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DGUV Vorschrift 3 Messgerät

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Was genau wird mit dem Messgerät geprüft?

DGUV Vorschrift 3 Messgerät – Damit es zu keinen Unfällen durch Kabelbrände oder Kurzschlüssen kommt, hat der Gesetzgeber die regelmäßige Prüfung gesetzlich verankert. Das geschah in fachlicher Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, den Unfallversicherern sowie dem Verband der Elektrotechniker, Elektronikern und Informationstechnikern. Das Ergebnis war die BGV A3 oder neu die DGUV Vorschrift 3.

Grundsätzlich wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach der DGUV V3 unterschieden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch das DGUV Vorschrift 3 Messgerät beinhaltet die Prüfung fast aller elektrischer Geräte, die gewerblich genutzt werden und sehr oft, am Bau ständig, von Einsatz zu Einsatz transportiert werden müssen. Beim E-Check werden der ordnungsgemäße Gebrauch sowie eventuelle Mängel oder Beschädigungen nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft. Bei der DGUV V3 Prüfung wird zunächst auf Sicht geprüft, ob die Isolierungen, Kabel und Steckverbindungen in Ordnung sind. Danach erfolgt die Funktionsprüfung. Welche die Messung der Einhaltung der Grenzwerte nach der BGV A3 untermauert. Dabei werden Spannungen, Widerstände, Durchgängigkeiten, Ableitströme, Ersatzableitströme, Schutzschalter, etc. gemessen. Alle Werte und Erkenntnisse werden nach der DGUV V3 in das Prüfprotokoll eingetragen. Dieses wird dann vom Prüfer unterschrieben und mit dem nächsten Prüftermin versehen. Das Gerät erhält eine Prüfplakette.

Wie werden die Abstände der einzelnen Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 festgelegt?

Die DGUV V3 Prüfung basiert auf der sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Diese ist vom Prüfer zu erstellen. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Liste, welche Geräte anfälliger für Schäden sind und warum. Deshalb müssen sie nach der DGUV V3 öfter einer Elektrogeräteprüfung unterzogen werden. Für den E-Check sind darüber hinaus die Bestands- und Wartungslisten notwendig. Wird ein neues Elektrogerät zugekauft, muss es mit einer fortlaufenden Nummer versehen und in diese Listen mit Beschreibung eingetragen werden. Die Erstprüfung hat entweder schon beim Hersteller stattgefunden oder muss vor der Inbetriebnahme beim Käufer durchgeführt werden. Egal, welcher Fall zutrifft, es muss ein Prüfprotokoll oder Prüfbericht vorliegen. Danach erfolgt die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung des Prüfabstandes.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung mit dem Messgerät vornehmen?

Den E-Check nach der DGUV Vorschrift 3 darf nur eine befähigte Person durchführen. Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter oder einen externen Prüfbetrieb handeln. Der Betreiber der Anlage muss sich vergewissern, dass der Prüfbetrieb ein Elektrofachbetrieb und zertifiziert ist. Darüber hinaus muss dieser zur Prüfung berechtigt sein. Der Mitarbeiter des Betreibers muss über eine Berufsausbildung als Elektrotechniker verfügen sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis vorweisen können. Darüber hinaus benötigt er das Diplom über den erfolgreichen Besuch des Fachkurses zur DGUV V3 Prüfung. Angewiesene Mitarbeiter dürfen die VDE Prüfung bzw. DGUV Prüfung nur durchführen, wenn sie über die entsprechenden Mess- und Prüfgeräte verfügen. Darüber hinaus müssen diese von einer befähigten Person beaufsichtigt werden.

Welches Messgerät darf zur DGUV V3 Prüfung eingesetzt werden?

Dabei handelt es sich im Großen und Ganzen um Prüfgeräte nach den VDE Normen 0701-0702 für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sowie nach der DGUV Vorschrift 3. Diese Messgeräte müssen zertifiziert und kalibriert sein. Auch sie unterliegen einer regelmäßigen DGUV V3 Prüfung und müssen gegebenenfalls nachkalibriert werden. Grundsätzlich messen diese Geräte die Spannung, den Widerstand, Ableitströme, den Schutzleiter, etc. Die Betriebssicherheit vieler Unternehmen hängt vom Funktionieren dieser Messgeräte nach der DGUV V3 ab. Sogenannte Gerätetester verfügen meistens über eine große Bandbreite an Zusatzfunktionen, um die Prüfung effizienter gestalten zu können. Dabei werden die erzielten Messwerte sogleich mit den eingespeicherten Grenzwerten verglichen. Gibt es ein Sicherheitsproblem, ertönt ein Alarmsignal. Die Werte können meistens auch gleich vor Ort ausgedruckt oder an einen PC übermittelt werden. Die Messgeräte sind jedoch je nach Einsatzgebiet unterschiedlich ausgerüstet. Es macht einen Unterschied, ob ein IT-Gerät oder ein medizinisches Laborgerät überprüft werden soll.

Welche elektrischen Geräte werden nach der DGUV V3 überprüft?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel befasst sich sowohl mit dem Betriebsstaubsauger als auch mit der Kettensäge oder der Laborzentrifuge. Alle elektrischen Geräte werden überprüft, denn Elektroschäden können an jedem auftreten. Natürlich werden bei der DGUV V3 Prüfung auch die Stromkreise auf Schäden kontrolliert.

DGUV Vorschrift 3 prüfen mit dem Messgerät                      DGUV V3 prüfen mit dem Messgerät

Wer trägt die Verantwortung nach der DGUV Vorschrift 3?

Letztendlich ist immer der Betreiber/Unternehmer für die Sicherheit des Betriebes verantwortlich. Die TRBS 1201 sieht ebenfalls „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ vor. Der Betreiber haftet auch dafür, dass er fachkundige, berechtigte und befähigte Personen ausgewählt hat. Er muss sicherstellen, dass der Prüfbetrieb auch zur Prüfung berechtigt ist.

Was geschieht, wenn ein Messgerät defekt ist?

Ein Prüfer muss nach der DGUV imstande sein, Messfehler während der Prüfung zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Das heißt, er muss sich rasch um ein Ersatzgerät kümmern bzw. die Elektrogeräteprüfung am nächsten Tag wiederholen. Der Prüftermin kann natürlich auch zeitnah verschoben werden. Handelt es sich um einen Kalibrierungsfehler, muss das Messgerät nachkalibriert werden.

Welche Rolle spielt die DGUV Vorschrift 3?

Diese Vorschrift entstand, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, da es vor Inkrafttreten dieser Vorschrift zu zahlreichen Unfällen mit defekten Elektrogeräten und Isolierungen kam. In einem Gewerbebetrieb befinden sich viele verschiedene elektrische Geräte. Das Risiko, dass es zu Unfällen kommen kann, ist daher hoch. Der Betreiber oder die Mitarbeiter können nicht jeden Tag jedes Kabel oder Gerät überprüfen. Deshalb gibt es regelmäßige Überprüfungen nach der DGUV V3. Die DGUV Prüfung stellt sicher, dass Mängel oder Schäden schon bemerkt werden, bevor noch größere Schäden auftreten können. Somit ist die DGUV V3 auch eine Präventivmaßnahme. Darüber hinaus garantiert sie laufend Aufträge und Vollbeschäftigung soweit dies bei einem normalen Betriebsgang möglich ist, da es zu keinen Betriebsstillständen oder Unfällen kommt. Diese kosten erfahrungsgemäß immer Aufträge und Arbeitsplätze. Abgesehen vom Bußgeld, Versicherungsproblemen. Im schlimmsten Fall zieht ein Unfall sogar die Betriebsschließung nach sich.

Ist es zulässig, Refurbished Messgeräte für die DGUV V3 Prüfung einzusetzen?

Das ist zulässig, allerdings müssen diese von einem renommierten Händler mit Garantie sein. Dabei handelt es sich in der Regel um gebrauchte, überprüfte Messgeräte. Diese sind meistens günstiger, verrichten aber aufgrund der hochwertigen Qualität noch immer zuverlässig ihren Dienst. Bei Markenprodukten zahlt sich diese Variante allemal aus. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist auch bei Refurbished Messgeräten sehr gut. Deswegen werden sie auch gerne als Zweit- oder Ersatzgeräte für den Einsatz beim Kunden mitgenommen. Auch viele Betriebe steigen immer häufiger auf diese kostengünstige Variante der Messgeräte um.

Darf das Unternehmen nach der DGUV Vorschrift 3 selbst Prüfergebnisse liefern?

Wenn das Unternehmen selbst eine befähigte Person benannt und eingesetzt hat, darf diese Fachkraft auch die Prüfung selbständig durchführen. Die Betonung liegt auf „selbständig“. Weder der Unternehmer, der Betreiber noch ein Abteilungsleiter ist berechtigt, der befähigten Person Weisungen bezüglich der VDE Prüfung zu erteilen. Die befähigte Person erstellt selbst die Gefährdungsbeurteilung, das Prüfkonzept inklusive der Festlegung der Prüfabstände, Maßnahmen und Fristen zur Behebung, etc. Ein Mitarbeiter des Betriebes kann dem externen Prüfbetrieb abweichende Messungen vorlegen, um mit dem Prüfer Maßnahmen zu besprechen.

Sind bestimmte Messgeräte nach der DGUV V3 vorgeschrieben?

Die DGUV Vorschrift 3 gibt lediglich vor, was, wie zu prüfen ist und welche Aufgaben die Messgeräte zu übernehmen haben. Darüber hinaus wird darin festgelegt, dass die Geräte genormt und kalibriert sein müssen, um verlässliche Messwerte zu liefern.

DGUV Vorschrift 3 Messgerät

Kann der Betreiber Messwerte der Messgeräte anzweifeln?

Der Betreiber kann das Ergebnis der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel immer anzweifeln. Er kann jedoch nicht bestimmten, ob die Spannung oder der Widerstand, etc. gemessen wird. Das ist alleinige Sache des Prüfers. Der Betreiber kann auf Wunsch einen anderen Prüfbetrieb zuziehen und das Ergebnis überprüfen lassen. Um Bestand zu haben, muss er seine Sicht der Dinge aber auch beweisen können. Das funktioniert in der Regel aber nur, wenn das Messgerät nicht richtig funktioniert hat oder der Prüfer nicht berechtigt war, zu prüfen. In beiden Fällen ist die DGUV V3 Prüfung zu wiederholen.

Können Prüfabstände nach der DGUV geändert werden?

Am Bau betragen die Prüfintervalle für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zwischen drei und sechs Monaten. Kommt es zu keinen Unfällen oder Mängeln, können diese auf ein Jahr ausgedehnt werden. Im Regelfall beträgt der maximale Prüfintervall für eine Werkstätte oder eine Produktionsstätte ein Jahr. Für reine Bürobetriebe beläuft sich die DGUV Vorschrift 3 Prüffrist auf zwei Jahre. Passieren Kabelbrände oder werden Mängel und Fristen mehrmals ignoriert, werden die Prüfintervalle gekürzt.

Fazit

Die Messgeräte nach der DGUV V3 sind das wichtigste Handwerkszeug des Prüfers. Daher ist es unumgänglich, dass sie jederzeit einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Anzeigen müssen stimmen, denn die Betriebssicherheit hängt davon ab. Die DGUV sorgt dafür, dass es zu keinem Kabelbrand, etc. kommt und alle Menschen im Betrieb sicher sind. Passieren kann immer etwas, wenn aber alle möglichen Risiken weitgehend ausgeschlossen werden, ist die Chance relativ klein, dass es dann doch zu einem Unfall kommt. Darüber hinaus wird viel Zeit und Geld gespart. Versicherungen reduzieren die Prämien, wenn sie sehen, dass alles in Ordnung ist.

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