Prüfprotokoll
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

 Welche Tore müssen nach DGUV geprüft werden?

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Die DGUV V3 Prüfung betrifft sowohl pneumatisch, elektrohydraulisch als auch elektromechanisch und automatische Türsysteme. Da diese technisch grundverschieden ausgelegt sind, erfolgt auch die Prüfung dementsprechend. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass der Personenschutz im Vordergrund steht.

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV

Unterschiedliche Türsysteme nach der DGUV V3 Prüfung

Kraftbetätigte Türanlagen sind in der Norm EN 16005:2012 geregelt. Dabei handelt es sich um elektromechanisch, pneumatisch oder elektrohydraulisch betriebene Anlagen. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel betrifft sowohl Innen- als auch Außentüren. Diese Art von Türen wird sehr oft als Brandschutztüren (Feuer- und Rauchschutz) eingesetzt. Darüber hinaus sind darin auch sogenannte „kraftbetätigte Schlupftüren“ näher definiert und geregelt.

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Was sind kraftbetätigte Schlupftüren nach der DGUV?

Dabei handelt es sich um Türen, die in eine größere Tür eingebaut sind. Sie dienen dazu, dass Personen den Raum oder das Gebäude verlassen können, die größere Tür, in der sie eingelassen sind, aber geschlossen bleiben kann.

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Was gehört nach der DGUV Vorschrift 3 zu den automatischen Türsystemen?

Automatische Türen können sich auch in Rettungswagen befinden und unterliegen somit auch der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Diese sind in der DIN 18650-1:2010 sowie DIN 18650-2:2010 geregelt. Darin enthalten sind Karussell-, Drehflügel-, Drehschiebe-, Faltflügel- und Schiebetüren. All diese Türsysteme können pneumatisch, elektrohydraulisch oder elektromechanisch betätigt werden. All diese Türen müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.

E+Service+Check

Was genau findet auf Türsysteme in Rettungswagen nach der DGUV V3 Anwendung?

Da es sich hier um Einsatzfahrzeuge mit besonderem Gefährdungspotential handelt, besteht hierfür eine eigene Richtlinie „automatische Schiebetüren in Rettungswagen“ (AutSchR). Darin enthalten sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen enthalten. Diese beinhalten nach der DGU V3 die Herstellung sowie Prüfung alle pneumatisch, hydraulisch sowie elektromechanisch betriebenen Schiebetüren in Rettungswägen.

Worin liegt die besondere Gefährdung bei Rettungswagen nach der DGUV Vorschrift 3?

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Dieses liegt vor allem in der ständigen Betätigung. Rettungsmannschaften sind im Schichtbetrieb im Einsatz. Das heißt die Fahrzeuge werden rund um die Uhr gefahren und die Türen betätigt. Viele Menschen, Patienten, Sanitäter, Ärzte, Angehörige, etc. müssen diese Türen gefahrlos betätigen können. Ausrüstung muss ebenfalls gefahrlos durchgereicht werden können. Ältere und vor allem verletzte Personen können die Türen nicht so schnell passieren. Auch das ist Bestandteil der Elektrogeräteprüfung. Türen dürfen sich während der Fahrt nicht automatisch öffnen und müssen sich schließen lassen. Der E-Check sorgt dafür, dass zu keinen Beeinträchtigungen vor, während und nach der Fahrt kommt.

Die Menschen müssen gefahrlos das Fahrzeug besteigen, darin fahren und es wieder verlassen können. Darüber hinaus gefährden nach der BGV A3 defekte Türen auch die Fahrsicherheit des Fahrzeuges. Für den Fahrer bedeuten defekte Türen eine Einschränkung seiner Aufmerksamkeit beim Fahren. Die Passagiere sind extrem gefährdet. In Rettungsfahrzeugen ist nicht sehr viel Platz. Gegenstände oder Menschen könnten durch sich plötzlich öffnende Türen aus dem Fahrzeug fallen. Die Rettungsausrüstung ist zwar fixiert, aber nicht die Gegenstände der Patienten oder Angehörigen. Die Sicherheit steht an oberster Stelle.

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV

Was wird bei der Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren geprüft?

Bei der Überprüfung wird die Türanlage einer Sichtprüfung unterzogen. Dellen können das Öffnen und Schließen erschweren. Isolierungsprobleme können zu Kurzschlüssen führen. Geschieht das während des Passierens kann dies zu erheblichen Verletzungen führen. Danach werden bei der DGUV V3 Prüfung die Funktionstüchtigkeit überprüft und die Stoß- und Betriebskräfte überprüft. Zum Abschluss wird ein Prüfbericht erstellt. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 sieht auch Wiederholungsprüfungen vor. Das Risiko von Verletzungen ist umso höher, je öfter die Anlage betätigt und je mehr ständig wechselnde Personen damit zu tun haben. Deshalb ist es wichtig, dass die Toranlage in regelmäßigen Abständen einer Prüfung nach der DGUV unterzogen wird. Alle Prüfungen schließen mit der Erstellung eines Prüfberichtes ab (Prüfprotokoll).

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Was wird darüber hinaus noch überprüft?

Stammt die Tür oder das Tor aus dem Ausland, wird die Anlage nach der DGUV V3 einer Konformitätsprüfung und -bewertung unterzogen (Kanada, USA, etc.). Darüber hinaus werden in diesem Zusammenhang auch CB-Zertifikate, die weltweit anerkannt werden, ausgestellt. Da die Türanlage unabhängig von anderen Systemen funktionieren soll, muss auch die elektromagnetische Verträglichkeit mit anderen Systemen, die sich in der Nähe befinden, überprüft werden. Verschiedene Gehäuse schützen den Mechanismus. Deshalb muss dieser auf seine Schutzfunktion kontrolliert werden (IP-Schutzart). Die Erstmusterprüfung für Türen erfolgt in der Regel nach der DIN 18650-1 und -2 sowie der Bauprodukteverordnung.

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Für welche Bereiche gilt die DGUV V3 Prüfung?

Die Prüfung nach der DGUV beinhaltet sowohl die DGUV Prüfung bzw. VDE Prüfung von gewerblichen, privaten als auch industriellen Bereichen. Das schließt auch Wohnbereiche mit ein. Die jeweiligen Leistungs- sowie Sicherheitsanforderungen finden sich in der EN 13241-1. Darunter fallen nach der DGUV Vorschrift 3 auch Rollgitter und Rolltore. Gerade in diesem Bereich kommt es häufiger vor, dass durch das ständige Auf- und Abrollen die einzelnen Bauteile blockieren.

Die Prüfung sieht nach der DGUV Vorschrift 3 vor, dass darauf bei dieser Art von Tor besonderes Augenmerkt gelegt wird. Schlupftüren sind dazu gedacht, dass vor allem in der kalten Jahreszeit nicht zu viel Wärme verloren geht. Diese Türen dienen vor allem für den Zugang von Personen (Werkstätten, Werkshallen, Flugzeughangar, etc.). Diese Türen werden daher auch häufig handbetätigt. Sie müssen aber dennoch einer DGUV V3 Prüfung unterzogen werden, weil sie einen Bauteil der Gesamttür, die kraftbetätigt ist, darstellt.

Die EN 13241-1 ist nicht auf elektromagnetische Störungen für Bereiche nach der EN 61000-6-3.

Pruefmarke_VDE

 

Kraftbetätigte Türen und Tore nach DGUV – Fazit

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen einer regelmäßigen Prüfung nach der DGUV unterzogen werden. Besonders in Einsatzfahrzeugen ergibt sich ein erhöhtes Gefährdungspotential nach der DGUG V3. Kraftbetätigte Türen und Tore müssen den jeweiligen technischen Normen nach der DGUV V3, wie vorab angeführt, entsprechen und dürfen aber nicht auf elektromagnetische Störungen reagieren. Die Betriebssicherheit für alle Menschen, die diese Tore passieren, steht dabei an oberster Stelle.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)