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Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

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Wer darf Arbeitsmittel prüfen? Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können. Dies bedeutet, dass die verwendeten Arbeitsmittel und Werkzeuge wie Maschinen, Bürostühle, Feuerlöscher oder Lagerregale nicht gesundheitsschädlich für die Arbeitnehmer sein dürfen. Da die Zerstörung durch die Zeit diese Objekte nicht spurlos lässt und diese sich abnutzen, steigt das Risiko, dass Schutzmechanismen ihre Wirksamkeit verlieren. Daher sollten Arbeitgeber alle Arbeitsgeräte vor der Inbetriebnahme und dann in regelmäßigen Intervallen nach der DGUV Vorschrift 3 überprüfen. Wenn sie die Arbeitsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 nicht überprüfen, kann dies als Ordnungswidrigkeit in Form einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wenn ein Unfall aufgrund einer unsachgemäßen Inspektion oder mangelnder Inspektion der Arbeitsmittel nach DGUV V3 auftritt, kann dies sogar als Straftat angesehen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

Wer kann ortsveränderliche Geräte prüfen? Gemäß der Arbeitsschutzverordnung und den abgeleiteten technischen Betriebssicherheitsregeln „Prüfen von zu überwachenden Arbeitsmitteln und Systemen“ und „Qualifizierten Personen“ ist zum Testen der Arbeitsmittel ein „qualifizierter Techniker“ erforderlich. Der Begriff „Qualifizierte Personen“ setzt nach DGUV Vorschrift 3 voraus, dass die Testpersonen über das gebotene Fachwissen verfügen. Dieses wird erworben durch:

  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung
  • Ausreichende berufliche Aktivitäten

Eine entsprechende Ausbildung ist in der Berufsausbildung enthalten. Qualifizierte Person“ bedeutet nach DGUV V3, dass eine Person derzeit ihre Arbeit ausübt.

In zwei Fällen gibt es jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor und während einer Arbeit kann auch von geschulten Personen durchgeführt werden. Vorschriften für Prüfsysteme, die überwacht werden müssen, sind viel strenger: Sie können nur von autorisierten Überwachungsstellen wie dem TÜV geprüft werden.

Externes oder internes Personal für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Arbeitgeber können Außenstehende anweisen, ortsveränderliche Geräte und Arbeitsmittel zu überprüfen. Viele Hersteller und Zulieferer verfügen über speziell geschultes Servicepersonal, das die Anforderungen eines qualifizierten Spezialisten erfüllt. Externe Inspektoren sollten beauftragt werden, Systeme zu testen, die überwacht werden müssen.

Wichtig ist ein vollständiger Prüfbericht

Grundlage jedes Arbeitsgerätetests ist die Risikobewertung. Sie enthält eine Beschreibung, welche Arbeitsmittel und ortsveränderliche Geräte regelmäßig überprüft werden sollten. Da die Menge der getesteten Arbeitsmittel schnell verwirrend werden kann, ist es sinnvoll, einen Testkatalog zu erstellen. Es ist auch wünschenswert, jedes Arbeitsgerät so zu kennzeichnen, dass es genau identifiziert werden kann.

Pruefservice DGUV Vorschrift 3

Wer darf Arbeitsmittel prüfen? Prüfungsvolumen und Zeitintervall für ortsveränderliche Geräte

Das Prüfungsvolumen und das Zeitintervall für Prüfungen können für ortsveränderliche Geräte sehr unterschiedlich sein. Es ist auch möglich, dass während eines Gebrauchs mehrere Tests mit differenten Testbereichen für ein Gerät durchgeführt werden müssen.

Regelmäßige Prüfungen werden von „berechtigten Prüfern“ durchgeführt. Aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und der beruflichen Tätigkeit verfügen sie über das notwendige Fachwissen zur fachmännischen Überprüfung der Sicherheit von Arbeitsmitteln. Dies kann beispielsweise für Flurförderzeuge oder Rollläden, die Wartung von Geräten eines Herstellers oder für Elektroinstallationen der Fall sein – ein örtlicher Elektriker oder Ihr eigener Elektriker kann ortsveränderliche Geräte prüfen.

Qualifizierte Personen

Die Anforderungen, die eine qualifizierte Person benötigt, hängen stark von Art und Umfang der Tests ab. Im Rahmen der Risikobewertung muss der Arbeitgeber bestimmen, wer die für den Test qualifizierte Person ist und wie hoch der Gesamtumfang des Tests ist. Tägliche Sichtprüfungen werden von den Mitarbeitern selbst durchgeführt (z. B. einem Gabelstaplerfahrer).

Die Dokumentation

Testergebnisse sollten von dem Prüfer dokumentiert werden. Die Testergebnisse sollten mindestens bis zur nächsten Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel aufbewahrt werden. Wenn Arbeitsmittel außerhalb des Unternehmens verwendet werden, muss der Nachweis über die letzte Überprüfung der Arbeitsmittel erbracht werden.

Darüber hinaus muss ein Prüfer:

  • über die entsprechende technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikationen verfügen, die für die vorgeschlagenen Prüfungsaufgaben ausreichen,
  • mindestens ein Jahr Erfahrung in der Herstellung, Montage, dem Betrieb oder der Wartung von zu prüfenden Systemen oder Systemkomponenten haben und
  • sein Wissen über die Gefahren aktualisieren, indem er an Schulungen oder Anweisungen teilnimmt.

Für Prüfgeräte, die in Räumen mit explosionsgefährdeter Atmosphäre verwendet werden, gelten besondere Regeln: Hier muss eine qualifizierte Person, die die Sicherheit vor dem ersten Start und nach wesentlichen Änderungen überprüft, von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Wer darf Arbeitsmittel prüfen? Qualifizierte Person: Einige praktische Regeln für die Praxis

Andernfalls muss der Arbeitgeber entscheiden, wer seiner Meinung nach über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um als qualifizierter Spezialist zu fungieren. Einige praktische Regeln können für die Praxis formuliert werden:

  • Die Anforderungen können auf einer bestimmten Testaufgabe basieren: Die Person, welche ortsveränderliche Geräte testet, muss nicht dieselben Anforderungen erfüllen wie die Person, die mit dem Testen des Gabelstaplers oder des internen Krans beauftragt werden soll.
  • Je höher das Unfallrisiko (verstanden als Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere des Schadens), desto besser sollte ein qualifizierter Spezialist sein.
  • Der Wortlaut der Bestimmung „Berufsausbildung“ berücksichtigt die abgeschlossene Berufsausbildung oder den Abschluss.
  • Unter „Berufserfahrung“ im Sinne der Regulierung versteht man mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Arbeit mit den geprüften Arbeitsmitteln und damit auch Kenntnisse über deren Funktionsweise.
  • Die Anforderung der Regel „betriebliche berufliche Tätigkeit“ sollte durch berufliche Tätigkeit auf dem betreffenden Gebiet der Prüfung und Weiterbildung erfüllt werden.

Technische Prüfung

Bei einer technischen Geräteprüfung werden die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Arbeitsmittel auf ihren Zustand, ihre Verfügbarkeit und gegebenenfalls die Funktionalität der Anlage selbst mit geeigneten Verfahren überprüft. Dazu gehören beispielsweise folgende Arten von Prüfungen:

  • externe oder interne Sichtprüfung,
  • Prüfung der Funktionalität von Schutzeinrichtungen,
  • Prüfung mit Mess- und Prüfgeräten,
  • Labortests,
  • zerstörungsfreie Prüfung,
  • Prüfung mit datenbezogenen Systemen Messungen (z. B. Online-Überwachung).

Testzeitraum

Ein Testzeitraum ist ein bestimmter Zeitraum zwischen zwei Tests.

Inspektion

Die Inspektion von Arbeitsmitteln gemäß Abschnitt 4 (5) von BetrSichV umfasst die Erkennung offensichtlicher Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen könnten (z. B. fehlende Schutzvorrichtung, unsachgemäße Befestigung, unsachgemäßer Zustand, unzureichende Schutzmaßnahmen) und regelmäßige Inspektion der Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen. Inspektionen werden ohne oder mit einfachen Mitteln durchgeführt.

Schutzeinrichtung

Eine Schutzeinrichtung ist eine Vorrichtung (technische Maßnahme) zur Vermeidung von Gefahren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Beispiele: Schutzgitter zum Schutz vor Störungen in der Presse, Absaugen an der Schweißstation.

Notsteuergerät

Das Notsteuergerät ist ein Gerät zum sicheren Anhalten von Arbeitsmitteln. Beispiele: Not-Aus-Vorrichtung, Not-Aus-Schalter, System-Stopp-Vorrichtung, Reißleine, Vorrichtung zum Unterbrechen des Flusses gefährlicher Substanzen

Aus diesem Grund werden Arbeitsgeräte einer Inspektion unterzogen.

Der Arbeitgeber ist für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen verantwortlich. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Sozialgesetzbuch VII und an anderen Orten vorgeschrieben. Zu dieser Gesamtverantwortung des Arbeitgebers gehört auch die Sicherstellung, dass in seinem Unternehmen nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden. Die Nachfrage nach „sicheren Arbeitsmitteln“ klingt natürlich. Für ein tieferes Verständnis ist es jedoch nützlich, diese „Sicherheit“ genauer zu betrachten.

Wer darf Arbeitsmittel prüfen? Der Gesetzgeber regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln

Verpflichtung zur Inspektion von Arbeitsmitteln gemäß den Arbeitsschutzbestimmungen – Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2015 ist für die Sicherheit von Arbeitsmitteln von entscheidender Bedeutung. Im Schutzkonzept der Betriebssicherheitsverordnung spielt neben der Risikobewertung der Grundsatz der regelmäßigen Inspektion von Arbeitsmitteln eine zentrale Rolle.

BetrSichV und damit die Kontrollpflicht gelten für alle Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. Dies umfasst Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Installationen. Von der Kombizange bis zur kompletten Produktionslinie – das sind Arbeitsmittel im Sinne von BetrSichV. Regelmäßige Inspektionen sollen sicherstellen, dass der sichere Zustand der Arbeitsmittel auch nach einer Zeit möglicherweise starker Beanspruchung erhalten bleibt.

Mit bewährten und sicheren Arbeitsmitteln können Sie als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen Unfälle, Verletzungen und Ausfallzeiten vermeiden und Ihre Haftungsrisiken kontrollieren. Bei der Frage nach den Mindestanforderungen an die Qualität der Geräte muss der Schutz vor allen Risiken erwähnt werden. Abhängig von der Art des Werkzeugs oder der Art der Maschine sind verschiedene Gefahren betroffen, wie z. B.: Quetsch-Stellen, heiße Oberflächen, Geräusche, Vibrationen, schädliche Emissionen, Explosionsgefahr, Stromschlag usw.

Arbeitsmittel Thermografie

Wer darf Arbeitsmittel prüfen? Die CE-Kennzeichnung entbindet Sie nicht von der Prüfpflicht!

Entgegen dem manchmal geäußerten Missverständnis hat die CE-Kennzeichnung eines Werkzeugs oder einer Maschine keinen Einfluss auf die Prüfpflicht. Mit dem CE-Zeichen bestätigte der Hersteller lediglich, dass die auf dem Markt befindlichen Arbeitsmittel den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und den einschlägigen Normen entsprechen. Auch mit dem CE-Zeichen sollten Sie nicht auf eine Risikobewertung oder eine obligatorische Prüfung der Arbeitsmittel verzichten.

Die Änderung von BetrSichV aus dem Jahr 2015 konzentrierte sich nicht nur auf die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, sondern ebenso auf die Verwendung von Arbeitsmitteln. Die Elektroprüfung von Arbeitsmitteln ist obligatorisch, nicht jedoch deren Wartung. Das kennen Sie aus dem Automobil. Ihr Auto muss regelmäßig vom TÜV überprüft werden. Diese Prüfung Ihres Autos ist obligatorisch: Sie entscheiden, ob Sie den Defekt beheben oder Ihr Auto stilllegen und entsorgen. Unter keinen Umständen dürfen Sie jedoch mit einem Fahrzeug weiterfahren, das nicht zum Fahren geeignet ist. Gleiches gilt für Arbeitsmittel. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie einen kaputten Werkzeuggriff ersetzen, einen freien Hammerkopf anbringen oder ein neues Werkzeug kaufen möchten. Wenn der Hammerkopf jedoch bei der nächsten Gelegenheit einen Kollegen im Kopf trifft, müssen Sie nachweisen, dass der Hammer regelmäßig überprüft und professionell repariert wurde.

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