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Was sind Betriebsmittel?

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Betriebsmittel in der Produktion

In der Betriebswirtschaftslehre sind unter Betriebsmitteln nach DGUV die elementaren Produktionsmittel in einem Unternehmen zu verstehen. Diese Produktionsmittel stehen der betrieblichen Leistungserstellung in der Regel über einen längeren Zeitraum zur Verfügung. In der Organisationslehre wird statt der Bezeichnung Betriebsmittel häufiger die Bezeichnung Arbeitsmittel verwendet.

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Geschichte der Betriebsmittel

1951 wurde von Erich Gutenberg eine klassische, noch heute aktuelle Unterscheidung der Produktionsfaktoren in der Betriebswirtschaftslehre vorgenommen. Die Betriebsmittel bildeten für Gutenberg die technische Basis der Produktion eines jeden Betriebs. Nach Auffassung von Gutenberg wurden Elementarfaktoren objektbezogener Arbeit, Werkstoffe sowie die Betriebsmittel in Produkte und Dienstleistungen umgewandelt. Die Definition von Gutenberg wurde 1991 von Gert Laßmann und Walther Busse von Colbe weiterentwickelt. In den neueren Ansätzen, die heute unter anderem in der DGUV nachgelesen werden kann, wurde zwischen Endprodukten, deren Faktoren substantiell in die Fertigung eingehen und Faktoren, die nicht substantiell in die Fertigung eingehen unterschieden. Bei den Faktoren, die substantiell in die Fertigung eingehen handelt es sich um Werkstoffe (Stoffe, die sich im Produktionsprozess verändern, beziehungsweise die verarbeitet werden). Bei Faktoren, die nicht substantiell in die Fertigung eingehen handelt es sich um Betriebsstoffe (zum Beispiel Strom, Schmiermittel oder Brennstoffe).

Definition Betriebsmittel nach DGUV

Betriebsmittel fungieren immer als Gebrauchsgegenstand und nicht als Verbrauchsstoff beispielsweise für die Produktion von Waren. Betriebsmittel können meist mehrmals im Produktionsprozess eingesetzt werden. Deshalb werden Betriebsmittel auch häufig als Potenzialfaktoren bezeichnet. Die Kapazität von Betriebsmitteln wird immer determiniert von der Modernität, vom Grad der Abnutzung sowie vom Zustand der Betriebsfähigkeit. Außerdem wird die Kapazität davon bestimmt, wie universal das Betriebsmitteln eingesetzt werden, beziehungsweise ob dieses nur für eine wenig stark gefragte Art der Produktion verwendet werden kann. Zu den gängigsten Betriebsmitteln gehören gemäß DGUV 3:

  • liquide Ressourcen
  • Material- und Warenlager
  • Kosten für Personal
  • Mieten für Büros, Lagerhallen und Produktionsstätten
  • Grundstücke
  • Transport- und Förderanlagen
  • Möbel (zum Beispiel Schreibtische und Schreibtischstühle in der Verwaltung eines Unternehmens)
  • Ausgaben für Marketing
  • Ausgaben für Messeauftritte
  • Beratungskosten für Steuerberater, Rechtsanwälte, Marketing- und Werbeexperten, usw.
  • Rechte
  • EDV-Programme
  • Lizenzen
  • Gebühren für Genehmigungen
  • Patente
  • Investitionen in Forschung
  • Kosten für Entwicklung und Weiterentwicklung (beispielsweise Ausgaben für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel)

Grundsätzlich können Betriebsmittel laut DGUV Vorschrift 3 in materielle und immaterielle Betriebsmittel unterteilt werden. Zu den materiellen Betriebsmitteln gehören unter anderem Gebäude, Grundstücke, Maschinen, maschinelle Anlagen, Ausstattungen von Büros, Produktionshallen, Lager, Fuhrparks, und Werkzeuge.

Den immateriellen Betriebsmitteln lassen gemäß der DGUV V3 sich betriebliche Konzessionen, Patente, Schutzrechte und Lizenzen zuordnen. Ebenfalls zu den immateriellen Betriebsmitteln gehört der Firmenwert, Informationen, Fachwissen und Branchenkenntnisse.

Informationen zur Bilanzierung und zur Abnutzung

Betriebsmittel finanzieren praktisch das Umlaufvermögen der Bilanz eines Unternehmens, obwohl diese nicht direkt in die Produktion einfließen. Eine exakte Kostenrechnung ist daher für das Controlling so gut wie unmöglich.

Gemäß § 266 Abs. 2 HGB gehören Betriebsmittel zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Es wird unterschieden zwischen immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen. Bei den selbst produzierten immateriellen Vermögenswerten gilt gemäß § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB ein Aktivierungsverbot. Bei den Sachanlagen und dem originären Unternehmenswert hingegen besteht eine Aktivierungspflicht.

Bis auf Grundstücke verschleißen alle Betriebsmittel auf Dauer. In diesem Kontext ist die Abnutzung gemeint, die bei der Bilanzierung als Posten Abschreibungen stets berücksichtigt werden muss. In der Gewinn- und Verlustrechnung müssen Abschreibungen aufgeführt werden. Diese mindern entweder den Gewinn oder erhöhen den Verlust des Unternehmens zu einem bestimmten Termin.

Eigenschaften von Betriebsmitteln auf einen Blick zusammengefasst:

  • Betriebsmittel dienen der Güter- und Warenproduktion
  • Betriebsmittel werden meist langfristig und mehrmals in einem Produktionsprozess verwendet
  • Es muss laut DGUV zwischen materiellen und immateriellen Betriebsmitteln unterschieden werden. Zu den materiellen Betriebsmitteln gehören beispielsweise Grundstücke und Immobilien, zu den immateriellen Betriebsmitteln zum Beispiel Patente und Lizenzen.
  • die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, zum Beispiel über eine Elektroprüfung oder VDE 0701, sichert laut Auffassung der DGUV einen hohen Effizienzgrad
  • Zusammenfassend kann gesagt werden: Betriebsmittel sind laut DGUV ein Instrument zur Gewährleistung des laufenden Betriebs.

Die Leistungsfähigkeit

Die technische Leistungsfähigkeit ist immer abhängig von der Modernität, vom Zustand der Betriebsfähigkeit, von der Regelmäßigkeit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Elektroprüfung) und vom Grad der Abnutzung. Der Faktor Modernität bringt laut DGUV zum Ausdruck, wie effizient das Betriebsmittel ist und ob dieses technisch auf einem hohen und somit zumeist schnellen Niveau in der Produktion arbeitet. Betriebsmittel, die veraltet sind, sind immer weniger leistungsfähig als Betriebsmittel, die neu und modern sind. Beim technischen Fortschritt handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem sich jede Verbesserung direkt in den Ergebnissen der positiven Produktion widerspiegelt. Der Grad der Abnutzung ergibt sich immer aus dem Zeit- und Gebrauchsverschleiß. Meist werden Betriebsmittel mit zunehmender Abnutzung und ohne Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel weniger leistungsfähig. Parallel dazu steigen laut DGUV die Produktionskosten. Der Grad der technischen Abnutzung kann positiv beeinflusst werden, indem Maschinen gepflegt, sachgerecht bedient und regelmäßig gewartet werden. Die Betriebsfähigkeit kann so länger auf einem hohen Niveau erhalten bleiben. Nichtsdestotrotz ist es nicht möglich, die Abnutzung kontinuierlich bei 0 % zu erhalten. Bei Maschinen mit einem hohen Abnutzungsgrad ist zudem damit zu rechnen, dass diese zeitweise ausfallen und sich der Grad der Produktivität dadurch weiter reduziert. Bei Maschinen mit einem niedrigen Abnutzungsgrad ist diese Gefahr um ein Vielfaches geringer.

Die technische Eignung von Betriebsmitteln

Die technische Eignung von Betriebsmitteln ist gemäß DGUV abhängig zum einen von der quantitativen und qualitativen Kapazität und zum anderen von der quantitativen und qualitativen fertigungstechnischen Elastizität. Die Ermittlung des Grads der Eignung kann über eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Elektroprüfung) erfolgen. Bei einer quantitativen fertigungstechnischen Elastizität handelt es sich um die Anpassungsfähigkeit eines Betriebsmittels an Änderungen in Bezug auf die Ausbringungsmenge. Diese kann gemessen werden durch eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Unter der qualitativen fertigungstechnischen Elastizität hingegen ist der Maßstab zu verstehen, wie ein Betriebsmittel an eine veränderte Art und Güte von Produkten angepasst werden kann. Universalmaschinen haben eine hohe qualitative fertigungstechnische Elastizität, Spezialmaschinen hingegen nur eine geringe.

Die Rolle von Betriebsmitteln in der Betriebswirtschaft

Wie bereits erläutert, handelt es sich bei Betriebsmitteln um ,laut DGUV, elementare Produktionsfaktoren, welche langfristig verwendet und welche für den Herstellungsprozess benötigt werden. In der Regel sind die Betriebsmittel nicht direkt, sondern indirekt am Produktionsprozess beteiligt. Aus diesem Grund werden unter dem Oberbegriff Betriebsmittel vor allem technische Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen zusammengefasst. Zu bedenken ist, dass eine Produktion ohne geeignete Gebäude, eine geeignete Einrichtung und ohne bestimmte Rechte nicht möglich ist. In der Betriebswirtschaftslehre wird daher zwischen den immateriellen und den materiellen Betriebsmitteln unterschieden. Für die Produktion muss ein Unternehmen laut DGUV zwingend über beide Arten von Betriebsmitteln verfügen. Eine erfolgreiche Produktion mit nur einer Art Betriebsmittel ist unmöglich.

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Betriebsmittel in der „Förderwelt“

In der Förderwelt werden Betriebsmittel anders als in der Betriebswirtschaft definiert. Gemäß einer Definition der KfW gehören zu den Betriebsmitteln alle Aufwendungen, welche für den laufenden Prozess eines Unternehmens benötigt werden. Primär sind damit alle laufenden Kosten eines Betriebs gemeint. Entsprechend gehören auch Löhne und Gehälter sowie Mieten und Kautionen für Verwaltungs- und Produktionsräume zu den Betriebsmitteln. Ebenfalls zu den Betriebsmitteln werden Ausgaben für Marketingmaßnahmen, Schulungen (Seminare, Workshops und Online Kurse) des Personals, Kosten für den Wareneinsatz und Ausgaben für Verbrauchsmaterial (zum Beispiel für Druckerpatronen und Papier), Beratungskosten, Gebühren für Anmeldungen und Genehmigungen sowie Liquiditätsreserven zugeordnet.

In der Förderwelt werden alle anderen Posten, die im herkömmlichen Sinn als Betriebsmittel definiert werden würden und die für die Produktion nötig sind, als Investitionen betrachtet. Ausgaben für den Kauf von Anlagen, Maschinen, Grundstücke, Immobilien, Einrichtungsgegenstände, Firmenwagen, Computer sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden in der Förderlandschaft als Investitionen klassifiziert.

Folgen für Unternehmer

Für Unternehmer sind die Definitionen und Klassifizierungen zu den Betriebsmitteln gerade bei der Beantragung von staatlichen Finanzierungshilfen besonders wichtig. Den meisten Unternehmern ist erst einmal gar nicht bewusst, dass auch Löhne und Gehälter, Mieten, Schulungsmaßnahmen, usw. aus der öffentlichen Hand in Form von Subventionen und Zuschüssen finanziert werden können. Neben der Finanzierung von Maschinenparks bieten die EU, Bund und Länder viele weitere Möglichkeiten zur Betriebsmittelfinanzierung an. Ein Beispiel hierfür sind Auftragsvorfinanzierungen. Um die Fördermöglichkeiten zu erhalten, müssen diese frühzeitig von Unternehmern beantragt werden. Am besten erfolgt die Prüfung ortsveränderliche Geräte (beispielsweise mittels einer Geräteprüfung oder VDE 0701) bereits im Vorfeld.

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