Prüfprotokoll
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Geräteprüfung

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Inhaltsverzeichnis zum Thema: Geräteprüfung

Die Geräteprüfung durch E+Service+Check GmbH

Gemäß §5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer (Eigentümer/Betreiber) dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Intervalle sind so zu setzen, dass wahrscheinliche Fehler frühzeitig erkannt werden können. Entsprechend der DGUV-Information 203-007 (ehemals BGI 657) haben sich Prüfintervalle für Geräteprüfung von 2 bis 4 Jahren bewährt.

Ziel der Prüfung

Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) dient der Sicherheit aller, oder dem Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum. Durch die Forderung nach qualitativ hochwertigen Elektroinstallationen steigt das Risiko von Unfällen durch elektrische Energie, wenn diese Anlagen unvorsichtig gebaut oder fehlerhaft sind. Um Haftpflichtschäden und Unfallschäden zu vermeiden, verlangt die gesetzliche Unfallversicherung vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen während des Betriebes eine entsprechende Geräteprüfung – die DGUV V3-Prüfung. Für Unternehmer ist diese Kontrolle in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Durch diese Geräteprüfung erfüllen sie die Anforderungen der Gewerbeaufsichtsämter, der Berufsgenossenschaften bzw. der Versicherungsgesellschaften. Gemäß DGUV 3 erfolgt die Geräteprüfung nach DIN VDE 701702.

Umfang der Geräteprüfung

Alle Betriebsmittel unterliegen individuellen Prüfungen. Jede Geräteprüfung umfasst die folgenden drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgelegt sind:

  • Geräteprüfung: Sichtprüfung auf Beschädigungen bzw. unsachgemäße Verwendung
  • Funktionsprüfung
  • Messung: Durchführung vorgeschriebener Messungen

Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Die Prüfung von Gütern und Produkten – gesetzliche Vorgaben

Die Zertifizierungsstelle überprüft das Gerät nach den Zertifizierungskriterien. Nach positiver Entscheidung wird ein Zertifikat ausgestellt (z.B. GS-Zertifikat, EG-Baumusterprüfbescheinigung, DGUV-Prüfbescheinigung, Baumusterprüfbescheinigung). Die Konformität der Bauart mit dem deutschen Produktsicherheitsgesetz, den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften oder anderen Anforderungen des Arbeitsschutzes ist auf der Bescheinigung anzugeben. Dies bedeutet nicht zwangsläufig die vollständige Einhaltung der im Zertifikat unter „Prüfung auf Basis von“ aufgeführten Spezifikationen. Der Antragsteller erhält eine Kopie der Bescheinigung. Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Bevor dem Antragsteller das GS-Zeichen zum ersten Mal verliehen werden kann, muss die Prüf- und Zertifizierungsstelle das Werk besichtigen, wenn kein von der Prüf- und Zertifizierungsstelle zertifiziertes produktbezogenes Qualitätssicherungssystem (QAS) vorhanden ist. Bei DGUV-Prüfzeichen entscheidet die Prüf- und Zertifizierungsstelle, ob eine Werksinspektion durchgeführt werden soll.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist unverzüglich über alle geplanten Änderungen in Bezug auf die Herstellung der Produkte hinsichtlich des Typs und der für die Zwecke der durchgeführten Zertifizierung relevanten Änderungen zu unterrichten. Dies gilt auch dann, wenn eingebaute Teile einen anderen Ursprung haben als die zuvor verwendeten Teile. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle entscheidet – gegebenenfalls durch eine erneute Prüfung -, ob das Zertifikat gültig bleibt. Die Kosten für die Wiederholungsprüfung trägt der Antragssteller. Die Kosten richten sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebührenordnung. Darüber hinaus hat der Zertifikatsinhaber die Prüf- und Zertifizierungsstelle über die Verlegung der Fertigungsstätte oder die Verlagerung der Fertigungsstätte auf ein anderes Unternehmen/einen anderen Inhaber zu informieren. Wird nach dem Wechsel des Fertigungsstandortes eine Besichtigung des neuen Fertigungsstandortes durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle erforderlich, so hat der Antragsteller dies zu gestatten. Die Kosten der Prüfung sind vom Antragsteller zu tragen. Der Zertifikatsinhaber hat alle Beschwerden Dritter über die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der hergestellten Produkte sowie die daraufhin getroffenen Maßnahmen aufzuzeichnen und die Prüf- und Zertifizierungsstelle unverzüglich zu informieren.

Für die elektrische Geräteprüfung werden ausschließlich kalibrierte Messgeräte verwendet.

Ergebnisse der Geräteprüfung

Die Prüfergebnisse werden in einem detaillierten Prüfprotokoll aufgelistet, der als Original oder als PDF-Datei übergeben wird. Im Bericht werden alle festgestellten Mängel benannt, beschrieben und dokumentiert sowie zusammengefasst. Zusätzlich enthält der Inspektionsbericht notwendige Reparaturarbeiten sowie Empfehlungen zu den Wartungszeiten. Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung wird der Inspektionsbericht zur Vorlage beim Hersteller, Versicherer oder der zuständigen Behörde erstellt. Die empfohlenen Fristen für die nächste Inspektion sind ebenfalls im Inspektionsbericht angegeben.

Umgang mit Daten der Geräteprüfung

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle hat die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die der Prüf- und Zertifizierungsstelle während der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln; die Mitarbeiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle sind in gleicher Weise verpflichtet. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle darf Dateien speichern und alle Daten und Ergebnisse, wie z.B. Typenbezeichnung und Messergebnisse, die im Zusammenhang mit der Prüfung und Zertifizierung anfallen, verwenden. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle kann anonymisierte Daten und Ergebnisse veröffentlichen und zertifizierte Produkte und Qualitätsmanagementsysteme unter Angabe des Zertifikatsinhabers veröffentlichen. Wenn die Prüf- und Zertifizierungsstelle gesetzlich dazu verpflichtet ist oder diese Prüf- und Zertifizierungsordnung oder eine vertragliche Vereinbarung dies zulässt, kann die Prüf- und Zertifizierungsstelle andere Stellen, Behörden oder die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und Zertifikate informieren. Ist die Prüf- und Zertifizierungsstelle gesetzlich dazu verpflichtet, so unterrichtet sie andere benannte Stellen über die negativen und positiven Ergebnisse der Konformitätsbewertungen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle hat im Einzelfall, soweit das Gesetz dies vorschreibt, den zuständigen Behörden Auskunft über die Prüfung und Zertifizierung zu erteilen. Der Zertifikatsinhaber ist hierüber zu informieren, wenn eine Rechtsvorschrift dies nicht verbietet. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist befugt, Auditoren der Akkreditierer und Auditoren der Genehmigungsbehörde Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und an den Prüfungen teilzunehmen.

Die Leistungen der E+Service+Check GmbH im Überblick:

  • Inbetriebnahme-Inspektionen
  • regelmäßige Inspektionen (alle 2 oder 4 Jahre erforderlich)
  • Inspektionen vor Ablauf der Garantiezeit
  • Schadens- und Gerichtsgutachten
  • Zustandsorientierte Prüfungen
  • Durchführung von Messungen
  • Prüfungen nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
  • Bewertung und Nachweis der Lebensdauerverlängerung
✅ Das E+Service+Check GmbH Prüfkonzept bei Geräteprüfungen

E+Service+Check GmbH arbeitet mit einem ganzheitlichen Prüfkonzept. Das Ziel der Prüfer ist es dabei, Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherzustellen. Wenn das elektrische Gerät die Prüfung besteht, erhält es eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel. Damit sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert. Selbst wenn es unglücklicherweise zu einem Schadensfall oder Unfall kommt, sind Sie mit den Dokumenten von E+Service+Check GmbH auf der sicheren Seite.

  • Ihren persönlichen Sicherheitsberater, der mit Ihnen telefonisch oder vor Ort ein Konzept individuell für Sie erstellt
  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Ihren Projektleiter, der mit Ihnen die Prüfungen plant und koordiniert
  • Ihre kompetenten Prüftechniker, die Experten für DGUVV3-Prüfungen sind
  • ein Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
  • Papierlose Dokumentation mit unserem Kundenportal
  • eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll, die Ihnen nachhaltige Sicherheit bietet
  • Inventarisierung der Betriebsmittel – eine Liste über alle elektrischen Betriebsmittel (inklusive kostenloser Gefährdungsbeurteilung)

Fragen Sie uns hier an: Kontaktformular  oder Tel. 034462-6962-0

✅ Warum sollte ich E+Service+Check beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • Rechtssichere, umfassende Dokumentation
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal
✅ Prüft E+Service+Check GmbH auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 320 Mitarbeitern und 5000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 480.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)