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Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3

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Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Ein Unternehmer, bzw. Betreiber ist nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) dazu verpflichtet, regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Unter der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 bzw. DIN VDE 0701-0702 wird die Prüfung all der Betriebsmittel verstanden, die während des Betriebes von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Zu den ortsveränderlichen Geräten gehören handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte und Geräteanschlussleitungen. In einem Büro zählen zu diesen Geräten beispielsweise Rechner, Monitore, Kaffeemaschinen, Lampen, Kopierer, Drucker, Laborgeräte, Registrierkassen usw. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 bzw. DIN VDE 0701-0702 darf auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden, und zwar unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft.

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Prüfungsvorgang

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0701-0702 werden alle Betriebsmittel einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung selbst wird in drei Schritten durchgeführt:

  • Besichtigung
  • Erprobung und
  • Messung

Unter der Besichtigung wird eine Sichtprüfung verstanden, bei der überprüft wird, ob die Geräte sichtbare Beschädigungen aufweisen oder eine unsachgemäße Verwendung. Bei der Erprobung wird das Gerät der Funktionsprüfung unterzogen. Unter der Messung wird die Durchführung vorgeschriebener Messungen verstanden.
Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 bzw. DIN VDE 0701-0702 werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die folgende Messungen durchführen:

  • Schutzleitwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom und
  • Ersatzableitstrom

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702

Prüfungsfristen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Die Prüffristen richten sich nach der benötigten Gefährdungsbeurteilung je Gerät. Nach der neuen BetrSichV muss für jedes elektrisches Gerät eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Prüfgeräte für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, die zum Einsatz kommen

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 bzw. DIN VDE 0701-0702 können mehrere Prüfgeräte zum Einsatz kommen. Für Elektrofachkräfte werden kombinierte Prüfgeräte angeboten, welche gleichzeitig Prüfungen nach verschiedenen Normreihen durchführen können. Bei der Auswahl des richtigen Gerätes ist es wichtig zu wissen ob die Prüfung von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt wird. Denn die Prüfgeräte für Wiederholungsprüfungen, welche von den elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden, müssen eindeutig anzeigen können, ob die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach dem E-Check bestanden wurde oder nicht. Bei solchen Geräten sind die Messabläufe vorgegeben. Die Prüfgeräte für elektrische Betriebsmittel, die zum Einsatz kommen, werden selbst regelmäßig überprüft und kalibriert.

Dokumentieren der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel

Die durchgeführte Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) muss dokumentiert werden. Die Aufzeichnung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 bzw. DIN VDE 0701-0702 erfolgt über ein Prüfbuch, eine Karteikarte o.Ä. Die Aufzeichnung über die Prüfung wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Neben der Dokumentation der Prüfung ist es üblich, die geprüften Geräte mit einer Prüfplakette zu versehen. Auf der Plakette ist sowohl der Zeitpunkt der Prüfung als auch der Termin für die nächste Prüfung abgebildet. Die vorliegende Prüfplakette entbindet den Benutzer nicht von der Pflicht, eventuelle aufgetretene Mängel sofort zu melden. Daneben muss das elektrische Gerät bei Mängeln sofort der weiteren Nutzung entzogen werden.

Beispiel für einen Prufbericht nach DGUV Vorschrift 3

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