraft zuständig. Voraussetzung für die Zulassung als Elektrofachkraft (EFK) ist mehr als eine Grundausbildung. Die Fachkraft muss erfolgreich eine Fachausbildung absolviert haben und über aktuelles Wissen verfügen sowie Berufserfahrung vorweisen können. Heißt, die Elektrofachkraft muss für dieses elektrotechnische Arbeitsgebiet ausgebildet und in seinem Berufszweig aktiv tätig sein. Nur ein qualifizierter Prüfer führt die Überprüfung elektronischer Geräte sachlich und fachlich korrekt durch.

Warum die E+Service+Check GmbH für die Prüfung engagieren?

Wir arbeiten mit einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 und versprechen Ihnen somit Zuverlässigkeit, Sorgfalt und akkurate Arbeitsweise mit Rechtssicherheit. Unsere Prüfer sind auf ihr Fachgebiet ausgebildet und spezialisiert; sie entsprechen der TRBS 1203. Darüber hinaus sind wir Mitglied in der Handwerkskammer,  ZVEH, BG ETEM und der IHK und halten unser Wissen auf dem neuesten Stand. Wir sind ein modernes Unternehmen und pflegen den Umgang mit moderner Technik, um die Überprüfung elektronischer Geräte noch exakter durchführen zu können. PCDOCW Access und Elektromanager (Mebedo) sind zwei unserer genutzten Programme zur Be- und Verarbeitung der Prüfdaten.

Überprüfung elektronischer Geräte E+Service+Check GmbH

Welche Daten muss das Prüfprotokoll enthalten?

Die Dokumentation der Überprüfung elektronischer Geräte ist nur rechtlich sicher, wenn dem Protokoll bestimmte Angaben entnehmbar sind. So muss der Name des Prüfers und das Prüfdatum ersichtlich sein. Außerdem muss der Prüfer festhalten, welche Prüfgeräte zum Einsatz kamen und wie viele elektronische Geräte geprüft wurden. Darüber hinaus ist die Fehlerquote anzugeben und der nächste Prüftermin darzustellen. Mit der Unterschrift der verantwortlichen Person erhält das Prüfprotokoll seine Gültigkeit.

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