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Was ist ein Personenschutzschalter?

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Die Gefahr, die von elektrischen Strom ausgeht, wird in vielen Fällen unterschätzt. In Deutschland ereignen sich jedes Jahr mehrere Hundert Unfälle durch elektrischen Strom, obwohl elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen VDE Prüfungen unterzogen werden müssen. Auch die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) verlangt eine regelmäßige Prüfung. Zu den häufigsten Gefahren beim Umgang elektrischen Betriebsmitteln gehört Fehlerstrom. Ein Personenschutzschalter bewahrt davor.

Was ist ein Personenschutzschalter?

Der Personenschutzschalter ist eine Sonderform des Fehlerstrom-Schutzschalters. Er wird auch als PRCD-S bezeichnet. Personenschutzschalter sind ortsveränderliche Schutzschalter. Sie werden zwischen eine Stromquelle und einen elektrischen Verbraucher geschaltet und ermöglichen die sichere Stromentnahme. Als einzige ortsveränderliche Schutzeinrichtung erfüllt der Personenschutzschalter alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3). Seine Funktion muss regelmäßig im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kontrolliert werden.

Wie funktioniert der Personenschutzschalter?

Der Fehlerstrom-Schutzschalter wird wie ein Verbindungskabel zwischen die Steckdose oder eine andere Stromquelle (Generator) eingesteckt. Er arbeitet in beide Richtungen und erkennt unter anderem, ob überhaupt ein Schutzleiter vorhanden ist. Der Personenschutzschalter löst sowohl bei Unterspannungen als auch bei Fremdspannungen aus. Ein fehlender Nullleiter oder Phase werden ebenfalls sofort erkannt. Im Gegensatz dazu reagiert eine normale Versicherung nur auf Überspannungen.

Registriert der Personenschutzschalter einen Fehler, unterbricht er sofort den Stromfluss oder verhindert von vornherein das Einschalten. Die Reaktionszeit des Fehlerstrom-Schutzschalters beträgt nur wenige Millisekunden. Sicherungen sind in der Regel Vielträger. Für alle Arbeiten mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist ein PRCD-S Schalter unverzichtbar. Er kann Leben retten. In der DGUV V3 wird ein Personenschutzschalter zwar nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch vom allgemeinen Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3 erfasst, die unter anderem für elektrische Betriebsmittel und Anlagen gilt.

Personenschutzschalter

Wo werden Personenschutzschalter eingesetzt?

Die Schutzschalter werden in der Hauptsache auf Baustellen, beispielsweise im Hoch- und Tiefbau, aber auch an anderen mobilen Einsatzorten verwendet. Bei stationären elektrischen Anlagen und Einrichtungen kommen dagegen klassische Fehlerstrom-Schutzschalter, so genannte FI-Schalter, zum Einsatz.

Was sind die technischen Anforderungen nach DGUV V3 (Information 200-006)?

– Personenschutzschalter müssen für baustellentypische Belastungen ausgelegt sein. Das bedeutet, sie müssen widerstandsfähig gegen Erschütterungen, Staub und Feuchtigkeit sein.

– Die Schutzart der Einrichtungen muss mindestens der Schutzklasse IP44 entsprechen. IP bedeutet International Protection. Die erste der beiden Ziffern gibt an, wie gut das elektrische Betriebsmittel gegen Berührung und Kontakt mit Fremdkörpern geschützt ist. Die zweite Ziffer gibt an, wie gut das Betriebsmittel gegen Wasser geschützt ist.

Ein Personenschutzschalter mit der Schutzklasse IP44 ist gegen Berührung mit Werkzeugen oder Drähten mit einem größeren Durchmesser als 1 mm geschützt. Außerdem besteht Schutz gegen Staubablagerungen und allseitiger Schutz gegen Spritzwasser.

– Der Schalter muss über ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit verfügen.

– Die maximale Länge der Netzanschlussleitung vor dem Schutzschalter darf 2 m nicht übersteigen.

– Kombinationen mit Verteilern und Leitungsrollern müssen schutzisoliert sein.

– Der Personenschutzschalter darf sich nicht selbsttätig wieder einschalten.

Was sagt die DGUV V3 über Einbau oder Anwendung?

Auf Baustellen dürfen nur Steckdosen aus vorhandenen Installationen verwendet werden, die durch einen Personenschutzschalter geschützt sind.

PRCD-S Schalter werden als Verlängerungskabel zum Zwischenschalten zwischen Steckdosen und elektrischen Betriebsmitteln oder als fest installierte Bauteile in der Zuleitung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt. Das können zum Beispiel Leitungsroller, Steckdosenverteiler oder Leuchten sein.

Achtung! PRCD-S Schalter eignen sich nicht zum Einsatz in IT-Netzen, hinter Trenntrafos oder Stromerzeugern. Die Schutzschalter dürfen nur mit einer detaillierten Bedienungsanleitung geliefert werden.

Wie werden Personenschutzschalter geprüft?

Laut DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) gelten PRCD-S Schalter als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Die DGUV V3 besagt, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen hat, die sich mit der Vorgehensweise bei einer VDE Prüfung auskennt. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt für gewöhnlich in folgenden Schritten:

– Inspektion auf äußere Schäden

– Messen der Kennwerte

– Testen der einwandfreien Funktion

– Dokumentation der VDE Prüfung

– Auswertung des Prüfergebnisses

– Festlegen des nächsten Prüftermins

– Kennzeichnung des geprüften Betriebsmittels

In der Regel erfolgt der E-Check ohne ein Öffnen des Schutzschalters. Der erste Schritt der Prüfung, die Sichtinspektion, ist zugleich der wichtigste. Im Durchschnitt werden dabei 80 Prozent aller Fehler entdeckt. Sind beispielsweise Schäden im Gehäuse oder in der Isolierung sichtbar oder gibt es korrodierte Teile, deutet das fast immer auf Mängel hin. Der Prüfer wird im nächsten Schritt mit speziellen Messgeräten überprüfen, ob das Gerät (der PRCD-S Schalter) den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 genügt und den Benutzer zuverlässig gegen einen elektrischen Schlag schützt. Werden die Grenzwerte eingehalten, erfolgt eine Funktionsprüfung. Anschließend wird das Ergebnis der Prüfung ausgewertet und schriftlich festgehalten. Abschließend legt der Prüfer einen Termin für die nächste Prüfung fest und bringt ihn auf dem Prüfsiegel an.

Wie oft müssen PRCD-S Schalter geprüft werden?

Die DGUV V3 (ehemals BGV A3) legt hier ganz eindeutige Vorschriften für die Prüfintervalle fest. Die Länge der Intervalle richtet sich nach dem Einsatzort und der Art des Betriebsmittels. Für Verlängerungskabel und Anschlussleitungen mit Stecker schreibt die DGUV V3 ein durchschnittliches Intervall von 6 Monaten zwischen den Prüfungen vor. Auf Baustellen werden die Betriebsmittel, wie Personenschutzschalter, besonders stark belastet. Deshalb verkürzt dort die DGUV Vorschrift 3 die Prüffrist auf 3 Monate.

Wer darf die Prüfungen vornehmen?

Die Prüfung ortsfester Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel darf laut DGUV V3 nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Wer als Elektrofachkraft qualifiziert ist, steht in der VDE-Norm 1000-10 Merkmale einer Elektrofachkraft:

– abgeschlossene fachliche Ausbildung im Bereich Elektrotechnik

– theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im jeweiligen

Tätigkeitsbereich

– Kenntnisse der jeweiligen Normen

– selbständige Beurteilung der übertragenen Aufgaben

– rechtzeitiges Erkennen von potentiellen Gefahren

In Bezug auf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sagt die DGUV Vorschrift 3 aus, dass die Geräteprüfung auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) ausgeführt werden darf, wenn diese geeignete Prüf- und Messinstrumente einsetzt. Das heißt jedoch nicht, dass EuPs die Prüfung selbständig durchführen können. Sie muss immer unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft erfolgen.

Was geschieht, wenn die Prüffrist versäumt wird?

Das kann für den Inhaber der Firma oder den verantwortlichen Leiter ernste Konsequenzen haben. Nicht umsonst schreibt die DGUV V3 die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel vor. Diese Vorschriften dienen der Unfallverhütung und somit dem Schutz der Beschäftigten. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Sorgfaltspflicht. Er muss alles in seinen Kräften Stehende tun, um ihre Gesundheit und ihr Leben zu schützen.

Arbeitgeber, die Elektrogeräte (wie z.B. Personenschutzschalter) nicht regelmäßig überprüfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (SGB VII, § 209, Abs. 1 Nr. 1). Diese wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Werden die Prüfvorschriften vorsätzlich missachtet oder ignoriert, kann das sogar als Straftat gewertet werden (§ 26 Betriebssicherheitsverordnung). Käme es als Folge einer unterlassenen Elektrogeräteprüfung zu einem Unfall mit bleibenden Schäden oder gar Tod, drohen dem Arbeitgeber persönliche Konsequenzen. Dazu gehören zum Beispiel die persönliche Haftung für Schadensersatz und Schmerzensgeld für das Unfallopfer oder die Hinterbliebenen und letztendlich sogar eine Haftstrafe. Da es sich in solchen Fällen zumindest um grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar um gezielte Aktionen handelt, verweigert die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regulierung des Schadens und kündigt der Vertrag.

Outsourcing als Lösung

Viele kleine Firmen oder Selbstständige würden zwar gern die Vorschriften der DGUV V3 erfüllen und damit ihre Betriebsmittel wie Personenschutzschalter prüfen, verfügen aber nicht über das geeignete Fachpersonal. Trotzdem müssen sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 einhalten, weil diese bereits ab nur einem Beschäftigten gelten. Die Lösung des Problems heißt Outsourcing. Überlassen Sie einfach die Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel externen Dienstleistern, wie der E+Service+Check GmbH, die sich darauf spezialisiert haben. Wir kennen die DGUV V3 und die von ihr geforderten Prüfungen und haben große Erfahrung darin.

Personenschutzschalter DGUV Vorschrift 3 Prüfer

Wie läuft so etwas ab?

Unternehmer können mit dem Dienstleister einen Wartungsvertrag abschließen. Das bedeutet, die Fachleute kümmern sich regelmäßig um sämtliche elektrischen Betriebsmittel (wie z.B. Drucker, Mikrowellen, Personenschutzschalter, uvm.) des Auftraggebers, ortsfest und ortsveränderlich. Sie führen die Prüfungen genau nach den Anforderungen der DGUV V3 durch und dokumentieren alles sorgfältig.

Der Arbeitgeber kann ruhig fließen und muss nicht befürchten, Ärger wegen versäumter Prüffristen zu bekommen. In der Regel unterbreiten die Dienstleister individuelle Angebote, die sich an den jeweiligen Bedingungen im Unternehmen orientieren. Zum Service gehören typischerweise:

– Betreuung von Maschinen und Anlagen über ihren gesamten Lebenszyklus

– Erarbeitung individueller Konzepte

– kontinuierliche Prüfung, Wartung und Modernisierung elektrischer Betriebsmittel

– schnelle Reaktionszeiten

Zusammenfassung

Personenschutzschalter gehören zur Kategorie der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Sie sind wichtige Schutzeinrichtungen, die den Benutzer vor Stromschlägen bewahren. Sie werden hauptsächlich auf Baustellen, aber auch von Einsatzkräften wie der Feuerwehr oder dem THW eingesetzt. Auf Baustellen sind sie gesetzliche Pflicht. Kein elektrisches Gerät darf ohne einen Personenschutzschalter an eine unbekannte Steckdose angeschlossen werden. Obwohl die PRCD-S Schalter sehr robust konstruiert und sowohl staubdicht als auch gegen Spritzwasser geschützt sind, müssen sie in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die DGUV V3 sieht dafür ein Intervall von 3 Monaten (auf Baustellen) vor. Die Prüfung darf nur von zugelassenen Elektrofachkräften ausgeführt oder von ihnen geleitet bzw. beaufsichtigt werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen ausgewertet und dokumentiert werden. Mit dieser Aufgabe können externe Dienstleister betraut werden.

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