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Wer darf Schweißgeräte prüfen?

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Artikel 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet Unternehmer, Ihr Unternehmen auf elektrische Sicherheit zu prüfen. Dies wird durch die Arbeitsschutzverordnung (BetrSichV), die technischen Sicherheitsvorschriften (TRBS 1203) und die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) sowie die DGUV V 4 konkretisiert. Die Prüfungen nach DGUV V3 sind wieder in der DIN VDE-Norm festgelegt. Nach den DGUV-V3-Normen wird die DIN VDE 0544-4 speziell zur Prüfung von Schweißgeräten eingesetzt.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss den individuellen Anforderungen der BGR Teil 2, Kapitel 2.26 und der Information aus BGI 553 entsprechen. Weitere Informationen finden Sie in der DGUV-V3-Information 203-070.

Was sind Schweißgeräte und wann ist eine Geräteprüfung angebracht?

Schweißmaschinen kombinieren bestimmte Materialien unter Verwendung von Wärme und gegebenenfalls unter Anwendung von Kraft, um eine Gleichmäßigkeit zwischen ihnen herzustellen. Insbesondere Metalle und Kunststoffe werden mit Schweißgeräten verarbeitet. Das Arbeiten mit elektrischen Geräten und Systemen ist äußerst gefährlich. Aus diesem Grund sollen sie nur von einem ausreichend qualifizierten Fachmann durchgeführt werden. Ein Arbeitgeber oder Unternehmer ist für die Auswahl eines qualifizierten Elektrikers verantwortlich und steht normalerweise vor der Frage: Wer kann was tatsächlich überprüfen?

Auswahl eines Prüfgeräts für die elektrische Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3

Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV (Arbeitsschutzverordnung) muss der Arbeitgeber vor der Ernennung eines Abschlussprüfers die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) festlegen. Dies ist notwendig, um entscheiden zu können, welche Qualifikationen ein Spezialist haben muss, um die Prüfung zu bestehen. Somit ist der Arbeitgeber für die Auswahl verantwortlich und muss genau wissen, welcher Spezialist welche Qualifikationen hat.

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel müssen von einem Inspektor bestimmte Qualifikationen erfüllt werden. Elektroarbeiten dürfen nur von qualifizierten Elektrikern oder unter deren Aufsicht und Anleitung von ausgebildeten Elektrikern und Elektrotechnikern durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Aufgaben einen qualifizierten Elektriker, einen qualifizierten Techniker und einen verantwortlichen Elektriker. Wer darf also Tests nach DGUV V3 durchführen und was muss genau überprüft werden?

Gemäß Absatz 2, Absatz 3 der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV-Regelung 4 ist ein qualifizierter Elektriker eine Person, die die ihm zugewiesenen Aufgaben unabhängig beurteilen und etwaige Gefahren bei einer Geräteprüfung erkennen kann. Dies bedeutet, dass sie über eine spezielle Ausbildung verfügen müssen, klare Kenntnisse und ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Tätigkeit nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie die erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen kennen.

In der Praxis werden Schweißgeräte häufig unzureichend oder falsch erneut getestet. Da es weitgehend unbekannt ist, dass die elektrische Nachprüfung von Schweißstromquellen nach DIN VDE 0544-4 und nicht nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt werden soll. DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4): 2017-05 „Lichtbogenschweißgeräte – Teil 4: Regelmäßige Prüfungen und Geräteprüfung“ beschreibt den vollständigen Prüfablauf für Lichtbogenschweißgeräte.

Neben dem Widerstand des Schutzleiters und verschiedenen Isolationswiderständen müssen der Sensorstrom der Schweißstromausgänge, der Sensorstrom der berührenden leitenden Teile, der Differenzstrom und die Leerlaufspannung für Gleich- und / oder Wechselstrom gemessen und aufgezeichnet werden.

Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist eine zusätzliche Überprüfung des Kontaktstroms des Schweißkreises, des Kontaktstroms für den Normalbetrieb und des Schutzleiterstroms durchzuführen.

Schweißgeräte

Besondere Prüfbedingungen nach DIN VDE 0544-4 gegen DIN VDE 0701-0702

Wichtig ist bei einer Geräteprüfung zum Beispiel auch die Einhaltung der Grenzwerte für die Leerlaufspannung. Bei der Prüfung von Schweißgeräten sind die zulässigen Leerlaufspannungswerte zu prüfen und zu dokumentieren. Spitzenwerte werden mit der folgenden Messschaltung reproduzierbar gemessen, ohne von harmlosen Spitzenspannungen beeinflusst zu werden.

Der oben gezeigte Testaufbau zur Messung der Leerlaufspannung in Schweißstromversorgungen ist in den meisten Testgeräten nicht enthalten. Verschiedene Hersteller bieten jedoch ein zusätzliches Modul an, mit dem Sie die Leerlaufspannung nach DGUV V3 messen können. Auch hinsichtlich der Grenzwerte für Isolationswiderstand und Leckstrom bestehen nach der DGUV V3 erhebliche Unterschiede zur DIN VDE 0701-0702. Nach der DGUV Vorschrift 3 ist es nicht möglich, die Probleme beim Testen von Schweißgeräten in diesem Fachartikel vollständig zu beschreiben.

Die Kosten der Instandhaltung sind oft viel niedriger als die Kosten der Schadenshaftung. Regelmäßige Tests nach DGUV Vorschrift 3 stellen sicher, dass Schweißgeräte und -systeme ihre Funktionalität und ihren Wert behalten. Um sicherzustellen, dass Ihre Schweißgeräte in einwandfreiem Zustand sind und strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, müssen die Geräte regelmäßig nach der DGUV Vorschrift 3 überprüft werden.

Es ist zu beachten, dass Schweißgeräte bei erneuten Tests häufig falsch oder unzureichend überprüft werden, da die erneuten elektrischen Tests an Schweißstromversorgungen nicht gemäß VDE 0701/0702, sondern gemäß VDE 0544-4 durchgeführt werden dürfen.

Die Norm BGR 500 besagt, was bei der Berechnung der Prüfzeiten für instationäre Schweißgeräte berücksichtigt werden muss, da abnehmbare Geräte, Schlauchleitungen, Schweißleitungen, Stangenhalter und Lichtbogenbrenner starken Belastungen ausgesetzt sind. Abnehmbare Geräte und Verbindungskabel können durch parasitäre Schweißströme beschädigt werden. Eine Schweißgerätedämmung reduziert bei Schweißstromquellen Staubablagerungen.

Wie oft sollten Schweißgeräte nach DGUV Vorschrift 3 überprüft werden?

Vierteljährliche Prüfung: Während der vierteljährlichen Prüfung wird der ordnungsgemäße Zustand durch Sichtprüfung überprüft, eine Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Ausrüstung durchgeführt und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme überprüft.

Jährlicher Elektro Check nach DGUV V3: Der jährlich empfohlene Test umfasst eine Sichtprüfung offener Steckverbinder, einen Test der Isolierung der Eingangs- und Ausgangskreise von den Gehäusen sowie beider Kreise gegeneinander, nachdem die Schweißstromquelle intern gereinigt wurde. Um das Schweißgerät erneut zu testen, müssen die folgenden Parameter gemessen werden: Schutzleiterwiderstand, verschiedene Isolationswiderstände, Sondenstrom leitender und zugänglicher Teile, Leerlaufspannung für Wechsel- und / oder Wechselstrom und Differenzstrom und Sondenstrom der Schweißstromausgänge. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Wer kann Schweißgeräte nach DGUV V3 prüfen?

Eine System- und Betriebsmittelprüfung gemäß DGUV-Regel 3 darf nur von einem qualifizierten Elektriker gemäß den technischen Sicherheitsvorschriften mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten durchgeführt werden. Nach § 2 Abs. 6 der Arbeitsschutzverordnung (BetrSichV) darf nur eine „qualifizierte Person“ Geräte und Systeme nach DGUV V3 prüfen. TRBS 1203 definiert, welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Eine qualifizierte Person muss zunächst eine Berufsausbildung in Elektrotechnik erfolgreich absolvieren oder einen entsprechenden Abschluss erwerben. Darüber hinaus müssen sie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Prüftechnologie haben. Es ist wichtig, dass ein qualifizierter Techniker mit der Prüfung von zu überwachenden Arbeitsgeräten und -systemen vertraut ist. Er muss über die entsprechenden Kenntnisse des Standes der Technik sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften verfügen.

Es erfordert auch eine regelmäßige Ausbildung in Theorie und Praxis, zum Beispiel durch Teilnahme an einer Berufsausbildung. Die Person mit den elektrischen Anweisungen (EuP) erfüllt diese Anforderungen nicht und darf Geräte und Systeme nur unter Aufsicht eines qualifizierten Elektrikers testen.

prüfung ortsveränderlicher elektrischer betriebsmittel und schweißgeräte

Wer darf einen Genehmigungsbericht zur Verfahrensprüfung erstellen?

Jeder hat das Recht, Anerkennungsberichte zu erstellen. In Industrie und Handel ist es üblich, (akkreditierte) Laboratorien für Labormaterialien zu beauftragen, zerstörungsfreie Prüfungen (NDT) durch zertifizierte Prüfer (mindestens Fähigkeitsstufe 2) durchzuführen und vom Schweißproduktionsleiter des Herstellers ausgestellte Genehmigungsberichte einzuholen. Der Hersteller kann auch Schweißnormanweisungen (SWPS) nach DIN EN ISO 15612 auf der Grundlage eigener Prozesstests nach DGUV V3 erteilen. Dabei ist es auch möglich, diese Aufgabe kostenlos oder gegen eine Gebühr an Dritte zu übertragen.

Wie lange ist ein Verfahren gültig? Grundsätzlich gibt keine Grenzen, denn Physik (Lichtbogen) und Metallurgie (Grund- und Zusatzwerkstoffe) haben kein Verfallsdatum. Falls angegeben, müssen Leistungsprüfungen gemäß den einschlägigen Qualifikationsnormen durchgeführt werden, z. B. DIN EN ISO 14555 für das Lichtbogenbolzenschweißen.

Darüber hinaus sind zusätzliche Prüfungen für einen Schweißprozess (ohne kombinierte Prozesse) von einem Schweißgerät erforderlich, der lange Zeit nicht verwendet wurde und nach DIN EN ISO 15614-1 zertifiziert wurde.

Bei Stählen über S355 müssen Forschung und Prüfung durchgeführt werden, wenn sie drei Jahre lang nicht von einem Schweißer geschweißt wurden. Wenn die Stähle länger als drei Jahre nicht verarbeitet wurden, wird zwischen Festigkeiten bis S355 und darüber S355 unterschieden. Für eine Festigkeit bis S355 ist ein Makroschnitt aus einer Arbeitsprobe erforderlich, oberhalb von S355 muss ein neuer technologischer Test nach DGUV V3 durchgeführt werden.

Hier sind zwei Beispiele: Das Schweißunternehmen verfügt über eine 141-WIG-Verfahrensqualifikation beispielsweise für die Festigkeitsklasse S275 1.4301. Wenn der Hersteller immer (regelmäßig) im 141 WIG-Verfahren schweißt, bleibt die Qualifikation des Verfahrens nach DGUV V3 gültig. Das Schweißunternehmen ist für das MMA-Schweißverfahren 111 qualifiziert, beispielsweise für den feinkörnigen Tragbalken S420NL. Wenn S420NL nicht länger als ein Jahr und weniger als drei Jahre im 111-Prozess geschweißt wird, ist eine Arbeitsprobe erforderlich. Wenn der Schweißer länger als drei Jahre nicht mehr mit dem Prozess 111 schweißt, ist eine neue Verfahrensprüfung geboten.

Wer ist berechtigt, Schweißer nach DIN EN ISO 9606-1 zu prüfen und Schweißerprüfbescheinigungen auszustellen?

Waren in früheren Ausgaben der DIN EN 287-1 Norm zu den Schweißerprüfungen für Schweißgeräte, beim Schmelzschweißen die Testzentren im Vorwort zur deutschen Fassung noch namentlich erwähnt, gilt nun die Regel, dass Testzentren und Tester in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien oder Liefervereinbarungen festgelegt sind.

Dies bedeutet, dass Unternehmen, die eine Bauüberwachung gemäß EN 1090 oder DGUV V3 durchführen, die Möglichkeit haben, Schweißer von ihrem eigenen Personal (z. B. Schweißaufsichtsbeamten) oder vom Unternehmen ernannten Dritten zu testen. Diese Dritten können Testzentren, Prüfer oder andere sein. Letztendlich sind die Liefervereinbarungen des Unternehmens von entscheidender Bedeutung (es gibt keine gesetzlichen Vorschriften oder europäischen Richtlinien für die Schweißinspektion im Inspektionsbereich von Gebäuden). Jedes Testzertifikat muss ein aussagekräftiges Prüfprotokoll enthalten.

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