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Prüfservice ortsveränderlicher Geräte

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Ordnungsgemäße Einhaltung der DGUV V3 Prüfung bringt finanzielle Vorteile

Prüfservice ortsveränderlicher Geräte – Die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel wie Anlagen und Geräte sind in den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 geregelt. Die DGUV V3 ist für jeden Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber per Gesetz verpflichtend. Der E-Check muss deshalb unter Beachtung dieser Vorschriften sowie auch gemäß Richtlinien von Berufsgenossenschaften und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt werden.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte stellt sicher, dass Gefahren in Unternehmen deutlich reduziert werden und dadurch Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz keine Risiken zu befürchten haben. Dritte, die beispielsweise das Unternehmen besuchen, werden ebenfalls vor Stromunfällen bewahrt. Durch einen externen Prüfservice ortsveränderlicher Geräte, der die äußerst wichtige DGUV Prüfung vornimmt, haben Unternehmer den großen Vorteil, dass abschließend ein recht-sicheres Dokument beziehungsweise Prüfprotokoll zur Verfügung steht. Dieses wird bei der Versicherung vorgelegt. Aufgrund dieser umfassenden Dokumentation können Betriebe beispielsweise günstigere Prämien erhalten.

Ortsveränderliche elektrische Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 durch externe Elektrofachkräfte prüfen lassen

Um die gesetzlich vorgeschriebene Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist die Prüfung nach BGV A3 (heute DGUV V3) für Unternehmer essenziell. In den Vorschriften der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sowie der DGUV V3 ist festgeschrieben, dass sämtliche ortsveränderlichen Geräte und Arbeitsmittel regelmäßig in festgelegten zeitlichen Abständen durch eine anerkannte Elektrofachkraft zu testen sind. Daher sollten Unternehmer in ihrem Betrieb den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, wenn es um Einhaltung der Betriebssicherheit (TRBS 1201, Technische Regeln für Betriebssicherheit) geht, eine wichtige Stellung zuweisen.

Mittels professionellem Prüfservice ortsveränderlicher Geräte bewegen sich Unternehmer stets auf sicheren Wegen, da die Elektroexperten die gesetzlich geforderte Elektrogeräteprüfung unter anderem auf Basis der aktuellen VDE Normen und laut TRBS 1201 durchführen. Die vorherige Gefährdungsbeurteilung wird nach Paragraf 3 BetrSichV und Paragraf 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) erstellt. Die Fachkräfte eines Prüfservice sind nach TRBS 1203 zertifiziert und nehmen die Überprüfung ortsveränderlicher Geräte so vor, dass der Betriebsablauf nicht gestört oder unterbrochen wird.

Pruefservice ortsveraenderlicher Geraete

Prüfservice ortsveränderlicher Geräte – Wer verantwortet die DGUV V3 Prüfung?

Verantwortlich sind für ortsveränderliche elektrische Geräte generell die Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber. Sämtliche Geräte dieser Art müssen nach den Anforderungen, die in der DGUV Vorschrift 3 und durch weitere Institutionen für Arbeitsschutz festgelegt sind, vor der Erst-Inbetriebnahme und anschließend in regelmäßigen Intervallen auf Sicherheit und Funktion überprüft werden. Unternehmer sind grundsätzlich zu einer DGUV V3 Prüfung verpflichtet.

Falls im Betrieb keine zertifizierte Elektrofachkraft zur Verfügung steht, haben Arbeitgeber die Möglichkeit diese wichtigen Sicherheitsvorkehrungen an einen externen Prüfservice ortsveränderlicher Geräte zu delegieren. Die Profis für Elektrotechnik sind auf Überprüfungen lauf DGUV Vorschriften spezialisiert und sorgen auf diese Weise dafür, dass keine gesetzlich festgelegten Tests und Prüffristen verpasst werden. Falls Unternehmer ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass Bußgelder verhängt werden. Schlimmstenfalls müssen Unternehmer im Schadenfall für alle entstehenden Kosten selbst aufkommen und verlieren eventuell sogar ihren Versicherungsschutz.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3

Bei einer Überprüfung aller ortsveränderlichen Geräte laut Vorgaben der DGUV V3 geht es primär um die ordnungsgemäße Funktion und den einwandfreien technischen Zustand der nicht-stationären elektrischen Arbeitsmittel. Gemeint sind hiermit elektrische Geräte wie beispielsweise:

  • kleinere und mittlere Handwerker-Maschinen
  • im Allgemeinen elektrische Geräte, die sich einfach bewegen lassen
  • Kaffeemaschinen, Mikrowellen
  • Radios und Netzteile
  • Leuchten, Verlängerungskabel
  • PCs und Monitore,

die sich einfach an einen anderen Standort transportieren lassen, auch wenn die Zuleitung samt Stecker angeschlossen ist.

Prüfservice ortsveränderlicher Geräte – Wer darf eine Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 ausführen?

Da Unternehmer selbst oft eine VDE Prüfung nicht durchführen können, muss eine sogenannte verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) diese fachliche Verantwortung übernehmen. In Industrieunternehmen sind dafür hauptsächlich Ingenieure, Techniker oder Meister eventuell auch Master oder Bachelor der Elektrotechnik geeignet. Eine VEFK spielt in Betrieben stets eine entscheidende Rolle, wenn es um die Organisation elektrotechnischer Bereiche geht. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Erstellung von Arbeits-/Betriebsanweisungen
  • Belehrung und Unterweisung anderer Mitarbeiter
  • Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes aller elektrischen Geräte und Betriebsmittel laut Vorschriften DGUV V3.

Die verantwortliche Elektrofachkraft muss jedoch nicht zwingend direkt im Betrieb angestellt sein. Für kleinere Betriebe ist es sinnvoll und empfehlenswert, dass die Elektrofachkraft von einem externen Prüfservice ortsveränderlicher Geräte gestellt wird.

Elektrofachkräfte übernehmen Aufgaben wie unter anderem:

  • Planungen
  • Installationen
  • Überprüfungen aller elektrotechnischer Arbeitsmittel und Geräte
  • zertifizierte Elektrofachkräfte können zudem aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen potenzielle Risiken und Gefahren früh genug erkennen.

Die Qualifikation zur Elektrofachkraft basiert normalerweise auf einer Ausbildung in elektrotechnischen Bereichen. Trotzdem gibt es auch hierbei Ausnahmen, denn laut Bundesarbeitsgericht können sich auch andere Personen zur Elektrofachkraft weiterbilden, auch wenn keine entsprechende Qualifikation vorhanden ist. Zwingend ist jedoch, dass Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in speziellen elektrotechnischen Berufsbereichen wie beispielsweise der Ferntechnik nachgewiesen werden kann.

Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?

Prüfservice ortsveränderlicher Geräte – Bei der sogenannten elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) handelt es sich meistens um geschulte Mitarbeiter des Unternehmens, die Aufgaben übernehmen, welche durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übertragen, beaufsichtigt und beurteilt werden. Letztere muss dabei jedoch nicht ständig anwesend sein. Allerdings muss die VEFK (Zertifizierung gemäß TRBS 1203) in gewissen zeitlichen Abständen die Aufgaben kontrollieren.

Zu den übertragenden Arbeiten gehören unter anderem auch Prüf-/Messarbeiten sowie der Austausch von Leuchtmitteln. Bei einer DGUV V3 Prüfung (DIN VDE 0701-0702) bilden EuP und VEFK ein Prüfteam, wobei die komplette Verantwortung der VDE Prüfung stets die verantwortliche Elektrofachkraft trägt. Die elektrotechnisch unterwiesene Person übernimmt lediglich eine Teilverantwortung.

Pruefservice ortsveraenderlicher Geraete

Warum ist die DGUV V3 Prüfung für Unternehmen wichtig?

Durch eine regelmäßige DGUV Prüfung wird sichergestellt, dass Elektroinstallationen wie auch ortsveränderliche Geräte ohne Risiken mit elektrischer Energie zu betreiben sind. Zudem ist unter anderem laut Anforderungen der Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und gesetzlichen UVV (Unfallverhütungsvorschriften) ein E-Check nach DGUV Vorschrift 3 vor einer Erst-Inbetriebnahme elektrischer Arbeitsmittel erforderlich. Die regelmäßigen Intervalle der Wiederholungsprüfungen werden durch die Elektrofachkraft festgelegt, damit Stromunfälle vermieden werden.

Die Richtlinien der DGUV Vorschrift 3 geben dazu vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu erfolgen hat. Wer als Unternehmer diese gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt, muss unter anderem mit gravierenden Sanktionen der Berufsgenossenschaften und Sachversicherungen rechnen. Dies kann sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und wird unter Umständen mittels hoher Bußgelder geahndet.

Des Weiteren ist es nach Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie laut ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) zwingend erforderlich, dass eventuelle Risiken und gesundheitliche Gefahren an den einzelnen Arbeitsplätzen rechtzeitig erkannt sowie beurteilt (Gefährdungsbeurteilung Paragraf 5) werden. Nur so lassen sich beispielsweise Brände durch fehlerhafte elektrische Leitungen oder Kurzschlüsse in Geräten und somit Verletzungen der Mitarbeiter verhindern oder mindestens stark reduzieren.

Unter die DGUV V3 Prüfung fallen allerdings auch die ortsveränderlichen Geräte, die im Umfeld der Arbeitsplätze genutzt werden. Dies wird zusätzlich durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Paragraf 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) beziehungsweise nach TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) geregelt.

Prüfservice ortsveränderlicher Geräte – Die Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung beurteilt und untersucht die verantwortliche Elektrofachkraft, ob mögliche Gefahren durch die Anwendung elektrischer ortsveränderlicher Geräte im Unternehmen bestehen. Hieraus werden anschließend verbindliche Prüffristen für die einzelnen Geräte ermittelt. Auch diese wichtige Aufgabe können Unternehmer, falls im Betrieb keine eigene Elektrofachkraft vorhanden ist, an einen Prüfservice ortsveränderlicher Geräte delegieren, sodass die gesetzlichen Anforderungen professionell erfüllt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung gilt, wie die Prüfung nach BGV A3 (heute DGUV Vorschrift 3), gleichermaßen für Kleinbetriebe und Industrieunternehmen, die weltweit agieren. Sie ist eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich der Betriebssicherheit.

Pruefservice ortsveraenderlicher Geraete

Prüfprotokoll und Auswertungen der DGUV V3 Prüfung

Die Auswertung aller Daten und Ergebnisse einer Überprüfung aller ortsveränderlichen Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 erfolgt normalerweise mittels spezieller Programme. Das Prüfungsprotokoll ist für Unternehmer ein rechts-sicheres Dokument, welches bei Versicherungen vorzulegen ist und im Schadenfall belegt, dass der Arbeitgeber seine gesetzliche Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Durch einen Prüfservice ortsveränderlicher Geräte kann auf Wunsch des Unternehmers eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, während die Tests der elektrischen Geräte durchgeführt werden.

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