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Die Prüfung von E-Ladestationen nach DGUV V3

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Die Prüfung von E-Ladestationen nach DGUV V3 – Elektroautos sind energiesparend und umweltfreundlich. Deshalb steigt sowohl die Anzahl der Fahrzeuge als auch die Zahl an der dafür notwendigen E-Ladestationen stetig an. Rechtlich und technisch gesehen kommt hier eine ziemliche Bandbreite an Normen, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen zum Tragen. Die Elektroautos nehmen am öffentlichen Straßenverkehr teil. Die E-Ladestationen gehören zu den elektrischen Anlagen und unterliegen somit der Prüfung ortsfester Anlagen. Die Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 und die UVV kommen in diesem Zusammenhang ebenfalls zur Anwendung.

Welche elektrischen Bauteile sind besonders anfällig?

Zur Ladung des E-Fahrzeuges werden spezielle E-Ladekabel und Ladestecker benötigt. Diese unterliegen durch den Dauergebrauch dem Verschleiß. Sie können sowohl an Elektro-Ladestationen als auch Ladesäulen verwendet werden. Der Elektro-Adapter, der im Fahrzeug verbaut ist. Ladegeräte können auch im Elektroauto verbaut sein (On-Board-Charger). Dieses besitzt eine Bandbreite an Leistung von 3,7 kW bis 22 kW. Wie schnell aufgeladen werden kann, hängt allerdings vom Ladekabel und der Ladestation ab.

E-Ladestationen Eladekabel Prüfung Station Min

Wozu dient eine Prüfung der E-Ladestation?

Hauptziel einer regelmäßigen DGUV V3 Prüfung ist die Sicherheit und der technisch einwandfreie Betrieb. Somit soll die Gefährdung des Nutzers sowie anderer ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann die Leistung einzelner Komponenten festgestellt und verbessert werden. Elektroautos mit einer Ladeleistung von 3,7 kW können an jeder Ladestation aufgeladen werden.

Wie sieht das dazugehörige Stecksystem aus?

Die Stecksysteme durch einen Elektro-Adapter sind von Hersteller zu Hersteller verschieden. In Europa ist der Typ 2 Standard. Amerikanische und asiatische Modelle gehören dem Typ 1 an. Wichtig ist, dass das feste Ladekabel mit der Ladestation kompatibel ist. Das wäre zum Beispiel in Europa beim Nissan Leaf oder Mitsubishi Outlander Plug-In-Hybrid ein Problem. Der Typ 2 bieten hingegen viel mehr Flexibilität. Dies trifft auf Parkplätze von Hotelanlagen und Firmen zu. Natürlich unterliegen diese einer Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3, etc.

Was ist eine Wallbox?

Dabei handelt es sich um eine „intelligente“ Ladestation an der Wand und entspricht der IEC 62196. Diese Station ist spezielle für Elektroautos konzipiert. Das ist eine Schnittstelle zwischen Ladekabelstecker und Stromnetz.

Die Prüfung von E-Ladestationen nach DGUV V3 – Zusatzfunktionen an E-Ladestationen nutzen

Die meisten gängigen Ladestationen verfügen über einen Abrechnungsservice, der genutzt werden kann, wenn die eigene Ladestation zum Beispiel vom Nachbarn genutzt wird. Darüber hinaus ist es möglich, diesen Service zu beanspruchen, wenn die eigene Ladestation auch zur Aufladung für Dienstfahrten genutzt wird. Dabei können Subzähler oder Online-Lösungen mit automatischem Stromabrechnungszähler implementiert werden. Moderne Ladestationen bieten Zusatzmodule, wie zum Beispiel das Lastenmanagement-System. Wird eine kontinuierliche Ladeleitung gewährleistet, können gleich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Das Lastenmanagement ist vor allem für Firmen und Hotels interessant.

Welche Zugangsbeschränkungen sind für E-Ladestationen interessant?

Wichtig ist, dass nicht jeder Zugang zur eigenen Ladestation bzw. Firmenladestation hat. Dafür stehen zwei Optionen zur Auswahl. Ein Schlüssel zur Prüfung von E-Ladestationen ist die eine Möglichkeit. Die andere ist die sogenannte RFID Lösung. Letztere ermöglicht die Freischaltung von verschiedenen Ladestationen mittels Schlüssel oder Karten. Diese Karten dienen auch als Büroschlüssel.

Wer zeichnet für die Installation der E-Ladestation verantwortlich?

Für diese Art von elektrischer Installation ist nur eine qualifizierte Fachkraft berechtigt. Zuverlässige, zertifizierte Ladestationen kosten ca. 700 Euro. Die Kosten richten sich natürlich nach dem dafür notwendigen Aufwand. Wie sieht es mit der Entfernung des Sicherungskastens von den Parkplätzen aus? Sind Wanddurchbrüche notwendig oder muss gegraben werden? Kann die Ladestation an der Wand montiert werden oder bedarf es eines Standfußes? Gibt es Leitungen, die genutzt werden können?

Die Sicherheit jeder Ladestation muss mit einem eigenen FI-Schalter sowie eines Leitungsschutzschalters ausgerüstet sein. Bei einer kompletten Neuinstallation ist eine Leistung von 22 kW überlegenswert. Diese höhere Leistung ist eine Investition in die Zukunft und kann schon jetzt genutzt werden. Nutzen Sie, wenn möglich, Ladestationen, bei denen der FI-Schalter bereits verbaut ist. Dieser Kauf kann sich unter Umständen als günstiger erweisen. Nachrüstungen schlagen immer mit deutlichen Mehrkosten zu Buche. Die Kosten liegen zwischen 500 EUR und 2.000 EUR. Darüber hinaus unterliegen E-Ladestationen der regelmäßigen fachkundigen Überprüfung nach der DGUV V3, etc.

Wie genau sieht die Prüfung von E-Ladestationen aus?

Da im Hinblick auf den Klimawandel der Ausbau der Elektrosäulen in Deutschland deutlich vorangetrieben wurde, stieg auch die Notwendigkeit der regelmäßigen, fachmännischen Überprüfung. Wichtig sind dabei vor allem die E-Ladestation, die Ladekabel und die Stecker sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel der FI-Schalter, etc.

Beim E-Check nach der DGUV V3, UVV, etc. werden sowohl die Kabel, die Schalter, die Stecker, die Ladestation als solche, die Funktionstüchtigkeit, die Sicherheitsvorkehrungen als auch die nähere Umgebung genau unter die Lupe genommen. Der Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 folgt das Prüfprotokoll mit allen notwendigen Maßnahmen mit Fristen zur Durchführung, dem nächsten Prüftermin sowie der Unterschrift des fachkundigen Prüfers. Eine Geräteprüfung ist sinnvoll, da sie Schäden vorbeugt und Leben schützt. Bei jeder Prüfung können Schäden, zum Beispiel an der Isolierung, festgestellt werden, bevor es noch zum Kabelbrand oder größeren Schäden oder gar Verletzungen kommt.

Damit die Ladezeiten kurzgehalten werden, muss eine hohe elektrische Leistung abgefragt werden. Sind die Anlagen oder einzelnen Komponenten schadhaft, kann es dabei naturgemäß zur Überhitzung, Kurzschlüssen oder Bränden kommen. Dies sind weitere Gründe warum eine DGUV V3 Prüfung so wichtig ist.

Darüber hinaus unterliegen fest angeschlossene E-Ladestationen neben der DGUV V3 noch den VDE Normen DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105 100 sowie DIN EN 61851-1. Bei der Prüfung von E-Ladestationen nach der DGUV Vorschrift 3 werden das Ergebnis der vorherigen Prüfung, das Alter, der Zustand, die Beanspruchung sowie diverse Umgebungseinflüsse berücksichtigt.

Zunächst erfolgt eine visuelle Überprüfung (Sichtprüfung) der Anlage nach der DGUV Vorschrift 3. Dabei sollen offensichtliche Mängel festgestellt werden (Gehäuse, Isolation, Kabel, etc.). Teil der Messung sind der Isolierwiderstand des Ableitstroms, der Anlage, der Erdwiderstand, des Schleifenwiderstands sowie die Prüfung der FI-Schutzschalter. Danach wird das Prüfprotokoll angefertigt, datiert, mit einem Datum für die nächste Prüfung sowie der Unterschrift des Prüfers versehen. Bei der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 wird hochwertiges Messequipment eingesetzt. Dieses ist genormt und geeicht. Danach wird die nach der DGUV V3 geprüfte E-Ladestation mit einer Prüfplakette ausgestattet.

E-Ladestationen Prüfprotokoll

Die Prüfung von E-Ladestationen nach DGUV V3 – Wer darf die Prüfung nach der DGUV V3 von E-Ladestationen durchführen?

Die Anlagenprüfung sowie den E-Check darf nach der DGUV V3 nur eine befähigte Elektrofachkraft, die nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) ausgebildet wurde, durchführen. Diese befähigte Person muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben und über ausreichen Berufserfahrung im Bereich Elektroprüfung nach der DGUV V3 verfügen.

Ein entsprechendes Studium mit Praxis auf dem Gebiet der BGV A3, der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie der Prüfung ortsfester Anlagen berechtigt ebenfalls dazu. Natürlich müssen diese Fachpersonen auch über den letzten Stand der Technik sowie der entsprechenden Normen, Vorschriften, Gesetze, etc. verfügen. Dies wird in der Regel dadurch sichergestellt, dass diese fachkundigen Personen regelmäßigen entsprechende Schulungen und Weiterbildungen nachweislich besucht haben.

Die Wiederholung der Prüfung von E-Ladestationen nach der DGUV Vorschrift3

Da die Ladestationen für Elektroautos ständig im Einsatz sind, unterliegen sie der Abnutzung und werden ständig von Strom durchflossen. Dabei kann es zur Überhitzung kommen. Vor allem dann, wenn Mängel entdeckt wurden und eine Frist zur Behebung angesetzt wurde, muss die Anlagen nochmals nach der DGUV V3 (ehemals BGV A3) überprüft werden. Dabei wird festgestellt, ob die vorgegebenen Maßnahmen fristgerecht durchgeführt wurden oder nicht. Ist dies nicht geschehen, wird eine Nachfrist gesetzt.

Folgen bei Unterlassung der Mängelbehebung bzw. Nicht-Einhaltung der Fristen!

Wurden Nachfristen nicht eingehalten bzw. die Behebung der festgestellten Mängel nicht durchgeführt, können saftige Bußgelder oder die Schließung der Anlage nach der DGUV V3 die Folgen sein. Kam es bereits zu einem Brand oder wurden sogar Personen verletzt, wird nach der ganzen Härte des Gesetzes vorgegangen und es drohen sogar Gefängnisstrafen. Darüber hinaus ist eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 weitaus angenehmer als das ganze Leben darin denken zu müssen, dass durch eigenes Verschulden ein anderer Mensch zu Schaden gekommen ist. Menschen können so schwer verletzt werden, dass sie auch sterben können. Die Prüfung einer E-Ladestation ist kostengünstig, vor allem, wenn sie regelmäßig gewartet und überprüft wird. Die Prüfintervalle verlängern sich ebenfalls, wenn die Anlage in Ordnung ist.

Die Prüfung von E-Ladestationen nach DGUV V3 – Fazit

Eine E-Ladestation unterliegt genauso der DGUV V3 wie jeglichen anderen ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Dabei wird jedoch zwischen einer verbauten und externen E-Ladestation unterschieden. Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 darf nur von befähigtem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Sinnhaftigkeit der Prüfung ergibt sich daraus, dass Schäden und Mängel schon im Vorfeld entdeckt werden, die sonst zu Bränden und schweren Verletzungen führen.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH für die Prüfung von E-Ladestationen beauftragen?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

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  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal

✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)