Prüfprotokoll
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Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?

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Ortsveränderliche Geräte – Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt laut DGUV Vorschrift 3. In dieser ist die Pflicht laut Sicherheitskonzept festgelegt, dass bestimmte DGUV V3 Prüffristen eingehalten werden müssen. Dabei müssen jegliche Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden, die elektrisch funktionieren.

Welche ortsveränderliche Betriebsmittel müssen laut DGUV V3 geprüft werden?

Um Unfälle zu vermeiden und den Sicherheitsschutz von Betrieben zu gewährleisten, müssen sämtliche Gegenstände, die im Ganzen oder einzelnen Teilen mittels Elektrik funktionieren, entsprechend geprüft werden.

Diese werden in vier Kategorien unterteilt:

1) ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel

2) ortsfeste, elektrisch gesteuerte Betriebsmittel

3) Anlagen aller Art, die mittels Elektrik funktionieren oder erzeugen

4) Maschinen, die über Elektrik gesteuert werden oder diese erzeugen

Im Nachfolgenden wird näher auf Punkt 1 eingegangen und wie dieser in der DGUV geregelt wurde.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Unter diesen Gesichtspunkt fallen alle elektrischen Geräte, die sich in ihrem Standort unproblematisch verändern lassen. Vereinfacht sind dies alle kleinere Maschinen und Geräte, die nicht fester Bestandteil einer großen Anlage oder Maschine sind. Typischerweise besitzen diese Betriebsmittel ein Gewicht von weniger als 23 kg und einen Stecker, Akku oder andere Elektroeinheiten, die überall eingesetzt werden können.

Elektrogeräteprüfung regelmaeßig durchfuehren

Wie wird eine Prüfung laut DGUV V3 bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt stets als Einzelprüfung. Dabei sind drei Schritte vorgesehen, die entsprechend in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten worden.

Diese sind:

1) Sichtprüfung

Hierbei wird auf Schäden bzw. Beschädigungen geprüft, die mittels Sichtung erkenntlich werden. Zusätzlich wird hier auf unsachgemäße Verwendung geprüft. Diese tritt beispielsweise dann auf, wenn ein Gerät optisch einwandfrei zu sein scheint, jedoch in der Leitung/dem Kabel einen sichtbaren Bruch aufweist.

2) Erprobung

Bei der Erprobung wird das Gerät entsprechend der Bedienhinweise in Betrieb genommen und auf seine Funktionalität geprüft.

3) Messen

Mittels entsprechenden Geräten und Prüfmesswerken werden hier angeordnete Messwerte überprüft und auf Abweichungen von der Norm ermittelt.

Ortsveränderliche Geräte – Welche Messgeräte werden eingesetzt?

Um die drei Prüfungen laut DIN bzw. DGUV Vorschrift 3 durchzuführen, kommen kalibrierte Messgeräte zum Einsatz. Diese garantieren entsprechende Zuverlässigkeit und korrekte Ausgaben von Messwerten. Dabei werden häufig folgende Prüfeinheiten angesetzt:

– Prüfung der Widerstände, v.a. des Schutzwiderstands und des Isolationswiderstands

– Messung und Prüfung der Ströme (Schutzleit-, Berührungs- und Ersatzableitstrom)

ortsveränderliche Prüfung

Die Regelung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel laut DGUV V3

In §2 der DGUV ist genau definiert, nach welchen Regeln die Prüfung zu erfolgen hat. Dabei ist Folgendes verankert:

„Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind… „

Dies bedeutet schlicht, dass alle elektrischen Betriebsmittel entsprechend ihrer elektrischen Bauelemente zu prüfen sind.

Wie oft bzw. wann ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte durchzuführen?

Um den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten vergibt die DGUV V3 entsprechende DGUV V3 Prüffristen. Diese hat jeder Unternehmer entsprechend bestätigen zu lassen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Angestellten zu gewährleisten.

Die Geräteprüfung selbst erfolgt in der Regel durch eine entsprechend befugte Elektrofachkraft oder aber durch einen entsprechend unterwiesenen Mitarbeiter.

Betriebsmittel und dafür geltende Fristen im Überblick

  1. Maschinen und Geräte in Fertigungsstätten, Werkstätten oder in ähnlichen Bedingungen: ein Jahr
  2. Maschinen und Geräte in Büros und ähnlichen Einrichtungen: 2 Jahre
  3. Anschlussleitungen von Geräten, sowie Verlängerungsleitungen, mit Steckvorrichtung auf Baustellen:
  1. a) Leitungen zum Anschluss mit Stecker, bei hoher Inanspruchnahme: wöchentlich

Hierunter zählen beispielsweise Gerätschaften zum Schleifen von Metallen oder Maschinen, die mit leitfähigen Stäuben u.ä. in Verwendung stehen.

  1. b) Leitungen mit Stecker für Anschlüsse, vor allem im Einsatz mit nicht leitfähigen Materialien: drei Monate

Unter diesen Gesichtspunkt sind Leitungen zu sehen, die mit Gerätschaften für das Nassschleifen, Bohrungen u.ä. verwendet werden

  1. Leitungen mit Stecker die beweglich sind oder Festanschlüsse
  1. a) Im Hoch- oder allgemeinen Tiefbau, bei normaler Beanspruchung: sechs Monate
  1. b) Sanitär- und Heizungs- sowie Holzbau, Elektroinstallation, bei normaler Beanspruchung: sechs Monate

Die hier angegebenen Fristen dienen laut DGUV V3 rein als Orientierung. Die tatsächliche Erhebung der entsprechenden Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt und geregelt.

ortsveränderliche fristen

Ortsveränderliche Geräte – Die genaue Festlegung der DGUV V3 Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 gibt eine Richtlinie vor, die jedoch nur als Orientierungshilfe dient. Die genauen Fristen sind entsprechend festzulegen. Dies geschieht durch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung der Betriebsmittel.

Diese Beurteilung erfolgt anhand folgender Gesichtspunkte:

  • Nutzung bzw. Einsatzhäufigkeit des Geräts oder der Anlage bzw. Maschine
  • Gegebene Anforderung an die bereitgestellten Arbeitsmittel
  • Gegebene Anforderungen an die Beschäftigten, die die Maschinen, Geräte etc. führen und/oder bedienen
  • Vorgegebene Orientierung zur Prüffrist
  • Art und Umfang der erforderlichen Prüfung
  • Befähigung mit entsprechender Erforderlichkeit der Prüfperson

Anhand dieser Punkte lässt sich die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und deren Frist entsprechend bestimmen. Dabei kann es sowohl zu einer Verkürzung des Prüfabstands kommen, wie auch zu einer Verlängerung. Dies ist nicht zuletzt auch von den Messungen der zu prüfenden Werte abhängig und in welchem Toleranz- bzw. Fehlerbereich diese liegen.

Handlungshilfen für die DGUV Vorschrift 3 – Was ist geregelt, wenn Fristen nicht eingehalten wurden oder es zu Schäden kommt?

  1. DGUV V3 – Regelung bei Schäden trotz entsprechend in der Frist liegender Prüfung

Treten Schäden trotz fristgerechter Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf, muss die Prüfung entsprechend nachgewiesen werden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Mitarbeiter, der das Gerät bedient, dabei in gesundheitliche Gefahr gekommen ist. Kann durch die entsprechende Dokumentation nachgewiesen werden, dass kein Fehlverhalten laut DGUV Vorschrift 3 vorliegt, kann der Unternehmer auch nicht haftbar gemacht werden. In diesem Falle ist der Hersteller des Gerätes für Schadensersatz u.ä. heran zu ziehen.

  1. Entstandene Schäden durch erfolgte Prüfung, aber nicht in der Frist oder fehlende Prüfung

Kann der Betreiber eine Prüfung nachlegen, wurde diese aber nicht in der dafür angesetzten Frist durchgeführt, wird er entsprechend haftbar gemacht.

Kann keinerlei Prüfung belegt werden, ist auch hier der Unternehmer in der Haftung und muss für entstandene Schäden – auch bei gesundheitlichen – entsprechend agieren.

Zusammenfassung zur Prüfung ortsveränderlicher elektronischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Unter ortsveränderliche Betriebsmittel zählen all jene Geräte und Maschinen, die entsprechend ohne großen Aufwand einfach in ihrem Standpunkt versetzt werden können. Sie klassifizieren sich dabei durch ein kleines Gewicht bis max. 23 kg und einen entsprechenden Anschluss für die Stromspeisung. Gleiches gilt für Geräte, die mittels Akku betrieben und genutzt werden.

Zusätzlich wird die Häufigkeit und Dauer der Nutzung, für die Erhebung einer entsprechenden Prüffrist herangezogen. So müssen Maschinen mit hoher Auslastung und stetigem Einsatz entsprechend häufiger einer Kontrolle unterzogen werden, als temporär genutzte Gerätschaften.

Dabei erfolgt eine Prüfung laut DGUV V3 (ehem. BGV A3) unter drei Gesichtspunkten: der augenscheinlichen Prüfung, bei der klar erkennbare Mängel dokumentiert werden. Die Inbetriebnahme des Geräts, sofern sich keine sichtbaren Mängel finden, um die entsprechende Funktionalität zu ermitteln. Und zuletzt das Messen mit entsprechenden Prüfgeräten, um Kerndaten zu dokumentieren. Die dabei zu erreichenden Normwerte für die einwandfreie Nutzung des Geräts sind dabei den jeweiligen Daten der Hersteller zu entnehmen.

Die DGUV V3 Prüffristen sind zur Erstellung eines Planes zur Gefahrenvermeidung laut Betriebssicherheitsverordnung als Richtwerte anzusehen. Denn je nach Gerätenutzung und bereits ermittelter Daten bei einer Prüfung, können die Intervalle entsprechend verkürzt oder verlängert werden.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist dabei stets durch einen Fachmann zu vollziehen. Dies ist in der Regel ein ausgebildeter Elektrofachmann. Bestimmte Gerätschaften können jedoch auch durch entsprechend vom Elektrofachmann unterwiesenes Personal durchgeführt werden. Hierbei findet in der Regel die Beaufsichtigung des Unterwiesenen durch den eigentlichen Prüfer statt.

Werden Prüfungen nicht fristgerecht vollzogen oder gar ausgelassen, führt dies im Schadensfall laut Regelung der DGUV V3 zur Haftbarmachung des Unternehmers. Dies bedeutet, er muss etwaige Schäden – auch gesundheitlicher Natur – entschädigen. In diesem Falle kann der Hersteller des entsprechenden Geräts nicht herangezogen werden.

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