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Was beschreibt eine elektrische Anlage?

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Was versteht sich unter elektrischen Anlagen?

Was beschreibt eine elektrische Anlage? Eine oft unbeliebte Tätigkeit ist in vielen Unternehmen die Überprüfung elektrischer Maschinen beziehungsweise Anlagen. Speziell in rein kaufmännische geführten Industrieunternehmen wird oft erst mit einer Anlagenprüfung reagiert, wenn sich eine Störung bemerkbar macht und der Betrieb dadurch eventuell massiv gestört wird. Elektrische Anlagen müssen jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen regelmäßig überprüft werden. Zudem hilft diese Art Vorsorge bei der Instandhaltung und spart langfristig Kosten.

Die wichtigsten Informationen zur Prüfung elektrischer Maschinen in Kürze

Hierzulande ist für sämtliche Unternehmen eine Überprüfung der elektrischen Installationen und Maschinen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies muss durch Elektrofachkräfte erfolgen. Eine Prüfung der Anlagen muss unmittelbar im Anschluss an die Inbetriebnahme der Maschinen, nach Änderungen jeglicher Art sowie grundsätzlich in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Ergebnisse sind stets zu dokumentieren beziehungsweise in einem Prüfprotokoll festzuhalten.

Sogenannte nicht-stationäre elektrische Anlagen müssen meistens einmal pro Jahr kontrolliert werden. Für die stationären Anlagen ist oft eine Überprüfung im Abstand von vier Jahren festgeschrieben. Allerdings gibt es auch gewisse Ausnahmen, die dabei zu beachten sind. Unternehmen in allen Größen können durch die regelmäßige Wartung und Überprüfung ihrer elektrischen Betriebsmittel auf lange Sicht enorme Kosten einsparen.

Was beschreibt eine elektrische Anlage? Um was handelt es sich bei einer elektrischen Anlage genau?

Um welche DGUV V3 Prüffristen und Vorschriften es bei der Überprüfung elektrischer Anlagen geht, ist gerade für Laien oft wenig übersichtlich. Wer sich nicht dauerhaft mit diesem Fachbereich beschäftigt, scheitert meistens schon bei dem Verständnis für eine elektrische Anlage. Wie definieren sich also zum Beispiel elektrische Geräte, elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel?

Die Antworten sind in der ‚DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel‘ nachzulesen. Online findet sich dazu eine PDF-Datei. Es handelt sich hierbei um eine Unfall-Verhütungs-Vorschrift, die die Berufsgenossenschaften herausgegeben haben. Darin sind unter anderem die derzeit gültigen Fristen und Regelungen zur Anlagenprüfung elektrischer Maschinen enthalten. Hier werden allerdings auch Begriffe zu diesem Thema erklärt.

So ist zum Beispiel unter Paragraf 2 genau erklärt, dass sich unter der Bezeichnung elektrische Betriebsmittel sämtliche Gegenstände verbergen, welche teilweise oder als Ganzes für die Anwendung elektrischer Energie benötigt werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Sicherungen sowie Bauteile der Datenverarbeitung und Telekommunikation. Werden mehrere elektrische Betriebsmittel miteinander kombiniert, entsteht eine elektrische Anlage.

Bei einer elektrischen Anlage handelt es sich also um einen Zusammenschluss unterschiedlicher Betriebsmittel beziehungsweise Arbeitsmittel. Für umfassende elektrische Anlagen gelten jedoch andere Regelungen und Fristen, als zum Beispiel für einzelne Arbeitsmittel. Detaillierte Hinweise zu Letzteren finden Verbraucher online.

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Nicht-stationäre und stationäre elektrische Anlagen – der Unterschied

Bei elektrischen Anlagen muss ebenfalls zwischen zwei Varianten unterschieden werden, den nicht-stationären und stationären Anlagen. Letztere werden auch als ortsfest bezeichnet, da sie mit ihrem Umfeld fest verbunden sind. In der DGUV 3 werden hierzu unter anderem Container, Gebäude und Baustellenwagen gezählt. Wird eine entsprechende elektrische Anlage auf einem beliebigen Fahrzeug installiert beziehungsweise montiert, gilt die Anlage als stationär. Mobilität an sich entscheidet demnach nicht darüber, ob der Begriff stationäre Anlage gerechtfertigt ist.

Bei nicht-stationären elektrischen Anlagen handelt es sich um Installationen, die dadurch punkten, dass sie sich nach Gebrauch in Einzelteile zerlegen und an einem anderen Einsatzort erneut zusammenbauen lassen. Typische Beispiele sind laut DGUV 3 Anlagen, die auf Montage- oder Baustellen sowie fliegenden Bauten genutzt werden.

Was ist neu an der Vorschrift DGUV 4?

Innerhalb der Vorschrift DGUV 3 und DGUV V4 wird hierzulande die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel geregelt. Es wird genau beschrieben, welche Arten Elektrogeräte einer Anlagenprüfung zu unterziehen sind, wer für die Durchführung prädestiniert ist und in welchen zeitlichen Abständen die Überprüfung stattfinden muss. Das Regelwerk erstellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Diese war bisher unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt.

Da das Sicherheitsbewusstsein innerhalb des deutschen Mittelstandes zunimmt, wird die Prüfung elektrischer Maschinen immer mehr akzeptiert. Dadurch steigt auch der Bekanntheitsgrad der Vorschriften DGUV 3 und der DGUV V4. Doch wofür steht die DGUV Vorschrift 4 genau?

Was besagt DGUV Vorschrift 4?

Grundsätzlich befassen sich beide Normen mit den gleichen Inhalten. In Gebäuden, die öffentliche Einrichtungen beherbergen wie beispielsweise Behörden, Schulen oder Kindergärten sowie in sonstigen Gebäuden, gilt derzeit anstatt der Vorschrift DGUV V3 die aktuelle DGUV V4. Allerdings unterscheiden sich weder fachliche Abläufe der Prüfungen noch die Prüfprotokolle voneinander, lediglich die Bezeichnung.

Müssen Unternehmen und Betriebe sämtliche elektrischen Anlagen testen lassen?

Prinzipiell gilt, dass sämtliche elektrisch angetriebenen Geräte in Unternehmen regelmäßig einer Anlagenprüfung zu unterziehen sind. Diese Vorschrift gilt speziell dann, wenn diese Geräte ständig im Arbeitsalltag verwendet werden. Mithilfe einer Prüfung elektrischer Maschinen lassen sich selbst minimale Defekte im Frühstadium entdecken und ohne viel Aufwand beseitigen. Dadurch werden wiederum größere Schäden verhindert und den Kosten für einen Austausch wertiger Betriebsmittel entgegengewirkt.

Gibt es wichtige Gründe für regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen?

Was beschreibt eine elektrische Anlage? Dass eine regelmäßige Anlagenprüfung durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist, beruht auf vielen Gründen. Sicherheit im Unternehmen steht dabei allerdings an oberster Stelle. Unternehmer, die ihre elektrischen Betriebsmittel nicht fachgerecht oder unzureichend warten und prüfen lassen, gefährden unter Umständen das Leben ihrer Mitarbeiter und Kunden/Besucher. Zudem ist es gut nachvollziehbar, dass die Bediener elektrischer Anlagen bei einem unerkannten Defekt schnell gesundheitlichen Schaden nehmen können. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann dabei durchaus enorm sein.

Defekte in elektrischen Anlagen können unter anderem Kurzschlüsse sein, die einen Brand begünstigen. Das Alter einer Anlage spielt dabei keine wichtige Rolle. Denn elektrische Betriebsmittel unterliegen permanenten Veränderungen, die im normalen Betriebsalltag auftreten können oder auf äußeren Einflüssen basieren. Aus diesen Gründen ist eine Anlagenprüfung vor Inbetriebnahme ebenso wichtig, wie danach in bestimmten Abständen.

Was beschreibt eine elektrische Anlage? Zu welchem Zeitpunkt müssen elektrische Anlagen einer Prüfung unterzogen werden?

Zur erstmaligen Anlagenprüfung vor dem Start der Betriebsmittel muss eine ausgewiesene Fachkraft beauftragt werden. Nur Experten können letztendlich beurteilen, ob die Installationen unbedenklich sind. Andere zeitliche Prüfungs-Abstände für elektrische Geräte sind (laut Vorschrift DGUV 3) 12 Monate, bei Ausnahmen können Prüfungen von elektrischen Anlagen auch schon nach 6 Monaten erforderlich sein. Die endgültige Entscheidung darüber, wie oft eine Überprüfung erfolgen muss, trifft die beauftragte Elektro-Fachkraft.

Sind Überprüfungen nur für elektrische Anlagen in Unternehmen erforderlich?

In Betrieben und Unternehmen unterliegen natürlich auch Einrichtungsgegenstände sowie andere Betriebsmittel, welche tagtäglich genutzt werden, einer Überprüfungspflicht. Hierbei sind besonders Regalanlagen, Tritte sowie Leitern zu erwähnen. Diese Art Gebrauchsgegenstände sind in den meisten Unternehmen, Werkstätten und Handwerksbetrieben enormen Belastungen ausgesetzt, wodurch sich eine schnellere Abnutzung einstellen kann.

Durch winzige Beschädigungen wie unter anderem Haarrisse kann es zu Unfällen kommen, aus denen massive Verletzungen bei den Mitarbeitern entstehen können. Unternehmer jeglicher Art sollten diesem Szenario entgegenwirken und diese Betriebsmittel und Anlagen durch eine versierte Fachkraft regelmäßig überprüfen lassen.

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Wo stehen die Anforderungen/Vorschriften für Prüfungen an elektrischen Anlagen?

Die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel beziehungsweise Anlagen hat der Gesetzgeber in unterschiedlichen Vorschriften festgehalten beziehungsweise verankert. So verpflichtet unter anderem das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sowie die DGUV 3 (Unfallverhütungsvorschriften) jeden Betreiber elektrischer Anlagen zu einer Überprüfung in zeitlich bestimmten Abständen.

Im Rahmen des EnWGs (Energiewirtschaftsgesetzes) wird im Paragrafen 49 klargestellt, welche Anforderungen elektrische Anlagen/Betriebsmittel erfüllen müssen. Dort steht, dass beispielsweise Energieanlagen so zu betreiben beziehungsweise zu errichten sind, dass immer für technische Sicherheit gesorgt ist.

Das EnWG nennt zudem für den Betrieb elektrischer Anlagen explizit die Vorschriften, die der Verband für Elektronik, Elektrotechnik sowie für Informationstechnik (VDE) erlassen hat. Die DIN VDE 0105 100, die den Betrieb elektrischer Betriebsmittel und Anlagen regelt, ist somit auch per Gesetz abgesichert. Diese Norm beinhaltet detaillierte Anforderungen, welche für die sogenannte ‚Wiederkehrende Prüfung‘ benötigt werden. Die einzelnen Arbeitsschritte wie beispielsweise Messen, Besichtigen und Erproben, dürfen nach DIN VDE 0105 – 100 grundsätzlich nur durch eine Fachkraft des Elektrobereiches ausgeführt werden.

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