Prüfprotokoll
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Wie oft DGUV 3 Prüfung?

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Die sogenannten DGUV Vorschrift 3 ist eine Prüfung, die verpflichtend für alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchzuführen ist. Sie dient dazu, Arbeitsunfälle zu verhindern und soll die Sicherheit dieser Geräte bei ihrer Verwendung gewährleisten. Es ist daher nötig, dass regelmäßig und durch die richtigen Personen geprüft wird.

Die DGUV V3 ist eine gesetzliche Vorgabe und daher nicht freiwillig durchzuführen. Wer sich an die Vorschrift nicht hält oder die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen nicht einhält, macht sich strafbar. Im schlechtesten Fall resultiert aus nicht erfolgten Prüfungen ein schwerer Arbeitsunfall, der hätte verhindert werden können.

Wer darf die DGUV 3 Prüfung durchführen?

Es gibt nur zwei Personenkreise, die diese Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel überhaupt durchführen dürfen. das sind entweder Elektrofachkräfte oder durch Elektrofachkräfte unterwiesene Personen. Unter einer Elektrofachkraft versteht man eine Person, die sich durch eine entsprechende Ausbildung tatsächlich ihrer Tätigkeit bewusst ist und umfassende Kenntnisse über Elektrik aufweist. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um einen Elektroingenieur handelt. Ob dieser nun tatsächlich hauptberuflich als Elektrofachkraft arbeitet, spielt keine Rolle. Die Fachkenntnisse müssen vorhanden sein und durch eine entsprechende Geräteprüfung auch zu belegen sein. Das könnte eine Abschlussprüfung oder ein entsprechender akademischer Grad sein (Bachelor oder Master).

Elektrofachkraft kann aber auch jeder werden, der sich eben zu dieser ausbilden lassen möchte. Für die DGUV Vorschrift 3 gibt es einige Lehrgänge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besucht werden können. Sie sollen innerhalb einer bestimmten Zeit, meist mehrere Wochen, wichtige Fachkenntnisse der Elektrik vermitteln und werden ebenfalls mit einer Prüfung abgeschlossen. Dann wäre man also eine so genannte Elektrofachkraft und dürfte die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auch wirklich durchführen.

Der zweite Personenkreis, der die DGUV V3 durchführen darf, sind die unterwiesenen Personen. Sie sind durch eine Elektrofachkraft mit der Aufgabe beauftragt worden, die Elektroprüfung durchzuführen und wurden über alles aufgeklärt. Darüber, wie zu prüfen ist, was zu prüfen ist und wie die Dokumentation von statten geht.

DGUV 3 bgv a3

Ein Prüfbeispiel der DGUV 3 – Der Wasserkocher

Angenommen im Unternehmen gibt es einen Wasserkocher. Dieser fällt eindeutig unter die Kategorie: Ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel. Der Wasserkocher hat nämlich einen Stecker und ist frei beweglich. Ob er nun tatsächlich für jede Verwendung herumgetragen wird, ist nebensächlich. Er hat keinen festen Platz und ist demnach ortsveränderlich.

Dieser Wasserkocher könnte irgendwann defekt sein und Mängel aufweisen, eventuell sogar benutzt werden und dann zu einer großen Gefahr für Mitarbeiter werden. Je nach Schaden sogar zu einer Gefahr für dritte Personen und die Umgebung. Der Wasserkocher kann beliebig ersetzt werden durch einen mobilen Drucker, einen Toaster oder einen Teekocher. Nicht ortsveränderlich und damit ortsfest wären sämtliche Einbaugeräte, wie z.B. eine Mikrowelle oder eine Waschmaschine in der hauseigenen Wäscherei. Diese Geräte wechseln ihren Platz in der Regel nicht. Alle diese Geräte müssen regelmäßig geprüft werden, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen gelten dabei grundsätzlich, d.h. sie dürfen nicht eigenmächtig überschritten werden, nur, weil ein Unternehmen die Priorität hierfür anders einstuft. Es hilft, sich klar zu machen, dass die DGUV Vorschrift 3 ein Teil des Arbeitsgesetztes ist und nicht auf freiwilliger Basis stattfindet.

Kann zu häufig geprüft werden?

Wer sich unsicher ist, kann natürlich auch häufiger prüfen als angegeben. Die 6 Monate Prüffrist dürfen nicht überschritten werden, unterschreiten ist allerdings kein Problem. Auf Baustellen gilt sogar die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen, dass 3 Monate nicht überschritten werden dürfen. Dort müssen alle ortsveränderlichen und elektrischen Betriebsmittel sowie Geräte und Anlagen alle 3 Monate und damit 4 Mal jährlich überprüft werden. Es wäre für die Mitarbeiter vor Ort auf einer Baustelle fatal, wenn diese Prüffristen eigenmächtig verlängert werden würden, da diese Menschen durch den intensiven Kontakt zu elektrischen Geräten besonders gefährdet sind. Eine Baustelle an sich bietet ohnehin bereits viele Gefahren. Deutlich mehr jedenfalls als das in einem normalen Bürogebäude der Fall ist.

Zu häufiges Prüfen ist also kein Problem. Es ist sogar zu empfehlen, wenn die DGUV V3 (ehem. BGV A3) durchgeführt und einige Mängel festgestellt wurden. Natürlich können diese behoben werden und ob das funktioniert hat, ließe sich durch eine erneute DGUV 3 feststellen, aber es wäre denkbar, dass eine gewisse Unsicherheit herrscht. Wenn ein Unternehmen bereits nach 8 Wochen das Bedürfnis hat wieder zu prüfen, so ist das sicherlich vernünftig und auch empfohlen. Es ist aber keine Pflicht. Wer sich an die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen hält, macht grundsätzlich alles richtig.

Bei auffälligen Geräten oder Betriebsmitteln ist es allerdings durchaus sinnvoll etwas häufiger darauf zu schauen und den Prüfschema durchzuführen. Wer seine Mitarbeiter schützen möchte, würde auffällige Betriebsmittel ohnehin bald ersetzen und diese nicht mehr verwenden. Das ist spätestens dann zwingend nötig, wenn sich Mängel nicht mehr dauerhaft beseitigen lassen und Störungen auftreten.

DGUV 3 günstig

Können meine Mitarbeiter die DGUV 3 von mir verlangen?

Natürlich. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dass sein Betrieb, in dem er oder sie beschäftigt ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Fällt einem Mitarbeiter nun auf, dass eine Prüfplakette schon längst überfällig ist und die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel einfach nicht durchgeführt wurde, so ist es legitim, dass dieser seine Vorgesetzten drauf anspricht. Das ist sogar empfohlen, falls Mitarbeiter ein schlechtes Gefühl haben und sich nicht mehr sicher fühlen im Umgang mit bestimmten Geräten. Wem etwas auffällt, kann natürlich auch die Berufsgenossenschaft selbst kontaktieren. Die DGUV V3 ist Pflicht und soll Mitarbeiter schützen. Wem also auffällt, dass die DGUV Vorschrift 3 im eigenen Unternehmen einfach missachtet wird, hat ein Recht auf Nachbesserung. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Hier sollten offene Gespräche geführt werden. Wenn Mitarbeiter Fragen zum Prüfprozess haben oder gewisse Dinge nicht nachvollziehen können, sollte ein Unternehmen Aufklärungsarbeit leisten. Im Idealfall steht für Elektrofachkraft dann auch für Fragen zur Verfügung und kann von Mitarbeitern direkt kontaktiert werden. Die DGUV Vorschrift 3 ist zwar nicht extrem kompliziert, aber sie ist für Laien oft nicht nachvollziehbar. Kein Wunder also, dass Mitarbeiter Fragen haben, z.B. weshalb ihr von ihnen zu Hause mitgebrachter Wasserkocher nun auch mittels DGUV V3 geprüft werden muss oder wann es vielleicht auch nicht mehr eingesetzt werden darf. Offenheit und Klarheit über den Umgang mit den Prüfungen helfen meist weiter. Im Endeffekt soll vorrangig der Mitarbeiter selbst geschützt werden. Die Prüfergebnisse werden entsprechend im Prüfprotokoll festgehalten.

Müssen schlechte Prüfergebnisse dokumentiert werden?

Alle Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden. Ob sie nun gut oder schlecht waren: Beides ist relevant. Waren sie gut, so dienen sie im Fall eines Arbeitsunfalls als Beweis und waren sie mangelhaft, so muss nachgebessert werden. Und auch das ist zwingend zu dokumentieren. Unternehmen müssen bei einer Kontrolle durch die DGUV auch tatsächlich auf dem Papier (oder eben digital) Auskunft erteilen können. Es genügt nicht, wenn die Prüfung ortsveränderlicher Geräte zwar stattgefunden hat, aber keinerlei Möglichkeit für die Berufsgenossenschaft besteht, das auch zu kontrollieren. Die Verwendung von Prüfplaketten ist hier sehr sinnvoll.

Im besten Fall ist jedes Unternehmen sofort und unkompliziert aussagefähig, wenn es gefragt werden würde, wann die letzte DGUV V3 stattgefunden hat und welche Geräte wie geprüft wurden. Auch die Frage wer geprüft hat, muss beantwortet werden können (es muss immer eine Elektrofachkraft oder eine unterwiesene Person sein). Sofern diese Informationen digital vorliegen, z.B. innerhalb einer Software oder einer eigenen erstellten Tabelle, ist das gut und wichtig. Sofern die Dienstleistung ausgelagert wurde, ist es wichtig, dass die Informationen schnell zur Verfügung gestellt werden, damit ersichtlich ist, dass die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen auch wirklich eingehalten wurden in der Vergangenheit. Prüfergebnisse der letzten Jahre sollten auch weiterhin aufbewahrt werden. Vielleicht sind sie irgendwann doch noch einmal wichtig. Sobald ein Gerät aber ersetzt wurde, können auch die Prüfdokumentationen gelöscht werden.

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