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DGUV V3 Prüfung E-Ladestationen

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Sicherheit an E-Ladestationen durch DGUV V3 Prüfung

DGUV V3 Prüfung E-Ladestationen – E-Ladestationen sind durch die Handhabung der Benutzer, durch die Ladeströme und die Umgebungsbedingungen am Aufstellort hohen Beanspruchungen ausgesetzt. Verschleiß und Alterung setzen den Geräten zu und können ihre Funktion und Sicherheit beeinträchtigen. Die Elektrogeräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 setzt die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Erlangung der notwendigen Sicherheit für die Anwender um. Der Betreiber gewinnt mit der Anwendung der DGUV Vorschrift 3 im E-Check an Rechtssicherheit.

Gemäß § 49 (1) des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen E-Ladestationen unter Gewährleistung der technischen Sicherheit errichtet und betrieben werden. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Betreiber. Er hat unter Beachtung der in der DGUV V3 bezeichneten Regeln dafür zu sorgen, dass ein sicherer Betrieb möglich ist und dass Mängel ohne Gefährdung der Benutzer abgestellt werden. Laut § 49 EnWG Abs. 2 ist zu vermuten, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, wenn die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) umgesetzt werden.

Die hohe Dynamik in der Entwicklung der E-Mobilität bringt immer wieder neue Erkenntnisse mit sich, die in die anzuwendenden Normen und Technischen Regeln einfließen. Auch die Paragrafen des EnWG, der BetrSichV und der DGUV V3 werden in zeitlichen Abständen einer Überarbeitung unterzogen. Der Betreiber muss diese Entwicklung im Auge behalten, um seiner Verantwortung für den sicheren Betrieb mit der Elektrogeräteprüfung nachzukommen.

Zu Beginn der Planungsphase für die Errichtung einer E-Ladestation ernennt der Betreiber eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Eine erste Gefährdungsbeurteilung, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3 zu erstellen ist, wird von der VEFK vor der Beschaffung der Anlagenteile durchgeführt. In der Gefährdungsbeurteilung kommen die anzuwendenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit zum Einsatz:

In der DGUV Vorschrift 3 werden die Anforderungen an die Prüfungen der E-Ladestationen, die zu den elektrotechnischen Betriebsmitteln zu rechnen sind, weiter konkretisiert. Vorschrift 3 der DGUV ist auch unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt. E-Ladestationen können mit einem Fundament oder an einer Wand verschraubt sein. Die Vorschrift 3 der DGUV rechnet fest verschraubte E-Ladestationen zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln. Dies gilt auch bei einer beweglichen Anschlussleitung einer E-Ladestation.

Die Gefährdungsbeurteilung muss bei jeder Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 erneut durchgeführt werden. Die ausführende VEFK hat eine Fülle von Gefahrenpotenzialen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Besonderheiten des Aufstellungsortes, wie die Nähe zu viel befahrenen Straßen, können eine Rolle spielen. Leitungsschäden können durch Nagetiere verursacht werden. Je nach Lage in den Stadtvierteln und Publikumsverkehr kann mit Schäden durch Vandalismus zu rechnen sein. Die E-Ladestationen müssen so ausgelegt sein, dass sie im Betrieb nicht überlastet oder überhitzt werden. Seltene Witterungseinflüsse, wie Starkregen und Schneeverwehungen, sollen den sicheren Betrieb nicht gefährden. Die Angaben des Herstellers der E-Ladestation zu den Wartungsintervallen sind zu berücksichtigen. Sie ersetzen die Festlegung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Prüffristen durch die VEFK nicht.

DGUV V3 Pruefung E-Ladestationen

Welche Grundsätze sind in der DGUV V3 Prüfung zu beachten?

In der Vorschrift 3 der DGUV werden in mehreren Paragrafen der Geltungsbereich, die Begriffe, die Grundsätze und die Prüfungen festgelegt. Der Geltungsbereich der DGUV V3 umfasst elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist auf die vom Unternehmen betriebenen E-Ladestationen anzuwenden. Werden nichtelektrische Arbeiten in der Nähe der E-Ladestationen ausgeführt, ist die DGUV V3 auch auf diese Arbeiten anzuwenden.

Zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 sind elektrotechnische Regeln anzuwenden. Die elektrotechnischen Regeln im Sinne der Vorschrift 3 der DGUV sind ausgewählte, allgemein anerkannte Regeln der Elektrotechnik, die in den Bestimmungen (Normen) des VDE zur Anwendung kommen. In der DGUV V3, § 2 Abs. 3, wird festgelegt, welche Kenntnisse eine Elektrofachkraft haben muss, um mögliche Gefahren bei der Arbeit an E-Ladestationen zu erkennen.

Die elektrotechnischen Regeln laut VDE-Bestimmungen nehmen in den Grundsätzen der Vorschrift 3 der DGUV (vormals BGV A3) eine zentrale Stellung ein. Errichtung, Änderung und Instandhaltung der E-Ladestationen müssen den elektrotechnischen Regeln genügen. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, durch die Einsetzung einer Elektrofachkraft für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten zu sorgen. Auch der Betrieb der E-Ladestationen muss den allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik genügen.

  • 3 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 3 legt fest, wie der Betreiber mit Mängeln an von E-Ladestationen umzugehen hat. Ein Mangel liegt vor, wenn die elektrotechnischen Regeln durch Verschleiß, Beschädigung oder andere Ursachen nicht mehr eingehalten werden. Der Betreiber ist in der Pflicht, die Mängel unverzüglich zu beheben. Besteht eine dringende Gefahr, zum Beispiel durch Stromschlag oder Überhitzung einer Anlagenkomponente, muss der Betreiber die E-Ladestationen bis zur erfolgreichen Reparatur außer Betrieb nehmen.

Wie ist mit neuen Gefahren umzugehen?

Der Betreiber von E-Ladestationen ist auch dann in der Verantwortung, wenn neue oder bei der Gefährdungsbeurteilung nicht festgestellte Gefahren auftauchen, die durch die elektrotechnischen Regeln nicht abgedeckt sind. Werden die Anlagen beispielsweise am Aufstellungsort durch Vandalismus beschädigt, sind ausreichende Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren für die Benutzer durch Vandalismus zu treffen. Die Bestimmungen in § 4 der DGUV V3 Prüfung legen fest, dass E-Ladestationen auch im Falle des Fehlens passender elektrotechnischer Regeln nur in sicherem Zustand betrieben werden dürfen. Die hohen Ströme, die im Ladebetrieb fließen, machen einen ausreichenden Schutz der E-Ladestationen gegen direktes Berühren der stromführenden Teile erforderlich.

Auch im Falle eines Fehlers in einer E-Ladestation muss ein ausreichender Schutz gegen gefährliche Berührspannungen vorhanden sein. Die Bedingungen des Betriebsortes sind bei den Schutzvorkehrungen und deren Prüfungen zu berücksichtigen.

DGUV V3 Prüfung E-Ladestationen – Wann ist die DGUV V3 Prüfung durchzuführen?

  • 5 der DGUV Vorschrift 3 befasst sich mit den Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel. Die Durchführung der Prüfungen liegt in der Verantwortung des Betreibers. Er muss dafür sorgen, dass die E-Ladestationen auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung) und in festgelegten Zeitabständen (Wiederholungsprüfungen) von einer EFK oder unter deren Aufsicht stattfinden. Werden Änderungen an einer E-Ladestation oder Instandsetzungsarbeiten, zum Beispiel nach einer Beschädigung durch Kollision, durchgeführt, muss die EFK für eine erneute Prüfung sorgen, bevor die Anlage wieder in Betrieb geht.

Die Prüffristen sind nicht als starr zu betrachten. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die Fristen so einzurichten, dass Mängel, mit deren Entstehen unter den gegebenen Betriebsbedingungen zu rechnen ist, nicht zu einer Gefährdung der Anlagenbenutzer führen können. Absatz 2 in § 5 der Vorschrift 3 legt die zu beachtenden elektrotechnischen Regeln fest. Die Vorschrift fordert das Führen eines Prüfbuches, wenn dies von der Berufsgenossenschaft gefordert wird.

Welche Typen von Betriebsmitteln unterscheidet die DGUV Vorschrift?

In der Vorschrift werden Anlagen und Betriebsmittel nach Einsatzort und Beweglichkeit unterschieden:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – im Betrieb beweglich
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel – festmontiert
  • Stationäre Anlagen – mit der Umgebung fest verbunden
  • Nichtstationäre Anlagen – an wechselnden Einsatzorten aufgebaut

Für jeden Typ der Anlagen und Betriebsmittel sind in den separat veröffentlichten Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 eigene Arten der Prüfung und Prüffristen zu finden.

DGUV V3 Prüfung E-Ladestationen – Was wird bei einer DGUV V3 Prüfung gemacht?

In seiner Veröffentlichung „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Information 203-071) beschreibt die DGUV die Voraussetzungen und den Umfang der DGUV Prüfung. Zum Prüfumfang und den nachfolgenden Tätigkeiten gehören:

  • Prüfung der Unterlagen
  • Besichtigung des Prüfgegenstands
  • Messen elektrischer und anderer Kenngrößen
  • Erproben der Anlagenteile
  • Dokumentation in Prüfprotokoll
  • Kennzeichnung mit Prüfplakette
  • Auswertung der VDE Prüfung

Was bedeutet die Prüfplakette für den Betreiber?

Die Veranlassung erforderlicher Maßnahmen in der Folge der DGUV V3 Prüfung liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Das Prüfprotokoll und die Prüfplakette gehören zu den Nachweisen, mit denen er dokumentiert, dass er der Prüfpflicht im erforderlichen Umfang nachgekommen ist.

Die Prüfungen sind von einer Elektrofachkraft (EFK) durchzuführen, die ihre Befähigung dazu gemäß Technischer Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 nachgewiesen hat. Der Betreiber muss sicherstellen, dass dieser Nachweis erbracht wird.

Welche Normen kommen beim E-Check zur Anwendung?

Für die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind ausgewählte DIN VDE Normen zu berücksichtigen:

  • DIN VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen (Erstprüfung)
  • DIN VDE 0100-722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • DIN VDE 0105-100 Betreiben von Niederspannungsanlagen

Welche Prüffristen sind bei der DGUV Prüfung zu berücksichtigen?

Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird mit anderen Prüfintervallen durchgeführt. Die Intervalle sind den DGUV V3 Durchführungsanweisungen zu entnehmen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der in der DGUV V3 Prüfung durch Gefährdungsbeurteilung vorgeschriebenen Prüffristen liegt in der Hand des Betreibers. Treten Schäden oder Unfälle infolge nicht eingehaltener Prüffristen ein, muss der Betreiber mit negativen Konsequenzen rechnen.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 Prüfung folgt anderen Voraussetzungen, als die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel, da die Beanspruchungen sich unterscheiden können. Der Richtwert für die Frist der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel liegt gemäß DGUV V3 bei 6 Monaten. Die VDE Prüfung ist auch auf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel anzuwenden.

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