Prüfprotokoll
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel? Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen strenge Vorschriften einhalten, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie sind dazu verpflichtet, regelmäßig ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen. Eine entsprechende Regelung hierzu findet sich in den DGUV V3 (DGUV Vorschrift 3) und DGUV V4 Vorschriften. Diese Verordnungen beinhalten unter anderem, in welchen Intervallen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen und wer zu dieser Prüfung berechtigt ist. Hierbei wird zwischen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung  elektrischer Anlagen unterschieden. Was genau ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind und welche Regelungen hierzu in der DGUV V4 enthalten sind, wird im folgenden Text erläutert.

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung angebracht. Sie sind an ihren Aufstellungsort gebunden. Sie haben weder eine Tragevorrichtung noch können sie aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes einfach von einem Platz zum andern bewegt werden. Industrieöfen, Pressen, Wasserspender oder Klimaanlagen gehören zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.

Der Zusammenschluss mehrerer Betriebsmittel wird als elektrische Anlagen bezeichnet. Auch ortsfeste elektrische Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden. Hierzu zählen zum Beispiel elektrische Installationen in Gebäuden. Auch Steckdosen oder Unterverteilungen gehören zu den ortsfesten elektrischen Anlagen.

Erstprüfung nach VDE 0100 600

Bevor eine elektrische Anlage oder Maschine in Betrieb genommen werden darf, muss durch eine Erstprüfung nachgewiesen werden, dass die normativen Anforderungen bei der Montage der elektrischen Anlage eingehalten wurden. Dies stellt eine Elektrofachkraft während einer Erstprüfung fest. Die Vorschriften zu dieser Prüfung sind in der VDE Norm geregelt. Der Prüfer muss nach diesen Regelungen prüfen und dokumentieren. Wurde etwas an der elektrischen Anlage verändert oder erweitert, darf die Elektrosicherheit hiervon nicht beeinträchtigt werden und die Anlage muss vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft werden.

Wer darf die VDE 0100 600 Prüfung durchführen?

Die Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Eine Elektrofachkraft muss über eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechend abgeschlossenes Studium verfügen. Darüber hinaus ist eine einjährige Berufserfahrung erforderlich. Die Elektrofachkraft muss ihre Kenntnisse durch regelmäßige Weiterbildungen aktualisieren und dies durch entsprechende Zertifikate nachweisen können.

Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Ablauf einer Erstprüfung nach VDE 0100 600

Das Schema einer Erstprüfung läuft in folgenden Schritten ab:

– Besichtigung: Die elektrischen Anlagen werden auf äußerliche Schäden untersucht. Höchste Priorität hat hierbei, ob eine Schutzmaßnahme bei direktem Berühren aktiver Teile vorhanden ist und diese bei indirektem Berühren nicht fehlerhaft sind. Es wird außerdem geprüft, ob alle wichtigen Schaltungsunterlagen vorhanden sind und ob Stromkreise und Schalter entsprechend gekennzeichnet sind. Auch Sicherheitseinrichtungen, Brandabschottungen und Schutzisolierungen werden überprüft.

– Überprüfung auf Funktion: Hierbei testet der Prüfer, ob die elektrische Anlage ordnungsgemäß arbeitet. Außerdem wird geprüft, ob Not-Aus-Einrichtungen funktionsfähig sind und ob Schutz- und Überwachungsvorschriften funktionstüchtig sind.

– Messung: Vor jeder Inbetriebnahme muss gemäß der VDE Vorschrift eine Schutzleitermessung durchgeführt werden. Hierbei wird unter anderem der Isolationswiderstand der elektrischen Anlage gemessen. Es wird außerdem überprüft, ob ein Schutz durch eine automatische Abschaltung der Stromversorgung gegeben ist und ob alle Grenzwerte und Forderungen eingehalten werden. Sämtliche Messungen dürfen nur mit kalibrierten Messgeräten durchgeführt werden.

Für die Erstprüfung muss ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt werden. Hier werden alle Ergebnisse dokumentiert. Nach der Erstprüfung sind weitere Prüfungen in bestimmten Intervallen erforderlich. Dies wird in der DGUV Vorschrift 4 geregelt.

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel? – Was ist die DGUV Vorschrift 4?

Die DGUV Vorschrift 4 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und regelt die Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen, die in einer öffentlichen Einrichtung eingesetzt werden. Es fallen sowohl Erstprüfungen als auch Kontrollprüfungen an. Das Ziel solcher Prüfungen ist es, Mitarbeiter, Kunden und Gäste sowie die Einrichtung selbst vor Schäden zu schützen. Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und nach der DGUV Vorschrift entsprechend aufgebaut, installiert und gewartet werden.

Wird an einem elektrischen Gerät oder an einer elektrischen Anlage ein Mangel festgestellt, muss der Träger der öffentlichen Einrichtung diesen Mangel umgehend beheben lassen. Geht eine Gefahr von den elektrischen Betriebsmitteln aus, muss es unverzüglich aus dem Betrieb genommen werden. Laut DGUV V4 ist eine Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld an eine solche Prüfung unerlässlich.

Worin besteht der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4

Der Inhalt der Vorschriften ist nahezu identisch. Der einzige Unterschied ist, dass in öffentlichen Einrichtungen die Vorschrift 4 und in Unternehmen die Vorschrift 3 gilt. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören zum Beispiel Schulen, Altenheime, Behörden oder Kitas.

Für wen gilt die DGUV Vorschrift 4?

Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für alle öffentliche Einrichtungen, in denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu finden sind. Sie gilt aber auch alle nicht elektrotechnischen Arbeiten, die in unmittelbarer Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt werden.

In welchen Abständen muss das Prüfen ortsfester Anlagen nach DGUV V4 erfolgen?

Nach der Erstprüfung ist das weitere Prüfen ortsfester Anlagen und Betriebsmitteln in bestimmten Intervallen vorgeschrieben. Als Grundlage für Prüffristen und Prüfkriterien wird die Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Welche Intervalle im Einzelfall gelten, ist unter anderem davon abhängig, welche Gefahr das elektronische Gerät darstellt, wie häufig es genutzt wird und welche Leistung es erbringt. Dies wird während einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Sie dient als Leitfaden für die Elektroprüfungen.

Die DGUV gibt als Richtlinie vor, ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 4 Jahre zu prüfen. In Betriebsstätten und Räumen besonderer Art, zu denen auch öffentliche Einrichtungen gehören, empfiehlt die DGUV jedoch eine jährliche Geräteprüfung.

Warum ist die Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel wichtig?

Mängel an ortsfesten elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln können nicht nur kostenintensive Folgen haben, sie können auch eine enorme Gefahrenquelle für den Bediener der elektrischen Anlage darstellen. Durch die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel können Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Gemäß der DGUV V4 müssen die Träger der öffentlichen Einrichtung die Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln selbst organisieren oder an eine befähigte Person delegieren. Hält der Träger der öffentlichen Einrichtung sich nicht an diese Regelung und lässt die elektrischen Geräte nicht prüfen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Rechtliche Konsequenzen in unterschiedlicher Form können die Folge sein. Kommt es zu einem Schadensfall, ist der Träger der öffentlichen Einrichtung verpflichtet, anhand von lückenlosen Prüfungsprotokollen nachzuweisen, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft wurden.

https://www.e-service-check.de/energys-best-friend/

Wer darf die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 4 durchführen?

Die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Was sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel? – So läuft die DGUV V4 Prüfung ab

Im ersten Schritt werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der öffentlichen Einrichtung geprüft. Bei dieser Besichtigung untersucht der Elektroprüfer die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf korrekte Verbindungen. Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendungen sollen ausgeschlossen werden. Es wird überprüft, ob Mängel aufgrund des täglichen Betriebs aufgetreten sind.

Im Anschluss wird gemessen, ob der Benutzer der elektronischen Anlage ausreichend vor einem Stromschlag geschützt ist. Je nach Schutzklasse muss die elektrische Spannung eines Gerätes bestimmt Grenzwerte einhalten. Während der Prüfung werden die elektrischen Stromstärken und Widerstände gemessen und mit den vorgegebenen Grenzwerten verglichen.

Um mechanische oder betriebsbedingte Fehlerquellen auszuschließen, wird das elektronische Gerät anschließend auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft. Hierbei wird besonders auf die Sicherheits- und Abschaltvorrichtungen der Betriebsmittel und Anlagen geachtet. Funktioniert das Gerät ordnungsgemäß, erhält es eine Prüfplakette im Rahmen der DGUV Prüfung.

Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Jedes Betriebsmittel und jede Anlage muss einzeln in dieser Dokumentation aufgeführt werden. Im Prüfbericht enthalten sind außerdem das Prüfdatum, der Namen des Prüfers und der Termin für die nächste Prüfung. Der Bericht muss von dem Elektroprüfer unterschrieben werden. Das Prüfprotokoll und das Prüfsiegel dienen dem Träger der öffentlichen Einrichtung als Nachweis und sollte mindestens bis zur nächsten Elektroprüfung aufbewahrt werden.

Das Prüfen ortsfester Anlagen und Betriebsmittel ist nach DGUV V4 für öffentliche Einrichtungen unerlässlich. Zwar kann eine solche Prüfung einiges an Aufwand erfordern, sie sorgt aber auch für die Sicherheit aller Beteiligten. Durch regelmäßige Elektroprüfungen können sich elektrotechnische Unfälle deutlich reduzieren oder bestenfalls vollständig vermeiden lassen. Defekte und Schwachstellen lassen sich rechtzeitig erkennen und das Arbeitsumfeld wird sicherer.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)