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Prüfservice DGUV Vorschrift 3

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Prüfservice DGUV Vorschrift 3 – Die Vorschriften zur regelmäßigen Durchführung einer DGUV V3 Prüfung (vormals BGV A3) sind nicht nur durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften, sondern auch durch die Norm DIN VDE 0701-0702 geregelt. Bei der DGUV Prüfung handelt es sich um eine Überprüfung aller elektrisch betriebenen Geräte, Maschinen und Anlagen, welche sich in einem Unternehmen befinden und täglich genutzt werden.

Welche Geräte werden auf technische Sicherheit mittels DGUV V3 Prüfung überprüft?

Die Tests werden nach Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und betreffen ortsfeste (stationäre) und ortsveränderliche (nicht-stationäre) Geräte gleichermaßen. Zu den ortsfesten Anlagen beziehungsweise Installationen zählen unter anderem Maschinen die an einem festen Standort platziert sind, allerdings auch Steckdosen. Diese Richtlinien der DGUV unterliegen zudem der Norm DIN VDE 0100-200. Zu den ortsveränderlichen Arbeitsmitteln (mobilen) gehören unter anderem sämtliche Betriebsmittel, die durch einen Netzstecker mit Energie versorgt werden und sich einfach an einem neuen Standort nutzen lassen. Dies sind beispielsweise:

  • Faxgeräte, Mehrfachverteiler und Kabeltrommel
  • Heizplatten, Kühlschränke und Mikrowellen
  • Kopierer und Tisch-/Handlampen
  • Kaffeemaschinen, Radios und Netzteile
  • Kaltgerätestecker sowie PCs, Monitore und Aktenvernichter
  • Jegliche elektrischen Handwerker-Geräte wie unter anderem Bohrmaschinen.

Pruefservice DGUV Vorschrift 3

Prüfservice DGUV Vorschrift 3 – Die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3

Um die Gesundheit der Arbeitnehmer, zum Schutz von Betriebsgebäuden und dem Inventar sind per Gesetz Überprüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln nach DGUV Richtlinien für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Bei den Tests handelt es sich um eine Prüfung für elektrische Anlagen, Geräte und Betriebsmittel, die insgesamt bestimmte Parameter (Leistungsdaten) aufweisen.

So werden beispielsweise durch die Berufsgenossenschaften die Anforderungen sowie der Prüfungs-Ablauf geregelt. Die strengen Regeln sind jedoch auch unter der Norm DIN VDE 0701-0702 einzusehen. Noch strengere Richtlinien gibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor, welche zu den festen Bestandteilen der DGUV Prüfung gehört. Da jeder Unternehmer für den Schutz seiner Mitarbeiter laut Gesundheits-/Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich ist, sind entsprechende Maßnahmen wie unter anderem eine regelmäßige Elektrogeräteprüfung einzuhalten. Dies wird äußerlich durch eine CE-Kennzeichnung kommuniziert.

Warum ist ein Prüfservice DGUV Vorschrift 3 empfehlenswert?

Die Überprüfung aller elektrischen Arbeitsmittel im Unternehmen wurde deshalb von Institutionen für Unfallverhütung und Betriebssicherheit eingeführt, da auf diese Weise das Risiko für Stromunfälle deutlich zu reduzieren oder sogar gänzlich zu vermeiden, da Menschenleben immer an erster Stellen stehen. Des Weiteren steht natürlich auch der Versicherungsschutz des Unternehmens im Fokus.

Erste Anforderungen für eine VDE Prüfung elektrischer Arbeitsmittel im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes gab es bereits 1973. Heutzutage ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen fest im Arbeitsalltag integriert. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind somit essenziell, da durch höchste Sicherheit für alle Mitarbeiter auch der Ablauf im Unternehmen deutlich reibungsloser stattfindet.

Durch einen Prüfservice DGUV Vorschrift 3, der professionell für die Überprüfungen vor Erst-Inbetriebnahme sowie die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen sorgt, sind Unternehmer stets rechtlich gesehen auf der richtigen Seite. Es wird abschließend ein rechts-sicheres Prüfprotokoll ausgestellt, welches dem Unternehmer als Nachweis zur Vorlage bei seinen Sachversicherungen gilt. Falls Prüffristen für einen regelmäßigen E-Check nicht eingehalten werden, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes, zu Bußgeldern oder schlimmstenfalls sogar zur Stilllegung seines kompletten Betriebes führen. Kommt es zu einem Unfall, ist der Unternehmer persönlich für alle Kosten und Schadenersatzansprüche verantwortlich.

Pruefservice DGUV Vorschrift 3

Prüfservice DGUV Vorschrift 3 – Ablauf einer Elektrogeräteprüfung nach DGUV Richtlinien

Normalerweise erfordert die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Arbeitsmittel nicht nur einen Besuch der Elektrofachkraft (EFK) oder eines Prüfservice DGUV Vorschrift 3. Es fallen vielmehr sämtliche Erstprüfungen (essenziell vor einer Erst-Inbetriebnahme) sowie die Einhaltung aller Prüffristen und Wiederholungsprüfungen beziehungsweise Kontrollen in das Aufgabengebiet der Prüfer.

Werden beispielsweise bei der Sichtprüfung einer Erstprüfung bereits Mängel oder deutliche Beeinträchtigungen erkannt, geht dieses elektrische Betriebsmittel nicht ans Stromnetz. Das Gerät erhält dazu ein entsprechendes Warnschild. Unternehmer müssen in diesen Fall umgehend für Abhilfe sorgen. Die regelmäßigen Kontrollprüfungen werden in vorher festgelegten Prüffristen durchgeführt, die je nach Gerät und dessen Nutzung unterschiedlich ausfallen. Überprüfungen elektrischer Arbeitsmittel wie auch Prüffristen werden durch eine zertifizierte Elektrofachkraft festgelegt. Dies geschieht auf Basis einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung aller betrieblichen Elektrogeräte, Maschinen und Anlagen.

Die Überprüfung nach DGUV V3 wird normalerweise in drei Schritten durchgeführt:

  • Sichtprüfung beziehungsweise Besichtigung: Hierbei werden elektrische Anlagen und Geräte äußerlich auf erkennbare Schäden und Mängel begutachtet. Der Zustand von Isolierungen steht dabei beispielsweise besonders im Fokus.
  • Messungen: In diesem Arbeitsschritt werden wichtige Schutzeinrichtungen sorgfältig getestet. Dazu gehören beispielsweise der Isolations-/Schutzleiterwiderstand, der Berührungsstrom und Ersatzableitungsstrom sowie Schutzleiter-/Differenzstrom.
  • Funktionsprüfung elektrischer Arbeitsgeräte: Entdecken Prüfer/anerkannte Elektrofachkräfte undefinierbare Makel, werden diese Anlagen und Geräte einer Prüfung ihrer Funktion unterzogen, um die technische Sicherheit genauer zu testen.
  • Abschließend erhalten elektrische Betriebsmittel nach erfolgreich verlaufener VDE Prüfung eine Prüfplakette, die den Prüftermin zur nächsten Kontroll-Prüfung enthält.

Prüfungsfristen für einen E-Check nach BGV A3 (neu DGUV V3)

Grundlage für die Festsetzung der Prüffristen ist die Gefährdungsbeurteilung, die entweder vom Unternehmer selbst, einem externen Prüfservice nach DGUV Vorschrift 3 oder durch eine anerkannte Elektrofachkraft durchgeführt wird. In dieser Beurteilung aller elektrischen Arbeitsmittel wird deren Beanspruchung analysiert und danach entsprechende Prüfintervalle festgelegt.

Je nachdem, um welches elektrische Gerät es sich handelt, kann die Prüffrist bei 3 Monaten beginnen und maximal auf 24 Monate festgesetzt werden. Dies betrifft hauptsächlich die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, also mobiler Elektrogeräte. Da diese dauerhaft unterwegs sind und die Maschinen dadurch enormen Belastungen wie beispielsweise durch Staub, Nässe oder Umweltschmutz ausgesetzt sind, ist auch der Verschleiß der Geräte, Anschlussleitungen und Verlängerungskabel deutlich höher. Sollte die Fehlerquote jedoch unterhalb von 2 Prozent liegen, können Prüfer die Prüffristen verlängern.

Inhalte des Prüfungsprotokolls einer Überprüfung nach DGUV V3

Die erzielten Daten und Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung wird in einer ausführlichen Dokumentation beziehungsweise einem umfassenden Prüfprotokoll festgehalten. So befindet sich unter anderem die Nummer des Prüfscheins, das Datum der Tests sowie der Name der prüfenden Elektrofachkraft beziehungsweise vom Prüfservice DGUV Vorschrift 3 auf dem offiziellen Dokument. Zudem müssen Name des Unternehmens beziehungsweise des Standortes sowie des Auftraggebers vermerkt sein. Weitere grundlegende Informationen sind die Schutzklassen der geprüften elektrischen Geräte/Anlagen, deren Anzahl und exakte Bezeichnung.

Letztendlich werden auch die eventuellen genauen Mängel und Beanstandungen aufgeführt. Idealerweise entfällt dieser Stichpunkt auf dem Prüfungsprotokoll. Die prüfende Elektrofachkraft muss diese Dokumentation unterschreiben, sonst ist das Protokoll für den Unternehmer nicht brauchbar.

Drüber hinaus muss in jedem Unternehmen eine Inventarliste über sämtliche elektrischen Geräte und Anlagen vorhanden sein, die als Basis für eine Prüfung nach Richtlinien der DGUV V3 zur Hand genommen wird. Hier muss auch das Datum der nachfolgenden DGUV V3 Prüfung eingetragen sein.

Pruefservice DGUV Vorschrift 3

Prüfservice DGUV Vorschrift 3 – Anforderungen für eine DGUV V3 Prüfung

Um sich alle Vorteile, die eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Arbeitsmittel mit sich bringt, auch zu sichern, muss die Prüfung laut Richtlinien der DGUV V3 und der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) vorgenommen werden. Diese enthalten speziell die Qualifikations-Anforderungen zur Überprüfung ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel. Laut BetrSichV ist festgeschrieben, dass Arbeitgeber grundsätzlich für die Elektro-Tests und Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 eigenverantwortlich sind. Sollten Unternehmer die gesetzlichen Regeln für eine umfassende DGUV V3 Prüfung missachten oder ganz ignorieren, ist dies keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern kann mit erheblichem Bußgeld oder sogar als Straftat geahndet werden.

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