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Wann müssen elektrische Anlagen geprüft werden?

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Elektrische Anlagen – Die Prüfung elektrischer Maschinen sowie die Prüfung elektrischer Anlagen gehört in den meisten Industriebetrieben zu den Tätigkeiten, die nur ungern ausgeführt werden. Besonders Unternehmen, die kaufmännisch geführt werden, wissen meist gar nicht, in welchen regelmäßigen Abständen eine Anlagenprüfung nach den Regeln der DGUV durchzuführen ist. Sie reagieren meist erst dann, wenn eine Störung vorliegt und somit die Überprüfung eigentlich schon zu spät ist.

Die regelmäßige Prüfung von elektrische Anlagen sowie die allgemeine Anlagenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Die DGUV ist dafür verantwortlich. Um zu verstehen, weshalb die Anlagenprüfung nach den Regeln der DGUV so wichtig ist, muss verstanden werden, warum geprüft wird. Und hier geht es in erster Linie darum, auf langfristige Sicht betrachtet Kosten zu sparen. Wird regelmäßig überprüft, kann auch regelmäßig instand gesetzt werden. Die Betriebe müssen somit weniger Ausfälle und Störungen befürchten, da durch die Anlagenprüfung selbst kleinste Fehler und Ungereimtheiten rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können. Die Kosten, die dadurch entstehen, sind in der Regel deutlich geringer als ein großer Schaden. Zudem kommt es nicht zu längeren Ausfällen, die bei einer Störung durchaus immer gegeben sind. Der Ablauf im Betrieb wird nicht unterbrochen, es entstehen keine Verdienstausfälle und anderweitige Einschränkung.

Es gibt einige wichtige Regelungen, die zum Thema Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung elektrischer Maschinen eingehalten werden müssen. Wir haben diese Regeln und Fristen in diesem Beitrag zum Thema Anlagenprüfung zusammengefasst und möchten sie in übersichtlicher Form darstellen.

Elektroanlagen Prüfung – das wichtigste im Überblick

  • Prüfung elektrische Anlagen ist für alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben
  • die Anlagenprüfung muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden
  • elektrische Erstprüfung für Maschinen ist besonders wichtig
  • stationäre Anlagen müssen alle 4 Jahre kontrolliert werden
  • nicht stationäre Anlagen meist jährlich
  • die fristgerechte Anlagenprüfung erspart hohe Kosten bei Schäden an den Anlagen
 

elektrische Anlagen

Was wird als elektrische Anlage bezeichnet?

Um verstehen zu können, welche elektrischen Anlagen einer Prüfung unterliegen, muss geschaut werden, was überhaupt als elektrische Anlage durch die DGUV eingestuft wird.

Die DGUV Vorschrift 3 liefert eine genaue Antwort darauf, was als elektrische Anlagen und Betriebsmittel eingestuft wird. Dort lässt sich in Erfahrung bringen, das elektrische Betriebsmittel unter anderem all jene Gegenstände sind, die entweder teilweise oder als Ganzes mit elektrischer Energie betrieben werden müssen. Auch Teile der Telekommunikation, der Datenverarbeitung oder Sicherungen sind elektrische Betriebsmittel. Werden mehrere dieser Betriebsmittel miteinander kombiniert, dann spricht man von einer elektrischen Anlage. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um eine Telefonanlage handelt, an der mehrere Telefone angeschlossen sind.

Warum ist eine Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen laut DGUV V3 so wichtig?

Bei einer regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und vor allen Dingen eine elektrische Erstprüfung bei Maschinen ist deshalb so wichtig, um die Sicherheit der Anlagen und Maschinen zu garantieren. Wer es sich als Unternehmen nicht auf die Fahnen geschrieben hat, seine Anlagen und Maschinen fachgerecht und im vorgeschriebenen Abstand prüfen und warten zu lassen, nimmt nicht nur einen Verdienstausfall in Kauf, sondern gefährdet mitunter auch das Leben der Mitarbeiter. Elektrische Anlagen können ein hohes Risiko darstellen. Sind sie defekt, können sie lebensbedrohlich werden. Von den finanziellen Schäden, die entstehen können, ganz zu schweigen. Kann nicht gearbeitet werden, weil eine Anlage oder Maschine defekt ist, ist das Unternehmen bedroht.

Passieren können Störungen zu jedem Zeitpunkt. Ein Kurzschluss kann dafür sorgen, dass die Maschine in Brand gerät. Dabei ist es noch nicht mal wichtig, wie alt die Maschine oder die Anlage ist. Denn elektrische Anlagen sind permanent einer Belastung ausgesetzt. Das können äußere Einflüsse sein genauso wie der ganz normale reguläre Betrieb. Aus diesem Grund ist eine elektrische Erstprüfung der Maschinen vor der Inbetriebnahme nach den Regeln der DGUV ebenso notwendig wie eine regelmäßige Prüfung elektrische Maschinen in den vorgegebenen Abständen. Welche Abstände das sind, legt die DGUV im Rahmen der UVV Prüfungen genau fest.

Unser Hinweis Nicht nur die DGUV legt fest, wann eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und anderen elektrischen Geräten notwendig ist. Auch Versicherungsgesellschaften fordern diese Prüfung. Schon allein aufgrund der Feuerversicherung müssen elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden. Geschieht das nicht, kann im Schadensfall die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern. Jedes Unternehmen sollte sich daher bewusst sein, dass es um diese Überprüfung der elektrischen Anlagen und Maschinen nicht umhinkommt. Eine Anlagenprüfung in regelmäßigen Abständen sollte daher immer eingeplant werden.

Elektrische Anlagen – Regelmäßige Wartung zahlt sich aus

Nimmt man die bereits genannten Risiken einmal heraus, so bringt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen im Rahmen der UVV Prüfungen nach den Vorgaben der DGUV V3 durchaus auch finanzielle Vorteile mit sich. In jedem Jahr, in dem die Anlage nicht von einem Fachmann gewartet wird, steigen die Kosten für die Anlage. Durch Folgeschäden, die unter anderem störungsbedingte Produktionsausfälle mit sich bringen aber auch durch Reparaturkosten, die bei fehlender Wartung natürlich deutlich größer sind, als bei regelmäßiger Wartung. Wird jedoch regelmäßig gewartet, können selbst kleine Schäden schnell erkannt und beseitigt werden. Aus einem kleinen Schaden kann kein großer Schaden werden und somit auch kein großer Kostenfaktor.

Kleine Betriebe, die sich keine eigene Elektrofachkraft leisten wollen und können, können für die Prüfung einen externen Spezialisten beauftragen. Es ist also nicht notwendig, dass in jedem Unternehmen ein Mitarbeiter vorhanden ist, der die Prüfung elektrischer Maschinen sowie die elektrische Erstprüfung an Maschinen vornimmt. Es ist zu jeder Zeit möglich, einen externen Spezialisten zu beauftragen, der diese Überprüfung vornimmt und entsprechend dokumentiert.

Wo lassen sich die Regelungen zur Prüfung elektrischer Anlagen finden?

Es gibt mehrere Gesetze und Vorschriften, in denen die Prüfung elektrischer Anlagen rechtlich verankert ist. Auf der einen Seite gibt es das Energiewirtschaftsgesetz, das genaue Angaben dazu macht. Auch die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Betriebssicherheitsverordnung zeigen den Betreibern von elektrischen Anlagen genau an, welche regelmäßigen Überprüfungen notwendig sind. Die wichtigsten Regelungen dazu möchten wir im Detail kurz erläutern.

Das Energiewirtschaftsgesetz hat im § 49 die Anforderungen an alle Energieanlagen klar definiert. Dort steht zum Beispiel, dass Energieanlagen so aufzustellen und zu betreiben sind, dass deren technische Sicherheit zu jeder Zeit gewährleistet ist. In der DGUV Vorschrift 3, die verbindlich für alle Betriebe ist, ist detailliert niedergeschrieben, welche Fristen bei der Prüfung elektrischer Anlagen einzuhalten sind. Hier wird zudem zwischen stationären und nicht stationären elektrischen Anlagen und Maschinen unterschieden, sodass jeder Betrieb genau schauen kann, welche Frist für seine elektrische Anlage gilt.

elektrische Anlagen

Die Fristen der DGUV für UVV Prüfungen

Die Unfallverhütungsvorschrift gibt einen genauen Überblick über die Prüfung elektrischer Anlagen. Die Fristen orientieren sich an der Art der elektrischen Anlage, sodass hier genau unterschieden werden muss.

Allgemein gilt eine Prüfungsfrist für elektrische Anlagen von 4 Jahren. Elektrische Anlagen, die zur Gruppe 700 gehören und somit in die Kategorie „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700″ fallen, haben eine Prüfungsfrist von einem Jahr.

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bei nicht stationären Anlagen müssen einmal pro Monat überprüft werden. Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschutzschalter, die in stationären Anlagen integriert sind, müssen alle sechs Monate überprüft werden. Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschutzschalter, die in nicht stationären Anlagen integriert sind, verlangen nach einer täglichen Überprüfung.

Daraus lässt sich erkennen, dass ortsfeste elektrische Anlagen generell mit einer Prüffrist von vier Jahren versehen sind. Und zwar immer dann, wenn die Anlage keine außergewöhnliche Belastung hat.

Welche elektrische Anlagen gehören der besonderen Art DIN VDE 000 Gruppe 700 an?

Um unterscheiden zu können, ob es sich um eine besondere Belastung handelt oder nicht, möchten wir folgenden Hinweis geben: Anlagen der besonderen Art lassen sich unter anderem auf Baustellen finden, im medizinischen Bereich oder auch bei Ausstellungen, Shows und Veranstaltungen. Auch landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten sowie elektrische Anlagen auf Campingplätzen und Marinas gelten als Anlagen der besonderen Art. Wer es ganz genau für seinen Betrieb wissen möchte, holt sich einen Spezialisten und lässt die Anlagen entsprechend überprüfen. So ist man immer auf der sicheren Seite und umgeht damit große Schäden und ebenso im Falle eines Falles einen Ausfall der Versicherungsleistung.

Elektrische Anlagen – Unser Fazit

Eine ständige Überwachung und regelmäßige Überprüfung der Maschinen und Anlagen nach DGUV V3 ist wichtig, um technische Anlagen und Maschinen nicht nur funktionstüchtig zu halten, sondern auch den Betrieb und alle Mitarbeiter zu schützen.

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