Prüfprotokoll
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Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

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Was soll man bei Festlegung von Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel beachten?

Seit 1979 sind Unternehmen und Organisationen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, alle im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte und Anlagen gemäß der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3, früher BGV A3) vor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Änderung, Instandsetzung oder Reparatur sowie in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Elektrisch betriebene Geräte müssen entsprechend den geltenden elektrotechnischen Regeln und Prüffristen der DIN VDE Normen installiert und instandgehalten werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §2 Absatz 6) legt fest, dass nur eine befähigte Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen darf. Die Durchführung der elektrotechnischen Prüfung erfolgt von einer ausgebildeten, erfahrenen und für diese Maßnahme als DGUV V3 Prüfer zugelassenen Elektrofachkraft. Der Elektroprüfung unterliegen sowohl ortsfeste (stationäre) als auch ortsveränderliche (nicht stationäre) elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Die DGUV Vorschrift 3 beschreibt detailliert die Durchführungsanweisungen, die in den Bestimmungen der DGUV Vorschriften 1 und 2 festgelegt sind. Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass

  • alle elektrischen Geräte im ordnungsgemäßen Zustand sind,
  • die Geräte sachgemäß und für ihren beabsichtigten Zweck genutzt werden,
  • die Anforderungen zum sicheren Umgang mit elektrischen Geräten eingehalten werden,
  • die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmer vor Gefahren und Risiken elektrischer Energie geschützt sind.

Ist bei einer elektrischen Installation, einer Anlage oder einem Betriebsmittel ein Mangel festgestellt, so dass die elektrotechnischen VDE-Regeln nicht eingehalten sind, so muss der Mangel unverzüglich beseitigt werden. Falls es unmöglich ist, eine dringende Gefahr sofort auszuschließen, darf die elektrische Anlage beziehungsweise das Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht weiter betrieben werden.

Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel müssen nach DGUV V3 regelmäßig geprüft werden, um den ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Betrieb zu gewährleisten. Für verschiedene Einsatzbereiche und Arten von Betriebsmitteln regelt die DGUV Vorschrift 3, in welchen Intervallen die regelmäßigen Prüfungen stattfinden müssen. Regelmäßige elektrische Überprüfungen nach DGUV V3 sorgen für die Früherkennung von möglichen Mängeln, Fehlern und Defekten, wodurch Unfälle, Sicherheitsrisiken und höhere Reparaturkosten vermieden werden können.

Die meisten Unfälle in Unternehmen sind auf Mängel, Defekte und Fehlfunktionen von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln zurückzuführen. Die regelmäßigen elektrischen Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel haben sowohl einen sicherheitstechnischen als auch einen rechtlichen und versicherungsrelevanten Hintergrund. Kommt es einmal zu einem Unfall infolge eines nicht geprüften Geräts, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und muss auf den Versicherungsschutz verzichten. Damit der Versicherungsschutz in Anspruch genommen wird, verlangt der Versicherungsträger die Vorlage aktueller Prüfprotokolle und -berichte nach DGUV V3.

Mit speziellen kalibrierten Mess- und Prüfgeräten und der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle werden sowohl Unfälle und materielle Schäden als auch rechtliche Folgen vermieden. Die Nichteinhaltung der Prüffristen oder fahrlässige Verletzung der gesetzlichen Pflicht, die regelmäßigen DGUV V3 Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel fach- und anforderungsgerecht durchzuführen, sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Rechtliche Folgen können kostspielig sein und führen zur Stilllegung der Elektrik, die sich nicht im ordnungsgemäßen Zustand befindet und nicht regelmäßig und entsprechend der Forderung des Gesetzgebers nach DGUV V3 geprüft wird.

Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die elektrische Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Die für elektrische Sicherheit und vorschriftsgemäße regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zuständigen Personen sind der Sicherheitsbeauftragte, der Abteilungsleiter und der Geschäftsführer. Auch jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustands und die korrekte Verwendung seiner ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel wie beispielsweise Tischlampe, Laptop, PC, Monitor oder Drucker.

Der regelmäßigen VDE Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterliegen alle in einem Unternehmen eigesetzten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln handelt es sich um Geräte, die leicht zu transportieren sind oder während der Nutzung bewegt werden können. Zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören verschiedene tragbare Handwerkzeuge sowie leicht bewegliche und an einem anderen Standort einsetzbare Geräte.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden nach der Normvorschrift VDE 0701-0702 geprüft. Die relevanten elektrischen Messungen in Bereichen wie Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom und Ersatzableitungsstrom werden einzeln durchgeführt. Die Messwerte werden ausgewertet und protokolliert. Entspricht das jeweilige Betriebsmittel allen Prüfkriterien, darf es weiterverwendet werden. Fällt eine Prüfung jedoch negativ aus, so wird der Prüfer das Gerät entsprechend kennzeichnen (einen Aufkleber mit Warnung anbringen). Ein solches Gerät darf nicht weiter benutzt werden.

Eine reine Feststellung des Mangels reicht nicht aus und muss mit weiteren Maßnahmen unbedingt ergänzt werden. Es soll sichergestellt werden, dass das mangelhafte beziehungsweise defekte Betriebsmittel unmittelbar nach der Feststellung der VDE-Prüfung unzugänglich gemacht wird und keine Gefährdung für das Personal und den Betrieb besteht. Das defekte Gerät muss entweder repariert oder entsorgt werden.

Die Anforderungen der VDE 0701-0702 gelten nicht als eine feste Prüfanleitung für alle möglichen Betriebsmittel, sondern als die Basis einer Prüfung. Aufgrund der spezifischen technischen Eigenheiten und Funktionen eines zu prüfenden Betriebsmittels und der Größe des Betriebs entscheidet der Prüfer über die Organisation, das Konzept, den Plan, die erforderlichen Einzelschritte und den genauen Ablauf der VDE Geräteprüfung. Die Ergebnisse werden protokolliert und dokumentiert.

Wie oft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 durchgeführt wird, hängt von dem Typ des elektrischen Betriebsmittels, der Art und dem Einsatzbereich des Unternehmens, den Ergebnissen der letzten Prüfung sowie der Art der Prüfung ab.

ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Prüffristen für Wiederholungsprüfungen

Für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gelten nach DGUV Vorschrift 3 die folgenden Richtwerte:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs-/Geräte-Anschlussleitungen mit Steckvorrichtungen – Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate
  • Verlängerungs-/Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen in Büroräumen oder unter ähnlichen Betriebsbedingungen – Richtwert: 6 Monate; Maximalwert: 2 Jahre
  • Anschlussleitungen oder bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss in Werkstätten, Produktionshallen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Betriebsbedingungen – Maximalwert: 1 Jahr

Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unter 2 %, kann das Prüfintervall verlängert werden. Ein verlängertes Prüfintervall darf den für das Betriebsmittel und die Betriebsart definierten Maximalwert nicht überschreiten.

Gefährdungsbeurteilung durch regelmäßige VDE Geräteprüfung

Die tatsächlichen Prüffristen für die VDE Geräteprüfung in einem Unternehmen werden auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung berechnet. Um die Prüfintervalle korrekt festzulegen, werden die Beanspruchung und das Alter der Geräte analysiert. Grundsätzlich gilt eine folgende allgemeine Faustregel:

Je älter sind die Betriebsmittel und je länger und intensiver werden sie beansprucht, desto kürzer sind die Prüfintervalle.

Diese Regel basiert auf der Tatsache, dass ältere Geräte, die sich dem Ende ihrer maximalen Lebensdauer nähern, mit größerer Wahrscheinlichkeit auch mehr technische Mängel aufweisen als gleichwertige neue und weniger beanspruchte Geräte.

Der erste wichtige Schritt bei Festlegung eines Prüfintervalls für Wiederholungsprüfungen ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken identifiziert und bewertet. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Voraussetzung für die Prävention und das Ergreifen von wirksamen betriebsbezogenen Schutzmaßnahmen. Die Arbeitsbedingungen, die letzten Prüfergebnisse sowie die Gerätequalität, die Beanspruchung der Geräte im Betrieb, der Gerätezustand, das Gerätealter und die maximal vorgesehene Lebensdauer des jeweiligen Betriebsmittels werden bei der Gefährdungsbeurteilung einbezogen und beachtet.

Korrekt berechnete und optimal festgelegte Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen sparen die Kosten und erhöhen die Sicherheit beim Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Die Gefährdungsbeurteilung und die Ergebnisse der letzten Wiederholungsprüfungen bilden die Grundlage für Berechnung der Prüffristen und für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden erforderlichen Maßnahmen. Zu solchen Maßnahmen gehören beispielsweise Reparatur, Wartung, Stilllegung oder Neubeschaffung.

Fazit

Sowohl für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes der Mitarbeiter als auch für die Betriebssicherheit des Unternehmens ist die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) nicht nur formal obligatorisch, sondern tatsächlich für die Prävention sehr wichtig und ausschlaggebend. Auch weitere technische Maßnahmen wie regelmäßige Wartung und Instandhaltung von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln tragen dazu bei, mögliche Mängel und Schäden in elektrischen Geräten präventiv zu erkennen, vorzubeugen und die identifizierten Defekte rechtzeitig zu beseitigen, bevor sie zu Schäden führen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die stark beansprucht werden und extremen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel, auf Baustellen, müssen jede drei Monate einer VDE Geräteprüfung unterzogen werden. Für Betriebsmittel in Büroräumen mit normalen Raumtemperaturen und Umgebungsbedingungen kann das Intervall für regelmäßige DGUV/VDE Prüfungen auf zwei Jahre festgelegt werden, wenn die Fehlerquote der letzten Prüfung 2 % nicht übersteigt. Andernfalls muss das Intervall für regelmäßige Kontrollen kürzer sein, zum Beispiel ein Jahr.

Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur für die Prüffristen der systematischen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ausschlaggebend. Die korrekte Gefährdungsbeurteilung, die auf den Ergebnissen der Wiederholungsprüfungen der elektrischen Betriebsmittel basiert, führt auch zur Ableitung der notwendigen Maßnahmen. Durch optimale Prüffristen und regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann eine effektive Prävention und ein hohes Maß an elektrischer Sicherheit erreicht werden. Das hilft, die Wirksamkeit der Prüfmaßnahmen zu verbessern, den Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen, den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten und die DGUV Prüfung Kosten langfristig zu reduzieren.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

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