Prüfprotokoll
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Was ist der E-Check?

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Der E-Check und was damit gemeint ist

Bei dem sogenannten E-Check handelt es sich um eine nach Normen durchgeführte und anerkannte Überprüfung, sämtlicher elektronischer Geräte und Anlagen in einer Immobilie. Überprüft wird in diesem Zusammenhang, inwieweit die Geräte und Anlagen in einem ordnungsgemäßen Rahmen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (DGUV V3 Prüfung) entsprechen.

Nur wenn der Prüfer einen einwandfreien Zustand festgestellt hat, kann er dies mit der entsprechenden Prüfplakette für alle sichtbar, bestätigen. Überdies erfolgt eine schriftliche detaillierte Dokumentierung über den Zustand der Geräte und Anlagen, in einem speziellen Prüfprotokoll. In Letzterem werden ebenfalls etwaige zu behebende Schäden, Defekte oder Mängel festgehalten. Es sollte jedem Eigentümer einer Immobilie, egal ob nun Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnung, etc. ein persönliches Anliegen sein, sämtliche dort lebende Personen durch den E-Check zu schützen.

Der DGUV V3 Prüfung ist im gewerblichen Segment bereits Pflicht

Der E-Check zählt zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen bei elektronischen Geräten, daher ist es auch kaum verwunderlich, dass die Durchführung dieser sogenannte DGUV V3 Prüfung im gewerblichen Segment bereits verpflichtend ist. Geht es um den Verkauf oder Kauf eines Objektes, wird mit dem vorgenommenen E-Check ein schlagendes Argument angebracht. So ist nämlich der einwandfreie Zustand sämtlicher elektronischer Anlagen und Geräte gewährleistet, was alle Beanstandungen und Bedenken direkt aus dem Weg räumt.

Was der E-Check im Detail bedeutet

Wahrscheinlich hat schon so gut wie jeder etwas von der Bezeichnung „der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gehört, zumindest wenn es um ein Gewerbe geht. Ohne eine solche DGUV V3 Prüfung darf keine elektronische Anlage und kein elektronisches Gerät, welches ortsveränderlich ist, in Betrieb gehen. Bei einem E-Check werden alle Anlagen und Geräte mit elektronischem Antrieb auf Herz und Nieren dieser anerkannten Prüfung unterzogen.

Entsprechend der VDE-Bestimmungen, unter anderem der VDE 0701 erfolgt ein Check, welcher belegt, ob betreffende Gerätschaften sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Die genaue Festlegung der Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderliche Geräte ist innerhalb der VDE-Bestimmungen definiert. Weitergehend befinden sich in der DGUV V3 Prüfung die exakten Voraussetzungen, die eine Prüfperson dazu befähigt, um eine Elektroprüfung überhaupt vornehmen zu dürfen.

Gemäß der Geräteprüfung DIN VDE 0701 bis 0702 wird vorgeschrieben, dass bei ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ein Test zum ordnungsgemäßen Zustand vorgenommen werden muss, und zwar in regelmäßigen Zeitabständen. Nachfolgende Auflistung zeigt einige Beispiele von Dingen, die zu der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hinzugezählt werden:

  • Computer
  • Drucker
  • Handbohrmaschinen
  • Kartenlesegeräte
  • Kopierer
  • Laborgeräte
  • Lötkolben
  • Mehrfachsteckdosen
  • Mikrowellen
  • Monitore
  • Stehlampen
  • Tischlampen
  • Verlängerungsleitungen

der E-Check Prüfer

Was die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Fokus nimmt

Wird der Tatsache bedacht, dass der Großteil von Deutschlands Immobilien, sprich 75 Prozent, älter als 15 Jahre sind, sollte direkt bewusstwerden, wie es sich mit dem elektrischen Fundament verhält. Elektroinstallationen werden von Jahr zu Jahr wichtiger, denn ihnen werden stetig höhere und neue Aufgaben zu Teil.

War es Mitte des 20. Jahrhunderts einzig eventuell ein Herd mit Backofen, Fernsehgerät und eine Waschmaschine, die sich als großes Haushaltsgerät in einem Privathaushalt finden ließen, sieht das Heute ganz anders aus. Irgendwann gesellte sich noch der Wäschetrockner hinzu, eine separate Gefriertruhe, dann noch der Geschirrspüler und von der Zunahme an TV-Geräten mal ganz zu schweigen. Die damals errichteten elektronischen Haushaltsinstallationen waren auf diese Anforderungen jedoch gar nicht ausgelegt. Weshalb insbesondere in Altbauten meist ausschließlich zwei oder maximal drei Stromkreise vorhanden sind.

Dass diese für den immens gewachsenen Bedarf an Energie nicht mehr gewachsen sind, ist kein Wunder und schnell kann es zu einer Überlastung kommen in Verbindung mit unschönen Folgen. Ein E-Check ist daher eigentlich so gut wie unumgänglich und das halt auch im privaten Bereich für Immobilieneigentümer.

Auch Eigentümer sind in der Pflicht

Was die Sicherheit von elektronischen Geräten und Anlagen betrifft, ist der Eigentümer der Immobilie in der Pflicht und diese Tatsache ist vielen Eigentümern gar nicht bewusst. Aber schon seit 1997 (1. Oktober) gelten die neuen VDE-Bestimmungen unter anderem auch die Bestimmung VDE 0701 zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Somit gilt ebenfalls für Eigentümer die Pflicht, alle elektrischen Geräte und Anlagen in seiner Wohnung oder seinem Haus der, unter die DGUV V3 (ehem. BGV A3) Prüfung untergeordneten Prüfung, zur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen.

Hierzu gibt es bereits unterschiedliche Gerichtsurteile, welche zusätzlich explizit darauf hinweisen. Würde es zu einem Schadensfall kommen, ist der Eigentümer in der Beweispflicht, indem er den einwandfreien Zustand aller betreffenden E-Geräte und Anlagen gegenüber dem Gericht und seiner Versicherung belegen muss.

Haus- oder Wohnungseigentümer tun daher für sich selbst gut daran, jenen E-Check in Auftrag zu geben, denn so erhält er im Anschluss eigens die Gewissheit, dass alle Elektrogeräte und Elektroinstallationen unter seiner Verantwortung, sämtlichen Sicherheitsfaktoren genügen. Zudem hat er in der Regel entsprechenden Schutz gegenüber seiner Versicherung, wenn es zu etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt. Allein aus rechtlicher Perspektive schon ein unschlagbares Argument.

Warum der Elektro-Check so wichtig ist

Wer nicht gerade beruflich mit Elektroinstallationen tagtäglich zu tun hat, ist nicht unbedingt davor gefeit, dass ein Fehler während der Installation passiert, der Sicherungsverteiler einmal dringend überholt werden muss oder die Kontakte schlecht sind. Jeder noch so kleine Fehler kann allerdings ein großes Risiko für Leib und Leben darstellen und im Falle von einem materiellen Schaden über Unsummen entscheiden. Es gibt kaum eine bessere Versicherung zur eigenen Absicherung und aller weiteren dort lebenden Personen, als ein vom Spezialisten durchgeführter E-Check.

Der Elektro-Check in Dauer und Abständen

Ortsfeste Anlagen im privaten Segment sollten etwa jedes vierte Jahr einer Überprüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hat hingegen jedes Jahr ein E-Check erfolgen. Mit Blick auf das gewerbliche Segment gibt es vereinzelnd Geräte oder Anlagen, welche ganz besonders massiv beansprucht werden, weshalb an dieser Stelle anzuraten ist, wenn der Zeitabstand zwischen den Prüfungen individuell bestimmt wird.

Im Falle von gewerblichen Anlagen und Geräten, die einer besonderen Beanspruchung unterliegen, hat der Gesetzgeber weitere Regelungen zu den DGUV V3 Prüffristen festgehalten, die jederzeit genau im Internet nachgeschaut werden können. Was zudem auch unbedingt anzuraten ist, denn hin und wieder kommt es zu einer Überarbeitung und Novellierung.

Prinzipiell ist es sowieso jedem anzuraten, sobald er ein bereits gebrauchtes Objekt übernimmt, eine Prüfung auf den Weg zu bringen, bevor das Gerät oder die Anlage das erste Mal unter eigener Verantwortung in Betrieb genommen wird. Auch wenn die Prüfplakette, etc. vielleicht auch den einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand bestätigt, kann niemand sagen, ob bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln während des Transportes, ein Schaden entstanden ist.

Die Dauer der Prüfung richtet sich maßgeblich nach Größe und Anzahl von den zu überprüfenden Anlagen und Geräten. Der Zeitrahmen kann daher nicht genau bestimmt werden. So kann der Elektro-Check in wenigen Stunden erledigt sein aber auch mal einige Tage in Anspruch nehmen.

Wer ist zur Durchführung der elektronischen Prüfungen berechtigt?

Dieser Punkt ist äußerst wichtig und muss unbedingt eingehalten werden, insofern eine anerkannte Prüfplakette das Ergebnis bestätigen soll, welches ja auch verpflichtend ist. Der E-Check darf einzig von einem geprüften und zertifizierten befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden inklusive der Erteilung der notwendigen Prüfplakette.

der E-Check Prüfaufkleber

Wie es sich mit den Kosten verhält

Eine pauschale Antwort auf die Kostenfrage in puncto Elektro-Check kann nicht gegeben werden, da an diesem Punkt verschiedenste Faktoren zu berücksichtigen sind:

– Anzahl der Geräte und/oder Anlagen

– Größe der Anlage

– Umfang von beratenden Leistungen innerhalb des Checks (Sicherheit, Energieeinsparungen, Komfort, etc.)

– ausgewählter Betrieb oder einzelne Elektrofachkraft

Wenn es nicht nur um den Aspekt der Sicherheit geht

Vordergründig geht es bei dem E-Check um das Thema „Sicherheit“. In diesem Zuge nehmen aber auch viele die Möglichkeit zur Beratung rund um die Themen „Energieeinsparungen und Komfort“ in Anspruch. Alle in einem Haushalt befindlichen elektronischen Geräte verursachen jährlich einen nicht unbeträchtlichen Kostenaufwand. Mit den richtigen E-Geräten und Leuchtmitteln lassen sich im Jahr jedoch einige Kosten einsparen. Nicht selten belaufen sich die Einsparungen an Energie auf rund 30 bis 50 Prozent.

Mit Blick auf Versicherungsgesellschaften kann zudem gesagt werden, dass viele inzwischen den Elektro-Check im Rahmen eines offiziell geprüften Dokumentes im Bereich der Elektroinstallationen, anerkennt. Daher kommt es immer häufiger vor, dass den Versicherungsnehmer Prämienvorteile gewährt wird, welche die Gefahr auf ein Mindestmaß reduzieren, wenn es um Schäden durch Überspannung, Blitzschlag und Brand geht. Somit kann es auch zu Kosteneinsparungen im Rahmen der Versicherung über die Versicherungsprämien kommen.

Muss eine DGUV V3 Prüfung bzw. ein E-Check erfolgen auch ohne Veränderungen?

Unabhängig davon, ob es nun zu einer Veränderung an den elektrischen Anlagen oder Geräten gekommen ist, ist es immer ratsam, wenn ein E-Check in regelmäßigen Abständen vorgenommen wird. Im Gewerbe stellt sich diese Frage ohnehin nicht. Denn im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist ganz klar festgehalten wann und wie häufig ein entsprechender Check zu erfolgen hat und da seit 1997 auch Immobilieneigentümer in die Verantwortung genommen wurden, kann abschließen nur gesagt werden, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig geprüft.

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