Elektrogeräteprüfung regelmäßig durchführen – Der Gesetzgeber schreibt vor, dass elektrische Geräte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, wie Behörden, Schulen oder Kindergärten, regelmäßig überprüft werden müssen. Diese Pflicht umfasst sowohl Betriebsmittel wie Bohrmaschinen oder Computer, aber auch Kaffeemaschinen oder Staubsauger. Gesetzliche Grundlage für die Elektrogeräteprüfung ist die DGUV Vorschrift 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die turnusmäßige Elektrogeräteprüfung ist obligatorisch – Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die sie nicht durchführen, begehen eine Straftat. Der Gesetzgeber will mit dieser Vorschrift Unfälle mit elektrischen Geräten reduzieren und so die Sicherheit in den Unternehmen erhöhen. Die Elektrogeräteprüfung deckt Schwachstellen und Gefahrenquellen an elektrischen Geräten und Anlagen frühzeitig auf. Auf diese Weise können auch eventuelle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche der Hersteller gewahrt werden. Vor allem spielt die Elektrogeräteprüfung für die Haftung im Schadensfall eine wichtige Rolle: Passiert in einem Betrieb oder in einer öffentlichen Einrichtung ein Unfall mit einem elektrischen Gerät, so schaltet sich die Berufsgenossenschaft ein. Sie fordert von der Unternehmens- oder Dienststellenleitung den Nachweis der letzten Elektrogeräteprüfung in Form eines Prüfprotokolls. Wenn die vorgeschriebenen Fristen eingehalten und eventuell festgestellte Mängel zeitnah behoben wurden, kommen Berufsgenossenschaft und Versicherungen für die entstandenen Schäden auf. Sollte dies versäumt worden sein, muss der Unternehmer oder die Behörde für die entstandenen Schäden und Ansprüche von Dritten selbst aufkommen.
Was ist die Elektrogeräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Elektrogeräteprüfung regelmäßig durchführen! Wie eingangs bereits erwähnt, regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die regelmäßige Prüfung und Wartung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Diese muss nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen. Der Begriff DGUV entstand 2014. Damals führte man die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) zusammen. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass die Elektrogeräteprüfung vor der ersten Inbetriebnahme elektrischer Geräte und Anlagen sowie nach Veränderungen und Instandsetzungen durchgeführt werden muss. Darüber hinaus sind Prüfungen in bestimmten Zeitspannen vorgeschrieben.
Die E+Service+Check GmbH führt Elektrogeräteprüfungen gemäß verschiedenen Normen durch. Die gängigsten sind die Elektrogeräteprüfungen von ortsveränderlichen Geräten und Betriebsmitteln (DIN VDE 0701/0702) und elektrischen Anlagen und Maschinen (VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100). Aber auch die Wartung und Überprüfung von Blitzschutzanlagen (DIN VDE 0185), medizinschen Geräten (VDE 0751 / EN 62353) und kraftbetätigten Toren und Türen (BGR 232) zählen zum Leistungsangebot der E+Service+Check GmbH.
Welche elektrischen Geräte und Anlagen müssen überprüft werden? – Elektrogeräteprüfung regelmäßig durchführen
Die Elektroprüfung bezieht sich auf alle Betriebsmittel und Geräte, die in den Stromkreislauf eingebunden sind. Hierbei unterscheidet die DGUV Vorschrift 3 zwischen „ortsveränderlichen“ und „ortsfesten“ elektrischen Geräten. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten zählen grundsätzlich alle Betriebsmittel und Elektrogeräte, die ohne großen Aufwand von einem Ort zum anderen bewegt werden können. Dies können zum Beispiel mit Strom betriebene Werkzeuge, wie Bohrmaschinen oder Akku-Schrauber und die dazugehörigen Ladegeräte sein. Auch die Ausstattung eines typischen Büro-Arbeitsplatzes fällt darunter: Schreibtischlampe, Computer-Monitor, Rechner, Drucker und Verteilersteckdose gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Dem gegenüber stehen gemäß DGUV Vorschrift 3 die „ortsfesten elektrischen Betriebsmittel“. Sie sind in der Regel fest installiert und können nicht ohne Weiteres bewegt werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel das Alarmsystem eines Gebäudes, aber auch Kompressoren oder Kühlschränke.
In welchen zeitlichen Abständen muss die Elektrogeräteprüfung erfolgen?
Grundsätzlich müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme einer Elektrogeräteprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung muss erneut durchgeführt werden, nachdem eine Reparatur oder Veränderung an der Anlage oder dem Gerät vorgenommen wurde. Ansonsten sieht der Gesetzgeber bestimmte zeitliche Abstände vor. Diese hängen vom jeweiligen Gerät und dessen Gefährdungsklasse ab. In den meisten Fällen beträgt der Prüfrhythmus 12 Monate. Für Unternehmer ist es empfehlenswert, die Elektrogeräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 so häufig wie möglich durchzuführen. Auf diese Weise können Arbeitsunfälle und Beschädigungen von Anlagen minimiert werden. Zudem trägt sie zur Langlebigkeit der Anlagen – und damit auch zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bei.
Elektrogeräteprüfung regelmäßig durchführen – Wer darf die Elektrogeräteprüfung durchführen?
Laut Gesetzgeber darf die Elektrogeräteprüfung nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchgeführt werden. In vielen größeren Unternehmen hat der Hausmeister oder ein anderer Mitarbeiter die erforderlichen Schulungen und Prüfungen durchlaufen. Doch gerade für kleinere Betriebe stellt dies einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand dar. Deshalb ist es deutlich effizienter, die Elektrogeräteprüfung von einem externen Unternehmen wie der E+Service+Check GmbH durchführen zu lassen. Die Mitarbeiter halten ihr Fachwissen durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand und können die Betriebe umfassend beraten. Außerdem haben sie Zugriff auf modernste Prüfgeräte. Deren Anschaffung stellt für die meisten Unternehmen eine beträchtliche Investition dar. Aufgrund ihrer soliden Ausbildung können die Elektrofachkräfte der E+Service+Check GmbH kleinere Mängel direkt vor Ort beheben.
Wie läuft eine Elektrogeräteprüfung ab?
Bei der Elektrogeräteprüfung unterzieht die Elektrofachkraft alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen als erstes einer sogenannten Sichtprüfung. Sind alle Kabel und Stecker intakt oder gibt es Risse oder gar Korrosion? Diese und ähnliche Mängel können die fachkundigen Mitarbeiter mit geschultem Auge erkennen. Im Anschluss an die Sichtprüfung führt die Elektrofachkraft eine Messung des Schutzleiterwiderstands und des Isolationswiderstands durch. Zum Abschluss werden die elektrischen Geräte im Rahmen einer Funktionsprüfung „auf Herz und Nieren“ getestet. Kleinere Mängel und Defekte können in der Regel direkt behoben werden. Liegen größere Mängel vor, so setzt der Prüfer eine Frist, innerhalb der der Firmeninhaber oder Dienststellenleiter diese reparieren lassen muss. Als Dokumentation der Prüfung dient ein Protokoll, in dem sämtliche Ergebnisse festgehalten werden. Passiert zwischen zwei Elektrogeräteprüfungen ein Unfall mit einem elektrischen Gerät, weist der Verantwortliche damit gegenüber Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung nach, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist.
Die E+Service+Check GmbH erstellt für Unternehmen und Institutionen Protokolle in folgenden Dateiformaten:
- VFM von Loy&Hutz
- Elektromanager von Mebedo
- PC DOC Access
- Excel und PDF
Elektrogeräteprüfung regelmäßig durchführen – Wie lange dauert die Elektrogeräteprüfung?
Je nachdem wie viele elektrische Betriebsmittel und Anlagen in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung im Einsatz sind, kann die Elektrogeräteprüfung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Damit die Arbeitsabläufe dadurch nicht gestört werden, empfiehlt es sich, den Termin für die Elektrogeräteprüfung frühzeitig zu kommunizieren. So können die Mitarbeiter dafür sorgen, dass alle zu prüfenden Geräte und Anlagen frei zugänglich sind und dem Prüfer der E+Service+Check GmbH vorgelegt werden können. Der Ablauf der Elektrogeräteprüfung kann durch diese Maßnahmen deutlich beschleunigt und für alle Beteiligten komfortabel gestaltet werden.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
✅ Was kostet eine Elektrogeräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?
Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:
- umfassende Dokumentation
- Erinnerung an den nächsten Prüftermin
- Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
- Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
- Fachpersonal
✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?
Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.