Die Geräteprüfung durch E+SERVICE+CHECK
Gemäß §5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer (Eigentümer/Betreiber) dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Intervalle sind so zu setzen, dass wahrscheinliche Fehler frühzeitig erkannt werden können. Entsprechend der DGUV-Information 203-007 (ehemals BGI 657) haben sich Prüfintervalle für Geräteprüfung von 2 bis 4 Jahren bewährt.
Was zählt zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln?
Als ortsveränderlich gelten alle elektrischen Geräte, die während des Betriebs oder leicht an einen anderen Platz bewegt und an den Stromkreislauf angeschlossen werden können.
Typische Prüfobjekte im B2B-Umfeld sind:
Büro- und IT-Geräte: Laptops, Monitore, Mehrfachsteckdosen, Drucker, PC-Netzteile.
Küchen- und Pausenraumgeräte: Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher, Kühlschränke.
Werkzeuge & Produktionsmittel: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungskabel, Kabeltrommeln.
Reinigungstechnik: Staubsauger, Hochdruckreiniger, Bohnermaschinen.
Gesetzliche Grundlagen der Geräteprüfung
Die Verpflichtung zur regelmäßigen Geräteprüfung ist für Betreiber und Arbeitgeber gesetzlich verankert durch:
§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
§ 3 & § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und zur regelmäßigen Kontrolle von Arbeitsmitteln.
DGUV Vorschrift 3 & 4: Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften für elektrische Betriebsmittel.
Richtwerte für Prüffristen bei Elektrogeräten
Die konkrete Prüffrequenz legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Folgende Richtwerte gelten als rechtssicherer Standard:
| Einsatzbereich / Umgebung | Richtwert Prüffrist | Richtlinie |
| Büros & Verwaltung | Alle 12 bis 24 Monate | DGUV Vorschrift 3 / BetrSichV |
| Werkstätten & Produktion | Alle 12 Monate | DGUV Vorschrift 3 / BetrSichV |
| Baustellen & rauer Betrieb | Alle 3 bis 6 Monate | DGUV Information 203-006 |
| Schulen & öffentliche Einrichtungen | Alle 12 Monate | DGUV Vorschrift 4 |
Der normgerechte Ablauf der Geräteprüfung
Die E+SERVICE+CHECK führt die Geräteprüfung nach dem offiziellen VDE-Standard in vier Schritten durch:
Sichtprüfung: Kontrolle auf äußere Beschädigungen an Gehäuse, Kabeln, Steckern und Zugentlastungen.
Messtechnische Prüfung: Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom und Berührungsstrom mit kalibrierten Prüfgeräten.
Funktionsprüfung: Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion und der Sicherheitseinrichtungen im laufenden Betrieb.
Dokumentation & Plakette: Vergabe einer fälschungssicheren DGUV V3 Prüfplakette und Aushändigung des rechtssicheren digitalen Prüfprotokolls.
Warum E+SERVICE+CHECK Ihr Partner für die Geräteprüfung ist
Die E+SERVICE+CHECK garantiert Ihnen eine hocheffiziente Abwicklung ohne Störung Ihres täglichen Betriebsablaufs:
Integrierte Barcode-Erfassung: Jedes Gerät erhält eine eindeutige ID-Nummer für eine lückenlose Inventarisierung und Historie.
Befähigtes Prüfpersonal: Ausgebildete Elektrofachkräfte garantieren maximale Audit-Sicherheit bei Gewerbeaufsicht und Versicherungen.
Rechtssichere digitale Dokumentation: Sofortiger Zugriff auf alle rechtssicheren Prüfprotokolle über unser Kundenportal.
Häufig gestellte Fragen
Als ortsveränderliches Betriebsmittel gilt jedes elektrische Gerät, das während des Betriebs oder leicht an einen anderen Platz bewegt und über eine Steckdose an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Dazu gehören unter anderem:
Büro- und IT-Geräte: Laptops, Monitore, Mehrfachsteckdosen, Netzteile, Drucker, Scanner.
Küchen- & Pausenraumgeräte: Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher, Kühlschränke.
Werkzeuge & Produktionsmittel: Bohrmaschinen, Stichsägen, Winkelschleifer, Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen.
Reinigungs- & Hilfsgeräte: Staubsauger, Bohnermaschinen, Heizlüfter.
Die Geräteprüfung darf ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person (Elektrofachkraft nach TRBS 1203) oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Die Prüfer müssen über eine elektrotechnische Ausbildung, nachweisbare Berufserfahrung und kalibrierte Messgeräte verfügen. Die zertifizierten Fachkräfte der E+SERVICE+CHECK erfüllen alle rechtlichen Vorgaben lückenlos.
Geräte, die Mängel aufweisen oder die elektrotechnischen Messwerte überschreiten, werden sofort mit einer roten Sperrplakette versehen und außer Betrieb genommen. Sie müssen im Prüfbericht vermerkt und bis zur fachgerechten Reparatur oder Entsorgung sicher aufbewahrt werden.