Prüfprotokoll
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Was sagt die Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3?

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Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte

Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Wenn Ihre Betriebsstätte oder ein Teil davon durch einen Brand zerstört wurde, haftet die Brandschutzversicherung nur, wenn eine fachkundige Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 nachgewiesen werden kann. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist daher unabdingbar. Sie muss von einem Fachmann durchgeführt werden. Für die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 erhalten Sie dann eine rechtssichere Bescheinigung und ein Protokoll. Die Betriebsmittel bekommen einen Prüfaufkleber.

Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3

Die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 gilt für bewegliche Arbeitsmittel wie etwa handgeführte Elektrowerkzeuge, Motorgeräte, Wärmegeräte oder Leuchten, Faxgeräte oder Monitore. Darunter fallen auch Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Tischsteckdosen oder Netzgeräte und Ladegeräte sowie Geräteanschlussleitungen, Geräte der Unterhaltungselektronik, Transformtoren und elektrischen Informationstechnik wie etwa Fernmeldegeräte ferner elektrische Büromaschinen, Messgeräte, Steuergeräte und Regel- oder Laborgeräte sowie Baustellenkreissägen, Ersatzstromerzeuger und Schweißgeräte. Nicht zu vergessen ist, dass in die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 auch Privatgeräte fallen, die für die Benutzung am Arbeitsplatz freigegeben sind. Das können zum Beispiel Kaffeemaschinen, Radiogeräte oder Wasserkocher sein.

Ein Prüfer von E+Service+Check GmbH ; Veranschaulichung von Regalprüfung bzw. Regalinspektion

Prüfung elektrischer Geräte – Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers die Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu organisieren und in den betrieblichen Ablauf zu integrieren. Er kann die Aufgabe aber delegieren, zum Beispiel an einen Bereichsleiter oder Bereichsmeister. Zu den Pflichten des Unternehmers zählt in diesem Zusammenhang Art und Umfang, sowie Fristen für die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 zu ermitteln.

Dazu sollte er feststellen und festlegen, wer die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen darf, wo geprüft werden soll und welche Prüfgeräte und Zubehörteile erforderlich sind, sowie welche Ergebnisse in welcher Weise dokumentiert werden müssen.

Was sagt die Vorschrift zur Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3?

Es handelt sich um eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Damit ist jede Firma verpflichtet die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nachzuweisen. Alle Geräte und elektrische Anlagen müssen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder einer Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage der Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2005. Diese Vorschrift bezieht sich auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel und sieht vor, dass ein Unternehmer dafür sorgen muss, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen von einer Fachkraft nach den elektronischen Regeln eingerichtet, verändert und instand gehalten werden. Auch für einen fachgerechten Betrieb hat der Unternehmer zu sorgen. Etwaige Mängel müssen sofort behoben werden. Bis dahin dürfen mangelhafte Geräte nicht verwendet werden. Die Vorschrift zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel legt fest, wie genau die Prüfung in den Unternehmen durchgeführt werden muss.

Was wird bei der Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 geprüft?

Unter die VDE Prüfung elektrischer Betriebsmittel fallen alle Geräte, für deren Nutzung elektrischer Netzspannung notwendig ist und die in einer öffentlichen Einrichtung oder einem Unternehmen eingesetzt werden. Alle diese Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel muss protokolliert werden.

Wer darf die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 durchführen?

Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 darf nicht einfach irgendjemand durchführen. Vielmehr muss es sich um eine speziell geschulte Elektrofachkraft handeln. Es müssen kalibrierte Messgeräte verwendet werden. Die Fachkraft, die die VDE Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführt, muss eine spezielle Qualifikation nachweisen. Der Arbeitgeber muss nicht nur die zu prüfenden Geräte ermitteln, sondern auch feststellen, welche Voraussetzungen der Prüfer erfüllen muss, der die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 durchführt. In den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit sind die genauen Anforderungen nachzulesen. Sind Prüfungen nur von befähigten Personen wahrzunehmen (nach BetrSichV), dürfen auch nur diese die Prüfung elektrischer Betriebsmittel vornehmen.

Im Kern bedeutet das, dass die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 nur von einer Elektrofachkraft oder unter dessen Anleitung und Aufsicht erfolgen darf. Als Elektrofachkraft gilt der Definition nach, wer eine entsprechende fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen hat und zudem über Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen verfügt, um die möglichen Gefahren erkennen zu können. Die fachliche Ausbildung ist in der Regel nachzuweisen durch einen erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden Ausbildung, etwa als Elektroingenieur, Elektromeister oder Elektrotechniker. Der entsprechende Ausbildungsnachweis muss für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel dokumentiert werden.

Wenn die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 zusätzlich als Prüfung im Sinne des § 14 der BetrSichV gelten soll, muss der Prüfer als so genannte befähigte Person beauftragt sein. Der Unternehmer kann jede Person als befähigte Person für die Prüfung eletrkischer Betriebsmittel beauftragen, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt. Die konkreten Anforderungen finden sich in der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203. Die Anforderungen beziehen sich auf die Berufsausbildung und -erfahrung sowie eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit. Sicherheitshalber sollte der Arbeitgeber darauf achten, dass die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur von Personen durchgeführt wird, für die die Qualifikation sowohl nach DGUV Vorschrift 3 vorliegt, als auch nach BetrSichV. Die befähigte Person unterliegt bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel keinen fachlichen Weisungen und darf durch diese Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

dguv v3

Wie läuft die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 ab? – Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgt in der Regel in folgenden Schritten: Zunächst wird eine Sichtprüfung durchgeführt um äußere Mängel oder mangelhafte Beschriftungen festzustellen. Bei dieser Sichtprüfung werden die meisten Mängel bereits erkannt. Typischerweise handelt es sich bei festgestellten Mängeln um beschädigte und ungeeignete Leitungen oder beschädigte Gehäuse, defekte Steckvorrichtungen oder fehlende Abdeckhauben oder Knickschutze.

Als nächster Schritt der Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgen die elektrische Prüfung und das Messen. Mit modernen Messgeräten werden Isolierwiderstand, Schutzleiterwiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom, Differenzstrom und Ersatzleiterstrom nach DIN-Normen geprüft. Dabei wird festgestellt, ob die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag ausreichend sind und die sicherheitstechnischen Grenzwerte eingehalten werden. Die Messungen an den Arbeitsmitteln im Rahmen der Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 sind, abhängig von der Schutzklasse, unterschiedlich durchzuführen.

Nach der Messung wird bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel eine Funktionsprüfung durchgeführt. Diese muss allerdings nur insoweit vorgenommen werden, wie es notwendig ist, um die Sicherheit nachzuweisen. Insbesondere gilt das für Schalter, Befehlsgeräte, Melde- und Kontrollleuchten, Schutzeinrichtungen und Regeleinrichtungen.
Weitere Vorschriften für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Bei der gesamten Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) muss permanent der Schutz gegen elektrischen Schlag oder Lichtbogenbildung gewährleistet sein.

Bei einer Wiederholungsprüfung darf das Arbeitsmittel nicht geöffnet werden, es sei denn dies ist laut Bedienungsanleitung ausdrücklich gefordert oder die Vorschriften des Staates oder der gesetzlichen Unfallversicherung fordern dies, wie zum Beispiel bei Steckern von Schweißstromquellen zum Lichtbogenhandschweißen oder es gibt einen begründeter Verdacht auf einen Sicherheitsmangel, so dass das Öffnen zur Klärung notwendig ist. Prüfgeräte und Zubehör müssen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel geeignet sein.

Die Dokumentation der Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3

Vorschrift zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Im Anschluss an die Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 wird eine sachgerechte Dokumentation erstellt. Diese dient als Nachweis über die Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel gegenüber der Berufsgenossenschaft. Jedes Gerät bekommt eine eindeutige Prüfnummer anhand derer es jederzeit identifiziert werden kann. Des Weiteren wird über die Prüfung jedes einzelnen Geräts ein Protokoll erstellt. In diesem Prüfprotokoll dokumentiert der Prüfer den Zustand des Geräts. In dem Prüfbericht finden sich gerätespezifische Daten wie Typ, Geräteart und Standort und natürlich die Ergebnisse der Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie etwa die Messwerte. Auch das Datum der Prüfung, der Name des Prüfers und der Umfang der Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie die verwendeten Messgeräte werden verzeichnet.

Ein weiterer Bestandteil der Dokumentation ist die Festlegung der Prüffrist, also in der Regel des nächsten Prüftermins für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Der Nachweis dazu kann erbracht werden durch das Prüfprotokoll, eine Gerätekartei, ein Prüfbuch oder auch in elektronischer Form. Sinnvoll ist ferner die Anbringung einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin. So können auch die Nutzer bei der Einhaltung der Prüffist mithelfen.

Diese Dokumentation der Ergebnisse der Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 muss mindestens bis zum nächsten Prüftermin aufbewahrt werden.

Zertifizierte Fachbetriebe, die sich auf die Prüfung elekrischer Betriebsmittel spezialisiert haben, stehen Unternehmern gerne beratend bei der Planung und Organisation der Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 zur Seite und führen diese fachgerecht durch.

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