Prüfprotokoll
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Inhaltsverzeichis zum Thema: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

DGUV V3 Pruefung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV genannt, beinhaltet 27 Unfallkassen sowie weitere 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften. Es handelt sich um einen Spitzenverband von einer enormen Größe und Verantwortung. Immerhin sind rund 70 Millionen Menschen gegen die unerwünschten Folgen von Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfälle versichert. Der große Versicherungsverband tut alles dafür, dass diese nicht gewünschten Folgen sich minimieren. Somit führte der Gesetzgeber im Jahr 1979 die DGUV Vorschrift 3 ein, um die Unternehmen vor Unfällen mit Strom zu schützen. Zum einen sollten die Mitarbeiter und zum anderen das Inventar des Unternehmers geschützt werden.

Es findet in den Betrieben turnusmäßig die Prüfung der DGUV V3 statt. Diese Prüfung findet zwischen jährlich oder mit einem Abstand von vier Jahren statt. Wie häufig die Prüfung stattfinden muss, wird vom Gesetzgeber sowie von der Elektrofachkraft festgelegt. Es werden alle technischen Geräte, Maschinen und Anlagen überprüft. Die Baustellenverordnung selbst fällt unter einen anderen Bereich. Baustellen und Werkstätten werden zudem nach der DGUV V3 überprüft.

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und das Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitsschutz ist ein breites Betätigungsfeld. Dazu gehört der die Baustellenverordnung. Im Baugewerbe sind die Mitarbeiter einem erhöhten Risiko von Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Die Unfallquote ist in diesem Bereich sehr hoch. Tödlich verlaufende Unfälle sind keine Seltenheit. Der Arbeitsschutz wird entsprechend herausgefordert, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Somit wurde eine Baustellenverordnung geschaffen. Durch die entstandene BaustellV wurde das Arbeitsschutzgesetz ergänzt. Die eingeführte Baustellenverordnung soll die Sicherheit und somit den Schutz vor Ort zu verbessern. Ein Sicherheitsbeauftragter kann entsprechend behilflich sein. Zudem findet die DGUV V3 auf den Baustellen statt. Diese Aufgabe darf nur eine bestellte Elektrofachkraft übernehmen. Ein Sicherheitsbeauftragter darf diese Tätigkeit auf keinen Fall ausführen. Für den Unternehmer ist es wichtig, im Besitz dieser Protokolle der letzten DGUV V3 Prüfung zu sein, da diese gerichtsrelevant sind. Ansonsten könnte der Unternehmer seinen Versicherungsschutz verlieren und im schlimmsten Fall mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Wann wird per Verordnung ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vorgeschrieben?

Ein Sicherheitsbeauftragter kommt dann auf der Baustelle zum Einsatz, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig vor Ort gefährliche Arbeiten ausführen. Die Baustellenverordnung regelt, welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter innen hat. Die Baustellenverordnung wird BaustellV genannt und trat mit dem Jahr 1998, genau gesagt am 1. Juli 1998, in Kraft. Diese Verordnung ist dazu da, dass der Arbeitsschutz sowie der Gesundheitsschutz aller Beschäftigen auf der Baustelle verbessert wird. Ein Bauvorhaben ist stets umfangreich sowie komplex. Von der Planungsphase bis zur vollständigen Durchführung ist ein langer Weg. Die Grundsätze vom Arbeitsschutz vollständig zu erfüllen. Diese werden in der aktuellen BaustellenV festgehalten. Es gilt als Sicherheitsbeauftragter :

  • das rechtzeitige und umsichtige Erkennen von Gefahrenquellen
  • eine Gefährdung verhindern bzw. minimieren
  • Einhaltung der hygienischen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutz
  • Gefährdungssituationen für besonders schutzbedürftige Personen bedenken
  • technische Planungen
  • Anweisungen ordnungsgemäß weitergeben zur erfolgreichen Umsetzung


Diese überwachende Tätigkeit muss gewissenhaft durchgeführt werden. Prüfplaketten wie bei einer absolvierten DGUV V3 Prüfung gibt es hingegen nicht. Diese Plaketten werden lediglich von einer zertifizierten Elektrofachkraft ausgehändigt. Ein Sicherheitsbeauftragter muss zudem solche Arbeiten nicht durchführen. Auf den Baustellen hat er sich jedoch an die Baustellenverordnung zu halten.

Die Vorankündigungsmaßnahmen in Bezug auf den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Der § der Baustellenverordnung weist explizit darauf hin, dass auf einer Baustelle, auf welcher mehr als 20 Personen gleichzeitig tätig sind, über einen Zeitraum von 30 Tage und länger eine Vorankündigung bei der zuständigen Behörde erfolgen muss. Diese Vorankündigung muss durch den Bauherrn innerhalb von zwei Wochen vor Baubeginn erfolgen. Es sind folgende Angaben zu machen:

  • Ort der Baustelle
  • Bezeichnung der Baustelle
  • Bauvorhabenart
  • voraussichtlicher Beginn der Baustellenarbeiten
  • voraussichtliches Ende der Baustellenarbeiten
  • Sicherheitsbeauftragter mit Name, Anschrift, Mail sowie Telefonnummer
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten vor Ort
  • voraussichtliche Anzahl der Unternehmen ohne die Beschäftigten


Die Vorankündigung muss in einer dreifachen Ausfertigung vorliegen. Die Behörde bekommt eine Ausfertigung. Eine weitere Ausfertigung verbleibt beim Bauherren und die Letzte dient zum Baustellenaushang.

SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie die Gefahrenquellen

Ein Sicherheitsbeauftragter hat sich nach der Baustellenverordnung und dem Arbeitsschutz um viele Dinge zu kümmern und somit Gefahrenbereiche abzusichern:

  • Absturzgefahren zu sichern
  • Umgang mit gefährlichen Gemischen und Stoffen
  • Arbeiten mit Druckluft
  • Ionisierende Strahlungen


Ein Sicherheits- sowie Gesundheitskoordinator ist somit vom Bauherrn einzusetzen. Er ist einzusetzen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle vorhanden sind und wenn gefährliche Arbeiten entsprechend dem Arbeitsschutz anstehen. Für die unterstützenden Maßnahmen beschäftigt der Bauherr gerne einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach dem Arbeitsschutz sowie der Baustellenverordnung. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird kurz SiGeKo genannt.

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und seine baufachlichen Kenntnissen

Der SiGeKo besitzt baufachliche Kenntnisse sowie praktische Baustellenerfahrungen. Die entsprechende Eignung hängt von den Arbeiten auf der Baustelle und dem damit verbundenen Arbeitsschutz ab. Die damalige Baustellenordnung aus dem Jahr 2011 gibt es heute nicht mehr. Ein Sicherheitsbeauftragter kümmert sich um:

  • das Instandsetzen und ausbessern von Arbeiten
  • Kontrollen der Wartungsarbeiten


Ein Sicherheitsbeauftragter hat eine Unterlage mit folgenden Angaben zu erstellen:

  • Art der Tätigkeit
  • Bauteilangabe
  • Gefährdungseinstufung
  • Angaben zum Gesundheits- und Arbeitsschutz

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie die räumliche Nähe zu den Beschäftigten

Ein Sicherheitsbeauftragter sucht und benötigt die räumliche Nähe zu den Beschäftigten auf der Baustelle. Grundsätzlich ist die räumliche Nähe sogar erforderlich. Um diese Nähe lt. der Baustellenverordnung herbeizuführen, ist der Unternehmensstandort im gleichen Bereich der Arbeit. Ein Sicherheitsbeauftragter agiert somit im gleichen Betätigungsumfeld. Wäre eine Tätigkeit an unterschiedlichen Baustellen angezeigt und durch kommunikative Hilfsmittel vorhanden, dann würde von einer fehlenden räumlichen Nähe gesprochen werden. Zudem wird nach der Baustellenverordnung eine zeitliche Nähe ebenso herbeigeführt. Die Wahrnehmung der Betätigung im Arbeitsschutz auf der Baustelle wird zur gleichen Arbeitszeit mit dem Baustellenpersonal wahrgenommen. Ein Sicherheitsbeauftragter agiert somit zur gleichen Arbeitsschicht. Zudem wird automatisch die fachliche Nähe grundsätzlich vorausgesetzt. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator besitzt sämtliche notwendige fachliche sowie praktische Kenntnisse, um die Arbeiten auf der Baustelle überwachen zu können.

Wie viel Beschäftigte benötigen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator?

Die Höhe und somit die Mindestzahl der bestellten Sicherheitsbeauftragten legt der Unternehmer selbst fest. Als Basis werden die betriebsbezogenenn Kriterien herangezogen. Eine Empfehlung legt der zuständige Unfallversicherungsträger fest. Eine angemessene Anzahl orientiert sich an den im Zuständigkeitsbereich tätigen Beschäftigten. Ein Sicherheitsbeauftragter soll:

  • beratend tätig sein
  • er besitzt keine Weisungsbefugnis
  • er steht den Mitarbeitern hilfreich zur Seite
  • eine Begegnung auf gleicher Augenhöhe
  • erkennt umgehend die Mängel und sicherheitstechnischen Problematiken
  • wirkt als Erster auf das Geschehen ein


Zudem ist ein Sicherheitsbeauftragter der Ansprechpartner vor Ort im Bereich Arbeitsschutz.

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator in seinem Betätigungsumfeld

Ein Sicherheitsbeauftragter hilft dem Unternehmer dabei, die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten umzusetzen. Vor allem geht es um das Vorhandensein sowie der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen sowie deren persönlichen Schutzausrüstung. Die Mitarbeiter werden demzufolge auf die Gesundheitsgefahren sowie die Unfallrisiken aufmerksam gemacht. Ein Sicherheitsbeauftrager muss keinerlei Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben übernehmen bezüglich seiner Funktion. Sie leisten lediglich wertvolle Unterstützungsarbeit. Hingegen einem Strahlenschutz- oder Umweltschutzbeauftragen, welcher in einer anderen Verantwortung beruflich steht. Ein Sicherheitsbeauftragter ist unterstützend tätig.

SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Das Zeitmanagement als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Ein Sicherheitsbeauftragter benötigt ausreichend Zeit, um seine Tätigkeit ausführen zu können. Die ihm übertragenen Arbeiten muss er während der Arbeitszeit der Mitarbeiter auf der Baustellen ausführen können. Dabei unterliegt er zudem der Baustellenverordnung und dem Arbeitsschutz. Zu seinen Aufgaben gehört zudem die betriebliche Begehung. Eventuelle Maßnahmen haben umgehend zu erfolgen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärzte arbeiten mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zusammen. Ein Sicherheitsbeauftragter nimmt an den vierteljährlich durchzuführenden Arbeitsschutzausschusssitzungen teil. In Großbetrieben können nicht alle Sicherheitsbeauftragten teilnehmen, da diese zusätzlich zu ihrer normalen Tätigkeiten in diese Position berufen wurden. Es werden so verschiedene Verfahrensmöglichkeiten angeboten:

  • es werden einmal jährlich zwei bis vier Delegierte aus den eigenen Reihen gewählt
  • es findet ein rollierendes System statt
  • es werden themenbezogen die Sicherheitsbeauftragten bestimmt


Prinzipiell dürfen die bestimmten Sicherheitsbeauftragten keinerlei berufliche Nachteile bezüglicher der ihnen übertragenen Aufgaben erleiden. Es sollte keine Mehrbelastung darstellen. Die notwendigen Ausbildungen sollten entsprechend vom Unternehmer gewürdigt werden. Die Auseinandersetzung mit den Verordnungen des Arbeitsschutzes und der Baustellenverordnung benötigt Zeit. Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator benötigt einen entsprechenden zeitlichen Rahmen während der Arbeitszeit, um seiner Aufgabe für den Arbeitsschutz gerecht zu werden.

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und die Weiterbildungsmaßnahmen

Ein Sicherheitsbeauftragter hat das Recht, die Gelegenheit für Aus- und Fortbildungmaßnahmen zu erhalten. Diese werden vom Unfallversicherungsträger angeboten. Diese sollten stattfinden, wenn es mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Zudem benötigt ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator regelmäßige Informationen durch die Fachkraft für Arbeitsschutz sowie die Betriebsleitung. Ohne die notwendigen Kenntnisse kann dieser ansonsten nicht fachgerecht agieren. Zudem sollte ein Sicherheitsbeauftragter ausreichend Kenntnisse über die Baustellenverordnung besitzen, falls er in diesem Bereich eingesetzt werden soll. In der Regel stellt ein Unternehmer seinen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator entsprechend frei. Letztlich sind die Weiterbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz in seinem Interesse. Die wechselnden Verordnungen und Gesetze machen es notwendig, dass ein Sicherheitsbeauftragter entsprechend weitergebildet wird.

✅ Bietet die E+Service+Check GmbH auch in meiner Nähe die Arbeitsschutzbetreuung an?

Ganz egal wo Sie Ihren Standort haben, wir sind für bundesweit für Sie da!

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH für die Arbeitsschutzbetreuung beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • rechtssichere, umfassende Dokumentation
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert
  • Fachpersonal
Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)