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Was bedeutet DGUV Vorschrift?

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DGUV Vorschrift – Definition, Voraussetzungen, Unterschiede und Ausnahmen

Was bedeutet DGUV Vorschrift? Jeder Betrieb, der in Deutschland ansässig ist und in Deutschland betriebswirtschaftlich operiert, ist bereits seit dem 1. April 1979 laut Gesetz dazu verpflichtet, alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen zu lassen. Als Grundlage für den E-Check zählt die dritte Vorschrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die ehemals noch als BGV A3 bekannt war. Die Vorschrift gibt genaue Regeln und Anforderungen für die Gültigkeit und den korrekten Ablauf der Überprüfung vor.

Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln – Warum speziell die DGUV Vorschrift 3?

Die dritte Vorschrift der DGUV ist auf Basis der ersten und zweiten DGUV Vorschrift und den Regeln des VDE (Verband der Elektronik, Elektrotechnik und Informationstechnik) entstanden. Einzeln besagen die Vorschriften Folgendes:

Vorschrift DGUV 1 – der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von einem Elektrofachmann oder unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft errichtet, instandgehalten und geändert werden. Des Weiteren hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen den elektronischen Regeln entsprechend in Betrieb genommen werden.

Vorschrift DGUV 2 – sollte ein Mangel bei einem elektrischen Betriebsmittel oder einer elektrischen Anlage festgestellt werden, so muss sich der Unternehmer darum kümmern, dass der Mangel möglichst schnell behoben wird. Sollte bis dahin eine dringende Gefahr für Mitarbeiter und Kunden bestehen, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass das elektrische Betriebsmittel oder Gerät im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird.

Die Vorschrift DGUV 3 regelt nun den korrekten und detaillierten Ablauf der VDE Prüfung – dieser erlaubt es Unternehmern, die ersten beiden DGUV Vorschriften zu erfüllen. Dementsprechend kann die DGUV Vorschrift 3 als Bedienungsanleitung der ersten beiden Vorschriften betrachtet werden.

Warum muss ein E-Check laut der dritten Vorschrift durchgeführt werden?

Ein Unternehmen sichert sich mit der Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 bei Unfällen gegen Haftungen ab, die im Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten ausgelöst wurden. Diese versicherungsrechtliche Absicherung erfolgt auf Basis der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) und deckt Verletzungen, Wirtschaftsschäden oder gar Todesfälle ab. Ohne einen regelmäßigen E-Check gemäß der dritten Vorschrift der DGUV ergibt sich ein Haftungsausschluss für das Gewerbe. Eine Nichteinhaltung der Prüfungen kann zudem als strafbar eingestuft werden. Im Falle eines Unfalls, der von einem elektrischen Betriebsmittel des Gewerbes ausgegangen ist, wird das Gewerbe beziehungsweise die zuständige Person verantwortlich gemacht. Bei den zuständigen Mitarbeitern handelt es sich meist um den Geschäftsführer, den Abteilungsleiter oder den zuständigen Sicherheitsbeauftragten. Die Strafen, die daraus resultieren, können entweder als Geldbußen erfolgen oder sogar als Gefängnisstrafen realisiert werden. Sollte ein Brand von einem Gerät ausgehen, dass nicht nach der dritten Vorschrift der DGUV geprüft wurde, so erlischt im Sinne der UVV auch die Gültigkeit der Brandschutzversicherung: Das Gewerbe muss in einem derartigen Fall die Brandschäden selber kompensieren.

Regelmäßige Prüfungen gemäß DGUV 3 sollten für verantwortlich geführte Firmen daher absolute Pflicht sein.

DGUV V3: Welche Anlagen und Geräte werden genau geprüft?

Laut der dritten Vorschrift der DGUV werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel eines Unternehmens überprüft. Diese Vorschrift gilt vor allem für elektrische Anlagen, die mit einer Gleichspannung von bis zu 1500 V und einer Wechselspannung von bis zu 1000 V betrieben werden. Die Pflicht gilt nicht nur für die Prüfung elektrischer Anlagen, sondern auch für ortveränderliche elektrische Geräte. Was ist der Unterschied zwischen den beiden Arten?

Ortsfeste Geräte bezeichnen elektrisch betriebene Geräte, die sich nur schwer transportieren bzw. bewegen lassen (beispielsweise Kühlschränke, Waschmaschinen etc.). Bei ortsveränderlichen elektrischen Geräten handelt es sich hingegen um alle Geräte, die sich relativ einfach transportieren und bewegen lassen (zum Beispiel Tischlampen, Drucker, Computer, Kaffeemaschinen etc.).

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Beim E-Check von elektrischen Betriebsmitteln wird zwischen der Erstprüfung und den Wiederholungsprüfungen unterschieden. Die Erstprüfung wird vor der Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Anlage durchgeführt. Nur wenn der E-Check positiv verläuft und der Elektrofachmann keine Mängel feststellen konnte, darf das Betriebsmittel genutzt werden. Bei Wiederholungsprüfungen werden bereits in Betrieb genommene elektrische Anlagen regelmäßig überprüft. Werden bei der Elektroprüfung irgendwelche relevanten Mängel gefunden, so muss das elektrische Betriebsmittel sofort außer Betrieb genommen und die Schäden beseitigt werden, sodass dieses ordnungsgemäß laufen kann.

Prüfung ortsfester und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel: Wann und wie oft müssen sie geprüft werden?

Die DGUV V3 hat unterschiedliche Zeitpunkte vorgesehen, in denen elektrischen Anlagen und Geräte überprüft werden müssen. Wie bereits erwähnt, muss die erste Prüfung bei Betriebsmitteln vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei ortsfesten elektrischen Anlagen hängt die Häufigkeit der Wiederholungsprüfungen von den Eigenheiten des Betriebs ab, in dem sich die Anlage befindet. Die DGUV V3 Prüffristen liegt bei elektrischen Betriebsmitteln in der Regel bei vier Jahren – bei elektrischen Anlagen in Räumlichkeiten oder Betriebsstätten besonderer Art, müssen diese nach DGUV V3 einmal pro Jahr überprüft werden. Dasselbe gilt auch für ortsfeste elektrische Betriebsmittel.

Die Häufigkeit der Prüfungen hängt bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln von den vergangenen Prüfergebnissen und von der Umgebung ab. Der Richtwert für die Frequenz der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel liegt somit bei etwa sechs Monaten. Baustellen bilden jedoch eine Ausnahme: Die DGUV V3 verlangt hier alle drei Monate einen E-Check. Sollte die ermittelte Fehlerquote bei der letzten Überprüfung allerdings unter zwei Prozent liegen, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Diese Verzögerung darf aber auf Werkstätten, Fertigungsstätten und Baustellen nicht länger als zwölf Monate dauern. In Büroräumen liegt der maximale Wert bei 48 Monaten.

Was bedeutet DGUV Vorschrift? Wer darf den E-Check durchführen?

Damit die VDE Prüfung ordnungsgemäß verläuft und das Gewerbe im Sinne der Vorschriften der Unfallverhütung auf der sicheren Seite ist, bestehen besondere Anforderungen an die Prüfexperten, die die DGUV V3 Prüfung durchführen dürfen. Diese Anforderungen ergeben sich aus der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Laut dieser dürfen elektrische Anlagen und Geräte nur von befähigten Personen nach DGUV V3 geprüft werden. Die Prüfer müssen also mehrere Voraussetzungen erfüllen, um als befähigt zu gelten. Sie müssen eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein relevantes Studium abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Elektroprüftechniker aufweisen – und zwar spezialisiert auf die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Selbst als befähigt geltende Elektrofachkraft sind sie dazu verpflichtet, sich durch Weiterbildungen und Schulungen ständig auf dem neuesten Wissensstand zu halten.

Was bedeutet DGUV Vorschrift? Was ist eine EFK (Elektrofachkraft)?

Als Elektrofachkraft wird eine Person bezeichnet, die bestimmte elektrotechnische Arbeiten überwachen und ausführen darf. Die DGUV V3 hat exakt angegeben, was die Qualifikation aufweisen muss: Eine Qualifikation als Elektrofachkraft kann in der Regel durch einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss als Elektrotechniker, Elektrogeselle, Elektromeister oder Elektroingenieur nachgewiesen werden. Diese wird ebenfalls durch eine mehrjährige Ausbildungstätigkeit in Praxis und Theorie und durch eine Prüfung von einer Elektrofachkraft nachgewiesen. Dabei muss der Nachweis selbstverständlich dokumentiert werden.

Welche Dokumentation wird für den E-Check benötigt?

Eine entsprechende Dokumentation dient als Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung nach DGUV V3 durchgeführt wurde. In sachgerechten Dokumenten muss jedes Gerät eingetragen und für jedes Gerät muss ein entsprechendes Prüfprotokoll vorhanden sein. Zum Prüfprotokoll ist jedes elektrische Gerät zusätzlich durch eine einzigartige Prüfnummer definiert. Auf diese Weise kann später jederzeit genau dokumentiert werden, welches Prüfprotokoll für welches elektrische Betriebsmittel gültig ist.

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Was bedeutet DGUV Vorschrift? Wie hoch sind die Kosten für eine Elektroprüfung?

Die Kosten für eine detailliert geplante und sauber durchgeführte Prüfung nach der dritten Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hängen von verschiedenen Faktoren im Gewerbe ab. Es muss zum Beispiel geklärt werden, welche Komponenten getestet werden müssen, an welchen Stellen sich die Komponenten befinden, ob bereits Pläne beziehungsweise Dokumentationen bestehen etc.

Eine vernünftige Veranschlagung kann dementsprechend erst nach Abklärung der einzelnen Vorkommnisse gemacht werden. Pauschalen Angeboten sollte man daher eher aus dem Weg gehen.

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