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DGUV V3 Prüfung Essen

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e-service-check-elektrische-betriebsmittel- In jedem Unternehmen befinden sich elektrische Anlagen sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Sicherheit steht in der Elektrotechnik an oberster Stelle, denn ein einziger Fehler führt im Zweifelsfall zum Tode. Eine Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist daher Pflicht. Deshalb verraten wir Ihnen, welche Pflichten Arbeitgeber und Betreiber haben. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Infos rund um die DGUV V3 Prüfung.

In diesem Beitrag klären wir folgende Fragen:

  • Welche Rechtsgrundlagen und Normen müssen für die DGUV V3 Prüfung beachtet werden?
  • Was sind „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“?
  • Was sind „Elektrische Anlagen?
  • Wer darf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?
  • Wie ist der Prüfumfang bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
  • Welche Prüffristen gelten bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
  • Wie ist der Prüfumfang bei der Prüfung elektrischer Anlagen?
  • Welche Prüffristen gelten bei der Prüfung elektrischer Anlagen?
  • Wie sieht eine rechtssichere Dokumentation für die VDE Prüfung aus?
  • Welche Folgen kann es nach sich ziehen, sofern die DGUV V3 Prüfung nicht fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wird?

Welche Rechtsgrundlagen und Normen müssen für die DGUV V3 Prüfung beachtet werden?

Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Vorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und stellt ein autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar. Die Vorschriften sind somit für alle Unternehmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft verbindlich. In der DGUV V3 wird die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beschrieben. Diese DGUV V3 Prüfung in Essen führen wir gerne für Sie durch. Die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Forderung nach einer Elektrofachkraft resultiert aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In dieser Verordnung wird die Elektrofachkraft als „befähigte Person“ beschrieben. Die Voraussetzungen an diese Person werden in den TRBS 1203 geregelt. Außerdem ist bei einer Prüfung nach DGUV V3 folgendes zu beachten:

  • Für die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind Elektrofachkräfte einzusetzen.
  • Die technischen Regeln DIN VDE 0710-0702 sowie DIN VDE 0100 sind zu beachten.
  • Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind zu beachten.
  • Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen sowie die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist verpflichtend.

Was sind „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“?

Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 sind alle Betriebsmittel, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Schutz- und Hilfsmittel werden den elektrischen Betriebsmitteln gleichgesetzt, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Gerätschaften, die während des Betriebes bewegt werden können. Der Einsatz dieser Betriebsmittel ist flexibel und ortsunabhängig. Diese Betriebsmittel sind nicht fest verbaut und wiegen weniger als 23 kg. Hierzu zählen beispielsweise Bürogeräte wie Computer oder Drucker, elektrisch betriebene Handwerkzeuge, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel oder Kaffeemaschinen. Solche Betriebsmittel dürfen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen nur verwendet werden, wenn die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt wurde. Des Weiteren ist die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in regelmäßigen Prüfintervallen durchzuführen.

Arbeitsmittelpruefung DGUV 3

Wie sind „elektrische Anlagen“ definiert?

Elektrische Anlagen bestehen aus mehreren elektrischen Betriebsmitteln und werden so zu einer Anlage zusammengefasst. Die Prüfung elektrischer Anlagen muss vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer wesentlichen Änderung der elektrischen Anlage durchgeführt werden. Außerdem sind Prüfungen in regelmäßigen Intervallen notwendig. Gerne führen wir die DGUV V3 Prüfung in Essen für Sie durch.

Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 durchführen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 darf nur von einer befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Fachkraft sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) geregelt. Außerdem sind für die Prüfung nach DGUV V3 geeignete Mess- und Prüfgeräte zu verwenden.

Wie ist der Prüfumfang bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Die wiederkehrende Elektroprüfung besteht aus folgenden Prüfschritten:

  • Sichtprüfung der Betriebsmittel auf äußere Beschädigungen beispielsweise auf Beschädigungen des Gehäuses, der Isolierung, Schmauchspuren oder lose Einführungen.
  • Funktionsprüfung und Erprobung der Sicherheit, um mechanische und betriebsbedingte Fehlerquellen auszuschließen. In diesem Prüfschritt wird beispielsweise geprüft ob die Ein- und Ausschalter korrekt funktionieren.
  • Elektrische Messungen und Abgleich mit den Grenzwerten.
  • Bewertung der Prüfungen und Dokumentation des Prüfergebnisses sowie Anbringung der Prüfplakette.
  • Empfehlung des nächsten Prüftermins abhängig von der Quote defekter Betriebsmittel.

Welche Prüffristen gelten bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Die Prüffrist für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist abhängig von den Bedingungen am Einsatzort. Außerdem ist die festgestellte Fehlerquote bei der letzten Prüfung ausschlaggebend für die Fristsetzung.

  • 3 Monate Prüffrist:

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

  • 6 Monate Prüffrist:

Richtwert für alle anderen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

  • 1 Jahr Prüffrist:

Maximale Frist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen.

  • 2 Jahre Prüffrist:

Maximale Frist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.

Wie ist der Prüfumfang bei der Prüfung elektrischer Anlagen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen besteht aus folgenden Prüfschritten:

  • Sichtprüfung der elektrischen Anlagen und zugehörigen ortsfesten Betriebsmittel auf äußere Beschädigungen. In diesem Schritt wird beispielsweise das Verteiler-Gehäuse, die Befestigung der Betriebsmittel, vorhandene Schmauchspuren, lose Klemmstellen und die Einführungen der Zuleitungen geprüft.
  • Funktionsprüfung und Erprobung der Sicherheit, um mechanische und betriebsbedingte Fehlerquellen auszuschließen. In diesem Prüfschritt wird beispielsweise geprüft ob die Prüfeinrichtung von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs) funktioniert.
  • Elektrische Messungen und Vergleich mit den Grenzwerten.
  • Bewertung der Prüfungen und Dokumentation des Prüfergebnisses sowie Anbringung der Prüfplakette und Erstellung des Prüfberichtes.

Wo Sie auch von unserer Dienstleistung profitieren können:

Welche Prüffristen gelten bei der Prüfung elektrischer Anlagen?

Die Prüfung ortsfester elektrischer Maschinen sowie elektrischer Betriebsmittel muss in folgenden Prüffristen durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden:

  • 4 Jahre Prüffrist:

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel.

  • 1 Jahr Prüffrist:

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700).

  • 1 Monat Prüffrist:

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen. Diese müssen durch eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person durchgeführt werden. Folgende elektrische Betriebsmittel können durch den Benutzer auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung in folgenden Prüfintervallen geprüft werden:

  • 6 Monate Prüffrist:

Fehlerstrom- Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen.

  • Arbeitstäglich:

Fehlerstrom- Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen.

Wie sieht eine rechtssichere Dokumentation für die DGUV V3 Prüfung aus?

Die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher Geräte muss durch ein normgerechtes Prüfprotokoll dokumentiert werden. Alle relevanten Informationen der zu prüfenden Anlage sowie die Prüfergebnisse sind aufzuführen.

Pruefservice DGUV Vorschrift 3

Welche Folgen kann es nach sich ziehen, sofern die DGUV V3 Prüfung nicht fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden?

Die Prüfung elektrischer Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist verpflichtend. Die Prüfung muss ordnungsgemäß nach DGUV V3 durch eine Elektrofachkraft durchgeführt und dokumentiert werden. Die DGUV V3 Prüfung in Essen sowie die normgerechte Dokumentation führen wir gerne für Sie durch. Wird die Prüfung nicht ordnungsgemäß in den vorgeschriebenen Prüffristen durchgeführt, so kann dies weitreichende Folgen für alle beteiligten haben. Auch Fehler bei der Dokumentation sind zu vermeiden. Sollte sich ein Unfall ereignen und kein Prüfprotokoll vorliegen, so kann es extrem teuer für den Unternehmer werden. Die Berufsgenossenschaft kann bei Versäumnis der DGUV V3 Prüfungen die Haftung ablehnen. Auch zusätzlich abgeschlossene Versicherungen können die Zahlung im Falle eines Arbeitsunfalles bei fehlenden DGUV V3 Prüfprotokollen ablehnen. Auf den Unternehmer können bei nicht normkonformer Durchführung und / oder Dokumentation der DGUV V3 Prüfung hohe Schadensersatzforderungen zukommen. Die DGUV V3 ist zwar keine Verordnung hat aber eine gesetzesähnliche Stellung, da diese in der Betriebssicherheitsverordnung verankert ist. Daher ist diese zwingend umzusetzen und verpflichtend. Mit der Auftragsvergabe der DGUV V3 Prüfung an eine Fachfirma sind Sie auf der sicheren Seite. Wir bieten die Durchführung der DGUV V3 Prüfung in Essen an. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

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