Prüfprotokoll
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Die DGUV Prüfung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Praxen

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Die dritte Vorschrift der DGUV in Gesundheitseinrichtungen

Die DGUV in Gesundheitseinrichtungen regelt die Unfallverhütung im Rahmen der Prüfung von elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Diese Regelung dient der Vermeidung von Arbeitsunfällen und gilt bereits seit dem Jahre 1979. Die einzige Veränderung, welche an der Vorschrift vorgenommen wurde, bezieht sich auf die Bezeichnung der Regelung. Zunächst einmal ist die Unfallverhütungsvorschrift unter dem Kürzel BGV A3 geläufig gewesen, während sie heutzutage als DGUV V3 bezeichnet wird. Die Umbenennung der Norm von BGV A3 zu DGUV V3 hatte keinen Einfluss auf den Inhalt der Vorschrift.

Über die Ausgestaltung einer DGUV V3 Prüfung entscheiden die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallkassen. Letztlich führte die Vereinigung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallkassen zu der Umbenennung der Vorschrift von „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3 zu Vorschrift 3 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung“. Zu diesem Verband gehören insgesamt neun Berufsgenossenschaften sowie 27 öffentliche Unfallkassen. Die Vorgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e. V. betreffen etwa 70 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Selbstverständlich gelten diese Unfallverhütungsvorschriften auch für sämtliche Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.

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Unterscheidung der verschiedenen Arten der DGUV V3 Prüfung

In erster Linie ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Formen der DGUV in Gesundheitseinrichtungen erforderlich. Dazu gehört die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel, die Prüfung nicht stationärer elektrischer Anlagen und die Prüfung stationärer elektrischer Anlagen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Praxen würden zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beispielsweise die Thermometer, die Pulsoximeter und die Blutdruckmessgeräte gehören, während zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln unter anderem die installierten Föhne in den Bädern und die elektrischen Pflegebetten zählen. Zu den nicht stationären Anlagen zählen zum Beispiel die Ultraschallgeräte, Röntgengeräte sowie Zentrifugen und zu den stationären Anlagen gehören beispielsweise die Lüftungsanlagen. Sämtliche elektrischen Labor Geräte müssen regelmäßig einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung unterzogen werden.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, ortsfester elektrischer Betriebsmittel, nicht stationärer elektrischer Betriebsmittel und stationärer elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 gehen mit unterschiedlichen Fristen einher. Hierbei sind die Prüffristen gemäß § 3 Absatz 6 Satz 2 der Betriebssicherheitsverordnung so festzulegen, dass die Geräte und Anlagen ohne Gefahren bis zum Zeitpunkt der nächsten Elektrogeräteprüfung verwenden werden können. Die technischen Regeln für die betriebliche Sicherheit beinhalten die Arbeitshygiene, die Technik sowie weitere für die Sicherheit der Mitarbeiter relevante Aspekte. Die Fristen für die Durchführung von Prüfungen von ortsveränderlichen als auch ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln beträgt in medizinischen Einrichtungen ein Jahr, während die nicht stationären und stationären elektrischen Anlagen alle zwei Jahre einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung unterzogen werden müssen. Im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung werden die Dauer sowie die Häufigkeit der Verwendung des Gerätes bzw. der Anlage, die chemische und physikalische Belastung, die Umwelteinflüsse und das allgemeine Unfallrisiko erfasst. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird ebenfalls von dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Aus dem § 3 Absatz 7 Satz 1 und Satz 2 der Betriebssicherheitsverordnung geht hervor, dass der Arbeitgeber die Gefahr der Nutzung der Betriebsmittel und Anlagen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen lassen muss. Andernfalls würde der Arbeitgeber im Schadensfall vor Gericht schwerwiegende Vorwürfe über sich ergehen lassen müssen und mit Sicherheit eine erhebliche Geldstrafe verhängt bekommen. Ähnlich sieht es aus, wenn Unternehmer in einem Rechtsstreit kein vollständiges Prüfprotokoll vorweisen können. Ein Prüfprotokoll bietet im Wesentlichen eine Übersicht über die Ergebnisse eines E-Check und sollte mindestens bis zum Zeitpunkt der nächsten DGUV V3 Prüfung sorgfältig aufbewahrt werden.

Im Weiteren ist eine rechtliche Absicherung seitens des Unternehmers im Falle eines Schadens nur dann gegeben, wenn die DGUV V3 Prüfungen von einer befugten Person durchgeführt wurde, einwandfrei funktionierende Messgeräte verwendet wurden und kein auffällig preiswertes Prüfunternehmen ausgewählt wurde. Die DGUV V3 Prüfung dürfen nur Personen durchführen, welche nach der TRBS 1203 ausgebildet wurden. Oftmals handelt es sich hierbei um Elektroingenieure, Elektromeister oder Elektrotechniker. Die DGUV V3 Prüfung kann durch firmeninterne Elektrofachkräften bewerkstelligt werden, sofern das Unternehmen über einen entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter verfügt. Wichtig ist, dass die Normen für die Unfallverhütung des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. eingehalten werden. Eine DGUV Prüfung stellt gleichzeitig eine VDE Prüfung dar, da sich die Elektrogeräteprüfungen nach der DGUV an die Normen der VDE halten müssen.

Die DGUV in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ist in medizinischen Einrichtungen genauso wie in anderen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Prinzipiell müssen sämtliche Elektrogeräte geprüft werden, insbesondere diejenigen Betriebsmittel und Anlagen, welche für die lebenserhaltenden Maßnahmen benötigt werden. Aber auch Fernseh- und Radiogeräte, Lampen und Küchengeräte sowie Steckbeckenspüler, Labor Geräte und Rauchmelder müssen regelmäßig einer Prüfung nach der DGUV in Gesundheitseinrichtungen unterzogen werden. Bei der Auswahl eines Prüfungsunternehmens sollten Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Praxen nach Prüfunternehmen Ausschau halten, welche sich auf medizinische Einrichtungen spezialisiert haben. Schließlich handelt es sich in medizinischen Einrichtungen um vergleichsweise spezielle Geräte und Anlagen, deren Funktionalität nur mithilfe bestimmter Mess- und Prüfgeräte einem E-Check unterzogen werden können. Außerdem sollte der Arbeitsalltag der Ärzte, Pflegefachkräfte und weiteren medizinischen Arbeitskräften nicht durch die regelmäßig stattfindenden Elektrogeräteprüfungen so wenig wie nur möglich gestört werden.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfungen

Im Hinblick auf die Zuständigkeit der Durchführung einer DGUV Prüfung bzw. einer VDE Prüfung in medizinischen Einrichtungen ist festzustellen, dass zwischen privatwirtschaftlich und öffentlich geführten Krankenhäusern und Pflegeheimen unterschieden werden muss. Zudem ist eine Differenzierung zwischen den privaten und betrieblichen Geräten notwendig, da beispielsweise das von Zuhause mitgebrachte Radiogerät einer Bewohnerin eines Pflegeheimes als rein privat gilt, während der im Krankenhaus installierte Fön im Badezimmer eindeutig zu den elektrischen Betriebsmitteln gehört.

Informationen zur Prüfung von Neugeräten nach DGUV in Gesundheitseinrichtungen

Die Erstprüfung nach der DGUV in Gesundheitseinrichtungen verfolgt das Ziel die neu angeschafften Geräte und Anlagen auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu prüfen. Die Unternehmer müssen garantieren können, dass die Inbetriebnahme der Betriebsmittel und Anlagen die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet. Diese Pflicht der Arbeitgeber ergibt sich aus dem § 3 Absatz 1 Satz 2 des Produktionssicherheitsgesetzes. Weiter sollte beachtet werden, dass es sich bei der Prüfung nach der DGUV V3 um eine rein elektrische Überprüfung handelt, sodass unter Umständen noch andere Arten von Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme notwendig sein können. Unter bestimmten Voraussetzungen können neu angeschaffte elektrische Geräte und Anlagen ohne die Durchführung einer Prüfung nach der DGUV in Betrieb genommen werden. Hierzu muss der entsprechende Hersteller zusichern, dass die Vorschriften zu der Niederspannung eingehalten wurden. An dieser Stelle ist eine Konformitätserklärung auf jeden Fall erforderlich. Für die nachfolgenden Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 gelten die üblichen Prüffristen.

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