Prüfprotokoll
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Für wen ist die Unfallverhütungsvorschrift verbindlich?

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Unfallverhütungsvorschrift – Der Begriff UVV fällt immer wieder. In jedem Unternehmen und jeder öffentlichen Einrichtung finden zudem regelmäßig Prüfungen nach DGUV statt. Aber ist eigentlich eine Unfallverhütungsvorschrift und für wen gelten diese Richtlinien?

Was ist die Unfallverhütungsvorschrift?

Mit dem Kürzel UVV sind die Unfallverhütungsvorschriften gemeint. Das ist eine Sammlung von Vorschriften, welche die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung bilden. Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen sogenannten Präventionsauftrag, ist also dazu verpflichtet, Maßnahmen zu entwickeln, um Arbeitnehmer vor Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Vereint sind alle Vorschriften unter dem Überbegriff „Regelwerk“, welches wiederum in einzelne Über- und Unterkategorien eingeteilt ist. Das gesamte Regelwerk umfasst zahlreiche Vorschriften und kann online bei der DGUV eingesehen werden.

Für wen sind diese Vorschriften verbindlich und welche Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung?

Da es sich bei den Unfallverhütungsvorschriften um die Basis der gesetzlichen Unfallversicherung, kurz der DGUV, handelt, ist jeder Arbeitgeber und ebenso jeder Arbeitnehmer zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet.

Die UVV Vorschriften lassen sich nicht umgehen. Beschäftigt ein Unternehmer Mitarbeiter, muss er diese der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Geschieht am Arbeitsplatz oder auf dem Hin- oder Rückweg von bzw. zur Arbeitsstätte ein Unfall, kommt die Unfallversicherung für die Kosten auf. Mit Kosten sind hier vor allem medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen sowie einige weitere Leistungen gemeint. Genauso tritt die DGUV aber auch bei der Behandlung von Berufskrankheiten ein.

Damit die gesetzliche Unfallversicherung aber überhaupt im Schadensfall aufkommt, ist nicht nur eine Mitgliedschaft erforderlich. Auch ist es wichtig, dass das Unternehmen Maßnahmen der Unfallverhütungsvorschriften ergriffen hat, um seine Beschäftigten vor Unfällen zu schützen. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsplatz die Gesundheit der Beschäftigten so wenig wie möglich beeinträchtigt. Dazu zählt etwa das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz.

Für die Anmeldung in der DGUV ist der Arbeitgeber zuständig, denn dieser hat alle Beschäftigten unverzüglich nach Anstellung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem anderen, für die Branche zuständigen Träger anzumelden. Die Beiträge entrichtet ebenfalls ausschließlich der Arbeitgeber. Es handelt sich um eine Abgabe im Rahmen der Sozialversicherung. Selbstständige Unternehmer sind in den meisten Fällen nicht pflichtversichert, können sich aber freiwillig versichern, was durchaus viele Vorteile bietet.

Unfallverhütungsvorschrift bei Maschinen

Was umfasst die Unfallverhütungsvorschrift?

Unfallverhütungsvorschrift – Im Regelwerk der DGUV finden sich Hunderte Vorschriften, die unter Anderem in Berufsgruppen und Branchen eingeteilt sind. So gibt es hier etwa Verhaltensregeln, welche für die Feuerwehr gelten, gesonderte Regeln für die Seeschifffahrt oder für Druckereien und papierverarbeitende Betriebe sowie unzählige weitere.

Nicht nur für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe gültig ist beispielsweise die DGUV V3, die mit Abstand am meisten Anwendung findet. Diese regelt die UVV Prüfungen von Maschinen bzw. elektrischer Betriebsmittel und Anlagenprüfung.

Was umfasst die Prüfung der Unfallverhütungsvorschrift nach DGUV Vorschrift 3?

Diese betrifft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Maschinen und Geräte, welche am Stromnetz angeschlossen sind. Somit ist jedes elektrische Gerät gemeint, von der kleinen Kaffeemaschine, über die Schreibtischlampe, das beleuchtete Notausgangsschild bis hin zur mehrstöckigen, industriellen Produktionsanlage. Aber auch die Bohrmaschine oder der Winkelschleifer eines Handwerkers oder Bauarbeiters und ja, selbst das Radio in der Werkshalle oder auf der Baustelle, gehören dazu.

Die Vorschrift 3, der E-Check, ist also für jedes Unternehmen verbindlich, denn überall finden sich elektrische Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus gelten natürlich für jeden Betrieb weitere, spezifischere UVV, die sich auf andere Bereiche konzentrieren.

Welche Prüffristen gelten bei einer UVV Prüfung und speziell bei der Vorschrift 3?

Geprüft wird in festen Intervallen. Wann die nächste Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften von Maschinen oder Anlagen ansteht, ist auf dem Prüfsiegel ersichtlich, welches vergleichbar mit dem HU-Siegel eines Autos ist. Das farbige Prüfsiegel zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung an und befindet sich auf jedem elektrischen Gerät z.B. nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Zusätzlich ist die nächste Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung vermerkt.

Wie viel Zeit bis zur nächsten Prüfung maximal vergehen darf, ist abhängig davon, um welche Art von Gerät oder Anlage es sich handelt. Es gibt ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Geräte/Betriebsmittel. Ortsfeste (stationäre) Betriebsmittel und Anlagen werden alle vier Jahre geprüft. Ortsfest bedeutet in diesem Kontext, dass diese Geräte ihren Ort nicht wechseln, also immer an einem festen Standort verbleiben. Damit ist nicht direkt die Stellfläche an sich gemeint, sondern der elektrische Anschluss, der dauerhaft fest verlegt ist.

Eine Sonderregelung gilt für Maschinen und Anlagen, die unter DIN VDE 0100 Gruppe 700 fallen. Sie werden einmal im Jahr geprüft.

Noch kürzere Prüffristen gelten für Schutzmaßnahmen nicht ortsveränderlicher Anlagen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Hier findet jeden Monat eine Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften statt. Nicht stationär sind Geräte, die nicht nur ihren Standort, sondern auch ihren Anschluss in das Stromnetz wechseln. Das ist etwa eine Bohrmaschine, die stets auf unterschiedlichen Baustellen verwendet wird. Genauso aber auch eine Kaffeemaschine, denn sie ist ebenfalls mobil und könnte, auch wenn es meist nicht der Fall ist, ebenso woanders angeschlossen werden.

Im Abstand von sechs Monaten werden darüber hinaus stationäre, elektrische Anlagen mit Differenzstrom-, Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschaltern überprüft.

Wichtig zu wissen ist, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes elektrische Gerät auf seine Sicherheit hin nach Vorschrift 3 überprüft werden muss. Ohne Erstprüfung darf es nicht verwendet werden. Danach erfolgen weitere Prüfungen in den genannten Intervallen. Wird eine Reparatur oder Änderung an einem Gerät durchgeführt, muss danach, unabhängig vom Prüfungsintervall, direkt eine Prüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen.

Wieso gibt es unterschiedliche Prüffristen bei elektrischen Geräten und Anlagen?

Dass sich die Intervalle unterscheiden, hat mehrere Gründe. Zum einen werden Geräte und Anlagen öfter geprüft, von denen eine größere (Lebens)Gefahr ausgeht.

Noch größer wird diese Gefahr, wenn nicht nur geschultes, eingewiesenes Personal ein Gerät bedient, sondern viele verschiedene Menschen. Wird zudem das Gerät ständig ein- und ausgeschaltet oder der Stecker oft ein- und ausgesteckt, erhöht sich der Verschleiß und das Risiko für Beschädigungen, die im Ernstfall zu Verletzungen führen können.

Prüffrist abgelaufen – Was jetzt?

Jedes Unternehmen ist zur Einhaltung der Intervalle und zur Durchführung der UVV Prüfung verpflichtet. Kommt der Betrieb dieser Verpflichtung nicht nach, macht er sich strafbar, da er hiermit die Sicherheit seiner Beschäftigten gefährdet.

Damit ein Unternehmen weiß, wann die nächsten Prüfungen anstehen, muss ein ausgewiesener Sicherheitsbeauftragter eine Gefährdungsbeurteilung anlegen. Darin werden alle relevanten Unterlagen über den Betrieb, anstehende Prüfungen der Unfallverhütungsvorschriften usw. zusammengeführt. Somit ist hier auch ersichtlich, wann welche Dinge geprüft werden müssen.

Wer für sein Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 nicht nachkommt, macht sich strafbar. Geregelt ist das im §26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes. Kommt es zu einem Schadensfall, müssen die Versicherungen nicht dafür haften, wenn die UVV Richtlinien nicht eingehalten wurden. Das bedeutet wiederum eine existenzgefährdende Lage für den Unternehmer, denn dieser muss alleine für den Schaden aufkommen, wenn keine Versicherung einspringt. Viele Versicherungen verlangen daher automatisch in regelmäßigen Abständen die Nachweise über die durchgeführte Elektroprüfung nach Vorschrift 3, aber ebenso alle weiteren, UVV relevanten Prüfungen. Kommt das Unternehmen der Nachweispflicht nicht nach, kann die Versicherung abstrafen oder sogar kündigen.

Wer führt eine UVV Prüfung durch?

Ausschließlich geschulte Prüfer dürfen die Prüfungen für Unfallverhütungsvorschriften vornehmen. Sie dokumentieren ihre Arbeit und händigen dem Unternehmen die entsprechenden Nachweise aus, die archiviert werden müssen. Ein Unternehmen muss selbst dafür Sorge tragen, dass geeignetes Prüfpersonal in regelmäßigen Abständen die Prüfungen durchführt. Darüber hinaus kann aber jederzeit auch unabhängiges Prüfpersonal die Gegebenheiten im Unternehmen kontrollieren. Wichtig ist, dass jederzeit handfeste Nachweise (Prüfprotokolle) vorgelegt werden können.

Unfallverhütungsvorschrift Mitarbeiter E+Service+Check GmbH

Unfallverhütungsvorschrift verbindlich für alle – Zum Schutz der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wiederkehrende Prüfungen, ob die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, sind unerlässlich für die Arbeitssicherheit. Nur mit festen, klaren Regeln ist es möglich, einen allgemein gültigen Standard zu gewährleisten, an den sich jedes Unternehmen halten muss. Das schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern genauso den Unternehmer vor Klagen im Schadensfall und natürlich ebenso die Versicherungen.

Die Zahl tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle ist damit seit Jahren rückläufig und wird jedes Jahr erneut statistisch festgehalten. Insgesamt ist das Risiko eines Arbeitsunfalls, sofern sich Beschäftigte und Unternehmen an die geltenden Regeln halten, in Deutschland und im internationalen Vergleich gering. In vielen Ländern gibt es keine Unfallverhütungsvorschriften Prüfung – Mit oftmals tödlichen Folgen.

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