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Prüfung von Servern nach DGUV V3

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„Ist das Gerät geprüft?“ Wer im betrieblichen Umfeld von Prüfungen spricht, meint damit oft die bei elektrischen Geräten vom Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft) vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen aufgrund DGUV Vorschrift 3. Diese ist auch als Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bekannt. Bei dieser Prüfung werden Geräte auf ihre elektrische Sicherheit überprüft, um Probleme möglichst im Vorfeld zu erkennen. Was bei einer Bohrmaschine, die auf der Baustelle harten Beanspruchungen durch Staub, Regen und rauer Behandlung ausgesetzt ist, einleuchtet und auch problemlos umzusetzen ist, ist bei EDV-Geräten meist nicht so einfach. Speziell bei der Prüfung von Servern, die rund um die Uhr in Betrieb sind und nicht einfach abgeschaltet werden können, gelten einige spezielle Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.

Rechtliche Grundlagen zur Prüfung von Servern und Erfordernisse

Die Pflicht zum Prüfen elektrischer Geräte ist alt und seit Jahrzehnten von Seiten der Unfallversicherer gefordert. Die aktuelle Grundlage stellt die DGUV Vorschrift 3 dar, die oftmals in verkürzter Form als DGUV V3 bezeichnet wird. Diese entspricht der bekannten Vorschrift BGV A3 und wurde lediglich aufgrund der Schaffung der „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.“ in deren Nomenklatur überführt.

Die DGUV Vorschrift 3 sagt sinngemäß aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen bzw. diese damit arbeiten zu lassen. Hieraus ergeben sich entsprechende Sorgfaltspflichten und Haftungsfragen. In die gleiche Kerbe schlägt schlussendlich auch die von staatlicher Seite geschaffene Betriebssicherheitsverordnung, die einige Details etwas abweichend regelt.

Gemeinsam ist hier, dass beide Vorschriftenwerke fordern, dass die Prüfungen von einer hierzu kundigen Person durchgeführt werden, die Erfahrung im Prüfen von Geräten besitzt. Die tatsächlichen Einzelprüfungen werden durch VDE-Normen geregelt, d.h. es wird aufgrund DGUV Vorschrift 3 nach VDE Norm 0701-0702 oder 0105 geprüft.

Prüfung von Servern

Organisatorische Herausforderungen bei der Prüfung von Servern und Gefährdungsbeurteilung

Für jedes Arbeitsmittel müssen strenggenommen zwei Arten von Gefährdungsbeurteilungen vorliegen. Einmal die allgemeine Gefährdungsbeurteilung im Umgang des Mitarbeiters mit diesem, welche allgemeine Risiken beinhaltet und von der Sicherheitsfachkraft erstellt wird, und die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristermittlung.

In letzterer werden aufgrund DGUV Vorschrift 3 die auf die ortsveränderlichen Geräte bzw. Arbeitsmittel einwirkenden Einflüsse ermittelt und ein Intervall zur Wiederholung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel festgelegt. Dieses soll so bemessen sein, dass auftretende Risiken rechtzeitig erkannt werden können, bevor Unfälle passieren.

Eine Bohrmaschine auf der Baustelle ist sicherlich anderen Beanspruchungen ausgesetzt als ein PC im Büro, und Server sind je nach Einbauort noch geringeren Einflüssen ausgesetzt. Die Fristen als Muster in der DGUV V3 sind hierbei jedoch nur als Richtwert heranzuziehen, und nicht automatisch ungeprüft zu übernehmen!

Die zusätzliche Herausforderung bei 24/7 laufenden Servern besteht darin, diese oftmals während des Betriebes zu prüfen. Hierbei können meist nicht alle von der VDE-Norm vorgeschriebenen Prüfschritte bei der DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden. Hierzu empfiehlt es sich, in der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung aufgrund DGUV Vorschrift 3 für die Server ein abgestuftes Konzept zu definieren, nach dem bei der Prüfung vorgegangen wird. Hierbei muss festgehalten werden, dass aus betrieblichen Anforderungen ein Server nicht spontan vom Netz getrennt werden kann und darf, da sonst Schäden (wirtschaftlicher Art durch Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes) auftreten. Hier sollte festgehalten werden, welche einzelnen Prüfschritte zur Beurteilung des Zustandes des Prüflings notwendig sind und welches eingeschränkte Instrumentarium im laufenden Betrieb ausreichende Informationen zum Zustand liefert.

Eine in der Praxis oft umgesetzte Praktik besteht darin, im Rahmen des Wareneingangs der ortsveränderlichen Geräte eine Erstprüfung nach DGUV V3 durchzuführen, in der sämtliche Prüfschritte abgebildet sind.

Im Betrieb wird dann lediglich die primäre Schutzmaßnahme (meist Erdung) überprüft sowie vermerkt, dass bei nächster Gelegenheit eine vollständige messtechnische Prüfung stattfinden soll. Dies trifft beispielsweise für Umbaumaßnahmen zu, oder wenn im Rahmen von Systemupdates der Server neu gestartet werden muss. Hier lassen sich dann die restlichen Prüfungen vornehmen, um die Forderungen der DGUV Vorschrift 3 nach sicheren ortveränderliche Geräte zu erfüllen.

Gilt die Prüfung von Servern als ortsveränderliches Gerät?

Server werden häufig in Racks eingebaut. Hier wird manchmal die Meinung vertreten, dass diese somit keine ortsveränderlichen Geräte sind und somit nicht unter diese Prüfpflichten nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) fallen. Diese Definition ist etwas veraltet und kommt aus Zeiten, in denen die entsprechenden Normen etwas stärker gegeneinander abgegrenzt waren. Hier war teilweise definiert, ab welchem Aufwand, der zur Bewegung eines Gerätes oder Maschine notwendig war, dieses zu festinstallierten Geräten gehört.

In den aktuellen VDE-Normenwerken wird dies etwas pragmatischer gehandhabt. Im Wesentlichen kann der Prüfer ein Gerät, welches über einen steckbaren Anschluss verfügt, nach VDE 0701/0702 prüfen. Dies dürfte auf die überwiegende Anzahl an Servern sowie sonstiger als Datenverarbeitungseinrichtungen bezeichneter Gerätschaften zutreffen. Lediglich bei Servern, die aus speziellen Gründen über einen Festanschluss oder spezielle Stromversorgungsmechanismen verfügen, ist gegebenenfalls eine Prüfung nach VDE 0105 günstiger. Hier macht die DGUV V3 keine speziellen Angaben, d.h. der Prüfer kann situationsgerecht entscheiden, welche Methodik zur Anwendung kommt.

DGUV V3

Durchführung der Prüfungsschritte

Unabhängig von der konkreten Prüfnorm sind folgende Schritte nach VDE durchzuführen:

– Sichtprüfung auf äußeren Zustand

– Bei Geräten mit Schutzleiter (SK I) die Durchgängigkeit desselben

– Isolationsprüfung

– Bei Geräten mit Schutzleiter die Schutzleiterströme (Ableitströme)

– Berührungsströme

Da bei Geräten mit Schaltnetzteilen (=netzspannungsabhängigen Schaltelementen) eine Isolationsprüfung keine weiteren Aufschlüsse über den Zustand der eigentlichen Leistungselektronik liefert, kann diese normativ entfallen. Der Verzicht auf diese Prüfung muss dann im Prüfprotokoll gemäß DGUV V3 kurz protokolliert werden.

Ist ein Server im Betrieb, dann ist lediglich die Prüfung des Schutzleiters möglich, sowie eine Berührungsstrommessung. Hierzu wird das Prüfgerät an der gleichen Steckdosenleiste wie der Server angeschlossen und die Schutzleiterschleife als sogenannte „Festinstallation“ gemessen. Durch dieses Messverfahren muss die Anschlussleitung nicht vom Netz getrennt werden und ist somit auch im Betrieb des Servers ungefährlich durchzuführen.

Ein sehr wichtiger Prüfschritt ist die Überprüfung auf Ableitströme wie Berührungsströme. Diese treten dann auf, wenn an einem nicht mit dem Schutzleiter verbundenen leitfähigen Teil Spannung anliegt, die dann bei Berührung einen elektrischen Schlag oder eine Körperdurchströmung verursachen.

Bei Servern der SK I finden sich solche Teile meist an Befestigungen von Lüftern, bei denen Schrauben mehrere Plastikteile halten, oder an Bedienpanels, deren Masse der USB-Anschlüsse vom PE isoliert ist.

Bei einer Betriebspause, die im Idealfalle mit den Administratoren abzustimmen ist, muss zwingend das Anschlusskabel komplett gemessen werden incl. einer Isolationsprüfung, da sich hier durch geknickte Stellen häufige Probleme zeigen. Eine Schutzleiterstrommessung der Netzteile ist dann auch gefahrlos möglich, bevor der Server nach der DGUV V3 Prüfung wieder in Betrieb gehen kann.

Prüfung von Servern

Prüfung von Servern – Adaptierung in Stromkreise im Betrieb

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (oftmals auch E-Check genannt) kann es vorkommen, dass einige der Anschlüsse keine Schukostecker sind, sondern gegebenenfalls adaptiert werden müssen. Dies trifft spätestens bei der Prüfung der Anschlussleitungen zu, deren Kaltgerätekupplung von einer normalen Prüfspitze eines Gerätetesters nicht abgetastet werden kann bzw. Beschädigungen drohen. Hier sollten Adapter eingesetzt werden, die sich ein Prüfer für die DGUV V3 Prüfung auch selbst bauen kann. Ein Kaltgerätestecker und eine Schuko-Kupplung zusammen montiert und fertig ist der Adapter- dieser muss dann lediglich als Prüfadapter gekennzeichnet werden, damit dieser nicht versehentlich für andere Zwecke eingesetzt wird.

Derartige Adapter in kompakter Bauweise sind auch handelsüblich von diversen Prüfgeräteherstellern zu erwerben und erleichtern viele Prüfungen nach DGUV V3.

Spezielle Herausforderungen bei Geräten mit mehreren Netzteilen

Verfügt ein Server über mehrere Netzteile, so sind diese alle zu prüfen.

Im Betrieb kann dies sogar den Vorteil bieten, dass nach Absprache mit den zuständigen Administratoren die DGUV V3 Prüfung vollständig durchgeführt werden kann.

Hierzu wird ein Netzteil vom Strom getrennt und geprüft, was vor allem die Messung des Schutzleiterstroms betrifft sowie die Isolationsprüfung des Anschlusskabels. Nach erfolgter Messung wird das Netzteil wieder an die Steckdosenleiste angeschlossen und das andere oder die anderen Netzteile gemessen.

Die Schutzleiterströme sind bei diesem Verfahren jedoch zu addieren, da diese pro Gerät einen maximalen Wert nicht übersteigen dürfen.

Bei einer Prüfung eines solchen Servers im Wareneingang kann der Anschluss aller Netzteile bei der DGUV V3 Prüfung auch über eine einzige Steckdosenleiste am Prüfplatz erfolgen. Dieses Verfahren kann auch bei anderen ortsveränderliche Geräte die Anzahl der notwendigen Arbeitsschritte etwas vereinfachen.

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Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)