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Nach DGUV 3 prüfen – das müssen Sie wissen

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Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 und was beinhaltet sie?

Jedes Unternehmen, das in Deutschland ansässig ist, sowie jeder in Deutschland operierende Betrieb ist versicherungsrechtlich dazu verpflichtet, regelmäßig alle elektrischen Anlagen und Geräte nach DGUV 3 prüfen zu lassen. Diese Versicherungsrechtliche Verpflichtung besteht nun bereits seit 1979. Die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die kurz als DGUV Vorschrift 3 bezeichnet wird, stellt die Grundlage für diese Überprüfungen dar. Die Vorschrift, die bis vor einigen Jahren noch als BGV A3 bekannt war, gibt die Regeln und Anforderungen für die Gültigkeit der Überprüfungen sowie für den korrekten Ablauf vor.

Warum gibt es die spezielle DGUV V3?

Die geltende DGUV V3 ist auf Basis der Regeln des VDE entstanden. Es handelt sich dabei um den Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Zudem stützen sie sich auf Grundlagen der Vorschrift 1 und 2 der DGUV. Die Vorschriften der DGUV besagen Folgendes:

DGUV Vorschrift 1
Jeder Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von einer Fachkraft aus dem Elektrobereich oder unter der Leitung einer Elektrofachkraft entsprechend den elektronischen Regeln errichtet, in standgehalten und geändert werden. Ferner haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen diesen Regeln entsprechend betrieben werden.

DGUV Vorschrift 2
Wurde bei einem elektrischen Betriebsmittel oder bei einer elektrischen Anlage ein Mangel festgestellt, muss dieser umgehend behoben werden. Der Unternehmer muss demnach unverzüglich etwaige Mängel beheben, wenn die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel nicht mehr den Regeln des VDE entspricht. Sollten die Mängel eine dringende Gefahr darstellen, dürfen die Betriebsmittel und Anlagen nicht weiterverwendet werden, bis sie wieder vollständig instand gesetzt wurden.

Den detaillierten, korrekten Ablauf der Überprüfung, die es dem Unternehmen erlaubt, die Vorschrift 1 und 2 der DGUV erfüllen zu können, wird in der DGUV V3 geregelt. Sie kann dementsprechend als eine Art „Gebrauchsanleitung“ der ersten beiden Vorschriften betrachtet werden.

Warum gibt es überhaupt DGUV Vorschrift 3 Prüfungen?

Ein Unternehmen kann sich durch die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 bei Unfällen absichern, die von elektrischen Anlagen oder Geräten innerhalb des Betriebes ausgelöst worden sind. Die Absicherung erfolgt auf den Grundlagen der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) und deckt sowohl Verletzungen oder gar Todesfälle ebenso ab, wie wirtschaftliche Schäden, die von einer unternehmenseigenen Anlage verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss für Unternehmen erlischt, wenn nach DGUV 3 nicht regelmäßig geprüft wurde. Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung der Vorschriften auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, der von einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Gerät der Firma ausgegangen ist, wird eigens das Unternehmen beziehungsweise die zuständigen Personen dafür zur Verantwortung gezogen. Zuständig für diesen Bereich sind in den meisten Unternehmen der Geschäftsführer sowie der zuständige Sicherheitsbeauftragte oder auch der zuständige Abteilungsleiter. Die Strafen, die aus einer Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 3 resultieren, können entweder empfindliche Geldbußen sein oder sogar mit einer Gefängnisstrafe für die Verantwortlichen einhergehen. Kommt es zu einem Brand, der von einem Gerät ausgeht, was nicht gemäß der DGUV Vorschrift 3 geprüft wurde, kann gemäß den Unfallverhütungsvorschriften auch die Brandschutzversicherung ihre Gültigkeit verlieren. In einem solchen Fall muss das Unternehmen dann selbst die Schäden kompensieren, die durch den Brand entstanden sind. Für Unternehmer sowie für weitere Personen des Unternehmens, die für die Sicherheit zuständig sind, sollte es eine absolute Pflicht sein regelmäßig nach DGUV 3 prüfen zu lassen.

Welche Anlagen und Geräte werden nach der DGUV V3 geprüft?

Sämtliche elektrischen Betriebsmittel einer Firma, die mit einer Gleichspannung von bis zu 1500 Volt und einer Wechselspannung von bis zu 1000 Volt betrieben werden, müssen regelmäßig nach DGUV 3 geprüft werden. Dies gilt sowohl für elektrische Anlagen, als auch für alle elektrischen Geräte. Bei Letzterem unterscheidet man zudem noch zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten zählen grundsätzlich alle Geräte, die leicht bewegt bzw. transportiert werden können. Dies können beispielsweise Drucker, Telefone, Computer, Tischlampen und dergleichen sein. Bei ortsfesten Anlagen handelt es sich hingegen um Geräte, die nur schwer oder gar nicht bewegt und transportiert werden können. Dies kann beispielsweise ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine sein.

Es wird bei den jeweiligen Prüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen zwischen der Erst- und der Wiederholungsprüfung unterschieden. Noch bevor eine Anlage erstmals in Betrieb genommen werden kann, erfolgt die Erstprüfung. Nur wenn hierbei keine Mängel festgestellt werden konnten, darf die Anlage durch das Unternehmen in Betrieb genommen werden. Bei den Wiederholungsprüfungen werden hingegen Anlagen und Geräte in regelmäßigen Abständen überprüft, die bereits ein fester Bestandteil des Unternehmens sind. Sollten bei der Überprüfung der Anlagen, die bereits in Betrieb genommen wurden, Schäden durch den Prüfer ermittelt werden, muss die betroffene Anlage sofort außer Betrieb genommen werden und darf erst nach der Beseitigung der Schäden wieder ordnungsgemäß laufen.

DGUV 3 prüfen

Wie oft und wann wird nach DGUV V3 geprüft?

In der DGUV V3 sind für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen unterschiedliche Zeitpunkte vorgesehen. Wie bereits erwähnt muss eine Anlage noch vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden (Erstprüfung). Wie oft die Prüfung bei ortsfesten Anlagen wiederholt werden muss, hängt hingegen von den jeweiligen Eigenheiten ab, die ein Unternehmen aufweist. Bei Anlagen liegt die Prüffrist generell bei 4 Jahren. Handelt es sich um Anlagen in Räumlichkeiten der besonderen Art, müssen diese alle 3 Jahre überprüft werden. Grundsätzlich ist diese Regel auch für elektrische ortsfeste Geräte gültig.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln hängt die Häufigkeit der Wiederholungsprüfungen zum einen ebenfalls von der Betriebsumgebung ab. Andererseits spielen hier aber auch die vergangenen Prüfergebnisse eine entscheidende Rolle. Der Richtwert dafür, wie oft ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel überprüft werden, liegt generell bei einem halben Jahr. Baustellen bilden hier jedoch eine Ausnahme, denn hier ist für ortsveränderliche Geräte grundsätzlich alle drei Monate nach DGUV 3 zu prüfen. Die Prüffristen können unter Umständen jedoch auch verlängert werden, insofern bei den letzten Prüfungen die ermittelte Fehlerquote unter zwei Prozent gelegen hat. Auf Baustellen sowie in Werk- und Fertigungsstätten dürfen die jeweiligen Prüffristen aber nur auf maximal ein Jahr verlängert werden. In Büros liegt der Maximalwert hingegen bei 24 Monaten.

Wer darf nach DGUV V3 prüfen?

Damit ein ordnungsgemäßer Verlauf der DGUV 3 sichergestellt werden kann und damit das geprüfte Unternehmen auch auf der sicheren Seite im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften ist, müssen Prüfer, die Anlagen und Geräte nach DGUV 3 prüfen, besondere Anforderungen erfüllen können. Diese ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese besagt, dass elektrische Geräte und Anlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden dürfen. Damit ein Prüfer als befähigt gilt, muss er eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung vorweisen können oder einen Studienabschluss in einem relevanten Tätigkeitsfeld besitzen. Zudem muss jeder Prüfer über eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr als Prüftechniker mit Spezialisierung auf die Prüfungen von Betriebsmitteln verfügen. Wer bereits als befähigter Prüfer gilt, ist zudem dazu verpflichtet, sich durch Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen fortzubilden, um stets auf dem neuesten Wissensstand der Technik zu sein.

DGUV V3 Prüfung

E-Check: Warum ist die Wahl des richtigen Prüfers wichtig?

Es gibt zahlreiche Sicherheitsprüfer, doch nicht alle sind auch befähigt dafür, nach DGUV 3 zu prüfen. Bei der Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte ist Professionalität und Zuverlässigkeit besonders wichtig, damit für das Unternehmen eine reibungslose Zusammenarbeit mit der prüfenden Firma sichergestellt werden kann. Durch einen E-Check können sich die verantwortlichen Unternehmer sicher sein, dass die Prüfungen kompetent und sorgfältig ablaufen. Die Prüfer erfüllen sämtliche Anforderungen der DGUV, der VDE sowie der BetrSichV. Zudem sind sie mit innovativen, modernen Prüfgeräten ausgestattet, sodass ein professioneller Verlauf der Prüfung garantiert werden kann.

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