Prüfprotokoll
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Wer repariert, wartet und prüft Blitzschutzanlagen?

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Im Zeichen des Klimawandels – Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden? Elektrische Energie ist aus dem täglichen Alltag kaum mehr wegzudenken. Sie liefert Wärme und Licht. Darüber hinaus bringt sie Elektrogeräte zum Laufen und spart somit sehr viel Zeit. Natürlich werden damit auch technische Anlagen sowie Sicherheits- und Kommunikationssysteme betrieben. Schlägt der Blitz bei einem Gewitter ungehindert ein, gehen unter Umständen wertvolle Daten verloren, die Sicherheitssysteme und die Kommunikation brechen zusammen. Deshalb ist es unumgänglich, ein zertifiziertes Blitzschutzsystem installiert zu haben. Der Schutz ist aber nur dann gewährleistet, wenn bei Defekten die Reparatur von Blitzschutzanlagen sowie die regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen durchgeführt werden. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen sollte nach der Erstinstallation sowie nach jeglicher Art von Unterbrechungen (Reparatur, Wartung, Änderungen) durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage auch wirklich 100 % funktionstüchtig ist. Die Reparatur von Blitzschutzanlagen und die Wartung von Blitzschutzanlagen kommen natürlich häufiger zum Tragen als die Prüfung von Blitzschutzanlagen.

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist auch dann in regelmäßigen Abständen zu empfehlen, wenn es keine Probleme gibt. Damit wird sichergestellt, dass kleine Beschädigungen im Notfall nicht zu Ausfällen führen. Der Blitzableiter muss zu jederzeit funktionstüchtig sein. Das ist vor allem in den Alpen wichtig, da hier das Wetter rasch umschlagen kann. Aufgrund des Klimawandels und der starken Temperaturunterschiede kann das sehr rasch passieren. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist daher auch eine Präventivmaßnahme. Wird die Reparatur von Blitzschutzanlagen notwendig, muss diese aus den voran genannten Gründen so rasch wie möglich erfolgen. Kommt es in der Zwischenzeit zum Blitzeinschlag und Schäden, zahlt die Versicherung meistens nicht. Die Wartung von Blitzschutzanlagen kann im Zuge anderer Elektroprüfungen kombiniert werden. Somit wird Zeit und Geld gespart. Die Sicherheit ist dann jederzeit gewährleistet.

Was bedeutet äußerer und innerer Blitzschutz?

Überspannung ist die gängigste Ursache für Schäden durch Blitzeinschläge. Entweder entstehen diese direkt durch den Einschlag oder indirekt als Folgeschäden durch Brand und Kurzschlüsse. Bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen wird sowohl auf die Art der Anlage als auch die Platzierung und die möglichen Folgeschäden geachtet. Der äußere Blitzschutz sorgt dafür, dass der Blitz abgelenkt und sicher abgeleitet wird, ohne Schäden zu verursachen. Diesen kennt jeder unter der Bezeichnung „Blitzableiter“. Durch den inneren Blitzschutz werden Defekte durch die Absicherung von Geräten, Anlagen und Installationen im Gebäude verhindert. Die Reparatur von Blitzschutzanlagen schützt auch Computeranlagen, Internetverbindungen, Telefonanlagen, Sicherheitsanlagen und viele unverzichtbare Dinge mehr, die Teil des Lebens im 21. Jahrhundert sind. Die Reparatur und Wartung von Blitzschutzanlagen fallen naturgemäß in Zeiten des Klimawandels häufiger an als noch vor 20 Jahren. Der äußere Blitzschutz besteht aus einer Fangvorrichtung, einer Erdung und den Ableitungen. Der Blitzableiter auf dem Dach „fängt“ den Blitz ein und leitet diesen gezielt in die Erde. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen, die Wartung von Blitzschutzanlagen sowie die Reparatur von Blitzschutzanlagen können sich dementsprechend umfangreich gestalten. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen sorgt vor allem dafür, dass der Blitz das Haus nicht beschädigen kann. Der innere Blitzschutz befindet sich im Kasten für die Hausanschlüsse oder Zählerkasten und sorgt dafür, dass alle Elektrogeräte und Anlagen im Haus geschützt sind. Größere Anlagen, wie zum Beispiel eine Solaranlage, diverse Aufbereitungsanlagen, etc. sind separat geschützt. In erster Linie stehen beim Blitzschaden die hohen Kosten und Folgekosten im Fokus. Weitaus größer ist aber der persönliche oder ideelle Schaden. Dabei geht es um den Verlust eines Geschenkes oder notwendiger Daten. Die Wartung von Blitzschutzanlagen garantiert daher, dass auch diese Werte sicher sind.

Wie sehen Blitzschutzanlagen aus?

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden? Die Prüfung von Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen ist deshalb so wichtig, weil sich bei einem Einschlag das 1000-fache der üblichen 230 Volt-Spannung entlädt. Da sich der Blitz immer den höchsten Punkt für den Einschlag aussucht, werden Blitzableiter generell auf dem Dach angebracht. Meistens bestehen diese aus Aluminiumstangen oder -drähten. Darüber hinaus gibt es auch Installationen aus verzinktem Stahl oder Kupfer. Seilvarianten sind ebenfalls möglich. Alle Arten müssen extrem belastungsfähig sein und eine hohe Leitfähigkeit besitzen. Aufgrund des hohen Grades an Exponierung müssen sie jedem Wetter standhalten können. Die Wartung von Blitzschutzanlagen sowie die Reparatur von Blitzschutzanlagen richten sich nach der Art der Anlage, sodass das auch schon bei der Anschaffung berücksichtigt werden sollte.

Die Ableitungen müssen ebenfalls robust und extrem widerstandsfähig sein. Tiefenerder oder Fundamenterder sorgen für die Erdung der Schutzanlage. Da diese unter der Erde verlegt werden, müssen sie zudem resistent gegen Korrosion sein. Fundamenterder befinden sich sogar 9 Meter unter der Erde. Die Sicherheit ist somit in diesem Fall am größten, die Kosten bei Reparaturen aber auch. Trotzdem machen sich sowohl die Reparatur von Blitzschutzanlagen als auch die Wartung von Blitzschutzanlagen bezahlt. Im Fall eines Einschlages und Brandes belaufen sich die Kosten ohne Folgekosten für Schäden an den Nachbargebäuden auf hundert Tausende.

Besteht die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau und Prüfung einer Blitzschutzanlage?

Alle Häuser, die höher als 20 Meter sind, unterliegen der Verpflichtung zum Einbau von Blitzschutzanlagen: Darunter fallen auch Häuser auf einer Bergkuppe oder jene, die mit Stroh, Holz oder Reet gedeckt sind. Alle anderen unterliegen keiner Verpflichtung in dieser Hinsicht. Dennoch ist es ratsam, eine Blitzschutzanlage einzubauen, da heutzutage eine Vielzahl von notwendigen Geräten und Anlagen auch in Privathäusern vorhanden sind, die es früher nicht gab. Darüber hinaus gibt es häufiger und stärkere Unwetter als früher (Klimawandel). Die Prüfung von Blitzschutzanlagen, die Wartung von Blitzschutzanlagen sowie die Reparatur von Blitzschutzanlagen dürfen nur von zertifizierten Elektrofachkräften vorgenommen werden. Die Intervalle werden je nach Gefährdung, Alter und Art der Anlage bestimmt. Der größte Schaden, den ein Blitz verursacht, ist das Auslöschen eines Menschenlebens.

Zu den gängigsten Schäden zählen:

  • Dachschäden oder das gesamte Dach,
  • verbranntes, abbröckelndes Mauerwerk,
  • zerborstene Fenster, gespaltene oder verbrannte Türen,
  • Kurzschlüsse, Brände,
  • Schäden durch Löschwasser,
  • Verschmorte Leitungen, Steckdosen, Verteiler,
  • kaputte Kästen für die Anschlüsse oder Zählerkästen,
  • beschädigte oder demolierte Elektrogeräte und -anlagen sowie
  • kaputte Telefon- und Sicherheitsanlagen sowie
  • Datenverlust, Internetverlust und andere Schäden am Computer oder
    der Peripherie.

Worin liegen die Vorteile, wenn die Blitzschutzanlage geprüft ist?

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden? Der größte Vorteil liegt wohl im Schutz gegen den Blitzeinschlag und der Sicherheit der Menschen. Obwohl die Wartung von Blitzschutzanlagen, die Reparatur von Blitzschutzanlagen sowie die Prüfung von Blitzschutzanlagen Kosten verursachen, helfen sie auch, erhebliche Ausgaben zu sparen, sodass sich der Aufwand rasch rentiert. Die Wartung von Blitzschutzanlagen sowie die Reparatur von Blitzschutzanlagen können mit anderen Arbeiten von Elektrofachkräften zusammengelegt werden, sodass sich hier ebenfalls Kosten einsparen lassen. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen lässt sich mit anderen obligatorischen Prüfungen kombinieren. Auch hier lassen sich zum Beispiel Wegkosten, Zeit, etc., sparen. Die Versicherer reduzieren Prämien, wenn sie sehen, dass Verpflichtungen nachgekommen wird und wenn Präventivmaßnahmen gesetzt werden. Zuschüsse oder Förderungen können ebenfalls beantragt werden. Auskünfte, welche in welchem Bundesland möglich sind, erteilt das Umweltbundesamt (Klimawandel).

Fazit – Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen muss nach dem ersten Einbau und nach jeder Unterbrechung stattfinden. Sie ist nicht verpflichtend, aber ratsam, um die Sicherheit der Menschen und Anlagen inklusive der Gebäude zu gewährleisten. Die Wartung von Blitzschutzanlagen ist abhängig vom vorherrschenden Gefährdungspotenzial. Sie sollte aber alle zwei oder drei Jahre stattfinden. Die Reparatur von Blitzschutzanlagen muss so rasch wie möglich erfolgen. Das ist unbedingt erforderlich, um erstens den Schutz wiederherzustellen und zweitens im Schadensfall den notwendigen Versicherungsschutz zu gewährleisten. An oberster Stelle sollte bei allen Überlegungen aber immer das Menschenleben stehen!

Weitere Leistungen der E+Service+Check GmbH sind beispielsweise:

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)