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Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

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In jedem Unternehmen gibt es ortsveränderliche Elektrogeräte. Das kann der Wasserkocher sein oder auch ein Akkubohrer. Es gibt viele Geräte, die über einen Stecker verfügen und demnach über die DGUV Vorschrift 3 fallen. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, die die Berufsgenossenschaft ins Leben gerufen hat und die gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen in Deutschland ist. Diese Geräte müssen aus Gründen der Arbeitssicherheit regelmäßig geprüft werden.

Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

In der Regel gelten 6 Monate Prüffristen. So viel Zeit darf vergehen bis erneut geprüft werden muss. Das gilt erst einmal für alle normalen und unauffälligen Geräte und bezeichnet die so genannte Wiederholungsprüfung. Also jene Prüfung, die immer wieder fortlaufend gemacht werden muss – völlig unabhängig davon wie oft oder selten das Gerät benutzt wurde.

Eine Elektroprüfung ist aber auch dann notwendig, wenn ein Gerät mit Stecker neu angeschafft wurde. Gab es beispielsweise eine Handsäge für die Mitarbeiter, die also 1. über einen Stecker verfügt und 2. oft transportiert wird und ihren Ort wechselt, so fällt sie unter die Kategorie für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Diese Handsäge muss vor ihrem allerersten Einsatz geprüft werden. Und zwar genauso umfangreich wie dann auch die Wiederholungsprüfungen ausfallen würden. Alle Gefahren aus Elektrikersicht müssen ausgeschlossen werden, bevor den Arbeitnehmern der Umgang damit gestattet wird. Nur so lassen sich Arbeitsunfälle vermeiden, denn einige Geräte werden bereits fehlerhaft produziert und weisen nicht erst durch Verschleiß bestimmte Mängel auf.

ortsveränderliche Elektrogeräte DGUV 3

Woher hat die DGUV Kenntnisse darüber, was für ortsveränderliche Elektrogeräte und Betriebsmittel ich im Einsatz habe?

Das hat sie nicht zwingend im Vorhinein. Aber es kann unangekündigte Begehungen in Betrieben geben, bei welchen Prüfplaketten kontrolliert werden und vielleicht wird sogar konkret nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gefragt und Nachweise angefordert. Das kann sein, muss aber nicht sein. Falls es so wäre, würden hohen Strafen drohen, wenn sich herausstellt, dass die DGUV V3 in den letzten Jahren womöglich völlig ignoriert wurde und die Mitarbeiter dadurch in Gefahr gebracht worden wären.

Sobald ein Unternehmen seine Tätigkeit angemeldet, also sobald es sich um ein registriertes Unternehmen handelt (und auch das ist Pflicht in Deutschland) kann die DGUV davon ausgehen, dass ein Unternehmen Geräte hat, die die Elektroprüfung unterlaufen müssen. Sobald ein Arbeitsunfall eintritt und die DGUV als Unfallversicherung in Einsatz kommen soll, wird sicherlich geprüft, ob die DGUV Vorschrift 3 in der Vergangenheit gewissenhaft befolgt wurde. Vor allem das Geräte selbst (wenn beteiligt), an und mit dem ein Unfall eingetreten ist, wird aus DGUV V3 Sicht unter die Lupe genommen.

Wieso müssen ortsveränderliche Elektrogeräte so häufig geprüft werden?

Die DGUV Prüfung ist keinesfalls eine Art Schikane, die den Unternehmern das Leben schwer machen soll. Sie ist vielmehr eine Prävention, die im Ernstfall schwere Arbeitsunfälle verhindern kann. Seit es die Pflicht zur DGUV V3 (ehem. BGV A3) gibt, hat sich die Anzahl der Arbeitsunfälle in Deutschland signifikant verringert – Und das sollte für Arbeitgeber genug Anlass sein sich an die Vorgaben und DGUV V3 Prüffristen zu halten.

Würde die Prüffrist beispielsweise 2 Jahren liegen, so wären Unfälle womöglich zu spät aufgedeckt werden. Eine Prüfung hingegen alle 14 Tage zu verlangen wäre ein massiver Aufwand und die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel würde beinahe den gesamten Arbeitsalltag ausmachen. Auch das ist nicht Sinn und Zweck der DGUV Vorschrift 3. Zu prüfen ist deshalb so häufig, weil es notwendig ist. Auf Baustellen beispielsweise herrschen Prüffristen von nur 3 Monaten.

Aus Sicht eines Arbeitnehmers, der womöglich tagtäglich mit Elektrogeräten arbeiten muss, besteht Lebensgefahr, wenn diese Geräte nicht regelmäßig geprüft werden. Und ein Arbeitnehmer hat das Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung, die sich natürlich nur sicherstellen lässt, wenn es entsprechende Vorschriften und Richtlinien gibt. die DGUV V3 würden viele Unternehmen eher unregelmäßig machen, wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben wäre. Damit wird den Unternehmern und Arbeitgebern in Deutschland nicht pauschal unterstellt, ihnen sei die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht wichtig. Es geht vielmehr darum, dass die Gefahr durch Laien nicht beurteilt werden kann und dahinter gar keine böse Absicht liegt. Unternehmer sollten die Elektroprüfung daher ernst nehmen und sie als etwas Gutes ansehen, das sie für ihre Arbeitnehmer tun.

Müssen bestimmte Elektrogeräte häufiger geprüft werden?

Pauschal lässt sich das nicht beurteilen. Das kann möglich sein, hängt aber davon ab, in welchem Zustand das Gerät bei der letzten Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel war. Gab es da Auffälligkeit? Waren alle Funktionen vorhanden oder gab es Störungen? Meldeten Mitarbeiter vielleicht sogar Probleme?

Hier haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Natürlich gibt es keine Garantie, dass durch die Elektroprüfung bzw. die DGUV V3 keine Arbeitsunfälle mehr gibt. Es wäre rein theoretisch möglich, dass ein Gerät bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel völlig unauffällig ist und wenige Tage später dennoch verantwortlich ist für einen Arbeitsunfall. Die DGUV Vorschrift 3 kann Arbeitsunfälle also nicht zu 100 % ausschließen. Das liegt einfach daran, dass das überhaupt nicht möglich ist und die Elektroprüfung das auch nicht verhindern kann. Es kommt dennoch hin und wieder – trotz Einhaltung der DGUV V3 – zu Arbeitsunfällen. ABER: Die DGUV Vorschrift 3 hat die Anzahl der Arbeitsunfälle in Deutschland so stark verringert, dass sie bereits großen Erfolg hatte.

Deshalb ist auch nötig, dass bestimmte Elektrogeräte häufiger geprüft werden als andere. Alle nämlich, die auffällig sind. Meldet ein Mitarbeiter beispielsweise, dass ein bestimmtes Gerät kaputt ist oder nur noch manchmal funktioniert, so ist der Arbeitgeber in der Pflicht dieses Gerät zunächst nicht mehr einzusetzen. Natürlich kann es dann repariert oder ersetzt werden. Aber die Gefahr, die von diesem Gerät ausgeht, muss in erster Linie umgehend eliminiert werden.

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Müssen ortsfeste Geräte auch geprüft werden?

Ja! Für diese Geräte gelten im Prinzip dieselben Richtlinien nach der DGVU V3. Ortsfeste Geräte sind allerdings anderen Gefahren ausgesetzt aus elektrischer Sichtweise. Sie sind oft größer, schwerer und manchmal an Starkstrom angeschlossen. Für ortsfeste Geräte gibt es nicht weniger Vorschriften als für ortsveränderliche Elektrogeräte. Hier müssen sich Arbeitnehmer also keine Sorge machen: Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gibt es natürlich auch in abgewandelter Form für ortsfeste Geräte. In einer Wäscherei oder in einem Hotel wären das beispielsweise große Waschmaschinen, die ihren Platz natürlich fest haben und nicht täglich neu platziert werden. Das gilt auch für Einbaugeräte in Küchen und große Anlagen und Maschinen. Auch für sie gilt: Was auffällig ist, muss geprüft werden. Völlig unabhängig von den Prüffristen oder der letzten Prüfung.

Die DGUV V3 hat vollumfänglich die Arbeitssicherheit im Fokus und nach den Unfallverhütungsvorschriften werden durch die Berufsgenossenschaften auch Regale, Wege und Treppen kontrolliert. Die Mitarbeiter müssen eine sichere Umgebung vor Ort vorfinden und auch keinen anderen Gefahren ausgesetzt werden dürfen. Die meisten Unternehmer halten sich gerne an die Vorschriften und Wissen um den Vorteil, den Deutschland hier mit Sicherheit hat: Sollte es doch einmal zu einem großen und schweren Unfall kommen, so werden verletzte Mitarbeiter (und übrigens auch ihre Angehörigen, sofern es sich um einen Todesfall handelt und Rentenansprüche geltend gemacht werden), durch die Berufsgenossenschaften aufgefangen. Diese Tatsache sollte als große soziale Errungenschaft in Deutschland aufgefasst werden. So fällt es auch sicherlich leichter sich an die Vorgaben und Vorschriften zu halten und die Mitarbeiter zu entlasten. Sie sollten sich während ihrer Arbeit nur um eben diese Gedanken machen müssen – nicht auch noch zusätzlich darüber, ob die Betriebsmittel, Anlagen und Geräte technisch in einwandfreiem Zustand sind oder ob von ihnen möglicherweise eine Gefahr ausgeht. Diese Maßnahmen sind Aufgabe der Arbeitgeber.

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