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Prüfung ortsfester Anlagen nach der DGUV V3

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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Prüfung ortsfester Anlagen nach der DGUV V3

Für eine rechtssichere Prüfung sind folgende Schritte zwingend notwendig

  • Kontrolle auf Übereinstimmung der Dokumentation mit der Anlage
  • Prüfung der Überstromschutzeinrichtung entsprechend Querschnitt und Länge der Leiter
  • Kontrolle aller Leiter auf Mindestquerschnitt und richtige farbliche Kennzeichnung
  • Isolationsmessung aller Stromkreis
  • Messung des Schleifenwiderstandes
  • Widerstandsmessung von Schutzleitern und Erdungsleitern
  • Messen der Auslösezeit und der Auslöseströme  aller Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD+RCBO)
  • Prüfung des Rechtsfeldes aller CEE Steckdosen
  • Prüfung aller zugänglichen Steckdosen und Verbraucher auf Wirksamkeit der Schutzmaßnahme

 

 

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt die Notwendigkeit, ortsfeste Anlagen immer im kompletten Umfang prüfen zu lassen. Nur somit sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Bei einer Teilprüfung werden Stichproben gemessen, wobei mögliche Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können.

Unsere Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen sowie Steckdosen) und der dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentationen.

Fehlende Werte im Prüfprotokoll machen die Prüfung ungültig!

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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nur als Komplettprüfung

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt die Notwendigkeit, ortsfeste Anlagen immer im kompletten Umfang prüfen zu lassen. Nur somit sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Bei einer Teilprüfung werden Stichproben gemessen, wobei mögliche Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können.Unsere Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen sowie Steckdosen) und der dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentationen.

DGUV V3 ersetzt BGV A3

Bis zum Jahre 2014 war die DGUV Vorschrift 3 unter der Bezeichnung BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift) geläufig. Der Begriff hat sich bis in die heutige Zeit gehalten. Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gilt grundsätzlich die DGUV V3. Geändert hat sich – bis auf die Namensänderung – nichts. Die Inhalte wurden nahezu identisch übernommen.DGUV Vorschrift 3 für ortsfeste Anlagen – Arbeiten an ortsfesten Anlagen können gefährlich sein. Aus diesem Grund ist neben der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auch die Prüfung ortsfester Anlagen nach DGUV V3 gesetzlich vorgeschrieben. Die DGUV V3 Prüfung sorgt in einem Unternehmen schnell für Verunsicherung. In dem folgenden Ratgeber haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema ortsfeste Anlagen für Sie zusammengefasst.

Ortsfeste Anlagen – Definition

Die DGUV Vorschrift 3 definiert die elektrische Anlage als einen Zusammenschluss aus diversen Betriebsmitteln. Sie unterscheidet zwischen stationären (ortsfesten) und nicht stationären Anlagen.

Stationäre Anlagen sind fest mit ihrem Einsatzort verbunden. Sie sind massiv und schwer zu transportieren. Als Beispiele nennt die DGUV V3 Installationen in Gebäuden bzw. auf Baustellenwagen. Gemäß dieser Definition ist eine Anlage, die auf einem Baustellenfahrzeug montiert wird, ortsfest. Das Fahrzeug selbst ist mobil, die installierte Steckdose ist jedoch ortsfest. Weitere Beispiele für stationäre Anlagen sind:

  • Brandmeldeanlagen
  • Klimaanlagen
  • Hauptverteilungen
  • Sicherungskästen
  • Steckdosen

 

DGUV Vorschrift 3 ortsfeste Anlagen

Warum ortsfeste Anlagen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden sollten

Der Hauptgrund, warum eine regelmäßige Überprüfung der ortsfesten Anlagen erforderlich ist, liegt in der Sicherheit begründet. Gemäß der IFS-Brandursachenstatistik sind ca. 30 Prozent aller registrierten Brände auf Defekte an elektrischen Anlagen zurückzuführen.

Bediener ortsfester elektrischer Anlagen sind einem latenten Risiko ausgesetzt. Unternehmer sind seit 1979 verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen regelmäßig einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Lässt ein Unternehmen seine ortsfesten Anlagen nicht fachgerecht prüfen, gefährdet er die Gesundheit seiner Mitarbeiter und macht sich bei vorsätzlichem Handeln strafbar (§ 26 BetrSichV). Nicht nur das. Bestehende Mängel schränken ortsfeste Anlagen in ihrer Funktionalität ein – Produktionsausfälle und Umsatzeinbußen können die Folge sein.

Neben Ausfällen und den damit verbundenen Kosten riskiert der Unternehmer seinen Versicherungsschutz. Feuer- und Versicherungspolicen lehnen Leistungen ab, falls der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass regelmäßige Prüfungen durchgeführt wurden. Durch kontinuierliche Überprüfungen kann der Unternehmer belegen, dass die ortsfesten elektrischen Anlagen den erforderlichen Vorschriften und Normen entsprechen. Es ist sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei funktioniert und keine Gefahr für den Bediener darstellt.

Die Verpflichtung zur Prüfung ortsfester Anlagen ergibt sich aus:

  • der DGUV V3
  • dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • den VDE Normen

 

Achtung: Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungen kontrollieren stichprobenartig, ob die DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen durchgeführt wurde.

Wer darf ortsfeste Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Der Unternehmer trägt die Verantwortung, dass regelmäßige Prüfungen stattfinden. Die Prüfung selbst, auch VDE Prüfung und E Check genannt, darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Verfügt der Unternehmer nicht über die notwendigen Qualifikationen, kann er diese Aufgabe an fachkundiges Personal delegieren. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.

Die Elektrofachkraft muss gemäß DGUV Vorschrift folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung bzw. vergleichbar abgeschlossenes Studium
  • mindestens ein Jahr Erfahrung
  • Berufstätigkeit im Bereich der Prüftechnik
  • regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen
  • Kenntnis über notwendige Vorschriften und Normen

 

Anmerkung: Nach VDE 0105 existiert für ortsfeste elektrische Anlagen kein Bestandsschutz. Sie sind stets auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Eine Überprüfung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft ist unabdingbar.

DGUV Vorschrift 3 ortsfeste Anlagen

Welche Prüffristen schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor?

Der Unternehmer muss seine ortsfesten Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme sowie vor Wiederinbetriebnahme nach Reparaturen prüfen lassen. Darüber hinaus ist die DGUV V3 Prüfung in regelmäßigen Intervallen durchzuführen. Die Fristen werden während einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV und TRBS 1111 ermittelt. Sie sind so zu wählen, dass Mängel frühzeitig festgestellt werden können.

Die DGUV V3 gibt Richtlinien vor, an denen sich Unternehmer orientieren können. Demnach sind ortsfeste Anlagen mindestens alle vier Jahre zu prüfen. Befindet sich die ortsfeste Anlage in sensiblen Bereichen und ist außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt (DIN VDE 0100 Gruppe 700) muss jährlich geprüft werden. Beispiele hierfür sind:

  • Anlagen auf Baustellen
  • Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen
  • Anlagen im Freien und in Feuchträumen

 

Fehlerstrom-, Differenzstrom sowie FU-Schutzschalter in ortsfesten Anlagen sind alle sechs Monate zu prüfen. Diese Prüffristen sind keine starren Richtlinien, sondern Maximalgrenzen. Die einzelnen Prüffristen können – je nach Art der Anlage und Einsatzbedingungen – hiervon abweichen. Welche Prüffrist angemessen ist, entscheidet die Elektrofachkraft im Einzelfall.

Ausnahme: Die wiederkehrende DGUV V3 Prüfung ortsfester Anlagen kann entfallen, wenn die Anlage permanent von einer Elektrofachkraft überwacht wird. Dies setzt voraus, dass die ortsfeste Anlage regelmäßig von einer Elektrofachkraft gewartet wird und fortlaufend messtechnische Prüfungen während des Betriebes stattfinden.

Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100

In der DGUV Vorschrift 3 ist die allgemeine Verpflichtung zur Durchführung der VDE Prüfung festgehalten. Für genauere Details verweist die DGUV auf die VDE Normen. Die VDE 0100-610 bezieht sich auf die Erstprüfung der ortsfesten Anlagen. Die Norm VDE 0105-100 gibt Auskunft, welche Maßnahmen für Wiederholungsprüfungen erforderlich sind.

DGUV Vorschrift 3 ortsfeste Anlagen – Prüfungsvorbereitung

Vor dem ursprünglichen Prüfungsbeginn führt die Elektrofachkraft eine Bestandsaufnahme durch. Diese umfasst:

  • Überprüfung der erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit
  • frühere Prüfprotokolle
  • Schaltpläne

 

Die Elektrofachkraft überprüft die Bestandspläne auf Unstimmigkeiten und kontrolliert, ob sich die Art der Nutzung geändert hat. Das vorliegende Netzsystem wird ebenfalls ermittelt.

Prüfung ortsfester Anlagen – Erstprüfung (DIN VDE 0100-600)

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die ortsfeste Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Er darf die elektrische Anlage erst in Betrieb nehmen, wenn durch eine Elektrogeräteprüfung sichergestellt wurde, dass sie den gesetzlichen Normen entsprich. Die Elektrofachkraft überprüft dies im Rahmen einer Erstprüfung.

Gemäß DIN VDE 0100-600 sind an ortsfesten Anlagen folgende Prüfschritte durchzuführen:Pruefmarke_VDE

  • Besichtigen
  • Messen
  • Erproben

 

Während der Besichtigung überprüft die Elektrofachkraft die ortsfesten Anlagen auf:

  • Zugänglichkeit
  • äußerliche Mängel
  • Defekte und Installationsfehler
  • unsachgemäße Verwendung

 

Die Elektrofachkraft verwendet für die elektrische Überprüfung kalibrierte Messgeräte. Der Messvorgang umfasst beispielsweise folgende Aspekte:

  • Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen
  • Messung des Erdungswiderstandes
  • Nachweis des Isolationswiderstandes
  • Spannungsmessung

 

Durch Erproben stellt die Elektrofachkraft fest, ob die ortsfeste Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte sind zu dokumentieren.

Anmerkung: Die Prüfung ortsfester Anlagen ist deutlich komplizierter als die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Ortsfeste Anlagen verfügen meist über eigene Unterverteilungen – jeder Stromkreis dieser Unterverteilung muss einzeln geprüft werden.

DGUV V3

Prüfung ortsfester Anlagen – Wiederholungsprüfung (DIN VDE 0105-100)

Ortsfeste Anlagen unterliegen einem natürlichen Verschleiß – regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind unabdingbar. So ist sichergestellt, dass von den ortsfesten elektrischen Anlagen keine Gefahr ausgeht. Die Wiederholungsprüfung läuft gemäß DIN VDE 0105 ebenfalls nach den oben genannten Prüfschritten ab. Die zuständige Elektrofachkraft überprüft beispielsweise, ob Verschleißteile ordnungsgemäß erneuert wurden. Hat die ortsfeste Anlage die Prüfung bestanden, wird dies dokumentiert und durch eine Prüfplakette bestätigt. Wird ein Mangel festgestellt, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass dieser Zustand behoben wird. Eine erneute Prüfung ist erforderlich. Die entsprechende Dokumentation rundet die Prüfungen ab. An dieser Stelle kommt das DGUV V3 Prüfprotokoll ins Spiel.

DGUV Vorschrift 3 ortsfeste Anlagen – Prüfprotokoll

In der DGUV Vorschrift 3 wird angedeutet, dass ein Prüfbuch zu führen ist. Wie und in welchem Umfang die DGUV V3 Prüfung dokumentiert wird, bleibt dem Prüfer überlassen. Die Dokumentation kann handschriftlich erfolgen. Auch PC-gestützte Versionen sind zulässig. Das Protokoll gilt vor Gericht als Beweismittel. Der Unternehmer kann hiermit nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung sollte der Prüfbericht mindestens die Art der Prüfung, den Prüfumfang und das Prüfungsergebnis beinhalten. Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 (TRBS) konkretisiert diese Forderungen wie folgt: E_Check_Pruefservice

  • Prüfungsdatum
  • Grundlagen der Prüfung
  • Prüfungsumfang
  • Prüfungsanlass (Erstprüfung/Wiederholungsprüfung)
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung der festgestellten Mängel
  • Name des Prüfers
  • verwendete Mess- und Prüfgeräte
  • Unterschrift der Elektrofachkraft und des Unternehmers

 

Der Unternehmer sollte den Prüfbericht mindestens bis zum nächsten E Check aufbewahren, damit er im Schadensfall eine rechtssichere DGUV V3 Prüfung der ortsfesten Anlagen nachweisen kann.

Was kostet die Prüfung ortsfester Anlagen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten sind von diversen Gegebenheiten abhängig. Jede DGUV Prüfung wird individuell auf das betreffende Unternehmen zugeschnitten. Die Kosten richten sich beispielsweise nach:

  • Entfernung des Standortes
  • Anzahl der zu prüfenden Anlagen
  • Gegebenheiten (Medizin, Produktion usw.)
  • Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen

 

Tipp: Der Unternehmer sollte neben einem Kostenvoranschlag entsprechende Nachweise zu den Qualifikationen der entsprechenden Elektrofachkraft verlangen.

DGUV Vorschrift 3 ortsfeste Anlagen – Fazit

Die DGUV V3 Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen darf nur von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Sie erfordert – je nach Art und Umfang – einiges an Aufwand. Ein Aufwand, der sich lohnt und wichtig für Arbeits- und Rechtssicherheit ist. Eine Elektrogeräteprüfung ist unerlässlich. Sie gewährleistet einen sicheren Umgang mit den ortsfesten Anlagen. Durch eine regelmäßige DGUV Prüfung werden Mängel rechtzeitig erkannt. Der Unternehmer kann kostenintensive Reparaturen vermeiden. Die entsprechende Prüfdokumentation dient dem Unternehmer als Beweisurkunde und gibt ihm zudem die Sicherheit, dass alle ortsfesten Anlagen ordnungsgemäß funktionieren.

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