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Was sind ortsfeste Geräte?

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Ortsfeste Geräte – In öffentlichen und kommunalen Einrichtungen wie Museen, Ämtern, Behörden und Bibliotheken herrscht häufig ein reger Publikumsverkehr. Deshalb müssen die Verantwortlichen hier besonders aufmerksam mit dem Thema Elektrosicherheit umgehen. Die frei zugänglichen, ortsfesten Geräte müssen höchste Anforderungen in Sachen Sicherheit erfüllen. Doch welche Vorschriften, Gesetze und Normen regeln die Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen? Antwort: Die DGUV Vorschrift 4. Im folgenden Blogartikel erfahren Sie, was man unter ortsfesten Geräten versteht und warum die DGUV V4 ein wichtiger Baustein für maximale Betriebssicherheit in öffentlichen Einrichtungen ist.

Was ist der Unterschied zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten?

Genau wie die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) regelt auch die DGUV Vorschrift 4 die Sicherheit von ortsfesten sowie ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Doch was genau ist der Unterschied zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten? Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Betriebsmittel, die problemlos per Hand von A nach B transportiert werden können. Dazu zählen zum Beispiel Bohrmaschinen auf der Baustelle oder Kaffeemaschinen im Büro. Auch Scanner, PC-Arbeitsplätze und Stereoanlagen sind typische ortsveränderliche Betriebsmittel. Demgegenüber lassen sich ortsfeste Geräte nicht ohne weiteres transportieren. Sie haben ein höheres Gewicht und sind zudem – anders als ortsveränderliche Geräte – fest angeschlossen bzw. fest verbaut. Typische ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind Wasserspender, Herde, Klimaanlagen und Kühlschränke. Wichtig: Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfung muss sowohl die Prüfung elektrischer Anlagen als auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel regelmäßig durchgeführt werden.

Die DGUV Vorschrift 4 – Sicherheit für Mensch und Umwelt in öffentlichen Einrichtungen

Die DGUV Vorschrift 4 ist eine der wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland. Sie war früher unter der Bezeichnung GUV VA3 geläufig und regelt die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in öffentlichen Einrichtungen sowie kommunalen Institutionen. Der öffentliche Träger der Institution oder Einrichtung ist seinerseits für die Sicherheit des Betriebs in der jeweiligen Einrichtung verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von den ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten in seiner Einrichtung keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Wichtig: Die DGUV V4 erstreckt sich auch auf nicht-elektrotechnische Arbeiten, die in räumlicher Nähe zu elektrischen Geräten oder Anlagen ausgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen und Leitungen.

DGUV 4 – was ist der Unterschied zur DGUV Vorschrift 3?

Das im Jahr 1996 erlassene Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, eigenständig für die Sicherheit im Unternehmen zu sorgen. Der Arbeitgeber muss Schwachstellen selbst erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung derselben ergreifen. Ein weiterer zentraler Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheit in Deutschland ist die Anlagenprüfung. Darunter fallen zum Beispiel die regelmäßig durchzuführenden Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 4 und Vorschrift 3. Inhaltlich sind beide Vorschriften weitestgehend identisch. Der Unterschied besteht in erster Linie darin, dass die Vorschrift 3 die Sicherheit in Unternehmen regelt, während die Vorschrift 4 Vorgaben für die Arbeitssicherheit in öffentlichen Einrichtungen macht. Beide Vorschriften gehören zu den Unfallverhütungsvorschriften und dienen als Grundlage für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen durch Fachbetriebe.

Ortsfeste Geräte – Wie läuft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 ab?

Die Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 4 teilt sich in vier Arbeitsschritte auf, welche durch das mit der Prüfung betraute Team nacheinander abgearbeitet werden. Jedes Gerät und jede Anlage werden dabei einzeln und hintereinander sorgfältig auf Betriebssicherheit und Funktion geprüft. Als Erstes prüfen die verantwortlichen Prüfer im Rahmen der Sichtprüfung, ob das Gerät oder die Anlage über sichtbare Mängel verfügt. Sitzen alle Kabel ordnungsgemäß? Sind alle Abdeckungen an Ort und Stelle? Anschließend erfolgt die Messung von wichtigen Parametern wie Isolationswiderstand und Differenzstrom. Die Messung erfolgt mit kalibrierten Messgeräten und modernen Prüfgeräten. Zum Schluss prüft das Team, ob das Gerät oder die Anlage einwandfrei funktioniert. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, welches dem Verantwortlichen der öffentlichen Einrichtung nach Abschluss der Prüfung übergeben wird.

ortsfeste Geräte Büro

Wer darf die DGUV 4 Prüfung durchführen?

Die Geräteprüfung nach der DGUV V4 darf nur durch eine „befähigte Person“ durchgeführt werden. Darunter versteht man eine Elektrofachkraft mit weitreichenden Kenntnissen im elektrotechnischen Bereich. Auch die verwendeten Messgeräte müssen den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Andernfalls ist die Gefahr hoch, dass die Prüfung im Schadensfall nicht anerkannt wird. Die öffentliche Einrichtung wäre dann trotz Prüfung nicht von der Haftung befreit. Während der Prüfung selbst trägt jedoch nicht die Einrichtung, sondern die Prüfperson die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung. Die verantwortliche Elektrofachkraft darf die Prüfung im Einzelfall auch an eine unterwiesene Person weiterdelegieren. Sie muss die Prüfung jedoch auch dann, wenn die unterwiesene Person die Messungen durchführt, selbst überwachen.

Welche Regeln kommen bei der Prüfung ortsfester Geräte zur Anwendung?

Ortsfeste Geräte – Bei der Prüfung nach DGUV 4 kommen verschiedene Regeln, Normen, Vorschriften und Gesetze zur Anwendung. So muss der Prüfer insbesondere die elektrotechnischen Regeln der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ im Auge behalten. Dazu zählen diverse DIN EN Normen, DIN VDE Normen, DGUV Informationen und DGUV Regeln. Der Prüfer muss zudem einige technische Regelwerke wie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS kennen und bei der Prüfung beachten. Wichtig: Für den Ablauf der Prüfung und deren Inhalte ist nicht die öffentliche Einrichtung, sondern der Prüfer verantwortlich. Die öffentliche Einrichtung ihrerseits muss jedoch bei der Auswahl des Prüfbetriebs darauf achten, dass dieser seriös ist. Denn: Letztlich ist nicht der Prüfer, sondern die Einrichtung für die Sicherheit der Anlagen und Geräte verantwortlich. Bei Vernachlässigung wird sie haftbar gemacht.

Welche Prüffristen sind vorgeschrieben?

Die DGUV 4 gibt keine genauen Prüffristen vor. Vielmehr muss die Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die DGUV V3 Prüffristen selbst festlegen – selbstverständlich mit der Hilfe eines Fachmanns. Das Prüfintervall beträgt dabei in Abhängigkeit von der Art des zu prüfenden Objekts zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Generell gilt: Arbeitsmittel, die täglich in Betrieb sind, sollten häufiger geprüft werden als Geräte, die nur hin und wieder im Büro verwendet werden. Außerdem wichtig: Je niedriger die Fehlerquote bei einer Prüfung, desto länger kann das Intervall bis zur nächsten Prüfung ausfallen. Es sollte jedoch 24 Monate in keinem Fall überschreiten. Auf Wunsch erhält die Einrichtung nach der Prüfung für jedes geprüfte Gerät eine Prüfplakette, auf welcher das Datum für die nächste Prüfung vermerkt ist – ähnlich wie bei einer TÜV Plakette am Auto.

Hintergrundwissen: Das ist die Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt gemeinsam mit einigen anderen (oben erwähnten) Vorschriften und Gesetzen, was geprüft werden muss und wie die Prüfung abläuft. Die BetrSichV schreibt unter anderem folgende Punkte vor: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln, einheitliche Sicherheitsmaßstäbe hinsichtlich der verwendeten Technik und geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit Arbeitsmitteln. Außerdem legt die BetrSichV fest, welche Anlagen aufgrund eines hohen Gefahrenpotenzials als besonders überwachungsbedürftig gelten. Dazu zählen zum Beispiel Druckbehälteranlagen und Aufzugsanlagen.

Was ist das Prüfprotokoll?

Das Prüfprotokoll zählt zu den zentralen Dokumenten im Zusammenhang mit der DGUV Vorschrift 4. Es enthält wichtige Angaben zu jedem überprüften Betriebsmittel. Unter anderem sind darin der Gerätetyp, das Prüfergebnis, das Datum, der Name des Prüfers und der Termin der nächsten Prüfung vermerkt. Die öffentliche Einrichtung erhält nach erfolgter Prüfung für jedes Gerät ein Prüfprotokoll. Dieses dient im Schadensfall als Nachweis, dass keine Pflichten versäumt wurden. Das Protokoll besitzt somit eine hohe juristische Relevanz.

ortsfeste Geräte Prufbericht

Fazit: Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Arbeitssicherheit und vermindern die Kosten

Ortsfeste Geräte – Verantwortliche in öffentlichen und kommunalen Einrichten sollten die Arbeitssicherheit und die Betriebssicherheit unter keinen Umständen vernachlässigen. Aufgrund des hohen Publikumsverkehrs ist die Wahrscheinlichkeit von Unfällen in vielen kommunalen und öffentlichen Einrichtungen recht groß. Die DGUV Vorschrift 4 regelt, wann und wie die Anlagenprüfung vor Ort zu geschehen hat. Durch regelmäßige Prüfungen vermeiden öffentliche Einrichtungen im Schadensfall hohe Schadensersatzforderungen, die fällig werden, wenn der Unfall durch unsachgemäß verwendete Geräte verursacht wurde. Außerdem erhöhen die Prüfungen die Sicherheit der Mitarbeiter und der Besucher. Nicht zuletzt verringern sich durch regelmäßige Prüfungen außerdem die Reparaturkosten für defekte Geräte und kaputte Anlagen.

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