Prüfprotokoll
Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Wer macht die UVV Prüfung?

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Unter einer UVV Prüfung wird die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften verstanden. Die wichtigsten Bestimmungen, Regeln, Verordnungen und Vorschriften, nach denen die Sicherheit geprüft wird, sind die DGUV V3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, meistens sind das Staplerfahrzeuge oder Dienstwagen, unterliegen ebenfalls der UVV Prüfung Pflicht.

Was besagen die Unfallverhütungsvorschriften?

Zunächst geht es um Unfallverhütung und Arbeitsschutz in Gewerbebetrieben. Verunfallen können natürlich auch Dritte, wie zum Beispiel Kunden oder der Vertreter einer Firma. Der Fuhrpark mit vielen Fahrzeugen birgt schon von Natur aus ein hohes Gefahrenpotenzial. Der Fahrersitz eines Dienstfahrzeuges, auch wenn es sich um einen Pkw handelt, gilt als Arbeitsplatz und das Fahrzeug als ortsveränderliches Betriebsmittel.

Jeder Fuhrparkverantwortliche sollte daher die UVV kennen. Darunter fallen das Arbeitsschutzrecht, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Regeln, vor allem die DGUV Vorschrift 3. Darüber hinaus gibt es noch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Alle diese Regelwerke dienen dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in Gewerbebetrieben.

Die UVV für Fahrzeuge!

Für den Fuhrpark gilt besonders die DGUV Vorschrift 70 (BGV D29). Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter, die die Fahrzeuge des Firmenfuhrparks nutzen, auch über einen gültigen Führerschein verfügen und im Umgang mit den Fahrzeugen unterwiesen wurden. Darüber hinaus muss das Unternehmen einmal im Jahr sämtliche Fahrzeuge der Firma auf deren Sicherheit durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Wird ein Fahrzeug (§ 1 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70) dienstlich genutzt, gilt es im Sinne des ArbSchG als Arbeitsmittel.

Die Arbeitsschutzbestimmungen treffen somit auf jeden Fahrersitz eines Fahrzeugs zu, das dienstlich genutzt wird (Kleintransporter, Dienstwagen, Lkw). Dabei ist es vollkommen egal, ob das Dienstfahrzeug auch privat genutzt werden darf. Davon ausgenommen sind Privatfahrzeuge, die einmal dienstlich oder geschäftlich genutzt werden. Solange diese privat und nicht gewerblich angemeldet sind, fallen sie nicht unter die gewerbliche Nutzung und somit nicht unter die Arbeitsschutzbestimmungen.

Die Fahrzeugprüfung durch Sachkundige (befähigte Personen) muss mindestens einmal jährlich erfolgen und basiert auf § 57 DGUV Vorschrift 70. Dabei wird der betriebssichere Zustand überprüft (Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit). Die Verkehrssicherheit ist auch dann gegeben, wenn eine mängelfreie Sachverständigenprüfung nach der StVZO vorliegt. Bei der Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 3 sowie Betriebssicherheitsverordnung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte wird auch geprüft, ob sich die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug befindet. Dazu gehört eine Warnweste, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, ein Pannendreieck, etc.

die UVV Pruefung

Was ist im Falle eines Unfalls zu beachten?

Geschieht der Unfall durch die Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften, so kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern. Deshalb ist es wichtig, die UVV zu zahlen sowie die UVV Prüfung nach DGUV V3 zuzulassen und dafür zu sorgen, dass diese fristgerecht durch einen Sachkundigen durchgeführt wird. Die Betriebssicherheitsverordnung ist ebenfalls dabei heranzuziehen. Darüber hinaus werden Verstöße mit hohen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet. Die Zahlung kann bei einem Verstoß auch den Fuhrparkleiter treffen. Da dieser auch die Verantwortung für die Dienstfahrzeuge sowie die Arbeitssicherheit trägt. Der Bußgeldtatbestand richtet sich normalerweise an die Erstverantwortlichen und das sind der Unternehmer und an die Versicherten. Wurde diese Pflicht aber an den Fuhrparkverantwortlichen delegiert, trifft diesen auch die Bußgeldzahlung.

Wer führt die UVV Prüfung durch?

Zunächst einmal sollte sich niemand hinter das Steuer setzen, der nicht die Arbeitssicherheit der Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeuges geprüft hat. Sicherheitsgurte intakt und richtig eingestellt. Eine Sichtprüfung sollte auf alle Fälle vor Fahrtantritt stattfinden. Bei Dienstfahrzeugen ist immer der Aufsichtsführende sowie der nächste Fahrer über Mängel zu informieren. Diese sind im Fahrtenbuch einzutragen. Ist die Betriebssicherheit dadurch gefährdet, muss der Betrieb umgehend eingestellt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung kann somit nicht eingehalten werden. Eine weitere momentane UVV Prüfung erübrigt sich, wenn die Sichtprüfung schon grobe Mängel feststellt.

Die befähigte oder sachkundige Person ist eine Person, die über die entsprechende Ausbildung und Erfahrung sowie ständige Weiterbildung die UVV Prüfung durchführen kann. Sie verfügt über die fachlichen Anforderungen sowie die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Darüber hinaus wird eine gewisse Vertrautheit mit den technischen Regelwerken der EU sowie allen relevanten VDE Bestimmungen vorausgesetzt.

Können auch andere Personen die UVV Prüfung durchführen?

Schon, wenn diese vom Unternehmer dazu schriftlich ermächtigt wurden und über die nötigen vorab genannten Kriterien verfügen. Es ist nicht gesagt, dass es nur eine ermächtige oder befähigte Person im Unternehmen geben darf. Im Gegenteil, der Unternehmer oder Betreiber sollte auch Vorkehrungen für den Krankheitsfall, etc. treffen. Die Sicherheit muss immer gewährleistet sein.

UVV Prüfungen dienen auch dazu, Fehler und Mängel aufzudecken, bevor diese überhaupt offensichtlich werden. So können gute Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Der Schaden hält sich in Grenzen und die Arbeitssicherheit ist gewährleistet. Manche Unternehmer oder Betreiber tendieren dazu, die UVV Prüfungen aufzuschieben oder gar einsparen zu wollen. Aufschieben bringt insofern nichts, als dass dadurch verdeckte Mängel nur schlimmer werden. Kabelbrände sind typische Resultate von verschleppten UVV Prüfungen.

Es geht dabei meistens um schadhafte Isolierungen. Diese machen sich meistens durch kleinere Risse oder Ausfransungen bemerkbar. Mit der Zeit verstärken sich die Mängel und treten dann auf, wenn es meistens schon zum Riesenproblem geworden ist. Gespart wird durch die Nicht-Einhaltung der UVV Prüfungen gar nichts. Im Gegenteil, dadurch werden die Versicherungsprämien höher und im Schadensfall zahlt keine Versicherung.

Für den Fall, dass ein Prüfer, eine befähigte Person, bestimmt worden ist, der Unternehmer oder Betreiber die UVV Prüfung verweigert, das Ergebnis nicht anerkennt und die Empfehlungen des Prüfers ignoriert, kommt das einem Straftatbestand gleich. Hohe Geldbußen sind noch die mindeste Strafe. Der Betrieb kann sogar geschlossen werden, da er nicht betriebssicher ist. Kommt es sogar zu einem Arbeitsunfall, reichen die strafrechtlichen Konsequenzen sogar noch weiter. UVV Prüfungen basieren auf den Erkenntnissen vergangener Unfälle und sollen zukünftige verhindern. Verweigerer nennen oft Zeitverlust als Grund. UVV Prüfungen finden während des Betriebes statt und stören niemanden.

Die UVV Prüfer haften mit ihrem Namen auf dem Prüfschein. Deshalb ist es in ihrem eigenen Interesse, dass die UVV Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden. Die geprüften Geräte und Bauteile sowie Anlagen werden mit einer Prüfplakette versehen. Daraus ist für jeden Mitarbeiter ersichtlich, wann die nächste Prüfung stattfinden soll. Im Prüfprotokoll müssen Datum der Geräteprüfung, Datum der nächsten Prüfung, Schutzklasse, Name des Prüfers, Bezeichnung des Betriebsmittels oder der Anlage, festgestellte Mängel sowie empfohlene Maßnahmen sowie Prüfscheinnummer vermerkt werden.

die UVV Pruefung

Jeder UVV Prüfer sollte sich aber auch der großen Verantwortung bewusst sein, die er mit der Annahme dieser Tätigkeit übernimmt. Eine Fehlentscheidung kostet unter Umständen Menschenleben. Er garantiert mit seiner Unterschrift die Sicherheit des Betriebes. Mitarbeiter verlassen sich darauf, dass sie ihre Arbeit sicher ausführen können. Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf in eine Kreuzung mit viel Verkehr ein. Sie müssen einem anderen Fahrzeug schnell ausweichen und plötzlich reißt Ihr Sicherheitsgurt. Deshalb gibt es UVV Prüfer, die auf das einwandfreie Funktionieren der Sicherheitsausrüstungen schauen. Diese dienen nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch aller anderen Menschen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.

UVV Prüfungen beziehen sich auf alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Darunter fallen auch Nutzfahrzeuge. Hier erfordert es noch mehr Umsicht. Stellen Sie sich vor, Sie sind mit einem Kranfahrzeug auf der Straße unterwegs und plötzlich löst sich der Kranschwenkarm. Das ist sehr oft tatsächlich geschehen. Der Fahrer war dann meistens eingeklemmt. Darüber hinaus sind andere Fahrzeuge im Umfeld verunfallt. Die Haftung trägt in erster Linie der Unternehmer oder Betreiber sowie der letzte UVV Prüfer. Mängel müssen in die Prüfprotokolle eingetragen werden. Die Maßnahme zur Beseitigung ebenfalls. Ist der Prüfer seiner Verpflichtung nachgekommen und der Unternehmer hat nicht reagiert, trifft diesen die alleine die Haftung. Besteht dieser grobe Mangel bereits länger und der Prüfer hat anlässlich der letzten DGUV Prüfung keine weitere Maßnahme gesetzt, trifft diesen trotzdem das Verschulden.

Hat der Unternehmer oder Betreiber seine Verantwortung schriftlich, zum Beispiel an den Fuhrparkverantwortlichen, delegiert, trifft diesen das alleinige Verschulden. Der Fuhrparkverantwortliche hat ohnedies dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge des Betriebes immer einwandfrei einsatzbereit sind. Treten grobe Mängel auf, muss er dafür sorgen, dass diese umgehend beseitigt werden. Der Fuhrparkverantwortliche hat auch für die fristgerechte Einhaltung der vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen der Fahrzeuge zu sorgen. Darüber hinaus trägt auch dieser bei einem offensichtlichen groben Mangel, der alleine schon durch Sichtkontrolle auffällt, die Verantwortung.

Darüber hinaus ist auch klar, dass sich niemand in ein Fahrzeug mit kaputten Reifen oder eingeschlagener Scheibe setzt. Reifen dienen nicht nur der Fortbewegung des Fahrzeuges. Sie sind auch Sicherheitsbestandteil der UVV Prüfung. Es dauert zwar nur eine kurze Weile, bis diese zur Felge abgefahren sind (starkes Überfahren der Bordsteinkante, Unfall, etc.). Diese Zeit reicht aber nachgewiesenermaßen aus, um das Fahrzeug sicher zum Stehen zu bringen. Haben diese bereits Risse oder ist das Profil schon ziemlich abgefahren, stellen sie daher ein beträchtliches Sicherheitsrisiko dar.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • umfassende Dokumentation
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal

✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)