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Was ist die DGUV?

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Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – kurz DGUV – ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie ist auch bekannt unter dem Begriff „Berufsgenossenschaft“. Aber weshalb kennen die meisten Deutschen diese Versicherung gar nicht? Und wer muss die Beiträge bezahlen? Hier erfahren Sie, wer die DGUV ist und welche Leistungen sie in Deutschland erbringt.

Dieser Personenkreis ist versichert

Alle Unternehmen in Deutschland müssen Beiträge an die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bezahlen. Das heißt, dass ein Unternehmer selbst versichert ist und alle seine Angestellten und Beschäftigten. Das bekommt der einzelne Arbeitnehmer deshalb oft nicht mit, weil diese Beiträge auf die Arbeitnehmer gar nicht umgelegt werden und auch auf der monatlichen Abrechnung nicht erscheinen. Alleine der Arbeitgeber trägt hierfür die Kosten. Die Anmeldung der beschäftigten Personen ist deshalb so wichtig, weil im Schadensfall – bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit – nur dann die Berufsgenossenschaft einspringt, weil es sich um ordentlich angemeldete Personen und damit Versicherte handelt.

Welche Schadensfälle können eintreten?

Es ist möglich, dass Arbeitnehmer während ihrer Arbeit einen Unfall erleiden. Dann kann passieren, weil Mitarbeiter stolpern oder stürzen, dann kann aber auch dann der Fall sein, wenn diese Personen mit bestimmten Maschinen oder Geräten zu tun haben und es bei deren Bedienung zu Zwischenfällen kommt. Die DGUV stellt sicher, dass sämtliche Geräte wie medizinische Geräte, elektronische Geräte und die Sicherheit der örtlichen Umgebung keine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellt.

Die Berufsgenossenschaft tritt auch dann in ihre Pflicht, wenn Mitarbeiter auf dem Weg zu Ihrer Arbeit oder auf dem Arbeitsweg zurück nach Hause einen Unfall erleiden. Außerdem können sogenannte Berufskrankheiten entstehen. Das sind meist schwere Erkrankungen, die nur durch die meist mehrjährige Ausübung eines bestimmten Berufs entstehen, z.B. durch den Kontakt mit giftigen Stoffen.

Die DGUV selbst ist vorrangig für die Prüfung vor Ort zuständig und ist vielen Arbeitgebern durch regelmäßige Besuche bekannt.

Diese Prüfungen sind Pflicht

Die bekanntesten Prüfungen sind sicherlich die Prüfung nach DGUV V3 bzw. DGUV V4. Es handelt sich hierbei um die Vorschrift 3, die die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrische Anlagen umfasst. Zusammengefasst nennt sich das zugrundeliegende Dokument der DGUV „Unfallverhütungsvorschrift“. Die Vorschrift ist online zu erhalten und beschreibt genau, was geprüft werden muss, worum es sich bei Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen handelt. Die DGUV V4 wiederum umfasst zwar den selben Inhalt, gilt allerdings für öffentliche Einrichtungen.

die DGUV E-Check

Diese Elektroprüfung ist in regelmäßigen Abständen Plicht und sogar im Arbeitsschutzgesetz hinterlegt. Ein Arbeitgeber muss die Maßnahmen also ordnungsgemäß auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV V3 durchführen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz sämtlicher Mitarbeiter in einem Unternehmen.

Zu beachten ist, dass es sich tatsächlich um alle Unternehmen handelt. Einige Unternehmen, die nur wenige Mitarbeiter haben und ein vergleichsweise wenig elektrische Anlagen oder Betriebsmittel im Einsatz haben. Die Prüfung medizinische Geräte ist nicht zwingend als wichtiger zu erachten als beispielsweise ein eingesetzter Föhn oder ein Glätteisen in einem Friseurbetrieb. Es geht landesweit darum, dass durch diese Prüfungen Arbeitsunfälle verhindert werden sollen. Dieses Ziel hat die DGUV in den letzten Jahren auch nachweislich erreicht.

Der Ernstfall – Ein Schaden entsteht

Wenn man sich bewusstmacht, dass jeden Tag viele kleinere und auch mal größere Arbeitsunfälle passieren, stellt sich bald die Frage, wer für die Folgen aufkommt. Und das tun in der Regel die Berufsgenossenschaften. Verletzungen wie Verbrennungen oder auch Unfälle mit Chemikalien können schwere Folgen. Eventuell können verletzte Personen nie wieder in ihrem Beruf arbeiten und sind bis an ihr Lebensende pflegebedürftig. Und es gibt auch Todesfälle. Für den einzelnen Arbeitgeber wäre dieser monetäre Schaden nicht zu tragen. Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Wiedereingliederung und eventuell eine Rente. Das würde Unternehmen schnell in den Ruin treiben, auch wenn nur ein schwerwiegender Arbeitsunfall innerhalb vieler Jahre einträte.

Die Berufsgenossenschaft bezahlt allerdings nicht vorbehaltlos. Sie prüft, wie der Unfall entstanden ist und hier kommen die wichtigen Prüfungen zum Tragen. Denn: Fehlen nun wichtige Prüfplaketten an einzelnen Geräten oder kann die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder Vorschrift 4 überhaupt nicht nachgewiesen werden, so erlöscht der Versicherungsschutz. Der Arbeitgeber muss die Folgekosten, die durch seine Pflichtmissachtung entstanden sind, selbst tragen. Die DGUV tritt zwar für den Arbeitnehmer ein – dieser muss sich um seine Behandlung und seinen Anspruch in der Regel keine Gedanken machen. Die DGUV wird das Geld hierfür aber beim Arbeitgeber wieder einfordern, wenn dieser nicht ordnungsgemäß geprüft und damit seine Mitarbeiter nicht zureichend geschützt hat.

Das regelt die Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln und dient ebenso dem Schutz der Arbeitnehmer und dritter Personen. Unter Arbeitsmitteln verstehen sich sämtliche Werkzeuge, Maschinen und Anlagen. Die Verordnung regelt also auch sämtliche Anlagen, die im alltäglichen Arbeitsleben bedenkenlos genutzt werden. Das können Personenaufzüge sein, die regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen, um Arbeitnehmern und Besucher nicht zu gefährden.

Ebenso möchte jeder Arbeitnehmer sich in Sicherheit wissen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Werkzeuge technisch einwandfrei sind. Das muss nicht immer bedeuten, dass diese durch mangelhafte Funktionen gleich sehr gefährlich werden müssen. Auch, dass diese überhaupt funktionieren, muss regelmäßig geprüft werden. Das gilt auch für sämtliche Feuerlöscher in einem Betrieb.

Gibt es eine spezielle Prüfung für medizinische Geräte?

Unter dem Begriff VDE 7051 ist die Prüfung medizinischer Geräte zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um spezielle Geräte, die nur innerhalb der medizinischen Versorgung eingesetzt werden, z.B. Ultraschallgeräte, Röntgengeräte oder auch Betten im Krankenhaus. Der Unterscheid zu gewöhnlichen Geräten, die nur die Arbeitnehmer selbst bedienen, ist, dass hier auch die Patienten selbst geschützt werden. Die Prüfung für medizinische Geräte sollte alle 6 bis 24 Monate erfolgen – je nach Gerät.

die DGUV medizinischer Geräte

Drohen Strafen bei nicht erfolgten Prüfungen?

Ja. Und auch dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer oder „Dritter“. Diese Prüfungen, die die DGUV bzw. das deutsche Arbeitsschutzgesetz vorschreibt, würden wohl nur die wenigsten Arbeitgeber tatsächlich freiwillig tun. Es handelt sich bei diesen vorgeschriebenen Maßnahmen allerdings nicht um eine Schikane oder um eine Gängelung sämtlicher Unternehmen, Ärzte und Kliniken in Deutschland. Viele Unternehmen empfinden die regelmäßigen Pflichten tatsächlich als Belastung und würden sicherlich darauf verzichten, wenn sie eine Wahl hätten. Und das wiederum wäre ein enormer Nachteil für alle Arbeitnehmer, die pauschal eine viel größere Gefahr ausgesetzt wären.

Nicht umsonst also drohen Strafen für Unternehmen, die die wichtigen Prüfungen nicht machen oder beispielsweise auch durch nicht prüfbefähigte Personen durchführen lassen. Außerdem droht der Versicherungsschutz völlig zu erlöschen, wenn es wiederholten Missständen kommt. Im schlimmsten Fall entsteht ein echter Arbeitsunfall, der nachweislich durch unregelmäßige oder gar nicht erfolgte Prüfungen entstanden ist und der Arbeitgeber steht in der Haftung.

Die DGUV verlangt also die Mitarbeiter der Unternehmen und nimmt die Prüfungen sehr ernst. Im Interesse der Gesellschaft und zum Schutz der Gesundheit aller (übrigens auch der des Unternehmers selbst) müssen die Prüfungen erfolgen. Umso schöner ist es, wenn es tatsächlich nie zu einem Arbeitsunfall kommt und der Ernstfall gar nicht erst eintritt. Das ist der Sinn der Vorschriften. Je weniger Arbeitsunfälle es in Deutschland gibt, desto besser funktioniert das System der DGUV. Auch wenn viele Arbeitgeber sich über die anfallenden Beiträge und die nötigen Prüfungen ärgern. Im Ernstfall war schon jeder Arbeitgeber sehr froh darüber, seine Pflicht nachweislich getan zu haben und dass die eigenen Mitarbeiter auch medizinische und monetär durch die Berufsgenossenschaft aufgefangen und versorgt wurden. Die DGUV dient also dem Wohl aller – auch den Unternehmern selbst, die sich nach getaner Geräteprüfung auf der sicheren Seite wägen können und der eigenen Verantwortung nachgekommen sind.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV ?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine DGUV Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

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✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

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Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)