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Elektrische Erstprüfung Maschinen

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Für die Gewährleistung der Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Anwendung elektrischer Geräte und Anlagen in Betrieben hat die deutsche gesetzliche Unfallversicherung(DGUV) die DGUV Vorschrift 3 herausgegeben. Die DGUV V3 regelt alle Punkte zur Erstprüfung und zur Wiederholungsprüfung von ortsfesten Maschinen und Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Im Fall der Wiederholungsprüfung liegt die Verantwortung für die Organisation der Durchführung bei dem Betriebsleiter bzw. Unternehmer. Bei der Erstprüfung kann die DGUV V3 Prüfung entfallen, wenn der Hersteller die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme bereits durchgeführt und mit einem entsprechenden Siegel dokumentiert hat. Das beinhaltet auch das Vorlegen der notwendigen Protokolle der Prüfung, die Checkliste der Prüfkriterien und eine umfangreiche Dokumentation, die bei Bedarf vom Anwender eingesehen werden kann. Im nachfolgenden Text beschreiben wir Ihnen die elektrische Erstprüfung von Maschinen für den Fall, dass der Hersteller diese Erstprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (früher auch als BGV A3 bezeichnet) nicht durchgeführt hat. Die Pflicht hierzu liegt dann bei dem Unternehmer bzw. verantwortlichen Betriebsleiter.

Erstprüfung Maschinen nach DGUV V3 – DIN VDE 0100-600

Die elektrische Prüfung von elektrischen Anlagen und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt nach DIN VDE 0100-600 oder der zutreffenden Produktnorm. Hierzu zählen ortsfeste Anlagen oder Betriebsmittel, die massiv und schwer zu transportieren sind z. B. Klimaanlagen, Kühlschränke, Elektro-Herde, Steckdosen, Leuchten und Leitungen etc.

Die Vorschrift dient dazu, dass sich der Betreiber der Anlage von

  • der ordnungsgemäßen Funktionstüchtigkeit
  • der Übereinstimmung mit den vertraglichen Festlegungen
  • der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und Normen zur Sicherheit von Menschen und Umwelt entspricht.

Der E-Check vor der ersten Inbetriebnahme nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle öffentlichen Bereiche, Arbeitsstätten und bestimmte Branchen vorgeschrieben.

Hierzu zählen z. B.:

  • Verwaltungs- und Bürogebäude
  • Fabriken, Industrieunternehmen und Produktionsstätten
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Pensionen und Hotels, bzw. Gastgewerbe
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • Kaufhäuser, Geschäftsräume und Verkaufsräume

Wenn Sie also Betreiber/-in einer kleinen Pension, Gaststätte oder auch eines „Tante Emma“-Ladens sind, haben Sie die Pflicht, die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung von zugelassenem Fachpersonal zu organisieren. Das gilt für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Instandsetzung sowie vor einer Wiederinbetriebnahme.

Prüfkriterien der elektrischen Erstprüfung Maschinen nach DGUV V3

Erstprüfung Maschinen – Der E-Check nach BGV A3 bzw. DGUV Vorschrift 3 umfasst grundsätzlich drei Schwerpunkte. Die Sichtprüfung aller Bestandteile der elektrischen Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand, die Messungen von Widerständen, Strömen, Spannungen und Impedanzen sowie die Erprobung der Anlage auf funktionale Sicherheit. Im Gegensatz zur Wiederholungsprüfung werden bei der ersten DGUV V3 Prüfung die Funktionsfähigkeit und die Sicherheit der Anlage generell abgenommen. Bei fast allen Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer beginnt mit der erfolgreichen Abnahmeprüfung der Gefahrenübergang der Maschine auf den Kunden und damit auch die Garantiezeit der Anlage. Die DGUV V3 Prüfung erfolgt auf Basis der elektrischen Schaltpläne der Anlage.

Erstprüfung Maschinen

Sichtprüfung

Die Sichtprüfung umfasst die allgemeine Ausführung der Anlage und die Übereinstimmung mit der Maschinendokumentation (Schaltpläne und Anleitungen), die elektrischen Einrichtungen der Maschine sowie die Maschine selbst und ist daher unabkömmlich für die Erstprüfung von Maschinen. Der Schwerpunkt der VDE Prüfung liegt auf der Sichtung von sicherheitsrelevanten Mängeln.

Hier finden Sie einige Kriterien der Sichtprüfung der allgemeinen Ausführung der Maschine:

  • Ist das Typenschild angebracht
  • Sind Beschriftungen der Bedienelemente und Not-Aus-Schalter in der Landessprache?
  • Wie ist die Anbringung und Erreichbarkeit der Bedienelemente, v. a. Hauptschalter und Not-Aus-Taster?
  • Sind elektrische Einrichtungen für Wartungszwecke leicht zugänglich?
  • Wie sind der allgemeine Zustand und die Sauberkeit der Maschine?
  • Sind hydraulische und pneumatische Bauteile sowie Öl- und Wasserleitungen beschriftet?
  • Ist die Dokumentation der einzelnen Schaltpläne (E-Plan, Pneumatikplan, Hydraulikplan etc.) der Anlage sauber aufbewahrt und leicht zugänglich?

Die Sichtprüfung der elektrischen Einrichtung befasst sich mit allen Schaltschränken, Klemmkasten und Tableaus der Maschine. Dabei wird die Arbeit des Elektroinstallateurs des Maschinenherstellers auf sichtbare Mängel wie fehlende Isolierungen, mangelhafte Klemmverbindungen oder falsche Kabelverbindungen überprüft.

Beispiele der Prüfkriterien bei der Sichtprüfung der elektrischen Einrichtungen bei der DGUV V3 Prüfung sind:

  • Sind notwendige Betriebsmittel und deren Einbauorte gekennzeichnet?
  • Sind die Betriebsmittel nach den entsprechenden Vorgaben der Hersteller eingebaut?
  • Sind Klemmleisten und Klemmen in den Schaltschränken beschriftet?
  • Sind die Aderleitungen an den Klemmstellen beschriftet?
  • Existieren notwendige Warnhinweise und -schilder (z. B. bei Hochspannungsbauteilen) in der entsprechenden Landessprache?
  • Sind steckbare Leitungen beschriftet?
  • Entsprechen die Leitungsdimensionierungen den gesetzlichen Vorgaben bzw. stimmen diese mit den E-Plänen überein?
  • Entsprechen die Farben der Aderleitungen der Norm des Herstellers?
  • Wie ist die Kennzeichnung von nicht abgeschalteten Stromkreisen ausgeführt?
  • Gibt es eine räumliche Trennung bei verschiedenen Spannungsebenen (Hochspannungs-, Niederspannungsbereich)?
  • Wie sind die Schutzleiterverbindungen gekennzeichnet?
  • Sind elektrisch leitfähige Bauteile und elektrische Antriebe zusätzlich geerdet?
  • Sind unter Spannung stehende Elemente ausreichend gegen direktes Berühren geschützt?
  • Wie ist die Selektivität der Überstromschutzeinrichtungen?
  • Verfügen die Schaltschränke über eine genügend dimensionierte Kühleinrichtung?
  • Ist ein zusätzlicher Potenzialausgleich vorhanden und gekennzeichnet?

Während die allgemeine Ausführung der Maschine vielleicht noch selbst durchgeführt werden kann, sehen Sie bereits anhand der oben genannten Kriterien, dass die Sichtprüfung der elektrischen Einrichtungen bei der Erstprüfung nach DGUV V3 bereits nicht mehr von Laien durchgeführt werden kann und darf.

Erstprüfung Maschinen

Erstprüfung Maschinen – VDE Prüfung durch Messungen

Der zweite Teil der DGUV V3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme der Maschine erfolgt durch die Messungen von Widerständen, Impedanzen, Spannungen und Strömen nach VDE 0113-1. Hierbei sollen vor allem nicht sichtbare Fehlerstellen erkannt und beseitigt werden.

Hierzu zählen:

  • Die Messung der Niederohmigkeit des Schutzleiterwiderstandes und des Potenzialausgleichs
  • Die Messung der Fehlerschleifenimpedanz bzw. Netzimpedanz
  • Die Messung des Isolationswiderstands
  • Die Spannungsprüfung (Hochspannung) bei 1000V AC
  • Die Messung der Restspannungen und Ermittlung der Abklingzeit auf unter 60 V DC
  • Die Messung des Erdungsstromes (Differenzstrommessung der Außenleiter und Neutralleiter)
  • Die Messung von Fehlerstromschutzeinrichtungen

Sämtliche Messverfahren und gemessene Werte müssen nach DGUV V3 in einem Prüfprotokoll dokumentiert und für spätere Nachprüfungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Funktionsprüfung, bzw. Erprobung der Anlage auf funktionale Sicherheit. Nach der erfolgreichen Sichtprüfung und den einzelnen Messungen wird im letzten Schritt die Erprobung der Maschine auf funktionale Sicherheit durchgeführt. Während es für den Anwender bei der Erstprüfung wichtig ist, dass alle Funktionen der Maschine überprüft und für gut befunden werden, bezieht sich die DGUV V3 Prüfung nur auf die sicherheitsrelevanten Funktionen.

Hierunter fallen u. a.:

  • Die Not-Aus-Funktion und die Abschaltung der Maschine
  • Die Not-Aus-Funktion des Hauptschalters
  • Ist eine Quittierung nach dem Not-Aus erforderlich?
  • Sind alle festen Schutzeinrichtungen angebracht?
  • Werden alle abnehmbaren Schutzeinrichtungen überwacht und funktionieren die Überwachungen?
  • Wird der Anlauf der Maschine bei geöffneten Schutzeinrichtungen verhindert?
  • Wie funktioniert die elektrische Verriegelung von Schutzeinrichtungen?
  • Ist eine Zwei-Hand-Bedienung nach vorgegebener Norm angebracht?
  • Funktionieren Überwachungsanzeigen wie Spannungs- oder Stromaufnahmeanzeigen?

Nach erfolgreichem Abschluss der drei unterschiedlichen Prüfungsteile der Maschine oder Anlage muss noch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vorgenommen werden. Hierzu zählen z. B. Handbohrmaschinen, mobile Pumpen oder elektrische Reinigungsgeräte, die mit der Anlage geliefert und betrieben werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ebenfalls in der DGUV V3 geregelt. Die auch als Elektrogeräteprüfung bezeichnete DGUV Prüfung umfasst die Sichtprüfung der Geräte auf äußere Schäden bzw. das Prüfsiegel des Herstellers von der Erstprüfung des Betriebsmittels.

Bei der DGUV Erstprüfung Maschinen und mobiler elektrischer Betriebsmittel können umfangreiche Messungen entfallen, wenn der Hersteller bereits eine erste Elektrogeräteprüfung durchgeführt und den Nachweis mit einem Siegel oder der notwendigen Dokumentation erbracht hat. Nach der erfolgreichen DGUV V3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist die ordnungsgemäße Dokumentation von entscheidender Bedeutung. Jedes Prüfprotokoll muss fachgerecht nach DGUV Vorschrift 3 ausgefüllt sein. Die Checkliste der Prüfkriterien und deren Abzeichnung bzw. das schriftliche Prüfergebnis mit eventuellen Nacharbeitspunkten oder Einschränkungen muss ebenfalls sorgfältig aufbewahrt werden.

Diese Dokumentation ist für Sie der Nachweis, dass Sie Ihren Pflichten als Anwender der Maschine nach DGUV V3 nachgekommen sind. Die Dokumentation muss im Original sicher aufbewahrt werden. Es wird auch empfohlen, Kopien der Messprotokolle im Schaltschrank oder in der Nähe der Anlage aufzubewahren. Das erleichtert Wartungseinsätze und Überprüfungen von Messwerten bei Fehlermeldungen. Die elektrische Erstprüfung von Maschinen und Anlagen sollte immer von einem unabhängigen Fachunternehmen und dem Hersteller der Anlage zusammen durchgeführt werden. Dadurch können Sie Mängel sofort feststellen lassen und Nacharbeiten oder Nachbesserungen vom Hersteller fordern. Darüber hinaus kann Ihnen das beauftragte Prüfunternehmen Sicherheitshinweise geben und bei einer ungenauen vertraglichen Abgrenzung als unabhängiges Beratungsunternehmen in Bezug auf Sicherheitsaspekte fungieren. Sie sollten stets darauf achten, dass das Fachunternehmen auch die Qualifikation der Abnahme dieser Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen darf. Auch wenn die Dokumentationen noch so perfekt gemacht wurden, eine Abnahme eines nicht qualifizierten Unternehmens ist nach den Vorschriften der DGUV ungültig und kann daher nicht als Beweis im Schadensfall geltend gemacht werden. Nach der Abnahme der Erstprüfung der Maschine ist es für Sie als Anwender ebenso wichtig, die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfungen einzuhalten. Hier bietet sich die Erstellung eines zeitlichen Prüfplans für die Maschine an. Diesen sollten Sie ebenso gut sichtbar an der Maschine anbringen, um Versäumnissen vorzubeugen.

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