Wann muss eine DGUV V3 Prüfung nach der DIN VDE 0113 durchgeführt werden?
Vor der ersten Inbetriebnahme muss das Elektrogerät, die Maschine oder Anlage einer DGUV Prüfung bzw. VDE Prüfung unterzogen werden. Diese kann entfallen, wenn das Prüfprotokoll des Herstellers vorliegt! Nicht entfallen kann jedoch die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb des Betreibers, da darin auch die Umgebungseinflüsse am Aufstellungs- bzw. Nutzungsort berücksichtigt werden. Darüber hinaus richten sich auch die nächsten Prüfintervalle nach dieser Beurteilung.
Da elektrische Geräte, Maschinen sowie Anlagen einer gewissen Abnutzung unterliegen und Beschädigungen im gewerblichen Alltag möglich sind, müssen die Maschinen in regelmäßig wiederkehren Abständen nochmals einer Prüfung nach der DGUV V3 unterzogen werden. Die Prüfintervalle hängen
- von der Art des Gerätes, der Maschine oder Anlage,
- dem Aufstellungsort,
- der Branche und dem Bereich,
- des Gebrauches,
- der Bedienung sowie
- der Gefährdungsbeurteilung
Was ist die Prüfung nach DIN VDE 0113 (DIN EN 60204-1)?
Die Prüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für die elektrische Ausrüstung von Maschinen und automatisierten Produktionsanlagen. Sie dient dazu, Personen vor elektrischem Schlag, Bränden sowie unerwartetem Anlauf oder Gefahrenfunktionen der Maschinentechnik zu schützen. Als Teil der DGUV Vorschrift 3 (und 4) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die regelmäßige Maschinenprüfung für Arbeitgeber verpflichtend.
Was muss nach DIN VDE 0113 geprüft und gemessen werden? – Worin liegt der Unterschied zwischen der EN 60204-1 und der VDE 0113?
Die EN 60204-1 regelt als europäische Norm die Sicherheit elektrischer Ausrüstungen von Maschinen. Die VDE 0113 ist das deutsche Pendant dazu und wird vom deutschen Verband der Elektrotechniker, Elektroniker und Informationstechniker herausgegeben. Dabei handelt es sich um die wichtigste Norm zur Prüfung der elektrischen Steuerung von Maschinen. Die Vorgaben finden sich weiterführend in der Maschinenrichtlinie sowie Niederspannungsrichtlinie. Weitere VDE Normen, die zur Anwendung kommen, sind die VDE 0100-600 sowie die VDE 0105-100.
Nach DIN VDE 0113-1 müssen an der elektrischen Maschinenausrüstung folgende fünf zentralen Messungen durchgeführt und dokumentiert werden:
Durchgängigkeit des Schutzleitersystems: Messung des Schutzleiterwiderstands zwischen der Haupterdungsklemme und allen relevanten Teilen des Schutzleitersystems mit einem Prüfstrom von mindestens 0,2 A bis ca. 10 A.
Isolationswiderstandsprüfung: Messung des Isolationswiderstands zwischen den Hauptstromleitern und dem Schutzleitersystem bei einer Prüfspannung von 500 V DC. Der Mindestwert beträgt 1,0 MΩ.
Schutz gegen Restspannung: Überprüfung, ob berührbare spannungsführende Teile nach dem Abschalten der Maschine innerhalb von 5 Sekunden auf eine gefahrlose Spannung unter 60 V entladen werden.
Fehlerschleifenimpedanz & Automatische Abschaltung: Überprüfung der Schleifenimpedanz sowie der Auslösezeiten von RCDs (FI-Schutzschaltern) zur Gewährleistung des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall.
Spannungsprüfung (Stehspannungsprüfung): Bei Erstprüfungen oder wesentlichen Umbauarbeiten Überprüfung der Isolationsfestigkeit mit erhöhter Prüfspannung (mindestens 1.000 V AC für 1 Sekunde).
Die DIN VDE 0113 oder EN 60204-1 garantiert durch die DGUV V3 Prüfung die Betriebssicherheit. Kabelbrände und Kurzschlüsse sind bei elektrischen Betriebsmitteln keine Seltenheit. Daher ist die regelmäßige Überprüfung aller elektrischer Betriebsmittel sehr sinnvoll und spart darüber hinaus Zeit und Geld.
Wie ist vorzugehen, wenn ein elektrisches Betriebsmittel die Prüfung nach der DGUV nicht besteht?
In diesem Fall wird vom Prüfer eine Maßnahme zur Behebung des Mangels vorgeschlagen und eine Frist zur Behebung festgesetzt. Beides wird in den Prüfbericht eingetragen. Natürlich erhält das Gerät nach der DGUV V3 dann keine Plakette. Handelt es sich um einen groben Mangel, darf das elektrische Betriebsmittel bis zur Behebung des Mangels nicht benutzt werden. In diesem Fall wird die Maschine mit einer Warnplakette versehen.
Häufige Fragen
Ja, die Prüfung ist für alle Betreiber von Maschinen in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3 und 4). Bei unterlassener Prüfung drohen Bußgelder, Betriebsstilllegungen und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die Prüfung darf ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person (Elektrofachkraft gemäß TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüfer müssen über nachgewiesene Kenntnisse im Maschinenbau und der Automatisierungstechnik sowie kalibrierte VDE-Messgeräte verfügen. Die zertifizierten Fachkräfte der E+SERVICE+CHECK erfüllen diese Anforderungen vollständig.
Die E+SERVICE+CHECK nutzt flexible Prüfkonzepte, um Produktionsunterbrechungen zu vermeiden:
Sicht- & Funktionsprüfung im Betrieb: Alle Kontrollen an Schutzeinrichtungen, Schaltschränken und Tastern erfolgen im laufenden Produktionsprozess.
Geplante Teilabschaltungen: Erforderliche Messungen (z. B. Isolationsmessungen) werden exakt in Wartungsfenster, Schichtwechsel oder fertigungsfreie Zeiten gelegt.
Digitale Dokumentation: Alle Messergebnisse werden digital erfasst und stehen sofort als rechtssicheres Prüfprotokoll nach DIN EN 60204-1 zur Verfügung.